400 € mizuschuss monatlich für Arbeitnehmer selbstständige Rentner und Co ab 2025 und das tolle ist nicht nur für Mieder gibt es diese Leistung sondern auch für Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie was die Voraussetzung dafür sind und wie hoch der Anspruch genau ist das erfährst Du kurz und kompakt in diesem Video herzlich willkommen auf unserem Kanal mein Name ist Simon ich bin der finanznerd und heute zeige ich dir die wichtigsten Voraussetzungen und neuen Fakten zum steuerfreien Mietzuschuss ab 2025 der ab dann bei durchschnittlich 400 € im Monat liegen wird dies betrifft sowohl Mieter als auch Eigentümer wie erwähnt und kann finanziell für die Betroffenen große Auswirkung im positiven Sinn haben vielleicht ja auch für dich und wenn du regelmäßig aktuelle Infos Steuertipps und Videos rund ums Thema Finanzen sehen möchtest dann abonniere jetzt unseren Kanal es wird sich für dich lohnen in Deutschland haben künftig knapp 2 Millionen Halter ein Anspruch auf das zusätzliche Geld und das ist auch gut so denn die miet und Wohnkosten steigen und das fast überall in Deutschland dabei ist dieser Mietzuschuss keineswegs eine Sozialleistung für Erwerbslose wie man meinen könnte sondern ganz im Gegenteil man kann ihn nur bekommen wenn man keinen Anspruch auf Bürgergeld oder anderweitige Sozialleistungen hat wo die Wohnkosten eine Rolle spielen besonders Angestellte Familien Alleinerziehende selbstständige Rentner aber auch auszubilden und Studenten sollten des nun ganz genau hinhören um in Zukunft gegebenenfalls jeden Monat mehr Geld zur Verfügung zu haben wie hoch ist der Wohnkostenzuschuss zum 1.1.2025 werden die Leistungen laut dem zuständigen Ministerium um 15% angehoben da der Zuschuss für jeden berechtigten Haushalt individuell berechnet wird kann sich das also unterschiedlich auswirken feststeht aber dass bisher die durchschnittliche Wohngeldzahlung bei rund 370 € lag was ich nun durch die Anhebung auf 400 € im Monat laut dem Minister um erhöhen wird in Einzelfällen kann das mögliche Wohngeld aber auch noch höher sein je nach persönlicher Situation es lohnt sich also wirklich sich mit den Änderungen zu befassen und auch jetzt schon sich dem Thema anzunehmen wichtige Faktoren zur Berechnung der Zahlung sind z.B die selbstgezahlte Miete oder Wohnkosten bei Eigentum dann die Wohnregion welche in insgesamt sieben sogenannte mietenstufen eingeteilt ist je nachdem wie hoch die üblichen mieten in der jeweiligen Region sind so fallen Köln und Düsseldorf in die miet Stufe 6 dafür gilt in Bremerhafen die mietstufe 2 außerdem staffelt sich der Anspruch nach der Anzahl der Personen im Haushalt und ganz wichtig natürlich nach dem persönlichen Haushaltseinkommen neben dieser steuerfreien Zahlung für Mieter als Mietzuschuss oder für Eigentümer als Lastenzuschuss wenn diese beispielsweise ein Kredit für die selbstbewohnte immobile abzahlen müssen wird aber auch noch die sogenannte heizkostenkomponente mittlerweile berücksichtigt diese wurde bis 2023 als Pauschale suumme ausgezahlt was dann aber umgestüt wurde und die seitdem jetzt 1,20 € pro Quadratmeter beträgt dazu kommt dann auch noch die sogenannte klimakomponente welche zusätzlich mit 40 Cent pro Quadratmeter angerechnet wird bisher ganz entscheidend ist natürlich für viele die Frage wer hat den Anspruch auf das Geld bzw wie hoch sind die Einkommensgrenzen wie bereits erwähnt haben Bezieher anderer Sozialleistung bei denen sich die Leistung auch nach den wohnkostenrchen wie es z.B beim Arbeitslosengeld 2 Sozialgeld der Grundsicherung dem Bürgergeld oder auch barfk der Fall ist keinen Anspruch auf den Mietzuschuss für die anderen Personen gelten aber gewisse Einkommensgrenzen die man erfüllen muss um einen Anspruch zu haben dabei findet man häufig in den Medien die Aussage dass als Grundlage einfach das normale Bruttoeinkommen als Grenze verwendet wird was aber falsch ist denn erleichtern kommt hinzu dass vom Brutto in der Praxis noch gewisse Beträge abgezogen werden um dann das sogenannte wohngeldrechtliche Haushaltsnettoeinkommen zu ermitteln welches dann wirklich als Grundlage vom Amt verwendet wird dieses ist nicht gleich dem Nettoeinkommen welches wir z.B von dem Lohnzettel kennen sondern errechnet sich bei Arbeitnehmern asubis und dualen Studenten aus dem normalen brottoeinkommen Minus in der Regel 30% pauschal für Sozialversicherungsbeiträge und Steuer wenn man dann diese zahlt ebenfalls abgezogen werden außerdem auch noch 102,50 € pauschal monatlich für Werbungskosten außer man kann selbst höhere nachweisen verdient eine Person also auf dem Lohn zettel 3000 € brutto so würde sich als Grundlage nach Abzug der 30% nur noch 2100 € ergeben und dann noch mal die 102 €50€ für Werbungskosten im Monat also unterm Strich nur 1997,50 € als wohngeldrechtliches Haushaltsnettoeinkommen stehen einer Person noch andere sonst auch absetzbare Beträge zu wie z.B den lastungsbetrag für alleinerziehne Behinderten und Pflegepauschbetrag oder auch Abzugsbeträge für unterhaltzahlung so darf man diese übrigens ebenfalls vom Bruttoeinkommen abziehen um unter die Einkommensgrenzen zu kommen das heißt selbst wenn man knapp drüber liegen würde mit seinem Einkommen kann man durch diese Freibeträge dennoch drunterkommen man sollte also unbedingt sein Anspruch prüfen als Einkommen werden dabei sämtliche steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt und auch ein paar steuerfreie wie Elterngeld über 300 € Krankengeld Arbeitslosengeld 2 Kurzarbeitergeld und auch erhaltene Unterhaltszahlung z.B bei Selbstständigen wird in der Regel der durchschnittliche Gewinn der letzten dre Jahre Zug Grunde gelegt außer es hat sich deutlich an den Verhältnissen etwas geändert Kindergeld wird ausdrücklich nicht angerechnet mag alles auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz verständlich sein wir schauen uns aber konkrete Zahlen an denn die Seite www.wohngeld.org hat dies ganz vereinfacht dargestellt und die Einkommensgrenzen mal anhand des normalen brutto für alle sieben mietenstufen in Deutschland berechnet und das für eine unterschiedliche Zahl an Haushaltsmitgliedern so könnte man exemplarisch z.B als alleinstehende Person in der teuersten Mietenstufe 7 in Deutschland ein normales Bruttoeinkommen also ohne Abzug der porchalen für Sozialabgaben und Werbungskosten in Höhe von 2202 € haben bei einer Familie mit drei Kindern also insgesamt fünf Haushaltsmitgliedern liegt die Grenze dann schon bei 5666 €. noch ein Hinweis dazu die gezeigten Einkommensgrenzen können sich um bis zu 150 € monatlich noch mal erhöhen wenn sich im Haushalt eine pflegebedürftige Person mit einem Grad der beherung von mindestens 80 % bzw eine Person mit einem Grad der Behinderung von 100 % befindet in der mittleren Mietenstufe 4 diese gilt beispielsweise in Berlin hätte eine alleinerziehende Person mit einem Kind hingegen bis zu einem brotoeinkommen von 2823 € noch einen möglichen Anspruch auf den Mietzuschuss bei einer vierköpfigen Familie wären es wiederum 4740 €. in der günstigsten Mietenstufe 1 sind die Werte noch mal etwas geringer und bei einer Person bei 1959 € und bei 3 Personen bei beispielsweise 3309 € das sind wie erwähnt nur ein paar Beispiele von vielen und wenn du es jetzt ganz konkret wissen willst dann kannst du kostenlos über den offiziellen Wohngeldrechner vom Bundesministerium einfach mal deinen Anspruch prüfen lassen den Link dazu findest du in der Videobeschreibung auch wenn es sich dabei nicht um eine gänzlich neue Leistung also handelt stellt die jetzt vom Bundesministerium bestätig Erhöhung um 15 % bzw im Schnitt um 30 € im Monat auf 400 € einen neuen Höchstwert ab 2025 da und jeder der halbwegs im Bereich oder unter den Einkommensgrenzen liegt sollte seinen Anspruch jetzt schon prüfen denn auch jetzt gibt es das Wohngeld nur halt mit etwas geringeren Leistung bis das ganze final durch ist müssen jetzt noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen wofür es aber eine breite Mehrheit gibt anders als bei so manchen anderen Gesetzesentwurf oder auch Vorschlag also das wird höchstwahrscheinlich alles so kommen wir hoffen dir damit einen verständlichen und kompakten Überblick jetzt schon geliefert zu haben und bitten um Verständnis dass wir gerade bei einem so komplexen Thema wie Wohngeld viele Dinge etwas vereinfacht dargestellt haben damit es verständlicher bleibt wenn du uns und unsere Arbeit unterstützen möchtest dann lass dem Video doch gerne einen Daumen nach oben da und teile das Video auch gern damit ganz viele Menschen davon erfahren du kannst dabei eine wichtige Hilfe sein und für mehr solcher Videos abonniere auch gern unseren Kanal vielen Dank für deine Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Video dein finanzn Simon