Die Finessen des Kollisionsrechts

Aug 1, 2024

Vorlesung: Internationales Privatrecht – Die Finessen des Kollisionsrechts

Einführung

  • Verspäteter Beginn: Aufgrund der erstmaligen Aufzeichnung der Vorlesung als Podcast.
  • Verfügbarkeit: Podcasts werden auf Ilias zur Verfügung gestellt.
  • Aktueller Stand: Dritte Einheit zum internationalen Privatrecht. Schwerpunkt: Verwinkelte Aspekte des Kollisionsrechts.

Rückblick auf letzte Einheit

  • Wichtigkeit: Verständnis der Mechanik kollisionsrechtlicher Normen.
  • Schlüsselbegriffe:
    • Lex Fori (Eigenes Koalitionsrecht anwenden)
    • Ordre Public (Schranke gegen unerwünschte Ergebnisse ausländischen Rechts)

Mechanik des Kollisionsrechts

  • Tatbestand und Rechtsfolge:
    • Zentralbegriff: Anknüpfungsgegenstand (Lebensbereich einer Rechtsfrage)
    • Rechtsfolge: Anwendbares Recht
    • Anknüpfungsmoment: Determiniert den Bezugspunkt (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt etc.)
  • Wichtige Anknüpfungsmomente:
    • Staatsangehörigkeit
    • Gewöhnlicher Aufenthalt

Anknüpfungsformen

  • Alternative Anknüpfung: Mehrere potenzielle Rechte.
  • Kumulative Anknüpfung: Mehrere Rechte müssen gleichzeitig erfüllt sein.
  • Kegelsche Leiter: Gestufte Anknüpfung, subsidiär.
  • Wandelbare und unwandelbare Anknüpfung:
    • Wandelbar: Anknüpfung kann sich ändern (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt).
    • Unwandelbar: Anknüpfung bleibt konstant (z.B. Testament).

Vorfragen und Teilfragen

  • Vorfragen:
    • Koalitionsrechtliche Vorfrage: Entscheidet über die Anwendung in einer Hauptfrage.
    • Beispiel: Scheidbarkeit einer Ehe (Erst prüfen, ob eine Ehe besteht).
  • Teilfragen:
    • Separate Behandlung einzelner Rechtsfragen (z.B. Geschäftsfähigkeit, Form von Rechtsgeschäften).
    • Beispiel: Arbeitsvertrag in Brüssel – Geschäftsfähigkeit nach dt. Recht.

Rechtsspaltung

  • Territoriale Rechtsspaltung: Verschiedene Rechte innerhalb eines Staates (z.B. USA).
  • Interlokales Privatrecht: Kollisionsrechte innerhalb eines Staates.
  • Interpersonales Privatrecht: Unterschiedliche Rechte für verschiedene Bevölkerungsgruppen (z.B. Indien).
  • Interreligiöses Privatrecht: Rechte basierend auf Religion (z.B. Naher Osten).

Probleme bei der Anknüpfung und Anwendung des Sachrechts

  • Fraus legis (Rechtsmissbrauch):
    • Versuch, durch geschickte Gestaltung die Anwendung bestimmter Rechte zu umgehen.
    • Beispiel: Wechsel der Staatsangehörigkeit oder Umzug ins Ausland.
  • Angleichung: Rechtsfolgenkorrektur bei unterschiedlichen Rechtsordnungen.
    • Beispiel: OLG Schleswig – unterschiedliche Regelungen in DE und AT.
  • Substitution:
    • Vergleichbare ausländische Tatsachen unter nationale Begriffe subsumieren.
    • Beispiel: Notarielle Beurkundung im Ausland.
  • Handeln unter falschem Recht:
    • Irrtum über anwendbares Recht.
    • Beispiel: Testament nach falschem Recht.

Rechtswahl

  • Grundlagen:
    • Artikel 4 EGBGB: Rechtswahl führt sofort ins Sachrecht.
    • Dispositionsfreiheit: Keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen.
  • Praktische Anwendung:
    • Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge etc.
    • Rechtswahl in AGB: Möglich, auch gegenüber Verbrauchern.
  • Strategische Überlegungen:
    • Wettbewerb der Rechtsordnungen: Vermarktung des deutschen Rechts.
    • Beispiel: www.lawmadeingermany.de

Zusammenfassung und Ausblick

  • Abschluss: Allgemeiner Teil des Kollisionsrechts.
  • Ausblick: Konkrete Fälle und praktische Anwendungen in den nächsten Einheiten.