mein name ist david baunach ich bin kreis vor und ich bin thomas reck leitet stelle im bezirk süd württemberg im video geht es jetzt um die grundfragen des beamtenrechts und wir hoffen dass du dann nach dem clip die frage im kapitel beantworten kannst los geht's die kleinen zwei grundlegende beschäftigungsverhältnis von lehrkräften der deutlich kleinere teil der lehrkräfte steht in einem privatrechtlichen arbeitsverhältnis mit dem land baden württemberg diese beschäftigten werden als arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer oder als tarifbeschäftigte bezeichnet als rechtsgrundlage gelten hier ein vom arbeitgeber mit der arbeitnehmerin oder dem arbeitnehmer unterschriebene arbeitsvertrag der zugrundeliegende tarifvertrag der länder tv l und weitere schutzgesetz gesetze wie zb das kündigungsschutzgesetz die probezeit bei den arbeitnehmerinnen und arbeitnehmern beträgt sechs monate die regel formen der beschäftigten ist aber das beamtenverhältnis bei lehrkräfte mit der staatsaufgabe bildung hoheitsrecht liche aufgaben erfüllen sie wirken ein verwaltungsakten mit und greifen in die rechts wäre der bürgerinnen und bürger ein sie stehen daher in einem öffentlich-rechtlichen dienst und treueverhältnis das beamtenverhältnis entsteht durch ernennung das ist ein verwaltungs sagt beamtinnen und beamte stören einen diensteid auch am zeit genannt für die freiheitlich demokratische grundordnung im sinne des grundgesetzes einzutreten dem muss vorm streng eine aushändigung einer urkunde folgen bevor das beamtenverhältnis begründet ist rechtsgrundlagen für das beamtenverhältnis sind das grundgesetz das landesbeamtengesetz das beamtenstatusgesetz und des landes beamtenversorgungsgesetz die probezeit beträgt im regelfall drei jahre sie kann auf ein jahr verkürzt werden oder auf maximal fünf jahre verlängert werden die hergebrachten grundsätze des beamtentums wurden im preußischen allgemeinen land recht von 1794 ausgestaltet und in der weimarer republik verfestigt daher wirken manche begriffe aus heutiger sicht veraltete die treue und fürsorge pflicht ist ein beispiel dieser hergebrachten grundsätze die beamtinnen und beamten verpflichten sich darin zur vollen zum vollen persönlichen einsatz gegenüber dem dienstherrn der dienstherr verpflichtet sich die beamtinnen und beamten bei ihrer amtlichen tätigkeit und in ihrer stellung zu schützen und für das wohl der beamtinnen und beamten und deren familien zu sorgen nach dem alimentationsprinzip stellen beamtinnen und beamten dem dienstherren ihre volle arbeitskraft zur verfügung und werden vom dienstherren amts angemessen besoldet und versorgt das ist auch bei krankheit dienstunfähigkeit oder der pension der fall weil im beamten tun dass lebenszeit prinzip gilt ist diese versorgung grundsätzlich lebenslang gegeben nachdem eignungs und leistungsprinzip muss bei beamtinnen und beamten die fachliche die gesundheitliche und die charakterliche eigenen vorliegen der berufliche werdegang der beamten kann sich entsprechend dem sogenannten laufbahn prinzip nur in genau vorgesehenen bahnen entwickeln die laufbahn gruppen der lehrkräfte sind der gehobene unter höhere dienst in der laufbahn gruppen einfacher und mittlerer dienst sind keine lehrer sind keine lehrkräfte beschäftigt im vorbereitungsdienst oder auch referendariat führen beamtinnen auf widerruf die dienst bezeichnung lehrer anwärterin lehrer anwärter oder referendare referendarin sie haben selbst noch keine amtsbezeichnung die einheitliche amtsbezeichnung für die neuen lehrämter grundschule sowie werkreal hauptschule und realschule und auch die sonderpädagogik heißt jetzt lehrer und lehrerinnen daneben gibt es noch die amtsbezeichnung fachlehrer in und technische lehrerin die amtsbezeichnung für lehrkräfte im höheren dienst ist dann im eingangs amt studienrat oder studienrätin ein wichtiger grundsatz im beamtenverhältnis ist auch die amtshaftung das land tritt nämlich für finanzielle schäden ein die beamtinnen in ausübung ihres amts verursacht haben das land kann aber dann die beschäftigten in regress nehmen falls diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben es wird zwischen sachlichen und persönlichen einstellungsvoraussetzungen unterschieden zu den sachlichen einstellungsvoraussetzungen braucht es zum beispiel das land baden württemberg als dienstherren die planstelle muss vom landtag beschlossen werden und die einstellung muss über ein richtiges verfahren erfolgen als persönliche einstellungsvoraussetzung müssen die bewerberinnen und bewerber zum beispiel die deutsche staatsbürgerschaft haben oder auch eu bürger oder eu bürgerin sein oder bürger bürgerin eines anderen vertrag staates sie müssen die entsprechende vorbildung mitbringen und dürfen das höchstalter von 42 jahren nicht überschritten haben dazu kommen anrechenbare erziehungszeiten pro kind zwei jahre die amtstätigkeit belegen die bewerberinnen und bewerber mittels erweiterten polizeilichen führungszeugnis bei freiheitsstrafen ab einem jahr sind die beamtinnen und beamten nicht mehr am 2 das gilt auch bei einschlägigen delikten wie dem besitz von kinderpornografie oder bei sexualdelikten die noch unterhalb der jahres grenze liegen die dienstfähigkeit haben beamtinnen und beamte bereits vor dem vorbereitungsdienst durch eine ärztliche untersuchung feststellen zu lassen ist die bescheinigung ist in der bescheinigung nichts weiteres vermerk gilt die feststellung der dienstfähigkeit auch für die einstellung auf das beamtenverhältnis auf probe auch geordnete wirtschaftliche verhältnisse müssen beamtinnen bei der einstellung vorweisen das machen sie mittels unterschrift heißt das dann du darfst keine schulden gemacht haben als ein auto finanziert oder ein haus gekauft haben doch mit der unterschrift bestätigt du nur dass du in der lage bist deine schulden wieder zurückzuzahlen der von david angesprochene an zeit ist ebenfalls eine ganz entscheidende einstellungsvoraussetzung nur wer ihn leistet kann eingestellt werden für die übernahme in das beamtenverhältnis auf lebenszeit muss dann noch zusätzlich die sogenannte bewährung in der probezeit erfolgen wie endet nun das beamtenverhältnis die beendigung des beamtenverhältnisses erfolgt zum einen durch entlassungen nach dem vorbereitungsdienst erfolg eine entlassung aus dem beamtenverhältnis auf widerruf automatisch weitere gründe für die entlassung können seien der verlust der staatsangehörigkeit der verlust der amtstätigkeit oder auch der eigene antrag auf entlassung dann kann zur entlassung führen wenn man dienstunfähig wird bevor man die fünf jahre wartezeit erfüllt hat nach entsprechenden disziplinarischen maßnahmen oder bei mangelnder bewegung während der probezeit endet das beamtenverhältnis ebenfalls durch entlassung auch mit dem eintritt in den ruhestand endet das aktive beamtenverhältnis und man wird ruhestandsbeamten aus den hergebrachten grundsätzen des berufsbeamtentums mit all seinen prinzipien ergeben sich eine vielzahl an rechte und rechten und pflichten diese gehen deutlich über das in einem privaten arbeitsverhältnis stehende maß hinaus mit dem eintritt in das beamtenverhältnis unterwirft sich die beamten oder der beamte diesen pflichten und den damit verbundenen einschränkungen aus den einschränkungen erwachsen dann aber auch zusätzliche rechte rechte und pflichten entsprechen einander thomas wird jetzt zunächst auf die pflichten gegen die pflichten lassen sich in drei gruppen unterteilen einmal in die dienstleistungs pflichten dann in die treuepflichten und abschließend in die verhaltenspflichten nachdem beamtenstatusgesetz sind beamtinnen zum vollen persönlichen einsatz verpflichtet dazu gehört dass sie ihren unterricht ordnungsgemäß vorbereiten nachbereiten und abhalten dass sie auf fortbildung gehen dass sie die aufsicht übernehmen für die sie eingeteilt werden oder auch mehrarbeit in einem festgelegten umfang erfüllen beamtinnen sind grundsätzlich weisungsgebunden und haben darüber hinaus die pflicht ihre vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen die treuepflicht umfasst die verfassungstreue wie schon öfters gehört das ablegen des dienstes und aktuell auch noch das streikverbot für beamtinnen innerhalb der treuepflicht fordert die sogenannte loyalitätspflicht die beamtinnen auf bedenken gegen anweisungen oder zustände an der schule zunächst nur intern vorzubringen und gegenüber dem vorgesetzten geltend zu machen du kennst das unter dem begriff demonstrations- pflicht wenn der schulleiter die schulleiterin darauf beharrt ist es eben dann der nächst höheren stiens stelle zu melden und deren schriftliche antwort abzuwarten bevor es die einzelnen lehrkraft von ihrer eigenen verantwortung entbindet eine flucht an die öffentlichkeit verbietet sich den beamtinnen in einem solchen fall im allgemeinen gilt dienst interne dinge bleiben in der schule und dürfen nicht im privaten raum verbreitet werden beamtinnen sind grundsätzlich zu acht würdigen verhalten verpflichtet auch außerhalb des dienstes unter die verhaltenspflichten fällt auch die mäßigung und zurückhaltung pflicht an die neutralität von lehrkräften werden dabei in der öffentlichkeit hohe anforderungen die lehrkraft muss bei der darstellung kontroverser themen im unterricht alle dazu vertretenen auffassungen sachlich darstellen um den schülerinnen und schülern eine eigene meinungsbildung zu ermöglichen dabei darf die lehrkraft in der diskussion durchaus ihre eigene meinung haben das ist im interesse und der glaubwürdigkeit bei den schülerinnen und schülern vielleicht sogar notwendig über angelegenheiten die im rahmen der tätigkeit bekannt geworden sind dürfen beamtinnen und beamte aber nur sprechen wenn es aus dienstlichen anlass erforderlich ist das fällt unter den begriff der amtsverschwiegenheit beamtinnen und beamte haben eine pflicht zur einhaltung des dienst weges und dürfen auch keine belohnungen und geschenke oder sonstige vorteile annehmen ausnahmen bedürften immer der zustimmung der schulleitung geschenke mit ideellem wert zb eine bastelarbeit von schülerinnen oder schüler dürfen in der regel angenommen werden nähere informationen dazu findest du auch in gw harburg und was sind dann die folgen von pflichtverletzungen wenn beamtinnen schuldhaft das heißt vorsätzlich oder fahrlässig die pflichten verletzen liegt ein dienstvergehen vor vorsätzlich meint gegen die pflicht wird bewusst verstoßen fahrlässige meint durch überlegung und erkundigung zum beispiel beim vorgesetzten hätte der beamte die beamten erkennen können dass hier eine pflichtverletzung vorliegt weil beamtinnen immer eine vorbildfunktion haben dürfen sie auch im privatleben dem ansehen des amtes nicht schaden aber es gilt ich zitiere ein verhalten außerhalb des dienstes ist aber nur dann ein dienstvergehen wenn es in besonderem maße geeignet ist das vertrauen in einer für ihr amt bedeutsamen weise zu beeinträchtigen ein disziplinarverfahren nachdem landes disziplinar gesetz wird durch die zuständige behörde die disziplinarbehörde lauter zungenbrecher begriffe für uns ist das in der regel das regierungspräsidium eingeleitet oder auf antrag der beamtin des beamten selbst im anschluss an die ermittlungen und die abschließende anhörung wird das verfahren eingestellt oder der dienst für disziplinarverfahren doch die disziplinarbehörde eine disziplinarmaßnahme ausgesprochen das ist dann ein verwaltungsakt mit der möglichkeit zum widerspruch beziehungsweise zum verwaltungsgerichtsverfahren die spanne zwischen disziplinarmaßnahmen geht vom verweis bis zur entfernung aus dem beamtenverhältnis oder sogar der aberkennung des ruhegehalts war eine amtspflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig kann das land baden württemberg beim schadenersatz nach der amtshaftung auch die beamtinnen und beamten in regress nehmen verstößt die verletzung einer beamten pflicht auch gegen das strafgesetz hat das auch strafrechtliche folgen zb beim vorwurf der bestechlichkeit oder dem bruch der amtsverschwiegenheit dann kommen wir noch zu den rechten der beamtinnen die vielzahl der rechte ist im skript einzeln aufgelistet ich will hier nur einige beispiele nennen zu den vermögenswerten rechten zählen die besoldung die beihilfe in krankheits geburts und todesfällen oder das ruhegehalt einen weiteren block bilden die fürsorge rechte darunter fallen das recht auf urlaub oder auf teilzeitbeschäftigung auch der mutterschutz die elternzeit und die schwerbehinderten fürsorge fallen darunter abschließend stehen die sogenannten schutzrechte für beamtinnen gelten die grundrechte nach dem grundgesetz wie auch für schülerinnen und schüler sie haben rechte rund um die personalakten führung wie zb die einsichtnahme oder die löschung auch die lebenslange anstellung das antrags- und beschwerderecht und das recht auf beteiligung der personalvertretung fällt unter diese schutzrechte wir hoffen dieses video hatte gefallen und wünschen dir nun viel erfolg bei seiner prüfung