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Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und neue Änderungen 2022

May 18, 2024

Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und neue Änderungen 2022

Einleitung

  • Änderungen im Kaufrecht ab 1.1.2022
  • Wichtig: korrekte Anspruchsgrundlagen kennen
  • Video ist in zwei Teile gegliedert:
    1. Denkschritte zur richtigen Anspruchsgrundlage
    2. Fallkonstellationen und zugehörige Anspruchsgrundlagen

Unterscheidung: Allgemeines Schuldrecht vs. Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht

  • Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht
    • 437 verweist auf allgemeines Schuldrecht
    • Unterschiede in der Sache und Verjährungsfristen
    • Verjährung: 438 Abs. 1 Nr. 3, 2 Jahre ab Übergabe/Ablieferung
  • Allgemeines Schuldrecht
    • Regelverjährungsfrist: 3 Jahre (§§ 194, 195 BGB)
    • Beginn: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Gläubiger Kenntnis hat

Bestimmung der richtigen Anspruchsgrundlagen

  1. Gewährleistungsrecht oder allgemeines Schuldrecht?
    • Übergabe der Kaufsache entscheidend (§ 446, 437 BGB)
  2. Begehren des Käufers analysieren
    • Keine Schadensersatzforderung: Nachlieferung (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Var. 2), Minderung (§ 441 Abs. 4 S. 1), Rücktritt (§ 346 Abs. 1)
    • Schadensersatzforderung: Weitere Eingrenzung nötig
  3. Pflichtverletzung identifizieren
    • Unmöglichkeit (anfänglich oder nachträglich): §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 311 Abs. 2
    • Leistung nicht mangelfrei: §§ 280 Abs. 1 , 3, 281, 286 (§ 437 Nr. 3)
    • Nebenpflichtverletzung: § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2

Fallkonstellationen

Fall 1

  • Gebrauchtwagen vor Übergabe zerstört
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Unmöglichkeit), Vertretenmüssen, Schaden

Fall 3

  • Gebrauchtwagen mit nicht behebbaren Mangel nach Übergabe
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (nachträglich unbehebbarer Mangel), Vertretenmüssen, Schaden

Fall 5

  • Lieferverzug ohne Mangelleistung
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Fristsetzung, Vertretenmüssen, Schaden

Fall 7

  • Gebrauchtwagen mit behebbarem Mangel nach Übergabe—Frist zur Nacherfüllung
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Mangel), keine unerhebliche Pflichtverletzung, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, Schaden

Fall 10

  • Schaden durch den Mangel hervorgerufen (Nutzungsausfall)
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Mangel), Vertretenmüssen, Schaden

Fall 11

  • Pflichtverletzung durch Verzögerung der Nacherfüllung
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB
  • Entscheidung, entweder: Pflichtverletzung durch mangelhafte Leistung oder Verletzung durch Verzögerung der Nacherfüllung
  • Nahezu identische Prüfungspunkte wie in Fall 10

Fall 12

  • Rücktritt nach Lieferverzug
  • Anspruchsgrundlage: § 346 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht (§§ 323 Abs. 1 BGB), Kaufvertrag, Nichtleistung trotz Fälligkeit, Fristsetzung

Fall 13

  • Rücktritt nach mangelhafter Leistung und erfolgloser Frist
  • Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht (§323 Abs. 1), Kaufvertrag, Mangel, Frist zur Nacherfüllung

Fall 15

  • Forderung nach Beseitigung eines Mangels oder Nachlieferung
  • Anspruchsgrundlage: § 439 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel

Fall 16

  • Minderung durch Sachmangel
  • Anspruchsgrundlage: § 441 Abs. 4 S. 1 BGB
  • Prüfung: Minderungserklärung, Minderungsrecht (§ 441 Abs. 1), Kaufvertrag, Sachmangel, Fristnacherfüllung

Fall 19

  • Nebenpflichtverletzung durch Verkäufer
  • Schadensersatzforderung
  • Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Schaden

Fall 20

  • Rücktritt nach Bemessung unzumutbar
  • Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 282 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Unzumutbarkeit der Leistung, Schaden

Wichtige Hinweise

  • Verjährung: Rücktritts- und Minderungsrechte verjähren nach besonderen Regeln (u.a. § 218 BGB)
  • Unterschiedliche Begriffsanwendungen bei der Prüfungsschritte (§ 280 BGB)
  • Minderungsquote berechnen: Verhältnis des Werts einer mangelhaften zur mangelfreien Sache

Schlussbemerkungen

  • Video zur wiederholten Ansicht geeignet
  • Verschiedene Prüfungsschemata vertretbar