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Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und neue Änderungen 2022
May 18, 2024
Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und neue Änderungen 2022
Einleitung
Änderungen im Kaufrecht ab 1.1.2022
Wichtig: korrekte Anspruchsgrundlagen kennen
Video ist in zwei Teile gegliedert:
Denkschritte zur richtigen Anspruchsgrundlage
Fallkonstellationen und zugehörige Anspruchsgrundlagen
Unterscheidung: Allgemeines Schuldrecht vs. Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht
Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht
437 verweist auf allgemeines Schuldrecht
Unterschiede in der Sache und Verjährungsfristen
Verjährung: 438 Abs. 1 Nr. 3, 2 Jahre ab Übergabe/Ablieferung
Allgemeines Schuldrecht
Regelverjährungsfrist: 3 Jahre (§§ 194, 195 BGB)
Beginn: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Gläubiger Kenntnis hat
Bestimmung der richtigen Anspruchsgrundlagen
Gewährleistungsrecht oder allgemeines Schuldrecht?
Übergabe der Kaufsache entscheidend (§ 446, 437 BGB)
Begehren des Käufers analysieren
Keine Schadensersatzforderung: Nachlieferung (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Var. 2), Minderung (§ 441 Abs. 4 S. 1), Rücktritt (§ 346 Abs. 1)
Schadensersatzforderung: Weitere Eingrenzung nötig
Pflichtverletzung identifizieren
Unmöglichkeit (anfänglich oder nachträglich): §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 311 Abs. 2
Leistung nicht mangelfrei: §§ 280 Abs. 1 , 3, 281, 286 (§ 437 Nr. 3)
Nebenpflichtverletzung: § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
Fallkonstellationen
Fall 1
Gebrauchtwagen vor Übergabe zerstört
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Unmöglichkeit), Vertretenmüssen, Schaden
Fall 3
Gebrauchtwagen mit nicht behebbaren Mangel nach Übergabe
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (nachträglich unbehebbarer Mangel), Vertretenmüssen, Schaden
Fall 5
Lieferverzug ohne Mangelleistung
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Fristsetzung, Vertretenmüssen, Schaden
Fall 7
Gebrauchtwagen mit behebbarem Mangel nach Übergabe—Frist zur Nacherfüllung
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Mangel), keine unerhebliche Pflichtverletzung, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, Schaden
Fall 10
Schaden durch den Mangel hervorgerufen (Nutzungsausfall)
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Mangel), Vertretenmüssen, Schaden
Fall 11
Pflichtverletzung durch Verzögerung der Nacherfüllung
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB
Entscheidung, entweder: Pflichtverletzung durch mangelhafte Leistung oder Verletzung durch Verzögerung der Nacherfüllung
Nahezu identische Prüfungspunkte wie in Fall 10
Fall 12
Rücktritt nach Lieferverzug
Anspruchsgrundlage: § 346 Abs. 1 BGB
Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht (§§ 323 Abs. 1 BGB), Kaufvertrag, Nichtleistung trotz Fälligkeit, Fristsetzung
Fall 13
Rücktritt nach mangelhafter Leistung und erfolgloser Frist
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 Abs. 1 BGB
Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht (§323 Abs. 1), Kaufvertrag, Mangel, Frist zur Nacherfüllung
Fall 15
Forderung nach Beseitigung eines Mangels oder Nachlieferung
Anspruchsgrundlage: § 439 Abs. 1 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel
Fall 16
Minderung durch Sachmangel
Anspruchsgrundlage: § 441 Abs. 4 S. 1 BGB
Prüfung: Minderungserklärung, Minderungsrecht (§ 441 Abs. 1), Kaufvertrag, Sachmangel, Fristnacherfüllung
Fall 19
Nebenpflichtverletzung durch Verkäufer
Schadensersatzforderung
Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Schaden
Fall 20
Rücktritt nach Bemessung unzumutbar
Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 3, 282 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Unzumutbarkeit der Leistung, Schaden
Wichtige Hinweise
Verjährung:
Rücktritts- und Minderungsrechte verjähren nach besonderen Regeln (u.a. § 218 BGB)
Unterschiedliche Begriffsanwendungen bei der Prüfungsschritte (§ 280 BGB)
Minderungsquote berechnen:
Verhältnis des Werts einer mangelhaften zur mangelfreien Sache
Schlussbemerkungen
Video zur wiederholten Ansicht geeignet
Verschiedene Prüfungsschemata vertretbar
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