Nicht-kommerzielle Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern nach Finnland
Überblick
- Bezieht sich auf Haustiere, die Besitzer begleiten, nicht zum Verkauf oder zur Übertragung.
- Gilt für Bewegungen aus EU-Ländern, Norwegen, Schweiz.
Hauptanforderungen
1. Identifikation
- Mikrochip: Pflicht; muss den ISO 11784/11785-Standards entsprechen.
- Tätowierungen akzeptiert, wenn vor dem 3. Juli 2011 gemacht mit Nachweis.
- Identifikation vor Tollwutimpfung ist notwendig.
2. Impfung gegen Tollwut
- Mindestalter: Welpen/Kätzchen müssen für die Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
- Impfstoff: Inaktivierter Tollwutimpfstoff, mindestens 1 Antigeneinheit/Dosis.
- Zeitpunkt: Impfung 21 Tage vor der Verbringung; keine Wartezeit für Auffrischungen, wenn innerhalb der Gültigkeit.
- Dokumentation: Eintrag im Heimtierausweis oder Impfzertifikat.
3. Echinococcus-Behandlung
- Pflicht für Hunde: Nicht erforderlich für Katzen/Frettchen.
- Zeitpunkt: 1-5 Tage vor der Einreise, nicht an der Grenze.
- 28-Tage-Regel: Für Hunde aus EU/Norwegen; Behandlung zweimal vor der Reise, einmal nach der Ankunft in Finnland.
- Ausnahmen: Direkte Einreise aus Norwegen, Irland, Malta.
4. Heimtierausweis
- Muss das Tier mit Identifikation, Tollwutimpfung und gegebenenfalls Echinococcus-Behandlungsnachweisen begleiten.
- Arten:
- EU-Heimtierausweis: Einheitlich in der EU.
- Drittländer-Pass: Für Norwegen/Schweiz.
Besondere Überlegungen
Tiere, die ohne Besitzer reisen
- Nicht kommerziell, wenn die Reise innerhalb von 5 Tagen vor/nach der Bewegung des Besitzers stattfindet.
- Nachweis erforderlich (z.B. Flugtickets).
Verwandte Informationen und Ressourcen
Kontaktinformationen
- Finnische Lebensmittelsicherheitsbehörde
- Postfach 100, FI-00027, Finnland
- Servicenummer: +358 29 530 0400
Diese Informationen sind wichtig für Haustierbesitzer, die planen, ihre Haustiere aus EU-Ländern nach Finnland zu verbringen, um die Einhaltung der finnischen Vorschriften zu gewährleisten und Komplikationen während der Reise zu vermeiden.