Familienstiftung: Vermögensschutz und Steuervorteile
Jun 12, 2025
Zusammenfassung
Im Meeting wurde umfassend erläutert, wie eine Familienstiftung als Werkzeug zum Vermögensschutz, zur Steueroptimierung und zur gezielten Nachfolgeregelung genutzt werden kann.
Der Referent teilte seine eigenen Erfahrungen bei der Einrichtung einer Familienstiftung und stellte die steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vor.
Thematisiert wurden auch die Vorteile gegenüber klassischen Erb- und Gesellschaftsstrukturen sowie praktische Aspekte der Umsetzung.
Die Kanzlei bietet zertifizierte Stiftungsberatung an.
Action Items
(offen – Interessenten/Kanzlei): Interessenten sollen sich bei Rückfragen oder Beratungsbedarf unter www.mr-steuer.de melden.
Familienstiftung als Instrument zum Vermögensschutz und zur Steuerersparnis
Familienstiftungen schützen das Vermögen vor Haftungsrisiken, hohen Steuerbelastungen, ungewolltem Zugriff durch Dritte und einem ggf. unerfahrenen Nachwuchs.
Die Stiftung ermöglicht, das Vermögen vom persönlichen Risiko des Stifters sowie von operativen Unternehmensrisiken abzuschirmen.
Auch die Erben können vor zu frühem oder falschem Umgang mit Vermögen geschützt werden.
Voraussetzungen und Errichtung einer Familienstiftung
Die Gründung ist mit einem Kapital von ca. 27.000 € (vergleichbar mit einer GmbH) möglich und daher nicht nur für Superreiche geeignet, sondern auch für den Mittelstand.
In Deutschland gibt es 33 verschiedene Stiftungsaufsichtsbehörden, jeweils mit eigenen Anforderungen; die Auswahl der Behörde kann strategisch erfolgen.
Die Einlage ist häufig auf 100.000 € pro Person begrenzt, Überschreitungen führen zur Schenkungssteuerpflicht.
Für die Ausgestaltung der Satzung und die Gründung wird die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts empfohlen.
Struktur und steuerliche Vorteile
Die Stiftung kann Markenrechte (z.B. "MR.steuer") oder andere Schutzrechte halten und an die operative Gesellschaft lizenzieren.
Lizenzgebühren an die Stiftung werden nur mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert (statt 30 % in der operativen Gesellschaft).
Immobilienerträge und -verkäufe unterliegen ebenfalls einer günstigen Besteuerung durch die Stiftung.
Nach 10 Jahren können Immobilien in der Stiftung steuerfrei verkauft werden.
Flexibilität und Nachfolgeregelung
Der Stifter oder Vorstand der Stiftung entscheidet flexibel, wer Zuwendungen erhält (Destinatäre), wodurch ein direkter Anspruch von Familienmitgliedern ausgeschlossen ist.
Ausschüttungen können individuell und bedarfsgerecht erfolgen, was insbesondere bei minderjährigen oder unerfahrenen Erben von Vorteil ist.
Steuerliche Optimierung durch Markenverkauf und Ausschüttungen
Bei einem Markenverkauf an die Stiftung kann nach einem Jahr ein steuerfreier Verkaufserlös erzielt werden.
Erträge werden mit einem niedrigen Steuersatz in der Stiftung versteuert und können dann über Ausschüttungen, ggf. unter Nutzung von Freibeträgen (z.B. für Kinder), weitergegeben werden.
Entscheidungen
Umsetzung des Stiftungskonstruktes als Steuer- und Vermögensschutzstrategie — Da es eine rechtssichere und steuerlich vorteilhafte Lösung bietet, wurde dieses Konstrukt für das eigene Unternehmens- und Vermögensmanagement gewählt.
Offene Fragen / Follow-Ups
Interessenten sollen sich für individuelle Beratung oder offene Detailfragen an die Kanzlei wenden (www.mr-steuer.de).