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Minijobs und Steueroptionen

May 26, 2025

Minijobs und Lohnsteueroptionen

EinfĂŒhrung

  • Abrechnung der Lohnsteuer erfolgt nach §40 a EStG.
  • Drei Alternativen zur Besteuerung:
    1. 2% pauschale Lohnsteuer mit pauschaler Rentenversicherung von 15%.
    2. 20% pauschale Lohnsteuer ohne pauschale Rentenversicherung.
    3. Individuelle Besteuerung gemĂ€ĂŸ §39b EStG.

7.1 Pauschale Lohnsteuer von 2% fĂŒr Minijobs

  • Arbeitgeber zahlt 15% pauschalen Rentenversicherungsbeitrag.
  • Pauschale Lohnsteuer von 2% enthĂ€lt:
    • Lohnsteuer
    • SolidaritĂ€tszuschlag
    • Kirchensteuer (auch bei kirchenlosen Arbeitnehmern anwendbar).
  • Zahlung erfolgt an die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale).

7.2 Pauschale Lohnsteuer von 20% bei mehreren Minijobs

  • Mehr als ein Minijob ohne pauschale Rentenversicherung: Lohnsteuer 20%.
  • ZusĂ€tzliche Kosten:
    • SolidaritĂ€tszuschlag (5,5% der pauschalen Lohnsteuer).
    • Kirchensteuer nach Landesrecht.
  • Beispiel:
    • Arbeitnehmer mit Arbeitslohn von 300 EUR und 280 EUR aus verschiedenen Jobs.
    • Sozialversicherungsrechtlich kein Minijob mehr.
    • Lohnsteuer pauschal 20%, Gesamtbelastung 67,50 EUR.
    • Zahlung erfolgt an das Finanzamt, nicht an Minijobzentrale.

7.3 Individuelle Besteuerung

  • Verzicht auf pauschale Lohnsteuer zugunsten individueller Besteuerungsmerkmale.
  • Nachteil: Arbeitslohn muss in EinkommensteuererklĂ€rung einbezogen werden.
  • Keine Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse I-IV fĂŒr Löhne bis 556 EUR.
  • SolidaritĂ€tszuschlag fĂ€llt seit 2021 nicht mehr an.

Entscheidungsfaktoren zur Besteuerungsmethode

  • Verzicht auf 2%ige pauschale Lohnsteuer nur bei sehr niedrigem zu versteuerndem Einkommen sinnvoll.
  • Bei anderen EinkĂŒnften ist 2% Pauschalsteuer vorteilhafter.