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Gründungszuschuss für Selbstständige
Oct 20, 2024
Gründungszuschuss für Arbeitslose
Einführung
Der Gründungszuschuss unterstützt den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Finanzielle Unterstützung für den Übergang in eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
Voraussetzungen
Aktueller Bezug von Arbeitslosengeld.
Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
Planung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
Kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, formelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Antragstellung
Erstellung eines Businessplans erforderlich:
Darstellung der Person, Qualifikationen und Geschäftsideen.
Finanzkalkulation und Realitätscheck.
Prüfung durch eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater).
Phasen des Gründungszuschusses
Phase 1
Dauer: 6 Monate
Unterstützung: 300 € plus aktuelles Arbeitslosengeld.
Beispiel: Bei 1200 € Arbeitslosengeld erhält man 1500 € monatlich.
Phase 2
Voraussetzung: Vollzeit-Selbstständigkeit.
Dauer: 9 Monate
Unterstützung: 300 € monatlich.
Gesamt: 4.500 € über 15 Monate.
Steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt.
Schritte zur Beantragung
Termin mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
Erhalt von Formularen und Unterlagen bei positiver Prüfung.
Erstellung des Businessplans und Einholung einer Stellungnahme.
Online-Antragstellung für Phase 1.
Bei erfolgreicher Bewilligung, separaten Antrag für Phase 2 stellen.
Wichtige Hinweise
Steuer- und Buchhaltungsthemen sind entscheidend für Selbstständige.
Empfehlung zur Nutzung von Tools und Steuerberatern.
Informationsquellen und Videos zur Unterstützung bei Gründungsvorhaben.
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