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Gründungszuschuss für Selbstständige

Oct 20, 2024

Gründungszuschuss für Arbeitslose

Einführung

  • Der Gründungszuschuss unterstützt den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.
  • Finanzielle Unterstützung für den Übergang in eine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Voraussetzungen

  1. Aktueller Bezug von Arbeitslosengeld.
  2. Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
  3. Planung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
  • Kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, formelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Antragstellung

  • Erstellung eines Businessplans erforderlich:
    • Darstellung der Person, Qualifikationen und Geschäftsideen.
    • Finanzkalkulation und Realitätscheck.
  • Prüfung durch eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater).

Phasen des Gründungszuschusses

Phase 1

  • Dauer: 6 Monate
  • Unterstützung: 300 € plus aktuelles Arbeitslosengeld.
  • Beispiel: Bei 1200 € Arbeitslosengeld erhält man 1500 € monatlich.

Phase 2

  • Voraussetzung: Vollzeit-Selbstständigkeit.
  • Dauer: 9 Monate
  • Unterstützung: 300 € monatlich.
  • Gesamt: 4.500 € über 15 Monate.
  • Steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt.

Schritte zur Beantragung

  1. Termin mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
  2. Erhalt von Formularen und Unterlagen bei positiver Prüfung.
  3. Erstellung des Businessplans und Einholung einer Stellungnahme.
  4. Online-Antragstellung für Phase 1.
  5. Bei erfolgreicher Bewilligung, separaten Antrag für Phase 2 stellen.

Wichtige Hinweise

  • Steuer- und Buchhaltungsthemen sind entscheidend für Selbstständige.
  • Empfehlung zur Nutzung von Tools und Steuerberatern.
  • Informationsquellen und Videos zur Unterstützung bei Gründungsvorhaben.