Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler sind gesetzlich zur Buchhaltung verpflichtet.
Wichtig für Überblick über Einnahmen und Ausgaben.
§238 HGB: Buchhaltung muss sachverständigem Dritten Überblick verschaffen.
Zweck der Buchhaltung
Erfasst und analysiert Zahlungsvorgänge.
Früher handschriftlich, heute meist über Software.
Wichtige Funktionen: Lohn- und Gehaltszahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Bilanzierungen.
Einfache vs. Doppelte Buchhaltung
Einfache Buchhaltung:
Für Freiberufler und Kleinunternehmer.
Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Am Jahresende: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Doppelte Buchhaltung:
Pflicht bei Umsatz > 600.000 € oder Gewinn > 60.000 €.
Bilanzierung von Vermögenswerten nötig.
Kontierung in der Buchhaltung
Jeder Geschäftsfall wird einem Konto zugewiesen.
Wichtig: Passende Belege aufbewahren.
Bestandskonten: Aktive und passive Vermögenswerte.
Erfolgskonten: Gewinne und Verluste.
Empfehlung: Nutzung einer Buchhaltungssoftware.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Vergleichbar mit EÜR für Freiberufler.
Zeigt Gewinne und Verluste eines Unternehmens.
GuV-Konto: Erfasst Aufwände und Erträge.
Arten der GuV-Erstellung:
Nach Kontenform (Gegenüberstellung von Haben und Soll).
Chronologisch.
Verfahren:
Gesamtkostenverfahren (Ausgehend von Produktionseinheiten).
Umsatzkostenverfahren (Ausgehend von abgesetzten Einheiten).
Ablauf zur Erstellung der GuV
Einrichtung der Erfolgskonten.
Buchung der Geschäftsfälle (z.B. Mieten, Umsätze).
Übertrag in die GuV.
Saldoermittlung für Erträge und Aufwände.
Bilanzierung
Teil des Jahresabschlusses zusammen mit der GuV.
Gliederung in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapitalwerte, Verbindlichkeiten).
Grundlage: §266 HGB.
Notwendigkeit einer Inventur.
Abschluss der doppelten Buchhaltung.
Bildung von Rückstellungen.
Zusätzliche Ressourcen
Weitere Infos auf dem Blog zu Buchhaltungsthemen wie "Soll- und Ist-Besteuerung", "Angebote und Auftragsbestätigungen erstellen" und "professionelle Rechnung schreiben".