Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Einleitung
- Vortrag von Rothschütz-Zacher (GEW-Kreisvorsitzende Schwarzwald-Barkreis) und Ricarda Kaiser (Vorsitzende Mannheim).
- Thema: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Paragraf 90.
Paragraf 90
- Zweck: Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags.
- Einhaltung der Schulordnung.
- Schutz von Personen und Sachen.
- Grundsätze:
- Pädagogische Erziehungsmaßnahmen haben Vorrang.
- Maß der Verhältnismäßigkeit: Zweck und Mittel müssen im Verhältnis stehen.
- Schuldhaftigkeit: Handlung muss vorsätzlich oder fahrlässig sein.
- Körperliche Züchtigung und Kollektivstrafen sind ausgeschlossen.
- Tests oder Klassenarbeiten als Strafe sind nicht erlaubt.
Ermessen
- Ermessensspielraum: Abwägung anderer, sinnvoller Maßnahmen.
- Verpflichtung zur Berücksichtigung von Ermessensentscheidungen.
Zuständigkeiten und Maßnahmen
- Klassenlehrer und Fachlehrer: Max. zwei Stunden Nachsitzen.
- Schulleitung:
- Bis zu vier Stunden Nachsitzen.
- Überweisung in Parallelklasse bei weiterhin störendem Verhalten.
- Unterrichtsausschluss für mehrere Tage (zwei bis fünf Tage).
- Informierung des Jugendamts bei mehreren Ausschlüssen.
- Schulausschluss als höchste Maßnahme mit Anhörung der Klassenkonferenz.
- Bei massiven Vorfällen kann das RP über den Bezirksausschluss entscheiden.
- In extremen Fällen kann das KM einen Ausschluss im gesamten Bundesland verhängen.
Verwaltungsakte
- Wichtigkeit der formalen Korrektheit.
- Recht auf Information und Anhörung für Schüler und Eltern.
- Widerspruchsmöglichkeiten ohne aufschiebende Wirkung.
- Bedeutung der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der Strafe.
- Weitere Erklärung im Kapitel "Rechtsverhältnis und Schule als nicht rechtsfähige Anstalt".
Alternative Maßnahmen
- Soziale Arbeit als Wiedergutmachung möglich, wenn Schüler und Erziehungsberechtigte einverstanden sind.
Empfehlung
- Grafik im Skript zur Erklärung der Abläufe bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen studieren.
- Vorbereitung für die Prüfung durch genaue Durchsicht der Materialien.
Viel Erfolg bei der Prüfung!