Überblick OHG - Offenen Handelsgesellschaft

Apr 3, 2025

Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Überblick

Einführung

  • OHG steht für Offene Handelsgesellschaft
  • Gehört zu den Personengesellschaften
  • Ermöglicht den Betrieb eines Handelsgewerbes mit geringem Aufwand

Rechtliche Grundlagen

  • Zu finden im Handelsgesetzbuch (HGB), §§ 105 ff.
  • Gründung erfolgt durch mindestens zwei Personen (juristische oder natürliche) mittels Gesellschaftsvertrag
  • Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) erforderlich
    • Alle Änderungen (z.B. Eintritt/Austritt eines Gesellschafters) müssen gemeldet und eingetragen werden
    • Eintragung im Handelsregister ist deklaratorisch
    • OHG existiert intern ab Vertragsabschluss (konstitutiv)

Auflösung

  • Durch Auflösung des Gesellschaftsvertrags
  • Beschluss der Gesellschafter
  • Insolvenzverfahren
  • Gerichtlicher Beschluss
  • Ausscheiden eines Gesellschafters (Tod, Kündigung, Privatinsolvenz, Beschluss der Gesellschafterversammlung)

Gründung

  • Kein Mindest- oder Stammkapital erforderlich
  • Einbringung von Sachleistungen, Geld oder Dienstleistungen möglich
  • Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem ganzen Vermögen

Geschäftsführung

  • Erfolgt durch jeden Gesellschafter (Einzelgeschäftsführung)
  • Einspruchsrecht gegen Handlungen eines anderen Gesellschafters
  • Einschränkungen der Befugnisse im Gesellschaftsvertrag möglich

Buchführung und Pflichten

  • OHG ist Kaufmann im Sinne des HGB
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB) anzuwenden
  • Pflicht zur Buchführung und Bilanzerstellung
  • Weitere Pflichten:
    • Leistung der Kapitalanlage
    • Wettbewerbsenthaltung
    • Verlustbeteiligung

Rechte der Gesellschafter

  • Gemeinschaftliche Geschäftsführung
  • Gewinnanteil
  • Kapitalentnahme
  • Kündigung des Gesellschaftsvertrags

Weitere Informationen

  • Mehr zur Rechtsform in der entsprechenden Playlist
  • Erwähnung des Videos zur GmbH
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