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Überblick OHG - Offenen Handelsgesellschaft
Apr 3, 2025
Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Überblick
Einführung
OHG steht für Offene Handelsgesellschaft
Gehört zu den Personengesellschaften
Ermöglicht den Betrieb eines Handelsgewerbes mit geringem Aufwand
Rechtliche Grundlagen
Zu finden im Handelsgesetzbuch (HGB), §§ 105 ff.
Gründung erfolgt durch mindestens zwei Personen (juristische oder natürliche) mittels Gesellschaftsvertrag
Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) erforderlich
Alle Änderungen (z.B. Eintritt/Austritt eines Gesellschafters) müssen gemeldet und eingetragen werden
Eintragung im Handelsregister ist deklaratorisch
OHG existiert intern ab Vertragsabschluss (konstitutiv)
Auflösung
Durch Auflösung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss der Gesellschafter
Insolvenzverfahren
Gerichtlicher Beschluss
Ausscheiden eines Gesellschafters (Tod, Kündigung, Privatinsolvenz, Beschluss der Gesellschafterversammlung)
Gründung
Kein Mindest- oder Stammkapital erforderlich
Einbringung von Sachleistungen, Geld oder Dienstleistungen möglich
Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem ganzen Vermögen
Geschäftsführung
Erfolgt durch jeden Gesellschafter (Einzelgeschäftsführung)
Einspruchsrecht gegen Handlungen eines anderen Gesellschafters
Einschränkungen der Befugnisse im Gesellschaftsvertrag möglich
Buchführung und Pflichten
OHG ist Kaufmann im Sinne des HGB
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB) anzuwenden
Pflicht zur Buchführung und Bilanzerstellung
Weitere Pflichten:
Leistung der Kapitalanlage
Wettbewerbsenthaltung
Verlustbeteiligung
Rechte der Gesellschafter
Gemeinschaftliche Geschäftsführung
Gewinnanteil
Kapitalentnahme
Kündigung des Gesellschaftsvertrags
Weitere Informationen
Mehr zur Rechtsform in der entsprechenden Playlist
Erwähnung des Videos zur GmbH
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