ja schönen guten Morgen zu unserem infowebinar zum Thema Steuerung von verbrauchseinrichtungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz mein Name ist Thorsten klein ich bin Geschäftsführer von inexogi ein kleiner Hinweis vorne weg wir zeichnen dieses Webinar auf und stellen es anschließend online so dass man das auch noch mal in Ruhe nachvollziehen kann für alle die Inhalte sind also transparent ja ich habe es schon gesagt ich bin einer der Geschäftsführer von inexog viele kennen uns ja noch unter der alten Flagge discoverg wir haben im letzten Jahr Disc discover aus der Insolvenz übernommen und ich sag mal eine umfassende neue Organisation durchgeführt dies ist einhergegangen mit einer sehr umfassenden Transformation der itsysteme hin zu Robotron und idesia die uns sag ich mal befähigen nach vorne die Herausforderungen die auf den modernen Messstellenbetrieb zukommen dann auch zu rüsten also sprich eine multioperable Plattform zu haben um intelligente Messsysteme zu betreiben und natürlich auch die verlängerte Werkbank über die wir heute sprechen wollen nämlich die Abbildung von Steuerung von verbrauchseinrichtungen eben über intelligente Messsysteme und steuerboxen und wir glauben dass wir als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bei diesem Smart Mieter Rollout in der Zukunft und bei dieser Digitalisierung der Energiewirtschaft eine ganz entscheidende Rolle spielen können wir haben in Deutschland weit verteiltes Team von Installateuren aus im eigenen im eigenen Bestand darüber hinaus natürlich auch noch Partnerbetriebe die für uns installieren aber die die 40 eigenen Monteure bringen uns natürlich schon in die Situation in jeder Ecke in Deutschland dann auch zeitnah immer zu installieren und auch serviceinsätze zu fahren seit einiger Zeit beschäftigen wir uns natür ich sehr intensiv mit intelligenten Messsystemen und natürlich darüber hinaus auch mit dieser verlängerten Werkbank nämlich dem Steuern von verbrauchseinrichtungen und sie haben das alles in den Medien sicherlich verfolgt wie das teilweise auch in der Politik oder in der Regulierung hin und her ging bis wir dann letztendlich dann auch Beschlüsse vorliegen haben wie das ganze ablaufen soll und da war es uns ein Anliegen auch unseren Partnern und dem Markt viele Fragen die in diesem Umfeld entstehen zu beantworten und deswegen dann die Idee zu diesem zu diesem Webinar m die beiden Kollegen Jürgen bringme und Jonas hummannskämper werden durch das Webinar durchführen sie mit allen Informationen versorgen und sicherlich haben wir im Anschluss dann noch ausreichend Zeit auch diese diese Informationen zu verarbeiten und mit Fragen noch zu ergänzen das sind die beiden Kollegen dann auch gerne bereit dazu also kann ich sie nur motivieren diese Fragen dann auch zu stellen damit wir im Anschluss auch eine Regen regenaustausch bekommen dann wünsche ich an dieser Stelle eine gute Veranstaltung viele gute Informationen und freue mich auf die Fragen und viel Erfolg danke schön Jürgen Jonas vielen Dank Torsten auch von unserer Seite ein herzliches Willkommen zu dem Webinar wir Torsten schon angekündigt hat wir beide werden durch das Webinar führen Jürgen bringmeier Account Manager eine Wenigkeit ebenfalls und wie schon bereits erwähnt im Anschluss stehen wir gerne auch zuur Fragen für Fragen zur Verfügung oder aber auch gerne in einem persönlichen Gespräch im Nachgang zum Webinar gut würde ich sagen starten wir auch direkt mit der ersten Folie ähm warum eine netzorientierte Steuerung wo liegt die Motivation dahinter der Ausgangssituation ist eigentlich klar die Anzahl von Elektrofahrzeugen PV-Anlagen Wärmepumpen und Speichersystemen wird in den nächsten Jahren massiv zunehmen natürlich kommen auch Wetterbedingungen dynamische Stromtarife und andere Faktoren hinzu die gleichzeitig Einspeisung und Verbrauch entsprechend verändern und erhöhen der Leistungsbedarf steigt somit schneller als der netzusbau von Netzbetreibern auch realisiert werden kann somit Netzstabilität und Versorgungssicherheit muss natürlich von den Netzbetreibern auch jederzeit gewährleistet werden können was ist da der Lösungsansatz natürlich die Netzbetreiber sind verpflichtet einen beschleunigten Netzausbau zu realisieren die im betriebnahenehmigungen für verbrauchseinrichtungen sollten ebenfalls keine lange Wartezeiten beinhalten und in der Regel dann auch sofort erteilt werden und das Thema netzdientliche Steuerung nach Paragraph 14a inwg ist ebenfalls ein wichtig Faktor das heißt die Steuerung von steuerbaren verbrauchseinrichtung als zusätzliches Instrument zur Gewährleistung des Sicherheit und Zulässigkeit Zuverlässigkeit des energieverersorgungsnetzes was ist aber die gesetzliche Grundlage dafür der Paragraph 14a EnWG überträgt auf die Bundesnetzagentur die Kompetenz der Festlegung von Vorgaben für netzorientierte Steuerung von steuerbaren verbrauchseinrichtungen und Steuer en Netzanschlüssen im Gegenzug dafür gibt es eine netzendgeldreduzierung und eben die Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme ab Ausstattung was beschließt die Bundesnetzagentur am Ende ist die redukzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges im betroffenen Netzgebiet entsprechend notwendig um entsprechend die Anlagen zu dimmen m hierbei ist es wichtig dass ein mindestbezug von 4,2 kW ähm sichergestellt wird ähm wobei es aus Ausnahmeregelungen für Anlagengröße 11 kW gibt ähm grundsätzlich ist dies ab dem 1.1.2025 anzuwenden ähm genau die vmb haben die reduzierten Netzentgelte für die Betreiber von steuerbaren verbrauchseinrichtung anzubieten die eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung auch abgeschlossen haben die Bundesnetzagentur ähm schätzt dass die Netz endgeldreduktion für Endkunden zwischen ca 110 bis 190 € brutto pro Jahr betragen kann ab dem 1 Januar 25 wie bereits erwähnt müssen die steuerbaren verbrauchseinrichtungen mit elektrischen Leistungsaufnahme größer 4,2 kW die vor dem 1 Januar 24 installert wurden über ein intelligentes Messsystem steuerbar sein darunter zählen Wärmepumpen Ladesäulen Klimaanlagen Batteriespeicher und EE oder KwK KwK Anlagen die Anlagen dürfen im Notfall durch den Netzbetreiber gesteuert werden im Gegenzug erhält der Betreiber hier ein Anspruch auf die Sicherstellung des Netzanschlusses und reduzierte netzentgeltung mein Kollege genau hallo Jürgen bringmeer der jonas hatte mich schon vorgestellt ich mache an dieser Stelle weiter das ganze über das wir heute sprechen ist extrem komplex der jonas hatte eben angefangen mit dem Hauptthema den steuerbaren verbrauchseinrichtungen und wir müssen einen Exkurs machen einfach um zu sagen ja es gibt nicht nur die steuerbaren verbrauchseinrichtungen die werden es müssen genau genommen nach einem anderen Gesetz alle Erneuerbaren energienanlagen also jede pvanlage jede Biogasanlage jede Windkraftanlage und die kraftwärmekopplungsanlagen häufig bekannt als blockheitskraftwerke die müssen ebenfalls geregelt werden und diese Regelung läuft über das erneuerbare energiengesetz und deswegen haben wir das hier in orange als Exkurs gekennzeichnet also grundsätzlich ist es mal so dass neue alle neuen Erzeugungsanlagen erneuerbare Energien und Kraftwärmekopplung mit einer installierten elektrischen Leistung über 7 kW die müssen ab müssen seit dem 1.1.23 genau genommen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein für bestand Anlagen erneuerbare Energien Photovoltaik BHKWs gelten völlig unterschiedliche ausnahmerichtlinien da muss man im im im Einzelfall reinschauen das würde hier zu viel zu zu weit führen die Fernsteuerung der Anlagen ist so geregelt dass Anlagen größer 25 kW die müssen in einer technischen Einrichtung ausgestattet werden die ist dem Netzbetreiber jederzeit erstattet äh die Einspeiseleistung der Anlage ganz oder teilweise ferngesteuert zu reduzieren also entweder stufenlos oder in Stufen 30 60% Anlagen von mehr als 30 bis 100 kW die müssen neben der Fernsteuerbarkeit auch noch die Einspeiseleistung ab in Betriebnahme verpflichten vorhalten ähm sagen größer 100 kW zusätzlich noch die Abrufung der Einspeiseleistung die ist zu erfassen m wobei vielleicht noch der Hinweis eine Erzeugungsanlage ein eine eine eine fotovoltaiganlage mit größer 100 kW da reden wir nicht mehr über intelligente Messsysteme über 100 kW Peak ist zwingend immer ein eine RLM Messung vorgesehen es gibt Übergangsregelungen die Pflicht zur Fernüberwachung und Fernsteuerung gilt mal völlig unabhängig von der Technologie also egal ob es eine PV-Anlage eine Windkraftanlage eine Biogasanlage oder ein blockheitskraftwerk ist die Pflicht gilt über alle Anlagen sofern die installierte Leistung über 25 kW liegt oder das ist auch noch wichtig die kann auch kleiner 25 kW sein aber wenn hinter dem Netzanschluss eine steuerbare verbrauchseinrichtung liegt dann ist ebenfalls auch die Anlage steuerbar da sieht man wie wieder unterschiedliche Gesetze und Verordnungen ineinander übergreifen die Pflichten die sich daraus ergeben obbliegen stets dem Anlagen Betreiber also die Betreiber müssen die technischen Einrichtungen ähm einbauen lassen so dass Ihre Anlage in der Lage ist die Fernüberwachung die Fernsteuerung der Einspeiseleistung grundsätzlich zu ermöglichen ja Netzbetreiber in der Regel sind es die Netzbetreiber andere Stellen müssen ebenfalls die Möglichkeit haben die istinspeisung abzurufen nur abrufen Steuern tut immer nur der Netzbetreiber oder den steuerbefeh aussenden kann immer nur die Netzbetreiber die Einspeiseleistung so wie ich es eben sagte muss entweder stufenlos oder stufenweise oder stufenlos ferngesteuert regelbar sein da gibt es im Moment noch keine weiteren Vorgaben genau der Zeitpunkt zur Umsetzung also Anlagen Bestandsanlagen die bis zum 31 Dezember 22 in getrie Betrieb genommen wurden die müssen diese Anforderungen der Steuerbarkeit der Anlage bis Ende diesen Jahres erfüllen Anlagen die ab dem 1 Januar 23 in Betrieb genommen werden müssen die müssen die diese Anforderungen genau genommen seit Inbetriebnahme erfüllen also wenn man Anlagenbetreiber ist sollte sich man sollte man sich ganz genau anschauen ob die einzelne Anlage dazu in der Lage ist oder nicht im Einzelfall muss natürlich auch noch geprüft werden ob irgendwo bestimmte Ausnahme Tatbestände vorliegen aber Ausnahmetatbestände ganz offen gesagt gibt es nur gibt es nur sehr sehr wenige ziel des ganzen ist also die Fernüberwachung und die Fernsteuerung die sollen eine Optimierung der Stromnetzes eine Integration der erneuerbaren Energien ermöglichen weitere Informationen wir haben hier mal die Links reingesetzt verteilen sich auf eine eine Unzahl von Gesetzen detaillierte Vorgaben zu schutzprofilen äh vielleicht für die Anlagenerrichter von Interesse wir haben es hier wie gesagt als Link enthalten für den der mehr Informationen will ansonsten im Nachgang zum Webinar einfach mal schreiben dann können wir in Kontakt treten gut ähm wann greift denn der falteinnetzbetrei überhaupt ein das passiert in der Regel dann wenn es eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes er gibt insbesondere aufgrund über Überlastung das können unzu unzulässige Spannungswerte sein Grenzwertverletzungen die Reduzierung muss objektiv erforderlich sein um Gefährdung zu verhindern äh und die Ermittlung auf Basis einer netzzustandsermittlung der Steuerbefehl das können Sie an dem Bild rechts erkennen der Steuerbefehl wird entsprechend vom VNB über die Marktkommunikation an den messtellen Betreiber der an der messtelle hinterlegt wurde oder ist übermittelt der GWA Administrator und der Steuerbox Administrator kommunizieren dann entsprechend miteinander und das Signal geht dann über das smgw und über die CLS Schnittstelle zur Steuerbox womit dann am Ende z. die Wärmepumpe oder die Wallbox gesteuert werden kann die Hoheit zum Steuern hat am Ende nur der V&B da sonst keiner weiß wie der netzzustand in dem jeweiligen Netzgebiet ist auch hier noch mal einen Überblick über den Gesamtprozess nachdem das Signal über das smgw an die Steuerbox gegeben wurde kann eine Steuerung höhere stromlasten über ein Relay stattfinden oder aber die Steuerung findet durch ein en Ausgang z.B in Form eines Energiemanagement Systems statt genau m welche steuerbaren verbrauchseinrichtung fallen unter die Pflicht zur netzdienlichen Steuerung das sind öffentliche zugängliche Ladepunkte für Elektromobile Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz oder notheizvorrichtungen das können Anlagen zur Raumkühlung sein und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie also Stromspeicher ähm die entsprechend mit unmittelbaren Anschluss an der Niederspannung mit einem Netz mit einer netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW installiert wurden bei Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung die sich hinter demselben Netzanschluss befinden gilt dass die netzanschlussleistung mehrer Anlagen zusammengefasst werden m 28 Millionen bis 2032 das ist die erwartete Anzahl ein pflichteinbaufällen von intelligenten Messsystemen und das ist eine Verfünffachung der pfllichteinbaufälle und das hängt eben maßgeblich mit dem Paragraph 14a EnWG und dem Hochlauf der Installation von energiewendeanlagen zusammen welche Ausnahmen gibt es für Anlagenbetreiber das sind unter anderem Ladepunkte für Elektromobile von Institution mit Sonderrechten also unter anderem Feuerwehr und Polizei Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung die nicht zur Raumheizung oder Kühlung in Wohnbüro oder Aufenthaltsräume dienen also das sind insbesondere die gewerblich Betriebs notwendigen Kühlgeräte die eben auch zur kritischen Infrastruktur dienen m und natürlich gibt es Härtefallregelungen das sind Anlagen die zwischen dem 1.1.24 bis 31.12.26 in Betrieb genommen werden nachweislich aber technisch nicht gesteuert werden können und deren Steuerungsfähigkeit ja auch nicht mit einen vertretbaren technischen Aufwand hergestellt werden kann natürlich gibt es auch eine Übergangsregelung im neuen Paragraph 14awg unter anderem Bestandsanlagen die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden aber mit einem alten Paragraph 14 awegevertrag ausgestattet sind müssen entsprechend bis zum 1.1.229 in ein neues Paragraph 14a Modell überführt werden ähm Bestandsanlagen ohne den alten Paragraph 14a EnWG Vertrag haben entsprechend Bestandschutz aber ein freiwilliger Wechsel ist natürlich hier möglich alle Neuanlagen die seit dem 1.1 diesen Jahres verbaut werden sind automatisch Paragraph 14a anlag und die Inbetriebnahme ist nur zulässig wenn die Voraussetzungen aus diesem Paragraphen auch erfüllt sind und hier gibt es entsprechend Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen netzentgeldoptionen die Jürgen euch jetzt vorstellen wird genau also wir gehen einmal ganz kurz darauf ein wie gesteuert werden kann es gibt die Variante 1 das ist eine direkte Ansteuerung in dem Beispiel ist mal ein netzanschlusspunkt genannt der 6 kW hat und der Betreiber einer steuerbaren verbrauchseinrichtung hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen dass die Reduzierung der netzwirksamen Leistungsbezug umgesetzt werden kann also in diesem Fall die direkte Ansteuerung genau im zweiten Fall im zweiten Fall ist es so dass diese diese direkte Reduzierung nicht durchgeführt wird sobald man ein energieanagement System oder auch ein Home energy managementystem hat in dem Fall wieder am netzanschlusspunkt verlangt das nicht mehr als 6 kW Anliegen und wir sehen hier die Wärmepumpe oder die Wallbox oder die äh Ladeeinrichtung oder was es auch immer hier sein soll jedes Gerät was steuerbare verbrauchseinrichtung ist könnte das ja sein die arbeitet im Moment dennoch obwohl wir hier die Reduzierung auf 6 kW haben oder die Begrenzung auf 6 kW die arbeitet dennoch im Moment mit 11 kW und das funktioniert nur dann wenn man über ein energiemanagementystem auch die Erzeugungsanlage mit einbindet weil die Rechnung ist so die Abregelung auf 6 kW sind 6 kW plus die 5 kW aus der Erzeugungsanlage damit können wir wenn es eine eine Wallbox ist aktuell hier mit 11 kW Laden bedeutet wenn ich die eigene die Leistung der eigenen Erzeugungsanlage mit integrieren will äh und äh die Abregelung nicht so dramatisch machen will für mich äh dann brauche ich zwingend ein Energiemanagementsystem vielleicht noch der Hinweis aktuell läuft an ein bfer Förderprogramm im Moment ist es nur für Unternehmen gedacht weil die Unternehmen als solches äh erhalten ganz ganz viele weitere Auflagen die im Prinzip nur mit Energiemanagement Systemen zu erreichen sind also wenn man Unternehmer ist einfach mal schauen ob man dort auf die Förderung zugreifen kann genau das was ich eben eben so theoretisch erklärt habe will ich mal gerade noch mit Zahlen unterlegen wir wollen hier keine keine matthestunde machen sondern die ganze Geschichte ist relativ einfach habe ich eine steuerbare Verbrauch inrichtung ich ma es mal am Beispiel einer Wärmepumpe fest die eine elektrische Leistungsaufnahme kleiner 11 kW hat dann ist es schlicht und ergreifend so kleiner 11 kW wird stumpf ist Trumpf auf 4,2 kW runtergeregelt es sei denn man hat das Energiemanagement System dann kommt dazu noch die Erzeugungsleistung von eben so am Beispiel einer Wärmepumpe ist es so wir müssen wirklich auf die elektrische Leistungsaufnahme schauen und nicht die die Heizleistung weil dazwischen liegt ja der CPO von vi oder 5 also wenn wir irgendwo mal hier eine Wärmepumpe haben die z.B 20 kW elektrische Anschlussleistung hat dann müssen wir dazu addieren auch noch den in aller Regel verbauten zusatzheitstab oder die Notheizung oder wie auch immer in dem Beispiel mal mit 10 kW und wenn wir dann die Wärmepumpe Leistungsaufnahme und die mögliche Leistungsaufnahme des des heitstabes nehmen sind wir bei 30 kW Leistungsaufnahme und wenn ich über 11 kW bin ist es so dann wird mit dem Faktor 0,4 das ganze berechnet und dann habe ich 12 kW zur Verfügung also über 11 kW ist es immer so dass die gesamte Leistungsaufnahme der Anlagen zusamm gezählt wird und mit 0,4 mal genommen und das ist dann die Leistung die noch zur Verfügung steht warum unterscheidet man hier zwischen kleiner 11 und größer 11 kW da hat man sich tatsächlich mal was bei gedacht und hat mal auf die auf die Anlagenerrichter und die Hersteller gehört wenn Sie eine Wärmepumpe haben die irgendwo 203 kW Anschlussleistung hat ja da ist es technisch überhaupt nicht möglich die auf 4,2 kW runter zu regeln also brauchte man diese Unterscheidung größer und kleiner genau die Zusammenfassungen von von von Anlagen zwischen 4,2 und 11 kW äh das ist immer notwendig also wenn ich unter 11 kW was weiß ich äh drei Anlagen mit 3 kW habe dann werden diese drei Anlagen wiederum stumpf ist Trumpf auf 4,2 kW runter geregelt habe ich in der Summe mehrere Anlagen die oder habe ich mehrere steuerbare brauchseinrichtung die in der Summe größer 11 kW sind dann habe ich da wieder den Skalierungsfaktor von 0,4 also wenn ich mehrere Anlagen habe die meintwgen 15 kW haben 15 kW mal 0,4 dann kann ich mit 6 kW fahren anstatt mit 4,2 kW ist wie gesagt technisch bedingt und macht das ganze halt interessant für den Nutzer auch wirklich das Augenmerk noch mal auf ähm die auf ein Home Energy Management System zu legen weil da kriegt man doch einen deutlichen Komfortgewinn noch dazu genau hier das ist für die für die Profis die dann wirklich installieren es gibt verschiedene gleichzeitigkeitsfaktoren und die gleichzeitigkeitsfaktoren die hängen irgendwo von der äh Leistung ab also wir wollen hier kein Rechenexempel machen nur für denjenigen der wie gesagt mehr dazu wissen will einfach mal hier abgebildet wie ist das mit den gleichzeitigkeitsfaktoren geregelt die die installieren wissen es vielleicht und die die es noch nicht wissen die stupsen wir mal drauf sich in das Thema reinzudenken genau für die Reduzierung der netzsend das ist das was der Jonas eben sagte das ist das schöne dabei die Reduzierung der Netzentgelte erhält derjenige der tatsächlich die steuerbare verbrauchseinrichtung nicht nur ein nicht nur installiert der muss sie auch anmelden bei seinem Netzbetreiber wir hatten vorhin die Einschätzung der Bundesnetzagentur die gesagt haben zwischen 110 und 160 Euro brutto kann man wenn man so eine steuerbare verbrauchseinrichtung hat einsparen warum ist so eine Spanne von bis das hat damit zu tun dass die Netzentgelte und die Regelungen dazu in unterschiedlichen Netzgebieten unterschiedlich sind wenn man sich für keine der letztendlich drei möglichen Alternativen entscheidet ist es so ist es so dass das Modul 1 immer das Modul ist was greift wenn man nichts anderes verlangt hat das ist die Pauschale Reduzierung der Netzentgelte genau im Modul 2 kann man eine prozentuale Regelung des arbeitspreises um 60% erlangen und man muss einfach sich beraten lassen von Installateuren was ist bei den Verb seinrichtungen die ich ganz konkret habe die günstigere Variante für sich oder für mich wenn man es halt nicht nicht selber berechnen kann muss man da ganz kurz einfach mal fragen sag mir mal was ist in meinem nutzungsbeispiel irgendwo vorteilhaft Modul 1 Modul 2 oder das Modul 3 genau das Modul 3 das zusätzlich dann noch äh als Anreizmodell mit zeitlich Variablen Netzentgelten gestaltet werden kann zeitlich variable Netzentgelte genauso wie dynamische Tarife sind immer interessant für Leute die eine Wärmepumpe haben z.B oder aber ein eine elektrro Ladestation eine Wallbox für Elektroauto es gibt eine aktuelle Studie die die die herausgefunden hat wenn man ganz normal mit dem netzbezugsstrom ein Jahr lang sein sein Elektroauto lädt oder der andere tut das mit dynamischen Tarifen dann spart der da der sein Auto mit dynamischen Tarifen lät der spart irgendwo um die 70% gegenüber dem der das nicht macht das interessante oder das was man wissen muss dazu ist dynamische Stromtarife funktionieren stets nur mit einem intelligenten Messsystem sonst geht's nicht gut äh für die die äh es mal wissen wollen ähm bei der pauschalenabrechnung nach äh nach Modul 1 da ist es einfach so dass man keinen separaten Zählpunkt äh benötigt die Messung der steuerbaren verbrauchseinrichtung weitere Verbraucher kann man über einen gemeinsamen Zählpunkt ziehen Haushaltsstrom ist da immer ausgenommen die Pauschale netzentgeltreduzierung wird dann auf den gesamten gemessenen Verbrauch angerechnet wahlweise kann man das Modul 1 so wie hier dargestellt auch mit getrennter Messung der Verbraucher erfassen das ist so mehr oder weniger jetzt eine Inf informtion die wir auch von Hager übernommen haben Hager einer der der ja führenden Hersteller von Elektro anschlusskästen und hager hat als Tipp für die Installation nach Paragraph 4 Energiewirtschaftsgesetz hier verschiedene Dinge abgebildet wir haben es hier mal eingeblendet so als Anregung für den der mehr wissen will ist das ein guter Tipp sich dort die Informationen zur Installation zu holen genau ähm für die Abrechnung von steuerbaren verbrauchsinichung nach Modul 2 ist tatsächlich dann ein separater Zählpunkt ein separater Zähler möglich nötig für die Messung der steuerbahn verbrauchseinrichtung ist er dann notwendig das heißt auch bei der Entscheidung welches Modul will ich haben muss ich natürlich auch ins kalkull einbeziehen ist es möglich sinnvoll für mich dort einen weiteren Zähler zu setzen genau das auch hier abgebildet zu den Wahlmöglichkeiten kann man sagen die Pauschale netzendgeldreduzierung ist das Modul 1 wenn man sich nicht drum kümmert ist das das Modul was einem automatisch gewährt wird die prozentuale Reduzierung des netzendgeltes des arbeitspreises ist Modul 2 das kommt tendenziell dann zur Anwendung wenn man wie gesagt Wärmepumpe oder eine Wallbox hat da ist das richtig und das dritte ist das Modul der pauschalen netzentgeldreduzierung also Modul 1 in Kombination mit den zeitvariablen netzendgelten oder zeitvariablen Arbeitspreis das ist Modul 3 Hinweis ist Modul 3 ist erst ab April 25 wirksam wir reden also hier auch in verschiedenen Teilen genau wie bei den steuerboxen über Dinge die so ganz ganz kurz vor der Zielgraden sind die die vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten dann für die Anwender erst verfügbar sind aber wenn man heute nicht drüber spricht mit den Installateuren die Installateure beraten ja ihre Kunden und zu einer guten Beratung gehört auch dazu zu sagen du pas mal auf wir installier der he Anlage aber ab nächstes Jahr gilt das und das und das für dich sollen wir es gleich mitmachen gut das mal einfach zu den Möglichkeiten hier noch mal es es gibt halt für die Betreiber von steuerbaren verbrauchseinrichtungen gibt es Dokumentationspflichten es gibt eine melde und Informationspflicht also in jedem Fall ist man gezwungen seinem Betreiber halt mitzuteilen dass man diese steuerbare verbrauchseinrichtung hat und vielleicht auch welches Modul man wählen will gut m genau die Ausstattung über anexity mit imsis und der CLS Box natürlich ab Verfügbarkeit die Richtlinie tr03 10095 das BSI liegt entsprechend legt entsprechend die Sicherheitsanforderung für die CLS Boxen fest SOB sobald es eben diese konforme CLS Steuerbox gibt und dieser lieferfähig ist werden wir diese auch bei Bedarf dann mit unserem intelligenten Messsystem zusammen ausrollen diese werden nach den Vorgaben der lieranten dann eingebaut und sind entsprechend auch schon mit dem intelligenten Messsystem von nexog verbunden eine tatsächliche Steuerung wird dann aber erst ab 2025 erfolgen die clsb stellt die sichere Anwendung und Fernsteuerbarkeit von steuerbaren verbrauchseinrichtung über das smgw sicher neben der Rolle als gateware Administrator werden wir als enexity als CLS Administrator und aktiver EMT fungieren auch submetering ist ein Thema was perspektivisch dann über die CLS Schnittstelle angeschlossen werden kann und dynamische tarifinformation das heißt neben Steuerbefehlen können auch über den sicheren clskanal Software Updates und dynamische tarifinformation übertragen werden ähm wie sieht der Prozess der netzorientierten Steuerung über die Marktkommunikation aus als erstes wird festgestellt dass es eine netzkritische Situation gibt über onlineemesswerte im Leitsystem des vnbs ähm der Steuerbefehl wird dann über die Marktkommunikation per adoc äh Steuerbefehl ähm an den zuständigen MSB ähm über eine interne Weiterleitung dann an die Steuer oder anen Steuerbox Administrator weitergeleitet ähm dann erfolgt eine Herstellung der clsverbindung zwischen dem Administrator und der CLS Komponente nach der entsprechenden Richtlinie die Übermittlung der leistungslimitierung wieer TLS Proxy Kanal an die CLS Komponente und dann anschließender Weitergabe an die steuerbare verbrauchseinrichtung und natürlich werden dann am Ende alle Marktpartner informiert das heißt Lieferanten messstellbetreiber Übertragungsnetzbetreiber wenn die Steuerung erfolgreich durchgeführt wurde welche voraussetzen gibt es für den Zählerplatz ja natürlich müssen muss der Zählerplatz den anerkannten Regeln der Technik entsprechen hier zu zählen die Richtlinien VDE AR n4100 und di VDE e 0603 der Zählerplatz ist für den Einbau der Steuerungstechnik vorzubereiten und entsprechend nach den Maßnahmen der Richtlinie herzustellen weitere Informationen finden Sie hier auch dann unter dem Link m wir werden auf jeden Fall die Dokumente ihnen im Nachgang dann noch zur Verfügung stellen auch hier noch mal eine Folie mit vielen Informationen die Sie gerne im Nachgang äh dann noch mal in Ruhe nachlesen können ähm dies einfach nur als Information wie immer wichtiger Hinweis äh dies ersetzt keine rechtliche Beratung und wir übernehmen auch keine Gewähr oder Haftung für die Information gut dann sind wir grundsätzlich schon mal am Ende ähm des Webinars angekommen ähm wir möchten jetzt noch mal ein paar Fragen ähm beantworten die über den Chat gestellt wurden aber auch schon im Vorgang an uns herangetragen worden sind von vielen Kunden oder Interessenten ähm die sich in den letzten Monaten auch viel mit dem Thema beschäftigt haben ähm das heißt ich würde jetzt hier ein paar Fragen auswählen und Jürgen wird diese Fragen beantworten ähm die erste Frage ist kann eine Anfrage zum Netzanschluss einer steuerbaren verbrauchseinrichtung innerhalb der neuen Paragraph A14 Regelung abgelehnt werden ne das ist das schöne da dran der Gesetzgeber will ja das genau genommen eine wärmeepumpe installiert wird in einem Haus und der Netz der Gesetzgeber will verhindern dass der Netzbetreiber da sagt Überkapazitäten oder Überschreitung der Netzkapazitäten all das all diese Argumente hat der Netzbetreiber nicht mehr also eine Anfrage zum Netzanschluss für eine steuerbare verbrauchseinrichtung kann vom Netzbetreiber weder abgelehnt noch verzögert werden dann die Frage gibt es eine Möglichkeit steubbarer verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen okay m ich ich ich denke es geht um den Steuerbefehl der Steuerbefehl solches kann ausschlülich ausschlielich durch den Netzbetreiber erfolgen das ist das was der Jonas zwischendurch schon mal sagte nur der Netzbetreiber hat tatsächlich ja auch den Blick und die technischen Möglichkeiten zu schauen wie ist der Zustand seines Netzes der darf auch nicht steuern nur weil er gerade mal Lust drauf hat an die Steuerbarkeit sind sind ganz harte Anforderungen gestellt also das läuft so nach dem dem ultima ratio Prinzip wenn es zur Abwendung der der gefahren oder Bedrohungslage keine andere Möglichkeit gibt nur dann darf er steuernd eingreifen das ganze ist zu dokumentieren und und und also nein nur der Netzbetreiber kann den Steuerbefehl als solches raussenden und zwar wenn steuerbare verbrauchseinricht mit einer netzanschlussleistung von halt mehr als 4,2 kW ab Januar 24 in Betrieb genommen wurde dann gibt es da gibt es da kein wenn und aber die Antwort ist also nein der Steuerbefehl den Steuerbefehl als solches darf nur der Netzbetreiber auslösen dass der Netzbetreiber dann den Steuerbefehl an den Messstellenbetreiber sendet und der steuerboxadministrator dann vielleicht letztendlich den Steuerbefehl ausführt ist was anderes aber die Hoheit ihn auszulösen zu sagen das tun wir jetzt liegt ausschlilich beim Netzbetreiber niemand anderes kann das kann das tun dann gelten die Regelung auch für den normalen haushaltsverbrauch ja das ist eine ist eine gute Frage hört sich erstmal so an als ob da alles abgeregelt wird also mich hat kürzlich mal einer angerufen und der hat dann gesagt ja das ist ja alles ganz fürchterlich plötzlich wird ganz Dresden abgeriegelt äh so ist es nicht also der Netzbetreiber bricht das runter ich sag mal im Zweifelsfall auf eine auf eine auf trfostation oder einen Straßenzug wo es diese Probleme gerade gibt diese stravostation oder diese dieser dieser Straßenzug der wird dann runtergeregelt äh auf die 4,2 kW allerdings und da komme ich wieder zur Frage das runterregeln bezieht sich immer nur auf die steuerbahn verbrauchseinrichtung der Haushaltsstrom mit dem die Frau dann den Braten oder was im Ofen hat der ist von einem runterregeln einem dimmen spricht man auch nicht betroffen also Haushaltsstrom als solcher außen vor steht immer zur Verfügung wird nicht runtergeregelt okay wie sieht das mit Nachtspeicherheizungen aus sind die von der Paragraph 14a Regelung betroffen nee die die nachtspeicherregelungen sind äh ganz grundsätzlich äh von der Steuerbarkeit ausgenommen die haben mit 14a nichts zu tun äh für Nachtspeicherheizungen gelten nach wie vor die bestehenden Regelungen so wie der wie der äh wie der Anschlussnutzer oder der der der Immobilienbesitzer es mit dem Netzbetreiber vereinbart hat zu Nachtspeicherheizungen kann man vielleicht also da kümmert sich heute keiner mehr drum genau genommen ist das mehr oder weniger ein austaufmodell weil wenn man es vergleicht äh direktbeizung oder oder Wärmepumpe na dann ähm ist die Nachtspeicherheizung da eher im im Hintertreffen nein also die sind nicht betroffen die können äh das Vergessen brauchen sich äh darum nicht zu kümmern mhm ähm ich denke auch viele Marktakteure werden von Kunden gefragt wie die Kunden am Ende das reduzierte netzentgeld ähm erhalten h du darauf eine Antwort ja das ist das ist eine ganz ganz spannende äh Geschichte also die haben da hin und her gekungelt und man war sich genau genommen einig dass zwischen dem zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromkunden da soll kein neuer Vertrag zustande kommen der dann letztendlich dazu führt dass der Kunde vom Netzbetreiber da Geld gezahlt bekommen hat und deswegen ist man auf altbewehrte etablierte Dinge ausgewichen die kennen wir die kennen wir die funktionieren auch genau genommen ist es so dass der Netzbetreiber über die Marktkommunikation an den an den äh an an den Stromanbieter des jeweiligen Kunden meldet pass auf da ist eine steuerbare verbrauchseinrichtung der hat die bei uns angemeldet der hat das und das Modell gewählt und äh die die Reduzierung die Reduzierung des netzentgeltes die kriegt man dann quasi mit der Stromrechnung von seinem Stromanbieter also das haben sie wirklich mal gut geregelt dass man da nicht noch etwas komplizierteres aufgebaut hat da muss man halt nur schauen dass es wirklich drauf ist dass die Marktkommunikation da funktioniert hat aber eigentlich sind die Systeme heute so gut dass man dort davon ausgehen kann dass es funktioniert weil man etablierte Wege nutzt und nichts Neues mm und ähm gibt es eine Einschränkung von der Dauer oder Häufigkeit der Steuerung ah okay Dauer und Häufigkeit also ja ich fange mal so an der Netzbetreiber hat diese Möglichkeit und das ist wie gesagt die die letzte der Möglichkeiten wenn er irgendwo eingreifen muss um Schaden zu verhindern genau genommen hat der Netzbetreiber aber wenn ich das so richtig aus den Gesprächen höre nicht wirklich Lust darauf steuernd einzugreifen denn sobald er steuernd eingreift ist er verpflichtet ab da binnen 2 Jahren sein Netz so auszubauen dass diese steuereingriffe nicht mehr notwendig sind das ist so die eine Geschichte und die andere Geschichte ist ja also wenn steuernd eingegriffen wird und das ganze gedimmt wird und die entsprechenden Voraussetzungen dafür Vorlagen dann darf der Netzbetreiber das auch maximal für zwei Stunden am Tag tun also ist weit weit weg von irgendwelchen die ganze Stadt äh hat kein Strom mehr ne also ne das wen wir nicht daneben muss man auch sagen es ist eine Übergangstechnologie die Lösung ist tatsächlich die Netze müssen ganz massiv ausgebaut werden wir hatten es vorhin die Schätzung der Bundesnetzagentur dass wir 28 Millionen intelligente Messsysteme brauchen und ein ganz ganz ganz ganz großen Teil davon weil halt die steuerbahen verbrauchseinrichtungen da sind also das Ziel kann nicht sein dauerhaft irgendwo alles abzuregeln das hat der Gesetz da hat der Gesetzgeber den Netzbetreibern schon Fesseln angelegt die wissen das auch die wollen das nach Möglichkeit auch vermeiden aber es ist einfach tatsächlich so dass ähm die erneuerbaren Energien die steuerbaren Einrichtungen Elektroautos all das kommt so massiert auf den auf den Markt dass der Netzausbau dem gar nicht folgen kann und wenn man das eine will muss man irgendwo auch eine ein einen Weg aufzeigen wie man gemeinsam dahin kommt super ich ich hoffe dass das reicht so als äh ja das das sollte passen ja okay gut mit den allgemeinen Fragen werden wir damit auch am Ende und auch bereits am Ende vom Webinar ähm wenn Sie weitere Fragen haben äh sind sie natürlich herzlich eingeladen auf uns zuzukommen die Kontaktdaten sehen Sie hier eingeblendet ähm oder auch gerne über unsere Webseite ähm wir bedanken uns für die Teilnahme ähm fürs zuhören und ähm ja Wünsche ihn auf jeden Fall einen schönen Mittag danke schön auf Wiedersehen