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Urheberrecht: Privatkopien und Streaming
Aug 21, 2024
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Einheit 6: Downloads, Streaming und Sharing
Problemstellung
Erlaubnis zur privaten Nutzung von Daten aus dem Internet.
Definitionen gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz.
Urheberrechtliche Grundlagen
Urheber kann Nutzungsrechte übertragen, aber das Urheberrecht selbst ist nur vererbbar.
Verwertungsrechte sind vertraglich übertragbar.
Freie Werknutzung
Freie Nutzung ohne Erlaubnis ist grundsätzlich nicht erlaubt, selbst wenn Medien frei verfügbar sind.
Ausnahmen: private Kopie gemäß §42 Urheberrechtsgesetz.
Privatkopie (§42 Urheberrechtsgesetz)
Herstellung einer Kopie für privaten Gebrauch auf Papier oder Datenträgern ist zulässig.
Vervielfältigung für Forschung erlaubt (keine kommerziellen Zwecke).
Berichterstattung über Tagesereignisse zulässig.
Nicht erlaubt: Nutzung der Privatkopie zur öffentlichen Verbreitung.
Einschränkungen und Ausnahmen
Uploads von Privatkopien sind nicht erlaubt (Verstoß gegen §42, Abs. 5).
Peer-to-Peer Sharing nicht von §42 abgedeckt.
Private Weitergabe über Cloud-Speicher unter Freunden ebenfalls nicht erlaubt.
Umgehen von Kopierschutz (z.B. DVD-Rip) unzulässig.
Streaming
Streaming umfasst temporäre Speicherung, gilt als Privatkopie.
Download aus Streams grundsätzlich erlaubt.
Upload von Streams nicht zulässig.
Zusammenfassung
§42 ermöglicht privaten Download und Stream.
Peer-to-Peer Sharing und Cloud-Speicher-Sharing verletzt Urheberrecht.
Schlusswort
Aufmerksamkeit und Verabschiedung bis zur nächsten Einheit.
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