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Urheberrecht: Privatkopien und Streaming

Aug 21, 2024

Einheit 6: Downloads, Streaming und Sharing

Problemstellung

  • Erlaubnis zur privaten Nutzung von Daten aus dem Internet.
  • Definitionen gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtliche Grundlagen

  • Urheber kann Nutzungsrechte übertragen, aber das Urheberrecht selbst ist nur vererbbar.
  • Verwertungsrechte sind vertraglich übertragbar.

Freie Werknutzung

  • Freie Nutzung ohne Erlaubnis ist grundsätzlich nicht erlaubt, selbst wenn Medien frei verfügbar sind.
  • Ausnahmen: private Kopie gemäß §42 Urheberrechtsgesetz.

Privatkopie (§42 Urheberrechtsgesetz)

  • Herstellung einer Kopie für privaten Gebrauch auf Papier oder Datenträgern ist zulässig.
  • Vervielfältigung für Forschung erlaubt (keine kommerziellen Zwecke).
  • Berichterstattung über Tagesereignisse zulässig.
  • Nicht erlaubt: Nutzung der Privatkopie zur öffentlichen Verbreitung.

Einschränkungen und Ausnahmen

  • Uploads von Privatkopien sind nicht erlaubt (Verstoß gegen §42, Abs. 5).
  • Peer-to-Peer Sharing nicht von §42 abgedeckt.
  • Private Weitergabe über Cloud-Speicher unter Freunden ebenfalls nicht erlaubt.
  • Umgehen von Kopierschutz (z.B. DVD-Rip) unzulässig.

Streaming

  • Streaming umfasst temporäre Speicherung, gilt als Privatkopie.
  • Download aus Streams grundsätzlich erlaubt.
  • Upload von Streams nicht zulässig.

Zusammenfassung

  • §42 ermöglicht privaten Download und Stream.
  • Peer-to-Peer Sharing und Cloud-Speicher-Sharing verletzt Urheberrecht.

Schlusswort

  • Aufmerksamkeit und Verabschiedung bis zur nächsten Einheit.