🏠

Steuerliche Vorteile bei Immobilienmodernisierung

Apr 10, 2025

Sanierung von Immobilien und Steuerabsetzungen

Einleitung

  • Drei Hindernisse vom Finanzamt bei der Sanierung von Immobilien:
    1. Anschaffungskosten
    2. Herstellungskosten
    3. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
  • Ziel: Sanierungskosten sofort steuerwirksam absetzen

Anschaffungskosten

  • Definition: Alles, was zur Ersterwerbung einer Immobilie gezahlt wird (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, Notargebühren).
  • Abschreibung auf 50 Jahre (manchmal 40 oder 33 Jahre).
  • Gesetzliche Regel: Alles, was eine Immobilie vor der ersten Nutzung betriebsbereit macht, zählt zu den Anschaffungskosten.

Lösung

  • Immobilie vor Sanierung bereits kurzzeitig nutzen, z.B. durch einen kurzfristigen Mieter.
  • Unterschied zwischen Baumaßnahme und Modernisierung/Instandhaltung hervorheben.

Herstellungskosten

  • Entstehen bei wesentlicher Verbesserung der Immobilie (Standardhebung).
  • "Fesch-Regelung": Fenster, Elektrik, Sanitär, Heizung.
  • Standardhebung: Mindestens drei der vier zentralen Merkmale verbessern.

Lösung

  • Standardhebung vermeiden, indem man nur in ein oder zwei Ausstattungsmerkmalen Verbesserungen vornimmt.
  • Vermeidung der Verbesserung von einfachem auf mittleren Standard (Definitionen des einfachen Standards in den Bereichen Fenster, Elektro, Sanitär, Heizung).

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • Definition: Überschreitung von 15% der Gebäudeanschaffungskosten netto in den ersten drei Jahren.
  • Beispielrechnung: Bei Gebäudekosten von 100.000 € sind 15.000 € netto erlaubt.

Lösung

  • Zeitpunkt der "Anschaffung" definieren: Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, nicht Notartermin.
  • Sanierung vor diesem Übergang durchführen.
  • Mit Verkäufern vereinbaren, dass Sanierungen vor dem Übergang möglich sind.

Finanzielle Konsequenzen

  • Sofortiger steuerlicher Abzug der Sanierungskosten kann zu erheblichen Steuererstattungen führen.
  • Beispiel: 100.000 € Investition = 42.000 € Steuererstattung bei Spitzensteuersatz.
  • Bei Verteilung auf 50 Jahre nur 840 € Erstattung pro Jahr.

Schlussfolgerung

  • Wichtigkeit, die Steuerregelungen zu verstehen, um finanzielle Vorteile bei der Sanierung von Immobilien voll auszuschöpfen.
  • Ersparnisse können als Eigenkapital für weitere Investitionen genutzt werden.