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Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und ihre Prüfung
May 18, 2024
Änderungen im Kaufrecht und Prüfung der Anspruchsgrundlagen seit dem 1.1.2022
Einführung
Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2022
Neues Video mit neuen Tipps und aktualisierten Informationen
Vorstellung des Kanals und der Vorgehensweise
Überblick über die Anspruchsgrundlagen im Kaufrecht
System der Anspruchsgrundlagen im deutschen Recht ist kompliziert
Wichtigkeit der korrekten Anspruchsgrundlage in der Klausur
Struktur des Videos
Zweiteiliger Aufbau:
Denkschritte zur Eingrenzung und Ermittlung der richtigen Anspruchsgrundlage
Fallkonstellationen, dazugehörige Anspruchsgrundlagen, Prüfungsschema und Tipps
Denkschritte zur Ermittlung der Anspruchsgrundlage
Schritt 1: Abgrenzung Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht vs. Allgemeines Schuldrecht
437 Nr. 2 und 3 BGB verweisen auf Rechtsbehelfe des allgemeinen Schuldrechts
Unterschiede zwischen Gewährleistungsrecht und allgemeinem Schuldrecht:
Vorschriften (z.B. § 440, 475 BGB)
Verjährungsfristen (2 Jahre bei Gewährleistungsrechten, 3 Jahre bei allgemeinen Ansprüchen)
Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang
Schritt 2: Begehren des Käufers
Bei keinem Schadensersatzbegehren: richtige Anspruchsgrundlage einfach erkennbar
Beispiele:
Nachlieferung (§ 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB)
Minderung (§ 441 Abs. 4 S. 1 BGB)
Rücktritt und Kaufpreisrückforderung (§ 346 Abs. 1 BGB)
Schritt 3: Schadensersatzansprüche
Eingrenzung der Pflichtverletzung:
Leistung unmöglich? (Nachträgliche oder anfängliche Unmöglichkeit)
Nicht mangelfrei geleistet?
Verletzung von Nebenpflichten?
Fallkonstellationen und Prüfungen der Anspruchsgrundlagen
Fall 1: Zerstörung der Sache vor Übergabe
Keine Übergabe
Allgemeines Schuldrecht
Anspruchsgrundlage: § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (nachträgliche Unmöglichkeit), Vertretenmüssen, Schaden
Fall 2: Anfängliche Unmöglichkeit
Anspruch § 311a Abs. 2 BGB
Prüfung: Vertrag, anfängliche Unmöglichkeit, Kenntnis bzw. Kennenmüssen, Schaden
Fall 3: Nachträglich unbehebbarer Mangel
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (nachträglich unbehebbarer Mangel), Vertretenmüssen, Schaden
Fall 4: Anfänglicher unbehebbarer Mangel
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 311a Abs. 2 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, anfänglicher unbehebbarer Sachmangel, Kenntnis bzw. Kennenmüssen, Schaden
Fall 5: Nichtleistung trotz Fälligkeit
Allgemeines Schuldrecht
Anspruch: § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Fristsetzung, Vertretenmüssen, Schaden
Fristsetzung nach BGH oft großzügig ausgelegt
Fall 6: Mietkosten bei Lieferverzug
Anspruch: § 280 Abs. 1, § 286 BGB (Schuldnerverzug)
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Mahnung bzw. Entbehrlichkeit, Vertretenmüssen, Schaden
Fall 7: Nachträglich behebbare Mängel
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung in Form eines Mangels, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, Schaden
Keine unerheblichen Mängel
Unterschiede zwischen normalen Vertrag und Verbrauchsgüterkauf
Fall 8: Nachbesserung nach Fristsetzung fehlgeschlagen
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
Kleiner Schadensersatz
Keine Prüfung der Unerheblichkeit des Mangels notwendig
Fall 9: Mangelfolgeschaden
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung in Form eines Sachmangels, Vertretenmüssen, Schaden
Unterschied zu Weiterfresser-Schäden
Fall 10: Nutzungsausfall durch Mangel
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB
Mangelausfall neben Leistung
Erwähnung der unterschiedlichen Meinungen
Fall 11: Verzögerung der Nachbesserung
Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, § 281 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Verzögerung), Frist zur Nachbesserung, Vertretenmüssen, Schaden
Fall 12: Rücktritt bei Nichtleistung
Allgemeines Schuldrecht
Anspruch: § 346 Abs. 1 BGB
Prüfung: Rücktrittserklärung (Gestaltungsrecht), Rücktrittsrecht (323 BGB), gegenseitiger Vertrag, nicht Leistung trotz Fälligkeit, Fristsetzung
Trennung Anspruch und Rücktritt
Fall 13: Rücktritt bei Schlechtleistung
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB
Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht, Kaufvertrag, Sachmangel, Frist zur Nacherfüllung
Verjährung des Rücktrittsrechts nach § 218 Abs. 1 S. 1
Fall 14: Unikat mit Unmöglichkeit der Nacherfüllung
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 437 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel, Unmöglichkeit der Nacherfüllung, keine unerheblichen Mängel
Fall 15: Nacherfüllung verlangen
Gewährleistungsrecht
Anspruch je nach Begehren:
Nachbesserung: § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB
Nachlieferung: § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB
Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel
Fall 16: Minderung
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 441 Abs. 4 S. 1 BGB
Prüfung: Minderungserklärung, Minderungsrecht (Kaufvertrag, Sachmangel), fehlende Erheblichkeit des Mangels irrelevant
Berechnung der Minderungsquote
Fall 17: Aufwendungsersatz für nutzlos investierte Urlaubsaufwendungen
Allgemeines Schuldrecht
Anspruch: § 284 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Fristsetzung, Vertretenmüssen, ersatzfähige Aufwendungen
Fall 18: Aufwendungsersatzanspruch bei Schlechtleistung
Gewährleistungsrecht
Anspruch: § 284 BGB, § 437 Nr. 3
Prüfung: Kaufvertrag, Mangel, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, ersatzfähige Aufwendungen
Fall 19: Nebenpflichtverletzung mit Sachschaden
Anspruch: § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB
Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Schaden
Schutz und Rücksichtnahmepflichten
Unterschied zwischen erfolgsbezogenem und verhaltensbezogenem Begriff der Pflichtverletzung
Fall 20: Beleidigung und Drohung durch Verkäufer
Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt
Anspruch: § 346 Abs. 1 BGB, § 324 BGB (Verletzung einer Nebenpflicht)
Schadensersatz: § 280 Abs. 1, § 282 BGB
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