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Kaufrecht: Anspruchsgrundlagen und ihre Prüfung

May 18, 2024

Änderungen im Kaufrecht und Prüfung der Anspruchsgrundlagen seit dem 1.1.2022

Einführung

  • Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2022
  • Neues Video mit neuen Tipps und aktualisierten Informationen
  • Vorstellung des Kanals und der Vorgehensweise

Überblick über die Anspruchsgrundlagen im Kaufrecht

  • System der Anspruchsgrundlagen im deutschen Recht ist kompliziert
  • Wichtigkeit der korrekten Anspruchsgrundlage in der Klausur

Struktur des Videos

  • Zweiteiliger Aufbau:
    1. Denkschritte zur Eingrenzung und Ermittlung der richtigen Anspruchsgrundlage
    2. Fallkonstellationen, dazugehörige Anspruchsgrundlagen, Prüfungsschema und Tipps

Denkschritte zur Ermittlung der Anspruchsgrundlage

Schritt 1: Abgrenzung Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht vs. Allgemeines Schuldrecht

  • 437 Nr. 2 und 3 BGB verweisen auf Rechtsbehelfe des allgemeinen Schuldrechts
  • Unterschiede zwischen Gewährleistungsrecht und allgemeinem Schuldrecht:
    • Vorschriften (z.B. § 440, 475 BGB)
    • Verjährungsfristen (2 Jahre bei Gewährleistungsrechten, 3 Jahre bei allgemeinen Ansprüchen)
  • Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang

Schritt 2: Begehren des Käufers

  • Bei keinem Schadensersatzbegehren: richtige Anspruchsgrundlage einfach erkennbar
  • Beispiele:
    • Nachlieferung (§ 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB)
    • Minderung (§ 441 Abs. 4 S. 1 BGB)
    • Rücktritt und Kaufpreisrückforderung (§ 346 Abs. 1 BGB)

Schritt 3: Schadensersatzansprüche

  • Eingrenzung der Pflichtverletzung:
    • Leistung unmöglich? (Nachträgliche oder anfängliche Unmöglichkeit)
    • Nicht mangelfrei geleistet?
    • Verletzung von Nebenpflichten?

Fallkonstellationen und Prüfungen der Anspruchsgrundlagen

Fall 1: Zerstörung der Sache vor Übergabe

  • Keine Übergabe
  • Allgemeines Schuldrecht
  • Anspruchsgrundlage: § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (nachträgliche Unmöglichkeit), Vertretenmüssen, Schaden

Fall 2: Anfängliche Unmöglichkeit

  • Anspruch § 311a Abs. 2 BGB
  • Prüfung: Vertrag, anfängliche Unmöglichkeit, Kenntnis bzw. Kennenmüssen, Schaden

Fall 3: Nachträglich unbehebbarer Mangel

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (nachträglich unbehebbarer Mangel), Vertretenmüssen, Schaden

Fall 4: Anfänglicher unbehebbarer Mangel

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 311a Abs. 2 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, anfänglicher unbehebbarer Sachmangel, Kenntnis bzw. Kennenmüssen, Schaden

Fall 5: Nichtleistung trotz Fälligkeit

  • Allgemeines Schuldrecht
  • Anspruch: § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Fristsetzung, Vertretenmüssen, Schaden
  • Fristsetzung nach BGH oft großzügig ausgelegt

Fall 6: Mietkosten bei Lieferverzug

  • Anspruch: § 280 Abs. 1, § 286 BGB (Schuldnerverzug)
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung (Nichtleistung trotz Fälligkeit), Mahnung bzw. Entbehrlichkeit, Vertretenmüssen, Schaden

Fall 7: Nachträglich behebbare Mängel

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung in Form eines Mangels, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, Schaden
  • Keine unerheblichen Mängel
  • Unterschiede zwischen normalen Vertrag und Verbrauchsgüterkauf

Fall 8: Nachbesserung nach Fristsetzung fehlgeschlagen

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 BGB
  • Kleiner Schadensersatz
  • Keine Prüfung der Unerheblichkeit des Mangels notwendig

Fall 9: Mangelfolgeschaden

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung in Form eines Sachmangels, Vertretenmüssen, Schaden
  • Unterschied zu Weiterfresser-Schäden

Fall 10: Nutzungsausfall durch Mangel

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB
  • Mangelausfall neben Leistung
  • Erwähnung der unterschiedlichen Meinungen

Fall 11: Verzögerung der Nachbesserung

  • Anspruch: § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, § 281 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Pflichtverletzung (Verzögerung), Frist zur Nachbesserung, Vertretenmüssen, Schaden

Fall 12: Rücktritt bei Nichtleistung

  • Allgemeines Schuldrecht
  • Anspruch: § 346 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Rücktrittserklärung (Gestaltungsrecht), Rücktrittsrecht (323 BGB), gegenseitiger Vertrag, nicht Leistung trotz Fälligkeit, Fristsetzung
  • Trennung Anspruch und Rücktritt

Fall 13: Rücktritt bei Schlechtleistung

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Rücktrittserklärung, Rücktrittsrecht, Kaufvertrag, Sachmangel, Frist zur Nacherfüllung
  • Verjährung des Rücktrittsrechts nach § 218 Abs. 1 S. 1

Fall 14: Unikat mit Unmöglichkeit der Nacherfüllung

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 437 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel, Unmöglichkeit der Nacherfüllung, keine unerheblichen Mängel

Fall 15: Nacherfüllung verlangen

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch je nach Begehren:
    • Nachbesserung: § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB
    • Nachlieferung: § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB
  • Prüfung: Kaufvertrag, Sachmangel

Fall 16: Minderung

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 441 Abs. 4 S. 1 BGB
  • Prüfung: Minderungserklärung, Minderungsrecht (Kaufvertrag, Sachmangel), fehlende Erheblichkeit des Mangels irrelevant
  • Berechnung der Minderungsquote

Fall 17: Aufwendungsersatz für nutzlos investierte Urlaubsaufwendungen

  • Allgemeines Schuldrecht
  • Anspruch: § 284 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Fristsetzung, Vertretenmüssen, ersatzfähige Aufwendungen

Fall 18: Aufwendungsersatzanspruch bei Schlechtleistung

  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruch: § 284 BGB, § 437 Nr. 3
  • Prüfung: Kaufvertrag, Mangel, Frist zur Nacherfüllung, Vertretenmüssen, ersatzfähige Aufwendungen

Fall 19: Nebenpflichtverletzung mit Sachschaden

  • Anspruch: § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB
  • Prüfung: Schuldverhältnis, Verletzung einer Nebenpflicht, Vertretenmüssen, Schaden
  • Schutz und Rücksichtnahmepflichten
  • Unterschied zwischen erfolgsbezogenem und verhaltensbezogenem Begriff der Pflichtverletzung

Fall 20: Beleidigung und Drohung durch Verkäufer

  • Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt
  • Anspruch: § 346 Abs. 1 BGB, § 324 BGB (Verletzung einer Nebenpflicht)
  • Schadensersatz: § 280 Abs. 1, § 282 BGB