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Die Entnazifizierung in Bayern nach 1945

Apr 8, 2025

Entnazifizierung in Bayern

Bedeutung für Nachkriegsdeutschland

  • Demokratischer Neubeginn nach 1945.
  • Ziel: Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und Bestrafung der Verantwortlichen.
  • Instrumente: Spruchkammern, Kassationshof, Staatsministerium für Sonderaufgaben.

Begriff "Entnazifizierung"

  • Im engeren Sinn: Entfernung von belasteten Personen und Bestrafung.
  • Im weiteren Sinn: Verbot von nationalsozialistischen Gesetzen, Organisationen, Symbolen, Schriften.

Richtlinien der Alliierten

  • Ziel: Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie.
  • Direktive JCS 1067 als Basis, kein deutsches Mitwirken vorgesehen.
  • Probleme bei der praktischen Umsetzung und Ersetzung entlassener Personen.

Erste Maßnahmen und Verhaftungen

  • "Regional Military Government Detachment E1F3" in München.
  • Suche nach NS-Regime-Personen durch das "Counter Intelligence Corps" (CIC).
  • Erste Welle: Entlassungen von Verwaltungsspitzen.

Zweite Verhaftungswelle Juni 1945

  • Amerikanische Besatzungsmacht entließ zahlreiche Beamte.
  • Erweiterung der Entlassungen auf Parteigenossen bis 1. Mai 1937.

Entnazifizierung unter Lucius D. Clay

  • Verschärfung der Richtlinien im August 1945.
  • Gesetz Nr. 8: Ehemalige NSDAP-Mitglieder nur mit gewöhnlicher Arbeit.

Einführung von Vermögenskontrolle

  • Gesetz Nr. 52: Kontrolle von Vermögen politisch belasteter Personen.

Statistische Ergebnisse

  • Bis März 1946: 804.653 Fragebögen bearbeitet, 19% Entlassungen.
  • Öffentlicher Dienst mehr betroffen als Wirtschaft.

Deutsche Beteiligung an Entnazifizierung

  • Bildung von Prüfungsausschüssen aus unbelasteten Deutschen.
  • Kontrollratsdirektive Nr. 24 als Basis für Befreiungsgesetz.

Ministerpräsident Schaffer und Hoegner

  • Schaffer: Vorschlag zur deutschen Mitwirkung abgelehnt.
  • Hoegner: Erlass "Lex Hoegner" zur strikten Entnazifizierung.

Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus 1946

  • Einführung von Spruchkammern.
  • Kategorie-Einteilung: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete.

Amerikanischer Einfluss

  • Beibehaltung von Kontrollrechten.
  • Einfluss auf Schlüsselstellen in Politik und Wirtschaft.

Entnazifizierungspolitik unter verschiedenen Sonderministern

  • Verschiedene Ansätze und Kritik an der Umsetzung.
  • Loritz: Tendenz zur Generalamnestie.

Gesellschaftliche Reaktionen

  • Widerstand von Kirchen, CSU und FDP.
  • Abnehmende öffentliche Unterstützung.

Wende in amerikanischer Politik

  • Verschiebung des Interesses zur wirtschaftlichen Erholung.
  • Entnazifizierung als Hindernis gesehen.

Aufweichung des Befreiungsgesetzes

  • 1947: Änderungsgesetze zur Erleichterung der Maßnahmen.
  • Rückgang der Beschränkungen durch Amnestien.

Statistische Ergebnisse bis 1949

  • Bearbeitung von 6.780.188 Fragebögen.
  • 15,5% der Fälle in Kategorien eingestuft.

Bundesinitiative

  • 1949: Gesetzesentwurf zur Amnestie von Strafen.
  • 1951: "131er"-Gesetz zur Wiedereinstellung im öffentlichen Dienst.

Ende der Entnazifizierung in Bayern

  • Formelles Ende 1954.
  • Abschlussgesetz: Verlust der Wählbarkeit aufgehoben.

Ergebnis der Entnazifizierung

  • Eliten der NSDAP entfernt, nicht aber alle Beamte, Wirtschaft.
  • Mehrheit der kleinen Parteigenossen ohne Schuldbewusstsein.

Archivalische Quellen

  • Umfangreiche Quellen und Literatur vorhanden.