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Vertragsbedingungen für Bauleistungen 2016

May 23, 2025

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)

Einleitung

Die VOB/B regelt die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland. Die Ausgabe von 2016 wurde durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 geändert.

Art und Umfang der Leistung

  • Leistungen werden durch Vertrag spezifiziert.
  • Vertragsteile: Leistungsbeschreibung, besondere Vertragsbedingungen, zusätzliche Bedingungen.
  • Auftraggeber kann Änderungen an Bauentwürfen anordnen.

Vergütung

  • Preise decken alle vertraglichen Leistungen ab.
  • Berechnungsarten: Einheitspreis, Pauschalsumme, Stundenlohn, Selbstkosten.
  • Anpassung des Preises bei Mengenabweichungen über 10%.
  • Vergütung bei vom Auftraggeber übernommenen Leistungen und bei Änderungen der Bauentwurfsgrundlagen.
  • Anspruch auf besondere Vergütung bei nicht vorgesehenen Leistungen.

Ausführungsunterlagen

  • Unterlagen sind vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig bereitzustellen.
  • Hauptachsen, Grenzen und Höhenfestpunkte vom Auftraggeber bereitgestellt.
  • Auftragnehmer muss Unstimmigkeiten melden.

Ausführung

  • Aufrechterhaltung der Ordnung und Koordination auf der Baustelle Aufgabe des Auftraggebers.
  • Auftragnehmer führt Leistungen eigenverantwortlich aus und haftet für Arbeitssicherheitsverpflichtungen.
  • Überlassung von Lagerplätzen und Versorgungsanschlüssen durch den Auftraggeber.
  • Auftragnehmer muss mangelhafte Leistungen auf eigene Kosten ersetzen.

Ausführungsfristen

  • Bindende Vertragsfristen für Beginn und Vollendung.
  • Verzögerungen führen zu Schadensersatzforderungen.

Behinderung und Unterbrechung

  • Behinderungen müssen dem Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
  • Verlängerung der Fristen bei Behinderung durch äußere Umstände.
  • Unverzügliche Arbeitsaufnahme nach Beseitigung der Hindernisse.

Verteilung der Gefahr

  • Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.
  • Unfertige Materialien gehören nicht zur ausgeführten Leistung.

Kündigung durch den Auftraggeber

  • Kündigung jederzeit möglich mit Kompensation.
  • Kündigung bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Auftragnehmers.
  • Ausgeführte Leistungen sind abzurechnen, Schadensersatz möglich.

Kündigung durch den Auftragnehmer

  • Kündigung bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Auftraggebers.
  • Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Haftung

  • Haftung für eigenes Verschulden und das von Erfüllungsgehilfen.
  • Schadenersatzansprüche unterliegen gesetzlichen Regelungen.

Vertragsstrafe

  • Vertragsstrafen bei Fristüberschreitung.
  • Feststellung bei Abnahme erforderlich.

Abnahme

  • Formelle Abnahme auf Verlangen möglich.
  • Abnahme gilt nach 12 bzw. 6 Werktagen als erfolgt, wenn nicht anders vereinbart.

Mängelansprüche

  • Leistung muss frei von Sachmängeln zur Abnahme sein.
  • Verjährungsfristen: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für andere Werke.
  • Mängelbehebungspflicht des Auftragnehmers.

Abrechnung

  • Prüfbare Rechnungslegung durch den Auftragnehmer.
  • Schlussrechnung bei Abschluss der Leistungen.

Stundenlohnarbeiten

  • Abrechnung nach vertraglichen Vereinbarungen.
  • Dokumentation der Arbeitsstunden erforderlich.

Zahlung

  • Abschlagszahlungen in kurzen Abständen möglich.
  • Schlusszahlungen nach Prüfung innerhalb von 30 Tagen.
  • Zinsanspruch bei Zahlungsverzug.

Sicherheitsleistung

  • Sicherheit zur Sicherstellung der Vertragserfüllung.
  • Formen der Sicherheitsleistung: Einbehalt, Hinterlegung, Bürgschaft.

Streitigkeiten

  • Gerichtsstand nach ZPO.
  • Möglichkeit zur Streitbeilegungsvereinbarung.
  • Materialuntersuchungen bei Streit über Stoffe und Bauteile möglich.

Diese Zusammenfassung der VOB/B 2016 deckt die wesentlichen Punkte und Regelungen der Vertragsbedingungen ab und dient als Grundlage für das Verständnis von Verträgen im Bauwesen.