Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)
Einleitung
Die VOB/B regelt die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland. Die Ausgabe von 2016 wurde durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 geändert.
Art und Umfang der Leistung
- Leistungen werden durch Vertrag spezifiziert.
- Vertragsteile: Leistungsbeschreibung, besondere Vertragsbedingungen, zusätzliche Bedingungen.
- Auftraggeber kann Änderungen an Bauentwürfen anordnen.
Vergütung
- Preise decken alle vertraglichen Leistungen ab.
- Berechnungsarten: Einheitspreis, Pauschalsumme, Stundenlohn, Selbstkosten.
- Anpassung des Preises bei Mengenabweichungen über 10%.
- Vergütung bei vom Auftraggeber übernommenen Leistungen und bei Änderungen der Bauentwurfsgrundlagen.
- Anspruch auf besondere Vergütung bei nicht vorgesehenen Leistungen.
Ausführungsunterlagen
- Unterlagen sind vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig bereitzustellen.
- Hauptachsen, Grenzen und Höhenfestpunkte vom Auftraggeber bereitgestellt.
- Auftragnehmer muss Unstimmigkeiten melden.
Ausführung
- Aufrechterhaltung der Ordnung und Koordination auf der Baustelle Aufgabe des Auftraggebers.
- Auftragnehmer führt Leistungen eigenverantwortlich aus und haftet für Arbeitssicherheitsverpflichtungen.
- Überlassung von Lagerplätzen und Versorgungsanschlüssen durch den Auftraggeber.
- Auftragnehmer muss mangelhafte Leistungen auf eigene Kosten ersetzen.
Ausführungsfristen
- Bindende Vertragsfristen für Beginn und Vollendung.
- Verzögerungen führen zu Schadensersatzforderungen.
Behinderung und Unterbrechung
- Behinderungen müssen dem Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
- Verlängerung der Fristen bei Behinderung durch äußere Umstände.
- Unverzügliche Arbeitsaufnahme nach Beseitigung der Hindernisse.
Verteilung der Gefahr
- Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.
- Unfertige Materialien gehören nicht zur ausgeführten Leistung.
Kündigung durch den Auftraggeber
- Kündigung jederzeit möglich mit Kompensation.
- Kündigung bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Auftragnehmers.
- Ausgeführte Leistungen sind abzurechnen, Schadensersatz möglich.
Kündigung durch den Auftragnehmer
- Kündigung bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Auftraggebers.
- Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Haftung
- Haftung für eigenes Verschulden und das von Erfüllungsgehilfen.
- Schadenersatzansprüche unterliegen gesetzlichen Regelungen.
Vertragsstrafe
- Vertragsstrafen bei Fristüberschreitung.
- Feststellung bei Abnahme erforderlich.
Abnahme
- Formelle Abnahme auf Verlangen möglich.
- Abnahme gilt nach 12 bzw. 6 Werktagen als erfolgt, wenn nicht anders vereinbart.
Mängelansprüche
- Leistung muss frei von Sachmängeln zur Abnahme sein.
- Verjährungsfristen: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für andere Werke.
- Mängelbehebungspflicht des Auftragnehmers.
Abrechnung
- Prüfbare Rechnungslegung durch den Auftragnehmer.
- Schlussrechnung bei Abschluss der Leistungen.
Stundenlohnarbeiten
- Abrechnung nach vertraglichen Vereinbarungen.
- Dokumentation der Arbeitsstunden erforderlich.
Zahlung
- Abschlagszahlungen in kurzen Abständen möglich.
- Schlusszahlungen nach Prüfung innerhalb von 30 Tagen.
- Zinsanspruch bei Zahlungsverzug.
Sicherheitsleistung
- Sicherheit zur Sicherstellung der Vertragserfüllung.
- Formen der Sicherheitsleistung: Einbehalt, Hinterlegung, Bürgschaft.
Streitigkeiten
- Gerichtsstand nach ZPO.
- Möglichkeit zur Streitbeilegungsvereinbarung.
- Materialuntersuchungen bei Streit über Stoffe und Bauteile möglich.
Diese Zusammenfassung der VOB/B 2016 deckt die wesentlichen Punkte und Regelungen der Vertragsbedingungen ab und dient als Grundlage für das Verständnis von Verträgen im Bauwesen.