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Einführung in Sachenrecht

Jul 6, 2024

Einführung in das Sachenrecht - Teil 1: Mobiliarsachenrecht

Allgemeines

  • Drittes Buch des BGB: Paragraphen 854 bis 1296
  • 5 Bücher des BGB: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht
  • Wichtigkeit: Sachenrecht ist eines der wichtigsten Bücher des BGB

Mobiliarsachenrecht vs. Immobiliarsachenrecht

  • Mobiliarsachenrecht: Bewegliche Sachen (z.B. Autos, Möbel, Bücher)
  • Immobiliarsachenrecht: Unbewegliche Sachen (insbesondere Grundstücke)
  • Fokus: Diese Vorlesung konzentriert sich auf das Mobiliarsachenrecht, welches oft in Klausuren geprüft wird

Wichtige Begriffe im Sachenrecht

  1. Sache
    • Definition in §90 BGB: Körperliche Gegenstände
  2. Besitz
    • Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, getragen von einem Besitzwillen
  3. Eigentum
    • Recht zur umfassenden Sachherrschaft über eine Sache, erweitert den Besitz

Wichtige Prinzipien im Sachenrecht

  1. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
    • Verfügungsgeschäft und Verpflichtungsgeschäft wirken unabhängig voneinander
    • Verfügungs-/Dingliche Geschäft: Übertragung der Sache
    • Verpflichtungsgeschäft: Vertrag
  2. Publizitätsprinzip
    • Äußerliche Erkennbarkeit von Besitz- und Eigentumsverhältnissen
    • Erkennbarkeit durch tatsächliche Sachherrschaft und Übergabe
  3. Absolutheitsprinzip
    • Dingliches Recht wirkt gegen jedermann und schützt den Besitzer
  4. Spezialitätsgrundsatz (Prinzip der Einzelrechtsübertragung)
    • Dingliche Rechte beziehen sich immer auf eine einzelne Sache
    • Grundsätzlich keine Gesamtrechtsübertragungen, nur Einzelsachübertragungen
  5. Typenzwang
    • Privatautonomie eingeschränkt, gesetzliche Regelungen sind zwingend anzuwenden
    • Keine selbstständigen Vereinbarungen wie im Schuldrecht

Nächste Schritte

  • Fokus auf Besitz und Besitzschutz
  • Empfehlung: Prinzipien mit Karteikarten auswendig lernen

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