In der Wirtschaftswissenschaft differenziert man zwischen öffentlichen und privaten Gütern. Öffentliche Güter werden durch zwei Eigenschaften definiert. Die erste Eigenschaft ist die Nichtrivalität im Konsum. Diese besagt, dass ein öffentliches Gut von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden kann, ohne dass die Nutzung der Personen eingeschränkt wird. Die zweite Eigenschaft ist die Nichtausschließbarkeit.
Diese besagt, dass der Nutzer eines öffentlichen Gutes andere nicht an der gleichzeitigen Nutzung dieses Gutes hindern kann. Es ist also unmöglich, andere vom Konsum des öffentlichen Gutes auszuschließen. Beispiele für öffentliche Güter sind Parks, Straßen, Straßenbeleuchtung oder Bürgersteige.
Die Finanzierung von öffentlichen Gütern erfolgt meist durch Steuergelder. Private Güter werden ebenfalls durch zwei Eigenschaften definiert, nämlich gegenteilig zu den Eigenschaften von öffentlichen Gütern. Die erste Eigenschaft ist also die Rivalität im Konsum. Diese besagt, dass der Konsum eines privaten Gutes durch eine Person den Konsum desselben Gutes durch eine andere Person ausschließt. Die zweite Eigenschaft ist die Ausschließbarkeit.
Die Person, die das Gut käuflich erworben hat, besitzt auch alle Nutzungsrechte an diesem. Das private Gut befindet sich also im Eigentum des Käufers. Somit wird die Nutzung durch andere ausgeschlossen. Beispiele für private Güter sind Kleidung, Autos oder Nahrungsmittel.