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Zivilrechtliche Begriffe

Jul 15, 2025

Overview

Die Vorlesung behandelt zentrale zivilrechtliche Begriffe, die als Grundlage für Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Schadensersatz dienen.

Verträge & Willenserklärungen

  • Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen, mit denen Rechte und Pflichten begründet werden.
  • Die Willenserklärung ist eine auf Rechtsfolge gerichtete Erklärung, die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann.
  • Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme.

Ansprüche & Leistungen

  • Ein Anspruch ist das Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
  • Vertragserfüllung bedeutet die vollständige Leistungserbringung durch den Schuldner.
  • Bei Unmöglichkeit kann die geschuldete Leistung objektiv nicht mehr erbracht werden.

Eigentum & Besitz

  • Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren.
  • Besitz ist die tatsächliche Kontrolle und Nutzung einer Sache, unabhängig vom Eigentum.

Schadensersatz & Rücktritt

  • Schadensersatz ist die Leistung zur Beseitigung oder Kompensation eines Schadens.
  • Der Rücktritt ist die einseitige Erklärung, einen Vertrag zu beenden und Leistungen zurückzugeben.

Weitere zentrale Begriffe

  • Ein Mangel liegt vor, wenn eine Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
  • Bereicherung ist der ungerechtfertigte Erwerb von Vermögenswerten ohne rechtliche Grundlage.
  • Stellvertretung bezeichnet das Handeln im Namen und mit Wirkung für eine andere Partei.
  • Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer definierten Frist nicht mehr durchsetzbar ist.
  • Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist die Führung eines Geschäfts im Interesse eines anderen ohne dessen Auftrag.

Key Terms & Definitions

  • Vertrag — Vereinbarung aus übereinstimmenden Willenserklärungen mit Rechten und Pflichten.
  • Willenserklärung — Erklärung, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist.
  • Anspruch — Das Recht, eine Handlung oder Unterlassung zu fordern.
  • Schadensersatz — Ersatz oder Kompensation bei Schaden.
  • Eigentum — Umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache.
  • Besitz — Tatsächliche Kontrolle über eine Sache.
  • Vertragserfüllung — Vollständige Leistungserbringung durch den Schuldner.
  • Rücktritt — Einseitige Vertragsbeendigung und Rückgabe empfangener Leistungen.
  • Mangel — Abweichung einer Ware von der vereinbarten Beschaffenheit.
  • Unmöglichkeit — Objektive Nichterbringbarkeit einer Leistung.
  • Bereicherung — Ungerechtfertigter Erwerb von Vermögenswerten.
  • Vertragsschluss — Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und Annahme.
  • Stellvertretung — Rechtliches Handeln für eine andere Person.
  • Verjährung — Verlust der Anspruchsdurchsetzung nach Fristablauf.
  • GoA — Geschäftsführung zum Vorteil eines anderen ohne Auftrag.

Action Items / Next Steps

  • Wiederhole und lerne die Definitionen der Grundbegriffe.
  • Übe die Anwendung der Begriffe in Fallbeispielen zur Vorbereitung auf Prüfungen.