Overview
Die Vorlesung behandelt zentrale zivilrechtliche Begriffe, die als Grundlage für Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Schadensersatz dienen.
Verträge & Willenserklärungen
- Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen, mit denen Rechte und Pflichten begründet werden.
- Die Willenserklärung ist eine auf Rechtsfolge gerichtete Erklärung, die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann.
- Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme.
Ansprüche & Leistungen
- Ein Anspruch ist das Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
- Vertragserfüllung bedeutet die vollständige Leistungserbringung durch den Schuldner.
- Bei Unmöglichkeit kann die geschuldete Leistung objektiv nicht mehr erbracht werden.
Eigentum & Besitz
- Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren.
- Besitz ist die tatsächliche Kontrolle und Nutzung einer Sache, unabhängig vom Eigentum.
Schadensersatz & Rücktritt
- Schadensersatz ist die Leistung zur Beseitigung oder Kompensation eines Schadens.
- Der Rücktritt ist die einseitige Erklärung, einen Vertrag zu beenden und Leistungen zurückzugeben.
Weitere zentrale Begriffe
- Ein Mangel liegt vor, wenn eine Ware von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
- Bereicherung ist der ungerechtfertigte Erwerb von Vermögenswerten ohne rechtliche Grundlage.
- Stellvertretung bezeichnet das Handeln im Namen und mit Wirkung für eine andere Partei.
- Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer definierten Frist nicht mehr durchsetzbar ist.
- Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist die Führung eines Geschäfts im Interesse eines anderen ohne dessen Auftrag.
Key Terms & Definitions
- Vertrag — Vereinbarung aus übereinstimmenden Willenserklärungen mit Rechten und Pflichten.
- Willenserklärung — Erklärung, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist.
- Anspruch — Das Recht, eine Handlung oder Unterlassung zu fordern.
- Schadensersatz — Ersatz oder Kompensation bei Schaden.
- Eigentum — Umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache.
- Besitz — Tatsächliche Kontrolle über eine Sache.
- Vertragserfüllung — Vollständige Leistungserbringung durch den Schuldner.
- Rücktritt — Einseitige Vertragsbeendigung und Rückgabe empfangener Leistungen.
- Mangel — Abweichung einer Ware von der vereinbarten Beschaffenheit.
- Unmöglichkeit — Objektive Nichterbringbarkeit einer Leistung.
- Bereicherung — Ungerechtfertigter Erwerb von Vermögenswerten.
- Vertragsschluss — Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und Annahme.
- Stellvertretung — Rechtliches Handeln für eine andere Person.
- Verjährung — Verlust der Anspruchsdurchsetzung nach Fristablauf.
- GoA — Geschäftsführung zum Vorteil eines anderen ohne Auftrag.
Action Items / Next Steps
- Wiederhole und lerne die Definitionen der Grundbegriffe.
- Übe die Anwendung der Begriffe in Fallbeispielen zur Vorbereitung auf Prüfungen.