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Rechtliche Aspekte im Coaching
Apr 18, 2025
Coaching: Ein rechtlicher Überblick
Einleitung
Coaching ist gesetzlich nicht reguliert.
Jeder kann sich Coach nennen und coachen.
Trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben gibt es relevante rechtliche Aspekte zu beachten.
1. Wer darf sich Coach nennen?
Begriff "Coach" ist rechtlich ungeschützt.
Keine staatliche Regulierung bezüglich Ausbildung oder Zulassung.
Coaching-Markt soll offen bleiben.
Berufsverbände setzen sich für Standards und Akkreditierungen ein.
Professional Charta for Coaching and Mentoring: Empfehlungen zur Marktregulierung.
Risiken fehlender Regulierung
Existenz von Personen mit unzureichender Qualifikation.
Verbraucherschutz durch Standardisierung und Zertifizierung angestrebt.
Empfehlung: Coach-Ausbildung mit mind. 150 Präsenzstunden.
2. Wer darf Coaching-Ausbildungen anbieten?
Keine spezifischen rechtlichen Anforderungen.
Wert einer Ausbildung durch Akkreditierung bestimmt.
Akkreditierung sichert Curriculum und Ausbildungsqualität.
Keine Akkreditierung:
IHK-Zulassung
Anerkennung durch Arbeitsagentur
ISO-Zertifizierung
3. Beruflicher Status: Freiberuflich oder Gewerblich?
Wahl der Rechtsform: abhängig von Haftung und steuerlichen Überlegungen.
Freiberufliche Tätigkeit: weniger bürokratisch, flexibler.
Coaching als Gewerbe: Anmeldung beim Gewerbeamt, ggf. Gewerbesteuer.
Bei Zusammenarbeit von Coaches: Unternehmensgründung sinnvoll.
Beispielvarianten
Gemischte Tätigkeit: Freiberuflich, wenn Coaching unbedeutend.
Zwei getrennte Tätigkeiten: Unterschiedliche rechtliche Einordnung nötig.
4. Steuer-, Datenschutz- und Online-Business-Aspekte
Steuerliche Pflichten: Umsatzsteuer, Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
EU-Vorgaben: Impressum, Cookie-Abfragen, DSGVO, Werbekennzeichnung.
Nutzung von Rechtsberatung empfohlen.
5. Coaching-Verträge und AGB
Vertrag, auch mündlich, gesetzlich empfohlen.
Regelung von Ort, Zeit, Preis, Leistung, Vertraulichkeit.
AGB meist nicht erforderlich, bei Drittbeauftragung durch Unternehmen zu beachten.
Plattformen
Vertrag über Plattform: Ggf. Listungsgebühr, Prozentsatz des Honorars an Plattform.
AGB der Plattformen sorgfältig prüfen.
6. Rechtslage in Österreich
Ähnlich wie in Deutschland: keine gesetzliche Regulierung.
Coaching als ergänzende Dienstleistung in bestehenden Berufen.
Als freier Beruf: Keine Gewerbeordnung, bei "Neuen Selbständigen" möglich.
Als Gewerbe: reglementiertes Gewerbe, Befähigungsprüfung nötig.
Zulassung in Österreich
Befähigungsnachweis oder Prüfung.
Berufserfahrung und Ausbildung als Voraussetzung.
Zulassung kann eingeschränkt werden.
Zusammenfassung
Kenntnis rechtlicher Aspekte entscheidend für Coaches.
Minimierung von Risiken und Schutz der eigenen Praxis.
Berücksichtigung der rechtlichen Punkte ermöglicht Fokussierung auf Kerngeschäft.
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https://www.coaching-magazin.de/beruf-coach/coaching-rechtsfreier-raum