Rechtliche Aspekte im Coaching

Apr 18, 2025

Coaching: Ein rechtlicher Überblick

Einleitung

  • Coaching ist gesetzlich nicht reguliert.
  • Jeder kann sich Coach nennen und coachen.
  • Trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben gibt es relevante rechtliche Aspekte zu beachten.

1. Wer darf sich Coach nennen?

  • Begriff "Coach" ist rechtlich ungeschützt.
  • Keine staatliche Regulierung bezüglich Ausbildung oder Zulassung.
  • Coaching-Markt soll offen bleiben.
  • Berufsverbände setzen sich für Standards und Akkreditierungen ein.
  • Professional Charta for Coaching and Mentoring: Empfehlungen zur Marktregulierung.

Risiken fehlender Regulierung

  • Existenz von Personen mit unzureichender Qualifikation.
  • Verbraucherschutz durch Standardisierung und Zertifizierung angestrebt.
  • Empfehlung: Coach-Ausbildung mit mind. 150 Präsenzstunden.

2. Wer darf Coaching-Ausbildungen anbieten?

  • Keine spezifischen rechtlichen Anforderungen.
  • Wert einer Ausbildung durch Akkreditierung bestimmt.
  • Akkreditierung sichert Curriculum und Ausbildungsqualität.

Keine Akkreditierung:

  • IHK-Zulassung
  • Anerkennung durch Arbeitsagentur
  • ISO-Zertifizierung

3. Beruflicher Status: Freiberuflich oder Gewerblich?

  • Wahl der Rechtsform: abhängig von Haftung und steuerlichen Überlegungen.
  • Freiberufliche Tätigkeit: weniger bürokratisch, flexibler.
  • Coaching als Gewerbe: Anmeldung beim Gewerbeamt, ggf. Gewerbesteuer.
  • Bei Zusammenarbeit von Coaches: Unternehmensgründung sinnvoll.

Beispielvarianten

  • Gemischte Tätigkeit: Freiberuflich, wenn Coaching unbedeutend.
  • Zwei getrennte Tätigkeiten: Unterschiedliche rechtliche Einordnung nötig.

4. Steuer-, Datenschutz- und Online-Business-Aspekte

  • Steuerliche Pflichten: Umsatzsteuer, Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
  • EU-Vorgaben: Impressum, Cookie-Abfragen, DSGVO, Werbekennzeichnung.
  • Nutzung von Rechtsberatung empfohlen.

5. Coaching-Verträge und AGB

  • Vertrag, auch mündlich, gesetzlich empfohlen.
  • Regelung von Ort, Zeit, Preis, Leistung, Vertraulichkeit.
  • AGB meist nicht erforderlich, bei Drittbeauftragung durch Unternehmen zu beachten.

Plattformen

  • Vertrag über Plattform: Ggf. Listungsgebühr, Prozentsatz des Honorars an Plattform.
  • AGB der Plattformen sorgfältig prüfen.

6. Rechtslage in Österreich

  • Ähnlich wie in Deutschland: keine gesetzliche Regulierung.
  • Coaching als ergänzende Dienstleistung in bestehenden Berufen.
  • Als freier Beruf: Keine Gewerbeordnung, bei "Neuen Selbständigen" möglich.
  • Als Gewerbe: reglementiertes Gewerbe, Befähigungsprüfung nötig.

Zulassung in Österreich

  • Befähigungsnachweis oder Prüfung.
  • Berufserfahrung und Ausbildung als Voraussetzung.
  • Zulassung kann eingeschränkt werden.

Zusammenfassung

  • Kenntnis rechtlicher Aspekte entscheidend für Coaches.
  • Minimierung von Risiken und Schutz der eigenen Praxis.
  • Berücksichtigung der rechtlichen Punkte ermöglicht Fokussierung auf Kerngeschäft.