ab wann ist man eigentlich rechtsfähig und ab wann handlungsfähig genau darum geht es in diesem video erst mal was bedeutet rechtsfähigkeit unter rechtsfähigkeit versteht man die fähigkeit träger von rechten und pflichten zu sein die rechtsfähigkeit beginnt ab dem geburts zeitpunkt und dauert bis zum tode das ist im artikel 31 absatz 1 des z gebiss festgehalten im absatz 2 dieses artikels steht vor der geburt ist das kind unter dem vorbehalt rechtsfähig das lebendig geboren wird um die wann es dieses absatzes zu verstehen müssen wir uns ein trauriges beispiel anschauen nehmen wir an die frau von herr müller ist schwanger während dieser schwangerschaft ereignet sich ein unglücklicher schicksalsschlag und herr müller stirbt glücklicherweise kommt das kind gesund auf die welt das kind hat in diesem fall anspruch auf das erbe die rechtsfähigkeit sollte nun geklärt sein gehen wir über zu der handlungsfähigkeit welche im artikel 12 des zgb es definiertes wer handlungsfähig ist hat die fähigkeit durch seine handlungen rechte und pflichten zu begründen im grunde genommen ist damit gemeint selbständig rechtsgeschäfte abzuschließen welche voraussetzungen müssen nun erfüllt sein damit jemand handlungsfähig ist im artikel 13 steht die handlungsfähigkeit besitzt wer volljährig und urteilsfähig ist doch ab wann ist man volljährig und ab wann ist man urteilsfähig dazu brauchen wir die artikel 14 und 16 im artikel 14 steht volljährig ist wer das achtzehnte lebensjahr zurückgelegt hat also ab 18 ist man volljährig im artikel 16 steht test im sinne des gesetzes ist jede person die nicht wegen kindesalters in folge geistiger behinderung psychischer störung raus oder ähnlicher zustände die fähigkeit mangelt vernunft mäßig zu handeln wenn also keiner dieser genannten besonderen umstände vor tritt dann ist die person urteilsfähig man kann sich also vorstellen wenn artikel 13 gegeben ist dann ist die person handlungsfähig wenn dieser nicht zutrifft dann dementsprechend handlungsunfähig logisch es gibt aber auch einen separaten artikel der die handlungsunfähigkeit beschreibt im artikel 17 des zgb steht handlungsunfähig sind urteils unfähige personen minderjährige sowie personen unter umfassender beistandschaft wenn eine person unter umfassender beistandschaft steht dann gehört sie zu den urteils unfähigen personen wenn euch das ganze schon zu viel war drückt auf pause versucht das ganze zu verarbeiten und schaut euch das ganze noch mal an oder versucht es euch mit dem zgb zu erarbeiten wir gehen hier noch einen schritt weiter denn die handlungsunfähigkeit kann nochmal unterteilt werden im artikel 18 des zgb es steht wer nicht urteilsfähig ist vermag unter vorbehalte gesetzlichen ausnahmen durch seine handlungen keine rechtliche wirkung herbeizuführen gemeint ist hiermit die wirkliche handlungsunfähigkeit also die volle handlungsunfähigkeit eine volle handlungsunfähigkeit liegt vor wenn die urteilsfähigkeit nicht gegeben ist im artikel 19 sind die grundsätze der beschränkten handlungsunfähigkeit aufgeführt beschränkt handlungsunfähig sind personen die zwar urteilsfähig sind aber nicht handlungsfähig weitere bestimmungen zur beschränkten handlungsunfähigkeit sind in den artikeln 19 bis 19 c festgehalten beschränkt handlungsunfähige personen dürfen bis zu einem bestimmten grad selber entscheiden beispielsweise dürfen sie geschenke annehmen kleins käufe sind natürlich auch kein problem und einnahmen aus der web stetigkeit beziehungsweise auch taschengeld darf frei verwendet werden so zum schluss noch eine übersicht wir hoffen das video hat euch gefallen und dass hier viel dabei lernen konnte hinterlasst uns feedback und abonniert den kanal um nichts wichtiges mehr zu verpassen ansonsten viel spaß bei den weiteren videos