Buchhaltung lernen, die Grundlagen der Buchführung einfach erklärt. Selbstständige, Unternehmer und auch Freiberufler entscheiden sich nicht für oder gegen eine Buchführung, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Es führt also kein Weg daran vorbei.
Zudem ist es für dich als Selbstständiger lebenswichtig, über den Stand deiner Einnahmen und Ausgaben immer auf dem Laufenden zu sein. Hierdurch kannst du erkennen, ob du profitabel arbeitest oder ob du deine Abläufe optimieren musst. Ob du selbst die Buchhaltung übernimmst oder diese delegierst, es lohnt sich immer, sich mit den Grundlagen zu befassen, um Fehler zu vermeiden. In diesem Beitrag erkläre ich dir die Grundlagen der Buchführung in einfachen Worten.
Was ist Buchhaltung? Buchhaltung erfasst und analysiert alle Zahlungsvorgänge innerhalb eines Unternehmens. Die Bezeichnung stammt von der früheren Praxis, diese handschriftlich und nach Belegen sortiert in Buchform zu erfassen.
Heute werden hierfür überwiegend Softwarelösungen und EDV-Systeme genutzt. Mit deren Hilfe lassen sich Lohn- und Gehaltszahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Bilanzierungen und weitere Buchführungsaufgaben rasch erledigen. Die Verpflichtung zur Buchführung ergibt sich grundsätzlich für jeden gewerblich Handelnden aus § 238 HGB.
Hier ist zusätzlich festgelegt, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem Sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Auch gilt, dass der Steuerpflichtige allein für die ordnungsgemäße Ausführung und Aufbewahrung verantwortlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Pflicht zur einfachen und zur doppelten Buchführung, wobei im engeren Sinne eigentlich nur die doppelte Buchführung als Buchhaltung zu bezeichnen ist. Zur einfachen Buchführung verpflichtet sind Freiberufler, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze und Gewinne, wer dazu zählt, regelt § 18 StG und Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Eine doppelte Buchführung ist verpflichtend für Unternehmen und Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz ab 600.000 oder einem jährlichen Gewinn ab 60.000 Euro und Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform zwingend im Handelsregister eingetragen werden müssen.
Bei der einfachen Buchführung musst du im Grunde nichts anderes tun, als fleißig Belege sammeln und deine Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberstellen. Das Ganze allerdings in einer Form, die für Außenstehende nachvollziehbar ist. Am Jahresende erstellst du dann die Einnahmeüberschussrechnung und fügst diese deiner Einkommenssteuererklärung hinzu.
Was am Ende auf der Haben-Seite stehen bleibt, ist dein Gewinn. Eine Bilanzierung von Vermögen oder eine Inventur ist nicht erforderlich. Formular zur Einnahmeüberschussrechnung findest du hier. Doppelte Buchführung ist komplizierter, aber dennoch auch für Laien verständlich.
Wie kontiere ich? Jeder Geschäftsvorfall deines Unternehmens muss buchhalterisch festgehalten werden und einem Konto zugewiesen werden. Bei der Kontierung entscheidet sich, auf welches Konto ein Geschäftsvorfall gebucht werden soll.
Du kannst den Buchungsbeleg mit einem Stempel oder EDV-Aufkleber vorkontieren. Anhand der Angaben der Vorkontierung ergibt sich der Buchungssatz wodurch die Buchhaltung weiß, auf welches Konto sie den Beleg buchen muss. Du solltest zu einer Buchung immer den passenden Beleg aufbewahren.
Nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Kontoführungsgebühren ist bei Buchungen kein Beleg vorhanden. Zu den verschiedenen Konten, die du für deine Buchhaltung einrichtest, gehören Bestands- und Erfolgskonten.
Bestandskonten bilden das aktive und passive Vermögen deines Unternehmens ab. Erfolgskonten erfassen Gewinne und Verluste durch geschäftliche Vorgänge. Was du als Laie allerdings nicht tun solltest, ist dir jetzt selbst ein solches System auszudenken.
Hier lohnt sich die Investition in eine Buchhaltungssoftware wie zum Beispiel Cevdesk. Schon deshalb, weil du jeden Geschäftsvorfall nur einmal eingeben musst und die Software sie dann automatisch den jeweiligen Konten zuordnet. Was ist und wie erstellt man eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Was dem Freiberufler die EUR, ist dem Gewerbetreibenden die Gewinn- und Verlustrechnung. Als Teil der jährlichen Bilanzierung bietet sie Aufschluss über Gewinne und Verluste deines Unternehmens. Für deren Ermittlungen sieht die Buchführung ein eigenes GUV-Konto vor, in dem alle Daten aus Aufwänden und Erträgen der Erfolgskonten eingehen.
Der Abschluss des GUV-Kontos wird über das Eigenkapitalkonto ausgebucht. Die GUV kann also in einer einfachen Gegenüberstellung von Haben und Soll erfolgen. Man spricht dann von einer Gliederung nach der Kontenform.
Auf der Sollseite erscheinen alle Aufwendungen aus den Erfolgskonten, Auf der Haben-Seite die Gewinne und Erträge aus den Ertragskonten. Des Weiteren unterscheidet man der Art der Berechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und nach dem Umsatzkostenverfahren. Beim Gesamtkostenverfahren geht man von den Produktionseinheiten aus, um Erträge und Aufwände zu berechnen. Beim Umsatzkostenverfahren bilden die abgesetzten Einheiten den entscheidenden Berechnungsfaktor.
Du hast also verschiedene Möglichkeiten, deine GOV zu erstellen. Allerdings musst du dich aber für mehrere Jahre für eine davon entscheiden, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben. Zusammengefasst ergibt sich folgender Ablauf für die Erstellung deiner GOV. 1. Einrichtung der Erfolgskonten Zweitens Eintrag und Buchung der jeweiligen Geschäftsvorfälle, z.B.
Mieten oder Pachtgebühren, Umsätze, Zinserträge. Drittens Übertragung in die GUV. Viertens Saldoermittlung für Erträge und Aufwände.
Als Saldo bezeichnet man die jeweilige Differenz zwischen Soll und Haben. Der Saldo-Betrag für Aufwände wird auf der Soll-Seite der GUV verbucht. Der Saldo-Betrag für Erträge wird auf der Haben-Seite verbucht.
Aus der abschließenden Gegenüberstellung der Salden lässt sich dann entnehmen, ob das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr mit Blick auf seine Geschäftsvorfälle Gewinne oder Verluste erzielt hat. Wie erstelle ich eine Bilanz und was ist das? Der Jahresabschluss eines Unternehmens setzt sich aus der GUV und der Bilanzierung der Vermögenswerte zusammen.
Die GUV geht als Komponente des Eigenkapitals in die Jahresbilanz ein. Die Bilanz wird in eine Aktiv- und eine Passivseite gegliedert. Aktiver sind alle Vermögenswerte einschließlich Bargeldbeständen oder Forderungen.
Passiver sind Kapitalwerte, Fremd- und Eigenkapital und Verbindlichkeiten. Beide Posten werden auch als Inventar bezeichnet. Welche im Einzelnen dazugehören und wie diese aufzustellen sind, ist in § 266 HGB geregelt.
Um die Bilanzierung durchführen zu können, musst du daher im laufenden Geschäftsjahr alle Werte sorgfältig erfassen. Außerdem ist jetzt eine Inventur erforderlich. Das heißt, du vergleichst den Ist-Bestand der Vermögenswerte mit dem Soll-Bestand.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Bilanzierung die Konten der doppelten Buchführung am Bilanzstichtag abgeschlossen, die aktiver und passiver mit dem Inventurergebnis abgestimmt, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt und Rückstellungen gebildet. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die in absehbarer Zeit anfallen werden, deren Höhe aber noch nicht bekannt ist. Auf unserem Blog erhältst du weitere Infos zu Themen, die mit der Buchhaltung zusammenhängen.
Hierzu gehören die Bereiche Soll- und Istbesteuerung, Angebot- und Auftragsbestätigung erstellen und professionelle Rechnung schreiben. Auch geben wir Dir einige Tipps, wie und wo Du Deine Buchhaltungskennnisse vertiefen kannst. Hat Dir das Video gefallen?
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