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Betriebsrat: Interessenvertretung im Unternehmen

Dec 18, 2024

Betriebsrat in Unternehmen

Einführung

  • Bedeutung: Betriebsrat als wichtiges Mitbestimmungsorgan in Unternehmen.
  • Ziel: Vermittlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Warum ein Betriebsrat?

  • Abhängigkeit: Arbeitnehmer sind abhängig von Arbeitseinkommen; Arbeitgeber von Arbeitsleistung.
  • Konfliktvermeidung: Ziel ist ein gutes Betriebsklima zur Förderung der Produktivität.
  • Gesetzlicher Rahmen: Betriebsverfassungsgesetz regelt Zusammenarbeit; fördert Interessenausgleich.

Wahl eines Betriebsrats

  • Voraussetzungen:
    • Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer, mindestens 3 wählbar.
    • Wahlberechtigt: Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden ab 16 Jahren, inkl. Außendienst, Tele- und Heimarbeit, Leiharbeiter (länger als 3 Monate).
    • Nicht wahlberechtigt: Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte, selbstständige Dienstleister.
  • Passives Wahlrecht:
    • Wählbar ab 18 Jahren, mindestens 6 Monate im Betrieb.
  • Wahlzyklus: Alle 4 Jahre zwischen 1. März und 31. Mai.

Aufgaben des Betriebsrats

  • Überwachung: Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Unfallverhütung.
  • Vertretung: Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Beschäftigung Schwerbehinderter, Integration ausländischer Mitarbeiter.
  • Betriebsversammlung: Einberufung durch den Betriebsratsvorsitzenden, Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Rechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmungsrecht:
    • Beteiligung an sozialen, personellen, wirtschaftlichen Angelegenheiten.
    • Rechte gestuft in Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
    • Informationsrecht: Arbeitgeber informiert über wirtschaftliche Entscheidungen.
    • Beratungsrecht: Möglichkeit zur Beratung und Vorschläge unterbreiten.
    • Mitwirkungsrecht: Widerspruchsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen.
    • Mitbestimmungsrecht: Zustimmungserfordernis, echte Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten.

Beispiele für Mitbestimmung

  • Einstellung neuer Mitarbeiter: Betriebsrat muss zustimmen, Grundrechte bei interner Ausschreibung.
  • Kündigung von Mitarbeitern: Betriebsrat hat Beratungs- und Widerspruchsrecht, keine Zustimmung nötig.

Besonderheiten des Betriebsrats

  • Ehrenamt: Tätigkeit ohne besondere Vergütung, aber mit Freistellung.
  • Kündigungsschutz: Besonderer Schutz während und nach der Amtszeit.

Fazit

  • Bedeutung: Betriebsrat als Vermittler und Schutz der Arbeitnehmerinteressen.
  • Beteiligungsmöglichkeiten: Unterschiedliche Stufen der Mitbestimmung je nach betrieblicher Angelegenheit.

  • Hinweis: Weitere Informationen und Übungsmaterialien können angefordert werden.