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Betriebsrat: Interessenvertretung im Unternehmen
Dec 18, 2024
Betriebsrat in Unternehmen
Einführung
Bedeutung
: Betriebsrat als wichtiges Mitbestimmungsorgan in Unternehmen.
Ziel
: Vermittlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Warum ein Betriebsrat?
Abhängigkeit
: Arbeitnehmer sind abhängig von Arbeitseinkommen; Arbeitgeber von Arbeitsleistung.
Konfliktvermeidung
: Ziel ist ein gutes Betriebsklima zur Förderung der Produktivität.
Gesetzlicher Rahmen
: Betriebsverfassungsgesetz regelt Zusammenarbeit; fördert Interessenausgleich.
Wahl eines Betriebsrats
Voraussetzungen
:
Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer, mindestens 3 wählbar.
Wahlberechtigt: Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden ab 16 Jahren, inkl. Außendienst, Tele- und Heimarbeit, Leiharbeiter (länger als 3 Monate).
Nicht wahlberechtigt: Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte, selbstständige Dienstleister.
Passives Wahlrecht
:
Wählbar ab 18 Jahren, mindestens 6 Monate im Betrieb.
Wahlzyklus
: Alle 4 Jahre zwischen 1. März und 31. Mai.
Aufgaben des Betriebsrats
Überwachung
: Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Unfallverhütung.
Vertretung
: Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Beschäftigung Schwerbehinderter, Integration ausländischer Mitarbeiter.
Betriebsversammlung
: Einberufung durch den Betriebsratsvorsitzenden, Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Rechte des Betriebsrats
Mitbestimmungsrecht
:
Beteiligung an sozialen, personellen, wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Rechte gestuft in Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Informationsrecht
: Arbeitgeber informiert über wirtschaftliche Entscheidungen.
Beratungsrecht
: Möglichkeit zur Beratung und Vorschläge unterbreiten.
Mitwirkungsrecht
: Widerspruchsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen.
Mitbestimmungsrecht
: Zustimmungserfordernis, echte Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten.
Beispiele für Mitbestimmung
Einstellung neuer Mitarbeiter
: Betriebsrat muss zustimmen, Grundrechte bei interner Ausschreibung.
Kündigung von Mitarbeitern
: Betriebsrat hat Beratungs- und Widerspruchsrecht, keine Zustimmung nötig.
Besonderheiten des Betriebsrats
Ehrenamt
: Tätigkeit ohne besondere Vergütung, aber mit Freistellung.
Kündigungsschutz
: Besonderer Schutz während und nach der Amtszeit.
Fazit
Bedeutung
: Betriebsrat als Vermittler und Schutz der Arbeitnehmerinteressen.
Beteiligungsmöglichkeiten
: Unterschiedliche Stufen der Mitbestimmung je nach betrieblicher Angelegenheit.
Hinweis
: Weitere Informationen und Übungsmaterialien können angefordert werden.
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