Hallo und herzlich willkommen zu diesem Video, in dem wir uns ein ganz wichtiges Mitbestimmungsorgan in Unternehmen anschauen werden, und zwar den Betriebsrat. Viele von euch werden sicher nicht wissen, was der Betriebsrat genau ist, welche Aufgaben er hat und wie und wann er in Unternehmen gewählt wird. Und das alles zeige ich euch jetzt in diesem Video.
Doch bevor wir beginnen, müssen wir uns zunächst einmal ansehen, warum man sich mit so etwas wie dem Betriebsrat überhaupt beschäftigen muss. Dazu müsst ihr euch einfach einmal vorstellen, dass Lara Wolf die Inhaberin der Lara Wolf KG ist. Sie ist also die Inhaberin...
eines Unternehmens und damit die Chefin von mehr als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Und nun könnte man natürlich denken, dass Lara Wolf alleine als Unternehmensinhaberin alle Entscheidungen selbst treffen kann. Das klingt irgendwie logisch, denn als Inhaberin des Unternehmens übernimmt sie ja die gesamte Verantwortung für die Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen. Und jetzt habt ihr gesehen, dass hier also zwei wichtige Personen eine Rolle spielen, nämlich auf der einen Seite die Arbeitnehmer, die bei der Lara Wolf KG arbeiten und auf der anderen Seite Lara Wolf als Inhaberin. und damit als Arbeitgeberin.
Die Arbeitnehmer in einem Unternehmen nennt man auch abhängig Beschäftigte. Und das allein hört sich ja schon nicht ganz so gut an, denn eine Abhängigkeit ist ja eher negativ. Das liegt natürlich daran, dass der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern in einem besonderen vertraglichen Verhältnis steht. So dürfen Arbeitgeber dann Mitarbeitern Anweisungen geben. Die Arbeitnehmer sind aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen.
Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber aber dann natürlich auch auf die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter. Mitarbeiter angewiesen. Und wie das bei einem Abhängigkeitsverhältnis immer ist, sind die Arbeitnehmer auf der anderen Seite auf ihr Arbeitseinkommen, das sie aufgrund ihres Arbeitsvertrags erhalten, angewiesen. Und wenn man die Zusammenhänge richtig versteht, dann erkennt man jetzt, dass für den Arbeitgeber auf der anderen Seite durch den Einsatz der Mitarbeiter für ihn Kosten entstehen. Und jetzt erkennt ihr, dass sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber natürlich an einem guten Betriebsklima interessiert sind.
Das führt nämlich zum einen dazu, dass eine produktive Arbeitsatmosphäre herrscht und die ist die Grundlage dafür, dafür ist, dass die Arbeitnehmer ihre bestmögliche Leistung erbringen können. Gleichzeitig soll ein solches gutes Betriebsklima natürlich auch zu einer konfliktfreien Zusammenarbeit zwischen den Arbeitnehmern selbst und zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber führen. Denn nur so können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einheit bilden und zusammen eine bestmögliche Leistung erbringen.
Und jetzt könnt ihr euch natürlich denken, dass in einem Unternehmen die Zusammenarbeit nicht immer ohne Konflikte ablaufen kann. Und daher ist es jetzt natürlich nicht verwunderlich, dass man in einem Unternehmen... versucht, solche Konflikte frühzeitig zu erkennen und Regeln und Instrumente der Konfliktbehandlung zu entwickeln, die die Interessengegensätze überbrücken. Das gleiche hat sich auch der Gesetzgeber gedacht und daher eine gesetzliche Regelung geschaffen, nämlich das sogenannte Betriebsverfassungsgesetz. Dieses regelt grundsätzlich auf betrieblicher Ebene die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Und auf diese Weise soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen beiden Seiten herbeigeführt werden. Jetzt denkt ihr euch vielleicht, wozu muss es dazu eigentlich... ein eigenes Gesetz, nämlich das Betriebsverfassungsgesetz geben.
Denn Arbeitnehmer könnten sich ja bei Problemen auch direkt an den Arbeitgeber wenden und hier eine Problemlösung herbeiführen. Das Betriebsverfassungsgesetz schafft jedoch für Arbeitnehmer die Möglichkeit, in Unternehmen eine eigene Interessenvertretung aufzubauen. Und zu diesen Institutionen der Interessenvertretung gehört dann eben der Betriebsrat und auch die Jugend-und Auszubildendenvertretung, die ich euch in einem gesonderten Video erkläre. Jetzt habt ihr also erkannt, dass der Betriebsrat die von den Mitarbeitern gewählt hat.
vertreten der arbeitnehmer ist er vertritt die arbeitnehmerinteressen kennt sich mit dem arbeitsrecht gut aus und spricht regelmäßig mit der unternehmensleitung ihr könnt euch das also so vorstellen dass der betriebsrat im grunde genommen so was wie der klassensprecher in der berufsschule ist und ihr stellt euch vielleicht die frage warum gibt es eigentlich in unserem unternehmen kein betriebsrat die antwort ist eine pflicht zur wahl eines betriebsrats in unternehmen gibt es nicht das betriebsverfassungsgesetz gibt jedoch den gesetzlichen rahmen vor wann in unternehmen ein solcher betriebsrat gewählt werden kann Es sieht nämlich vor, dass in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sein müssen, ein Betriebsrat grundsätzlich gewählt werden kann. Da müssen wir uns jetzt natürlich zunächst einmal anschauen, wer überhaupt wahlberechtigt ist. Das bedeutet also, wir müssen die Frage beantworten, wer darf eigentlich einen Betriebsrat wählen und das nennt man auch das aktive Wahlrecht. Aus dem Betriebsverfassungsgesetz kann man entnehmen, dass alle Arbeitnehmer und auch alle Auszubildenden grundsätzlich wahlberechtigt sind. Dazu gehören dann natürlich auch Außen- die Außendienstmitarbeiter, die Beschäftigten in Tele und Heimarbeit sowie die Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen beschäftigt sind.
Eine weitere Voraussetzung, die man aus dem Betriebsverfassungsgesetz entnehmen kann, ist, dass die Arbeitnehmer und die Auszubildenden mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Und daraus erkennt ihr, dass im Grunde genommen alle Arbeitnehmer im Betrieb wahlberechtigt sind. Jetzt müsst ihr aber darauf achten, dass natürlich nicht alle Personen im Unternehmen diese Wahlberechtigung haben. Natürlich ist der Unternehmensinhaber, die Gesellschafter, also die die Inhaber des Unternehmens, alle Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer nicht wahlberechtigt.
Das sind ja wie gesagt dann die Chefs im Unternehmen, also die Inhaber bzw. die mit der Geschäftsführung beauftragten Personen. Ebenso nicht wahlberechtigt sind dann die sogenannten leitenden Angestellten.
Und hier vertun sich jetzt viele von euch, das sind nämlich nicht die Mitarbeiter in leitenden Tätigkeiten. Was genau ein leitender Angestellter ist, wird auch im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Das sind nämlich alle Personen, die aufgrund ihrer Stellung oder ihrer Tätigkeit eine selbstständige Entscheidungsbefugnis besitzen und an der Willensbildung des Arbeitgebers maßgeblich beteiligt sind.
Ihr erkennt also, dass leitende Angestellte im Grunde genommen so etwas wie die Geschäftsleitung sind. Und vielleicht habt ihr schon mal etwas von Prokuristen gehört. Mitarbeiter, die über Prokura verfügen, gehören zum Beispiel zu solchen leitenden Angestellten und die sind dann wie gesagt auch nicht wahlberechtigt, wenn es um den Betriebsrat geht.
Und dann müsst ihr im Zusammenhang mit der Wahlberechtigung noch auf eine Besonderheit achten. Denn Wahlberechtigte sind zum Beispiel natürlich auch nicht selbstständige Dienstleister wie zum Beispiel Handelsvertreter. Das sind zwar Personen, die im Außendienst des Unternehmens eingesetzt sind, sie sind jedoch selbstständige Kaufleute.
Da hier die Selbstständigkeit vorliegt, handelt es sich nicht um Arbeitnehmer, also sind sie auch nicht wahlberechtigt. Jetzt könnt ihr euch natürlich denken, dass der Betriebsrat aus den Reihen dieser Arbeitnehmer gewählt werden muss. Also stellt sich die Frage, wer darf eigentlich gewählt werden, wer hat also das passive? Wahlrecht. Zum Betriebsrat sind nämlich dann grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitarbeiter berechtigt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und wenn sie mindestens sechs Monate in dem Betrieb angehören.
Nicht zur Wahl für die Position eines Betriebsrats können sich also zum Beispiel Beispiel Leiharbeiterstellen. Die Betriebsratswahlen finden dann alle vier Jahre statt und zwar im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai. Die Durchführung erfolgt dann in geheimer und unmittelbarer Wahl und gemäß Betriebsverfassungsgesetz muss der Arbeitgeber die Kosten der Wahl tragen.
In Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern ist dann ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren verpflichtend. Es kann dann in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden. Besonders an diesem vereinfachten Wahlverfahren ist dann, dass hier zum Beispiel verkürzte Fristen vorgesehen sind.
Es findet dann eine Personenwahl in Form der Mehrheitswahl statt. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern ist dann das normale Wahlverfahren Pflicht. Hier findet dann eine Listenwahl in Form einer Verhältniswahl statt. Das bedeutet dann konkret, dass Wahlentscheidungen des Wählers nicht beobachtet werden dürfen und nachträglich auch nicht auf einen konkreten Wähler zurückgeführt werden können. Darüber hinaus muss jeder Wähler natürlich seine Stimme persönlich abgeben.
Bei der Zusammensetzung des Betriebsrats ist zu beachten, dass er möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer bestehen soll. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz steigt dann die Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Ebenso schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht, das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb zu vermitteln. Betriebsrat vertreten sein muss.
Dann können wir uns jetzt im nächsten Schritt einmal anschauen, welche allgemeinen Aufgaben der Betriebsrat eigentlich übernimmt. Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört zunächst einmal die Überwachung der Einhaltung der Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, also aller Rechte, die Arbeitnehmer genießen. Darüber hinaus übernimmt der Betriebsrat natürlich die Vertretung der Arbeitnehmer. So beantragt er gegenüber dem Arbeitgeber Maßnahmen, die der Belegschaft dienen. Speziell gehören hierzu zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb sowie die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie.
So könnte er in der Praxis zum Beispiel Maßnahmen ergreifen, die es Frauen ermöglicht, leichter am Arbeitsleben teilzunehmen. Darüber hinaus fördert er die Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter und älterer Menschen. Und ebenso gehört zu seinen Aufgaben die Förderung der Integration ausländischer Mitarbeiter und die Bekämpfung von Rassismus im Unternehmen.
Weitere wichtige Aufgaben des Betriebsrats sind dann die Förderung der Eingliederung. Förderung und Sicherung der Beschäftigung sowie die Förderung von Arbeits-und Umweltschutzmaßnahmen. Und letztendlich arbeitet der Betriebsrat dann mit der Jugend-und Auszubildendenvertretung zusammen.
Dort nimmt er Anregungen entgegen und übermittelt diese dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat arbeitet also grundsätzlich mit der Jugend-und Auszubildendenvertretung zusammen. Darüber hinaus bereitet er auch ihre Wahl vor und führt diese durch. Jetzt habt ihr also gesehen, dass der Betriebsrat ein wichtiger Vermittler zwischen den Arbeitnehmerinteressen und dem Arbeitgeber ist.
Deswegen sieht das Betriebsverfassungsgesetz auch vor, dass der Betriebsratsvorsitzende einmal im Quartal eine Betriebsversammlung einzuberufen hat. Diese Betriebsversammlung ist dann eine Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs und findet natürlich während der Arbeitszeit statt. Daran dürfen dann auch Beauftragte der im Betrieb tätigen Gewerkschaften beratend teilnehmen.
Und natürlich wird auch der Arbeitgeber vom Betriebsrat dazu eingeladen und er darf hier das Wort ergreifen. Hinzu kommt dann noch, dass der Arbeitgeber mindestens einmal im Kalenderjahr in dieser Betriebsversammlung stattfindet. Betriebsversammlung über folgende Themen berichten muss. Er informiert die in der Betriebsversammlung anwesenden Mitarbeiter zunächst einmal über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens. Darüber hinaus erläutert er die grundsätzliche Situation im Personalwesen.
So könnte er zum Beispiel die Belegschaft über einen zunehmenden Personalbedarf informieren. Er informiert in der Betriebsversammlung über die aktuellen Umweltschutzmaßnahmen, die vom Unternehmen getroffen werden, sowie den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb und die Integration der im Betrieb Beschäftigten aus ausländischen Mitarbeiter. Und sicher könnt ihr jetzt nachvollziehen, welche Bedeutung eine solche Betriebsversammlung hat. Der Betriebsrat bringt hier den Arbeitgeber aktiv mit der Belegschaft in Kontakt. Und dann könnt ihr bis hierhin sicher auch schon nachvollziehen, welche besondere Bedeutung der Betriebsrat in einem Unternehmen hat.
Nun kommt aber etwas, was euch vielleicht erstaunen wird. Die Tätigkeit des Betriebsrats ist nämlich ein Ehrenamt. Das heißt, die Mitglieder des Betriebsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine besondere Vergütung.
Jedes Betriebsratsmitglied wird aber ohne Entgeltminderung von der Betriebsrat verantwortlich. beruflichen Tätigkeit freigestellt, wenn es seine Aufgaben im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit wahrnimmt. Dazu gehören dann natürlich auch die Teilnahme an Versammlungen und Schulungen.
Und ab einer bestimmten Größe des Betriebs müssen ein und mehrere Betriebsratsmitglieder vollständig von ihrer Betriebsratstätigkeit verantwortlich sein. ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Das ermöglicht es ihnen dann, sich im vollen Umfang der Tätigkeit als Betriebsrat zu widmen. An dieser Stelle denkt ihr euch jetzt vielleicht, das ist schon ganz schön gefährlich, Betriebsrat zu sein.
Denn ihr habt ja jetzt erkannt, dass der Betriebsrat die Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten hat. Doch hier legt das Kündigungsschutzgesetz seine schützende Hand über den Betriebsrat. Denn Betriebsratsmitglieder genießen grundsätzlich einen besonderen Kündigungsschutz.
Hierdurch soll er natürlich erreicht werden, dass Betriebsratsmitglieder ohne Furcht vor einem Verlust des Arbeitsplatzes ihre Aufgaben wahrnehmen können, die hin und wieder, das kann man sich schon denken, zu heftigen Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber führen können. Der besondere Kündigungsschutz sieht jetzt vor, dass ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber während der Amtszeit und ein Jahr danach ausgeschlossen sind. Eine Ausnahme bildet dann lediglich die Stilllegung des Betriebs.
Und eine außerordentliche, also fristlose Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Betriebsrat... als Organ der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zustimmt. Ihr seht also, in der Praxis hat die Tätigkeit als Betriebsrat Vor-und Nachteile. So, jetzt haben wir ja bis hierhin gesehen, dass der Betriebsrat einige Einflussmöglichkeiten hat. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt den Arbeitnehmern durch den Betriebsrat eine Beteiligung an Entscheidungen, die sonst allein vom Arbeitgeber getroffen würden.
Dieses Recht des Betriebsrats nennt man dann Mitbestimmung im weitesten Sinne. Ihr müsst euch also merken, dass der Betriebsrat grundsätzlich einen Mitbestimmungsrecht hat. Es kann dann genauer aufgeteilt werden in Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte im engeren Sinne.
Der Betriebsrat hat nun im Betriebsverfassungsgesetz festgelegte Informations-, Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte, die sich auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens beziehen. Je nach der Art der betrieblichen Angelegenheit sind seine Rechte dann unterschiedlich stark ausgeprägt. Man unterscheidet daher in der Praxis jetzt folgende Rechte, mit denen der Betriebsrat auf unterschiedlich starke Weise auf die die Entscheidungen der Geschäftsleitung Einfluss nehmen kann.
Zunächst einmal hat er das Informationsrecht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber ihn über geplante Entscheidungen zunächst einmal unterrichten. Und eine solche Unterrichtung erfolgt vorwiegend bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen.
Bei den wirtschaftlichen Angelegenheiten handelt es sich also um unternehmerische Entscheidungen, über die der Betriebsrat lediglich informiert werden muss. Das ist dann in der Praxis auch möglich, nachdem die Entscheidung des Arbeitgebers bereits gefallen ist. Beispiele für solche wirtschaftlichen Entscheidungen ist dann zum Beispiel die Einführung von neuen Arbeitsmethoden, also zum Beispiel die Einführung von Job-Sharing, Job-Enlargement und so weiter. Hierzu gehören aber auch Maßnahmen, die die Umgestaltung der Arbeitsräume angehen, zum Beispiel die Umwandlung normaler Büros in Großraumbüros.
Und darüber hinaus gehören dann auch Entscheidungen wie zum Beispiel Investitionsvorhaben. Jetzt erkennt ihr sicher, dass dieses Informationsrecht ja im Grunde genommen gar kein Recht des Betriebsrats ist, denn er kann hier bei Entscheidungen überhaupt nicht mitwirken. Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung nach, wenn er den Betriebsrat einfach nur informiert. Aus den Beispielen erkennt ihr aber sicher auch, dass der Betriebsrat ja hier mehr Rechte gar nicht benötigt. Denn es handelt sich ja im Grunde genommen immer um wirtschaftliche Entscheidungen, die den Arbeitnehmern zugute kommen.
Ein bisschen höherwertiger als das Informationsrecht ist dann das sogenannte Beratungsrecht. Der Betriebsrat erhält hier die Möglichkeit, sich über Entscheidungen des Arbeitgebers zu beraten und ihm Vorschläge zu unterbreiten. Und jetzt erkennt ihr sicher, dass das natürlich voraussetzt, dass der Betriebsrat zuvor... informiert wurde. Ein solches Beratungsrecht des Betriebsrats bezieht sich dann auf wirtschaftliche und allgemeine personelle Angelegenheiten.
Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, vor Entscheidungen die Meinungen und Vorschläge des Betriebsrats einzuholen. Der Betriebsrat erhält dann die Möglichkeit, dem Arbeitgeber seine Einstellung zur geplanten Maßnahme darzulegen. Jetzt müsst ihr allerdings beachten, dass der Betriebsrat hier kein Widerspruchsrecht hat. Würde er also zum Beispiel der Entscheidung des Arbeitgebers widersprechen, wäre dies wirkungslos. Typische Beispiele für diese wirtschaftlichen bzw.
allgemeinen personellen Angelegenheiten sind dann zum Beispiel alle Entscheidungen im Bereich der Personalplanung. Das wäre dann zum Beispiel eine Entscheidung des Arbeitgebers, neue Auszubildende einstellen zu wollen oder Maßnahmen zu verfolgen. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Und eine typische wirtschaftliche Entscheidung sind dann betriebliche Änderungen, wie zum Beispiel die Stilllegung oder der Zusammenschluss von Betrieben. Und aufgrund dieser Beispiele erkennt ihr, warum der Betriebsrat hier nur ein Beratungsrecht hat.
Er wird vom Arbeitgeber über die Maßnahme informiert, kann sich beraten und dann gegebenenfalls den Arbeitgeber über seine eigene Einstellung zu den geplanten Maßnahmen informieren. Der Arbeitgeber hat hier also lediglich die Verpflichtung, die Meinung des Betriebsrats zu der geplanten Entscheidung einzuholen. Das nächsthöhere Recht des Betriebsrats ist dann das Mitwirkungsrecht. Man nennt dies dann auch eingeschränkte Mitbestimmung. Der Arbeitgeber muss hier den Betriebsrat zunächst über seine Entscheidung informieren.
Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, sich zu beraten. Und der Betriebsrat hat dann auch noch zusätzlich ein Widerspruchsrecht. Und jetzt erkennt ihr, dass der Betriebsrat hier schon weitreichend Einfluss auf die Entscheidung des Arbeitgebers nehmen kann.
Ein solches Mitwirkungsrecht, also auch ein Widerspruchsrecht, hat der Betriebsrat grundsätzlich bei Person... professionellen Einzelmaßnahmen. Hierunter versteht man Sachverhalte, die in diesem konkreten Fall nur einen Arbeitnehmer betreffen.
Und ein klassisches Beispiel in der Praxis ist dann hierfür die Kündigung eines Mitarbeiters. Das bedeutet dann nämlich, dass der Betriebsrat die Kündigung zwar nicht grundsätzlich verhindern kann, spricht der Arbeitgeber jedoch die Kündigung des Arbeitnehmers ohne Anhörung des Betriebsrats aus, ist die Kündigung tatsächlich unwirksam. Jetzt müsst ihr also an dieser Stelle unbedingt darauf achten, dass bei einer geplanten, ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitgeber nicht die Kündigung des Kündigung eines Mitarbeiters der Betriebsrat nur angehört werden muss. Weitere Beispiele in der Praxis sind dann die geplante Einstellung neuer Mitarbeiter, die Versetzung bzw. Umgruppierung von Mitarbeitern im Unternehmen, aber auch Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, wenn diese sich auf spezielle Personen im Betrieb beziehen.
Und jetzt weise ich euch an dieser Stelle nochmal auf das Besondere des Widerspruchsrechts hin. Der Betriebsrat hat nämlich hier die Möglichkeit, Maßnahmen mit einer im Gesetz definierten Begründung zu widersprechen. Im Grunde genommen kann die personelle Einzelmaßnahme dann durch den Arbeitgeber nicht durchgeführt werden.
Will der Arbeitgeber die Maßnahme dann trotzdem durchsetzen, muss er ein arbeitsrechtliches Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß 99 Betriebsverfassungsgesetz beantragen. Ja, das klingt sehr kompliziert, aber hierdurch kann er die nicht erteilte Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch des Arbeitsgerichtes ersetzen lassen. Erst nach Zustimmung des Arbeitsgerichts kann der Arbeitgeber nämlich dann die personelle Einzelmaßnahme tatsächlich auch gegen den Willen des Betriebsrats durchsetzen.
Betriebsrats durchführen. Kommen wir nun zum höchsten Recht des Betriebsrats, nämlich dem Mitbestimmungsrecht. Und hierbei handelt es sich dann im Grunde genommen um eine echte Mitbestimmung, denn der Arbeitgeber darf eine Entscheidung nicht gegen den Willen des Betriebsrats durchsetzen. Und jetzt erkennt ihr vielleicht die Stufung der einzelnen Rechte, denn bei dieser Mitbestimmung muss der Arbeitgeber natürlich den Betriebsrat zunächst einmal über die geplante Maßnahme informieren.
Der Betriebsrat kann sich dann im nächsten Schritt zunächst einmal überlegen, wie er selbst zu der geplanten Entscheidung steht. Das Besondere ist jetzt, dass der Arbeitgeber die Maßnahme im Betrieb eben nicht durchführen kann, wenn er sich nicht vorher mit dem Betriebsrat geeinigt hat. Oder anders ausgedrückt, die Maßnahme hat ein Zustimmungserfordernis.
Ein solches echtes Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat dann vorwiegend in sozialen Angelegenheiten. Typische Beispiele in der Praxis sind hier dann zum Beispiel Festlegungen über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Aber auch die Festsetzung von Urlaubsgrundsätzen und die Erstellung eines Urlaubsplans, denn dann ja alle Arbeiten. Betriebsrat und Arbeitnehmer betrifft.
Ein letztes Beispiel für eine mitbestimmungspflichtige Entscheidung des Arbeitgebers ist dann die Festlegung einer Betriebsordnung. Und jetzt erkennt ihr sicher, dass bei solchen wichtigen Entscheidungen, die eine Gruppe bzw. alle Mitarbeiter im Betrieb betreffen, hier der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.
Kommt es übrigens bei solchen Maßnahmen zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wird eine Einigungsstelle einberufen. Eine solche Einigungsstelle wird dann zu gleichen Teilen mit Vertretern von Arbeitgeber und Betriebsrat besetzt. Ein unparteiischer Vorsitzender versucht dann, einen Interessenausgleich zwischen den beiden Parteien herbeizuführen.
Und wenn dann in der Abstimmung über die geplante Maßnahme keine Einigung gibt, zwischen den beiden Parteien erreicht wird, entscheidet letztendlich der Vorsitzende mit seiner Stimme. So, jetzt habt ihr also gesehen, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats gestuft sind. Und wahrscheinlich könnt ihr euch das alles nicht so richtig gut merken.
Die Begriffe sind ja nun wirklich auch ein bisschen ver- verwirrend und vor allem neu für euch. Deswegen habe ich euch folgende Übersicht erstellt. Zunächst einmal geht es ja um die Mitbestimmung im weitesten Sinne.
Diese teilt sich dann auf in Mitwirkung und Mitbestimmung im engeren Sinne. Zu den Mitwirkungsrechten gehört dann das Informations-, Anhörungs-und Beratungsrecht. Beim Informationsrecht besteht die einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat zu unterrichten. Aber das sagt ja das Wort Information, der Betriebsrat muss hier lediglich über die Maßnahme informiert werden. Die nächst höhere Stufe ist dann die Anwendung Anhörung.
Hier muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die geplante Maßnahme informieren, der Betriebsrat ist anzuhören und der Arbeitgeber muss sich mit den Argumenten des Betriebsrats auseinandersetzen. Und in der nächst höheren Stufe, dem Beratungsrecht, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat sich zusammensetzen und ihre Standpunkte gemeinsam erörtern. Das Besondere bei diesen drei Mitwirkungsrechten ist jetzt, und das habt ihr sicher erkannt, dass der Betriebsrat die Entscheidung des Arbeitgebers grundsätzlich nicht verhindern kann.
Und das ist jetzt bei der Mitbestimmung im engeren Sinne nicht so. Hier unterscheidet man dann zwischen dem Widerspruchs-und dem Einigungsrecht. Beim Widerspruchsrecht benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats. Zu beachten ist jedoch, dass der Betriebsrat die Zustimmung nur aus bestimmten Gründen verweigern kann. Und wie wir ja eben schon anhand der Beispiele erkannt haben, kann der Betriebsrat im Rahmen dieses Widerspruchsrechts einer Entscheidung des Arbeitgebers grundsätzlich zwar nicht verhindern, seine Verweigerung führt jedoch dazu, dass der Arbeitgeber seine geplante Maßnahme nur durchführen kann, nachdem er die nicht durch den Betriebsrat erteilte Zustimmung durch eine Zustimmung des Arbeitsgerichts ersetzen kann.
Erst mit der Zustimmung des Arbeitsgerichts kann der Arbeitgeber dann die personelle Einzelmaßnahme tatsächlich durchführen. Und in der höchsten Stufe der Mitbestimmung, nämlich dem Einigungsrecht, kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats gar nicht handeln. Oder anders ausgedrückt, hier muss der Betriebsrat grundsätzlich zustimmen, damit der Arbeitgeber seine Maßnahme durchführen kann.
Und jetzt erkennt ihr, dass im Rahmen der Mitbestimmung im engeren Sinne, also beim Widerspruchs-und Einigungsrecht, der Arbeitgeber bei seiner geplanten Maßnahme grundsätzlich... die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Ja und ich kann mir vorstellen, bei all den ganzen Fachbegriffen habt ihr immer noch nicht so richtig den Durchblick, was jetzt genau der Betriebsrat darf und was der Arbeitgeber beachten muss.
Deswegen schauen wir uns jetzt noch mal ein paar typische Beispiele Schritt für Schritt an. Bei unserem ersten Beispiel plant der Arbeitgeber nun die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Und jetzt könnt ihr ja selber mal ein Gefühl dafür entwickeln, welche Rechte der Betriebsrat bei einer solchen Entscheidung wohl hat.
Zunächst einmal hat er nämlich das grundsätzliche Informationsrecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat also über die beabsichtigte Einstellung informieren und ihm zum Beispiel die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorlegen. In der Praxis hat der Arbeitgeber sich dann ja häufig schon für einen der Bewerber entschieden. Und in diesem Fall kann der Betriebsrat nun das höchste Recht nutzen, was ihm zusteht.
Der Betriebsrat muss nämlich der Einstellung des Mitarbeiters, der vom Arbeitgeber ausgewählt wurde, zustimmen. Und jetzt müsst ihr beachten, ohne die Zustimmung des Betriebsrats wäre nämlich eine Einstellung des Mitarbeiters gar nicht rechtswirksam. Und jetzt wundert ihr euch wahrscheinlich, warum... warum sollte denn der Betriebsrat einer geplanten Einstellung nicht zustimmen?
Aber dafür können in der Praxis dann tatsächlich triftige Gründe vorliegen. So könnte es zum Beispiel in der Praxis sein, dass der Arbeitgeber die Stelle, für die der neue Mitarbeiter eingestellt werden soll, nur extern und nicht intern ausgeschrieben hat. Bei einer im Unternehmen zu besetzenden Arbeitsstelle hat der Betriebsrat nämlich grundsätzlich das Recht, dass diese, bevor sie extern ausgeschrieben wird, innerbetrieblich ausgeschrieben werden muss.
Plant der Arbeitgeber dann also, einen externen Arbeitnehmer einzustellen? kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern. Und in der Praxis kann es dann tatsächlich auch noch weitere Gründe geben, die dazu führen können, dass der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters verweigert. So könnte der Arbeitgeber zum Beispiel trotz Verlangens des Betriebsrats eine Stelle, die sich als Teilzeitarbeitsplatz eignet, nicht als solche ausgeschrieben haben.
Und jetzt erkennt ihr sicher, warum der Betriebsrat bei der Besetzung von Arbeitsstellen mit einem solchen starken Recht ausgestattet wird. Bei unserem zweiten Beispiel plant der Arbeitgeber nun die Kündigung eines Mitarbeiters. Und an dieser Stelle wäre es jetzt schon ganz günstig, wenn ihr euch grundsätzlich schon ein bisschen mit den Bedingungen bei einer Kündigung von Mitarbeitern auskennt. Entsprechende Videos dazu findet ihr in meinem Kanal.
Für dieses Video reicht es jetzt aus, wenn ihr versteht, dass der Betriebsrat zunächst einmal über die zu kündigenden Personen und die Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber informiert wird. Er hat also grundsätzlich ein Informationsrecht. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber nun den Betriebsrat anhören.
Denn der Betriebsrat hat die Möglichkeit, zur geplanten Kündigung Stellung zu nehmen und diese zu beurteilen. Im nächsten Schritt muss der Arbeitgeber sich nun mit dem Betriebsrat über die Kündigung beraten. Auf dieser Stufe hat der Betriebsrat dann zum Beispiel die Möglichkeit, Bedenken gegen die geplante Kündigung zu äußern.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat dann übrigens seine Stellungnahme schriftlich dem Arbeitgeber innerhalb von einer Woche mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist diese Frist dann sogar noch kürzer, sie beträgt nämlich nur drei Tage. Und jetzt beachtet bitte, der Betriebsrat kann... also zur Kündigungsstellung nehmen, er muss aber nicht. Wenn er jedoch Bedenken gegen die Kündigung hat, dann muss er diese strengen Fristen beachten.
Und nun kommt aber auch noch das Widerspruchsrecht hinzu. Der Betriebsrat kann der ordentlichen Kündigung nämlich begründet widersprechen. Und hinzu kommt dann, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Widerspruch des Betriebsrats dann auch noch informieren muss. Weitere Rechte stehen dem Betriebsrat allerdings nicht zu.
Und jetzt erkennt ihr, dass eine Kündigung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Beachtet das also, der Betriebsrat muss der Kündigung nicht zustimmen, damit sie wirksam ist. Und das ist eben grundsätzlich anders als bei der Einstellung in unserem ersten Beispiel. Noch einmal, bei der Einstellung hat der Betriebsrat mehr Rechte als bei der Kündigung.
Das ist nämlich schon ein bisschen auffällig. So, dann hoffe ich, ich konnte euch einen Eindruck über die Bedeutung des Betriebsrats in Unternehmen vermitteln. Wenn ihr das Ganze noch ein bisschen einüben wollt, das wisst ihr ja, könnt ihr wie immer Arbeitsmaterial bei mir anfordern.
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Macht's gut, bis dann. Tschüss!