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Kollisionsrecht im internationalen Privatrecht
Aug 1, 2024
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Internationale Privatrechtliche Vorlesung: Finessen des Kollisionsrechts
Einführung
Podcast/Videoaufzeichnung
: Die Vorlesungen werden ab jetzt als Podcast mitgeschnitten und auf Ilias zur Verfügung gestellt.
Vorlesungseinheit
: Dritte Einheit des Internationalen Privatrechts, Fokus auf spezielle und komplexere Aspekte des Kollisionsrechts.
Ziel
: Abschluss des allgemeinen Teils, um dann in spezifischere und anschaulichere Themen überzugehen.
Rückblick und Grundlagen
Wichtigkeit der letzten Einheit
: Einführung in die Mechanik kollisionsrechtlicher Normen.
Kollisionrechtliche Normen
: Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge; Einführung in den Euro Publik.
Lex Fori
: Gerichte wenden zunächst ihr eigenes Kollisionsrecht an.
Anknüpfung
:
Anknüpfungsgegenstand
: Lebensbereich, aus dem eine Rechtsfrage stammt (z.B. Wirkungen der Ehe, Abstammung, Erbfolge).
Anknüpfungsmoment
: Faktoren wie Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, etc.
Formen der Anknüpfung
: Alternative, kumulative, subsidiäre, wandelbare Anknüpfung.
Ordre Public
: Mechanismus, um ausländisches Recht abzubremsen, wenn es gegen die grundlegenden Werte des inländischen Rechts verstößt.
Spezielle Fragen und Finessen des Kollisionsrechts
Einseitige vs. Allseitige Kollisionsnormen
Einseitige Normen
: Nur das eigene Recht wird angewendet; selten.
Allseitige Normen
: Recht eines bestimmten Staates unabhängig davon, ob es das eigene oder ein fremdes Recht ist; Regelfall.
Anknüpfung und Anwendungsprobleme
Vorfragen und Hauptfragen
: Differenzierung zwischen Hauptfrage (z.B. Ehescheidung) und Vorfrage (z.B. Bestehen einer Ehe).
Selbständige vs. Unselbständige Anknüpfung
: Entscheidung, ob Vorfragen nach eigenem oder fremdem Kollisionsrecht geprüft werden.
Teilfragen
: Separate Behandlung bestimmter Themen wie Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Form von Rechtsgeschäften.
Rechtsspaltung
: Herausforderung bei territorialer (z.B. USA) oder personaler (z.B. Indien, Naher Osten) Rechtsaufteilung.
Spezielle Probleme bei der Anwendung von Sachrecht
Rechtsmissbrauch (Fraus legis)
: Unzulässige Umgehung von Rechtsnormen durch geschickte Gestaltung; hohe Hürden für Missbrauchsfälle.
Angleichung (Adaptation)
: Korrektur von Rechtsfolgen, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, wenn mehrere Rechtsordnungen involviert sind.
Substitution
: Auslegung und Anpassung ausländischer Rechtsinstitute, um sie unter inländische Begriffe zu subsumieren.
Handeln unter falschem Recht
: Anpassung der Rechtsfolgen, wenn jemand aufgrund falscher Annahmen über das anwendbare Recht handelt.
Rechtswahl im Internationalen Privatrecht
Rechtswahlklauseln
: Vertragsparteien können das anwendbare Recht selbst wählen; häufig in internationalen Verträgen.
Anwendungsbereiche
: Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, etc.
Schutz des Verbrauchers
: Notbremse in der Rom-I-Verordnung zum Schutz der Verbraucher bei Rechtswahlen.
Vermarktung des nationalen Rechts
: Beispiel Deutschland, das aktiv sein Recht international vermarktet, um als attraktives Vertragsrecht zu gelten.
Ausblick
Weitere Vorlesungen
: Ab der nächsten Woche konkretere und praxisbezogenere Themen im Bereich des internationalen Privatrechts.
Prüfungsrelevanz
: Viele der heute behandelten Begriffe sind prüfungsrelevant und sollten gut verstanden und gelernt werden.
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