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Kollisionsrecht im internationalen Privatrecht

Aug 1, 2024

Internationale Privatrechtliche Vorlesung: Finessen des Kollisionsrechts

Einführung

  • Podcast/Videoaufzeichnung: Die Vorlesungen werden ab jetzt als Podcast mitgeschnitten und auf Ilias zur Verfügung gestellt.
  • Vorlesungseinheit: Dritte Einheit des Internationalen Privatrechts, Fokus auf spezielle und komplexere Aspekte des Kollisionsrechts.
  • Ziel: Abschluss des allgemeinen Teils, um dann in spezifischere und anschaulichere Themen überzugehen.

Rückblick und Grundlagen

  • Wichtigkeit der letzten Einheit: Einführung in die Mechanik kollisionsrechtlicher Normen.
  • Kollisionrechtliche Normen: Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge; Einführung in den Euro Publik.
  • Lex Fori: Gerichte wenden zunächst ihr eigenes Kollisionsrecht an.
  • Anknüpfung:
    • Anknüpfungsgegenstand: Lebensbereich, aus dem eine Rechtsfrage stammt (z.B. Wirkungen der Ehe, Abstammung, Erbfolge).
    • Anknüpfungsmoment: Faktoren wie Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, etc.
    • Formen der Anknüpfung: Alternative, kumulative, subsidiäre, wandelbare Anknüpfung.
  • Ordre Public: Mechanismus, um ausländisches Recht abzubremsen, wenn es gegen die grundlegenden Werte des inländischen Rechts verstößt.

Spezielle Fragen und Finessen des Kollisionsrechts

Einseitige vs. Allseitige Kollisionsnormen

  • Einseitige Normen: Nur das eigene Recht wird angewendet; selten.
  • Allseitige Normen: Recht eines bestimmten Staates unabhängig davon, ob es das eigene oder ein fremdes Recht ist; Regelfall.

Anknüpfung und Anwendungsprobleme

  • Vorfragen und Hauptfragen: Differenzierung zwischen Hauptfrage (z.B. Ehescheidung) und Vorfrage (z.B. Bestehen einer Ehe).
  • Selbständige vs. Unselbständige Anknüpfung: Entscheidung, ob Vorfragen nach eigenem oder fremdem Kollisionsrecht geprüft werden.
  • Teilfragen: Separate Behandlung bestimmter Themen wie Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Form von Rechtsgeschäften.
  • Rechtsspaltung: Herausforderung bei territorialer (z.B. USA) oder personaler (z.B. Indien, Naher Osten) Rechtsaufteilung.

Spezielle Probleme bei der Anwendung von Sachrecht

  • Rechtsmissbrauch (Fraus legis): Unzulässige Umgehung von Rechtsnormen durch geschickte Gestaltung; hohe Hürden für Missbrauchsfälle.
  • Angleichung (Adaptation): Korrektur von Rechtsfolgen, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, wenn mehrere Rechtsordnungen involviert sind.
  • Substitution: Auslegung und Anpassung ausländischer Rechtsinstitute, um sie unter inländische Begriffe zu subsumieren.
  • Handeln unter falschem Recht: Anpassung der Rechtsfolgen, wenn jemand aufgrund falscher Annahmen über das anwendbare Recht handelt.

Rechtswahl im Internationalen Privatrecht

  • Rechtswahlklauseln: Vertragsparteien können das anwendbare Recht selbst wählen; häufig in internationalen Verträgen.
  • Anwendungsbereiche: Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, etc.
  • Schutz des Verbrauchers: Notbremse in der Rom-I-Verordnung zum Schutz der Verbraucher bei Rechtswahlen.
  • Vermarktung des nationalen Rechts: Beispiel Deutschland, das aktiv sein Recht international vermarktet, um als attraktives Vertragsrecht zu gelten.

Ausblick

  • Weitere Vorlesungen: Ab der nächsten Woche konkretere und praxisbezogenere Themen im Bereich des internationalen Privatrechts.
  • Prüfungsrelevanz: Viele der heute behandelten Begriffe sind prüfungsrelevant und sollten gut verstanden und gelernt werden.