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Kartellrechtlicher Überblick
Jun 13, 2024
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Kartellrechtlicher Überblick
Einleitung
Themen:
Grundlagen von Wettbewerb und Preisbildung.
Vorige Themen:
Gesetzliche Normen und Kartellrecht.
Drei Säulen des Kartellrechts:
Kartellverbot (Art. 101 NV, § 1 GWB)
Missbrauchsverbot (Art. 102 EUV, § 18-21 GWB)
Fusionskontrolle (Verordnung 139/2004, § 35-43a GWB)
Kartellverbot
Ziel:
Verhindern von Absprachen zwischen Konkurrenten.
Rechtsgrundlagen:
Art. 101 NV
§ 1 GWB
Beinhaltet:
Absprachen zwischen zwei Konkurrenten.
Absprachen über Zweitmarktebenen (Hersteller-Wiederverkäufer, Zulieferer-Hersteller).
Missbrauchsverbot
Rechtsgrundlagen:
Art. 102 EUV
§ 18-21 GWB
Erweiterung des deutschen Rechts:
Verbot des Missbrauchs einer relativen Marktposition.
Verhaltensregeln für Marktteilnehmer (§ 21 GWB).
Zusatzregelung:
§ 19a GWB: Neu eingeführt zur Regelung von Digitalmärkten.
Verfahren gegen Apple (App Store) als Beispiel.
Fusionskontrolle
Primärrecht und Sekundärrecht:
Verordnung 139/2004, § 35-43a GWB.
Abgrenzung:
Europarecht ab einer bestimmten Größe anwendbar.
Nationales Recht für kleinere Fälle.
Einzelbeispiele
Edeka und Real:
Prüfung durch das Bundeskartellamt.
Thalia und Lehmanns Buchhandlungen:
Fusion wurde geprüft und teilweise verboten.
Nationale Besonderheiten
Bundeskartellamt:
Zentrale Behörde in Deutschland.
Landeskartellbehörden:
Zuständig, sofern das Gebiet nicht über das Land hinausgeht.
Bayerische Kartellbehörde:
Abteilung im Wirtschaftsministerium des Freistaats Bayern.
Historie des Kartellrechts
Frühe Ansätze:
Merkantilismus, Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert.
USA:
Sherman Act 1890, aggressive Kartellpolitik.
Deutschland:
Kein Kartellrecht bis ins 20. Jahrhundert, orientiert sich später stark an den USA.
WWII und Nachkriegszeit:
Aufbrechen der Monopole durch die Alliierten.
GWB 1957:
Ein Meilenstein, Einführung der Fusionskontrolle erst später.
Neuere Entwicklungen:
Anpassung an EU-Recht, digitale Märkte in Fokus durch die 10. GWB-Novelle.
Europäisches Kartellrecht
EGKS-Vertrag:
Wettbewerbsregeln seit 1957.
Verordnungen:
VO 17/62: Früher Anmeldesystem.
VO 1/2003: Keine Vorabanmeldung, Unternehmen müssen Legalität selbst prüfen.
Wummer Europapolitik:
More Economic Approach (1998).
Erhöhung der Konsumentenwohlfahrt im Fokus.
Einsatz ökonomischer Methoden.
Praktische Anwendungen und Konflikte
Zwei-Schranken-Theorie:
Strengste Regel gilt, Konflikt zwischen nat. und EU-Recht.
Microsoft und Google:
EU-Verfahren, Token Auswirkungen auf Markt und Produkte.
Whistleblower und Bußgelder:
Verfahren können erhebliche Geldstrafen mit sich bringen.
Stärkung der Behörden:
Richtlinie 2009/1/EG, Wettbewerbsvollstreckung durch nationale und EU-Behörden.
Konklusion
Anwendungsbereiche:
Unter anderem Unternehmen, Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht.
Stellung der Behörden:
Nationale und EU-Behörden kooperieren zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.
Wirtschaftliche und politische Bedeutung:
Kartellrecht beeinflusst Wirtschaft und den Alltag massiv.
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