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Kartellrechtlicher Überblick

Jun 13, 2024

Kartellrechtlicher Überblick

Einleitung

  • Themen: Grundlagen von Wettbewerb und Preisbildung.
  • Vorige Themen: Gesetzliche Normen und Kartellrecht.
  • Drei Säulen des Kartellrechts:
    1. Kartellverbot (Art. 101 NV, § 1 GWB)
    2. Missbrauchsverbot (Art. 102 EUV, § 18-21 GWB)
    3. Fusionskontrolle (Verordnung 139/2004, § 35-43a GWB)

Kartellverbot

  • Ziel: Verhindern von Absprachen zwischen Konkurrenten.
  • Rechtsgrundlagen:
    • Art. 101 NV
    • § 1 GWB
  • Beinhaltet:
    • Absprachen zwischen zwei Konkurrenten.
    • Absprachen über Zweitmarktebenen (Hersteller-Wiederverkäufer, Zulieferer-Hersteller).

Missbrauchsverbot

  • Rechtsgrundlagen:
    • Art. 102 EUV
    • § 18-21 GWB
  • Erweiterung des deutschen Rechts:
    • Verbot des Missbrauchs einer relativen Marktposition.
    • Verhaltensregeln für Marktteilnehmer (§ 21 GWB).
  • Zusatzregelung:
    • § 19a GWB: Neu eingeführt zur Regelung von Digitalmärkten.
    • Verfahren gegen Apple (App Store) als Beispiel.

Fusionskontrolle

  • Primärrecht und Sekundärrecht: Verordnung 139/2004, § 35-43a GWB.
  • Abgrenzung:
    • Europarecht ab einer bestimmten Größe anwendbar.
    • Nationales Recht für kleinere Fälle.

Einzelbeispiele

  • Edeka und Real: Prüfung durch das Bundeskartellamt.
  • Thalia und Lehmanns Buchhandlungen: Fusion wurde geprüft und teilweise verboten.

Nationale Besonderheiten

  • Bundeskartellamt: Zentrale Behörde in Deutschland.
  • Landeskartellbehörden: Zuständig, sofern das Gebiet nicht über das Land hinausgeht.
  • Bayerische Kartellbehörde: Abteilung im Wirtschaftsministerium des Freistaats Bayern.

Historie des Kartellrechts

  • Frühe Ansätze: Merkantilismus, Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert.
  • USA: Sherman Act 1890, aggressive Kartellpolitik.
  • Deutschland: Kein Kartellrecht bis ins 20. Jahrhundert, orientiert sich später stark an den USA.
  • WWII und Nachkriegszeit: Aufbrechen der Monopole durch die Alliierten.
  • GWB 1957: Ein Meilenstein, Einführung der Fusionskontrolle erst später.
  • Neuere Entwicklungen: Anpassung an EU-Recht, digitale Märkte in Fokus durch die 10. GWB-Novelle.

Europäisches Kartellrecht

  • EGKS-Vertrag: Wettbewerbsregeln seit 1957.
  • Verordnungen:
    • VO 17/62: Früher Anmeldesystem.
    • VO 1/2003: Keine Vorabanmeldung, Unternehmen müssen Legalität selbst prüfen.
  • Wummer Europapolitik: More Economic Approach (1998).
    • Erhöhung der Konsumentenwohlfahrt im Fokus.
    • Einsatz ökonomischer Methoden.

Praktische Anwendungen und Konflikte

  • Zwei-Schranken-Theorie: Strengste Regel gilt, Konflikt zwischen nat. und EU-Recht.
  • Microsoft und Google: EU-Verfahren, Token Auswirkungen auf Markt und Produkte.
  • Whistleblower und Bußgelder: Verfahren können erhebliche Geldstrafen mit sich bringen.
  • Stärkung der Behörden: Richtlinie 2009/1/EG, Wettbewerbsvollstreckung durch nationale und EU-Behörden.

Konklusion

  • Anwendungsbereiche: Unter anderem Unternehmen, Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht.
  • Stellung der Behörden: Nationale und EU-Behörden kooperieren zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.
  • Wirtschaftliche und politische Bedeutung: Kartellrecht beeinflusst Wirtschaft und den Alltag massiv.