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Kartellrechtlicher Überblick

wir befinden uns im themenkreis einst immer noch und wir haben anfänglich gesprochen über allgemeine grundlagen von wettbewerb und preisbildung haben letzte woche angefangen mit dem gegenstand des kartellrechts bzw eben maßgeblichen gesetzlichen normen wir haben gesehen dass das kartellrecht auf drei säulen basiert nämlich zunächst auf dem kartellverbot geregelt im artikel 101 nv beziehungsweise § 1 gwb da geht es darum dass absprachen zwischen zwei konkurrenten verhindert werden sollen oder absprachen über zweitmarkt ebenen das heißt sich in einem hersteller und ein wiederverkäufer oder einem zulieferer und einem produkthersteller dann haben wir gesehen dass ist das missbrauchs verbot gibt paragrafen 18 bis 21 ewb und artikel 102 eu v dabei geht das deutsche recht deutlich weiter als europäische weil es eben darüber hinaus auch verbietet den missbrauch in einer relativen machtposition und darüber hinaus auch bestimmte verhaltensregeln für alle marktteilnehmer aufstellt in paragraph 21 gwb darüber hause mir gesehen dass neu eingeführt worden ist 1 § 19a gwb da gibt es im europarecht noch keine parallele wobei wir da mit dem digital markets act eine ähnliche regelung möglicherweise bekommen wenn sie die tagespresse verfolgt haben wissen sie dass derzeit ein verfahren gegen apple angestrengt wird wegen des app stores mit der begründung dass der verhindert dass andere anbieter ihre apps auch apple smartphones und apple ipads bringen das heißt dass hier die komplette verfügbarkeit macht bei apple liegt und die dadurch ihren anbietern untragbare bedingungen auferlegen schließlich gibt es die fusionskontrolle die nicht im eigenbau geregelt ist sondern erst im sekundär recht nämlich in der verordnung 139 aus 2004 und die im gwb geregelt ist in 35 bis 43 a da sind das europarecht und das deutsche recht weitgehend gleich aber anders als in den beiden anderen säulen gibt es da eine klare abgrenzung nämlich dass das europarecht erst ab einer sehr großen große anwendung findet während das nationale recht eben für die fälle anwendung findet die unter dieser größe liegen aber immer noch über ein gewisses minimum hinausgehen all das machen wir aber im detail wenn wir da sind dass hier soll nur als ein überblick dienen wir haben dann uns unterhalten zuletzt über die frage wie es mit geschlossenen vertriebssystem ist wir haben gesehen auch ein geschlossenes vertriebssystemen hat vorteile dass die apps für iphones ausschließlich über den app store kriegen hat für sie den großen vorteil dass dadurch rationalisiert wird und alles gebündelt wird wenn jetzt der ebstorfer anbieter angeboten wird also beim vertragshändler modell wird dadurch der markt stabilisiert insofern kann nicht pauschal sagen dass eine solche beschränkung schlecht ist sondern das muss man im einzelfall prüfen ein wichtiges problem ist dass in den meisten fällen marktmacht kaum zum missbrauch einlädt wenn zum beispiel google für jede suchabfrage einen euro nehmen würde würden die kunden ganz schnell zu bing oder aus anderen wechseln einfach weil es potenziellen wettbewerb gibt in den meisten märkten ist es so dass selbst wenn es nur einen ganz kleinen wettbewerber gibt das den großen konkurrenten unter druck setzt damit er eben nicht allzu hart vorgeht was anderes ist allerdings dann wenn das verhalten sich nur erklären lässt mit dem ziel den konkurrenten endgültig loszuwerden und das ist zum beispiel der fall wenn jemand dauerhaft verluste macht das heißt wenn sie 100 euro für die hilfe des produktes investieren und das für 50 euro verkaufen machen sie mit jedem verkauften produkt einen verlust von 50 euro dafür gibt es keine andere rationale erklärung als dass das ganze dazu dienen soll konkurrenten zum macht verdrängen die nicht so hohe geldreserven haben und dann sind sie in einem missbrauchs bereich es kann durchaus ausnahmen geben zum beispiel wenn alles produkt geht was sie noch aus dem lager holen wollen also wenn apple in irland lager noch iphone 18 decks und sagt na ja momentan haben wir das iphone 12 dann können sie die auch verramschen auch wenn die rettungskosten höher waren es kann auch sein wenn sie neu auf einen markt kommen dass sie das machen und kunden anzulocken also so als werbeangebot das kennen sie auch wenn sie am bahnhof oder in irgend einer einkaufszone irgendwelche geschenke kriegen das machen die leute nicht weil sie großzügig sind sondern um sie anzulocken ebenfalls kostenlos sind natürlich sachen auch mehr seiten merkten wir haben darüber gesprochen die zahlen normalerweise kein geld dafür dass sie rtl sat1 kabel1 prosieben gucken sie zahlen kein geld dafür dass sie ein facebook konto haben oder google nutzen wie refinanzieren sich über werbung das heißt obwohl google ihnen die produkte für weniger gibt als die produktion kostet kriegen sie ihr geht trotzdem von jemand anderem das heißt google macht keinen verlust und das heißt das verschenken von google ist auch kein indiz einen missbrauch und es gibt schließlich das modell der spielkonsolen oder der tintenstrahldrucker dass man ihnen den drucker billig verkauft und ich viel konsole mit verlust und zwar möglicherweise erheblichen verlust aber dann bei jedem verkauften folgeprodukt als bei jeder tintenpatrone oder bei jedem konsolenspiel richtig gewinn macht und so sich refinanziert über diese die märkte wenn keiner dieser fälle vorliegt wollen sie damit die konkurrenten vom markt verdrängen das heißt den coca cola anfängt seine getränke zu verschenken wollen sie damit die caps und all dies und liedes ab würden das funktioniert aber nur wenn sie wirklich in längeren atem garantieren können sie müssen also sicher sein dass keiner der konkurrenten bis zum ende durchhält und sie müssen darüber hinaus natürlich auch sicherstellen dass der konkurrent mich direkt wieder auf den markt kommen kann das heißt dass der markteintritt sehr teuer ist und die investitionen verloren gehen das mag bei märkten die bei der herstellung von automobilen zum beispiel nahe liegen wenn vw für zehn jahre lang die autos verschenkt während sie danach ein monopolist weil es keinen anderen marktteilnehmer mehr gebe und der aufbau einer neuen autofabrik kostete die zeit und geld das sehen sie gerade berlin-brandenburg wenn sie gucken kessler hat da große probleme außerdem gibt es noch die denkbare problematik dass möglicherweise die anderen sich irrational verhalten und genauso chaos machen wie sie dann funktioniert das ganze auch nur bedingt letzte säule war die zusammenschlusskontrolle und da haben wir vor einem jahr im großen zusammenfluss gehabt von edeka und real sie erinnern sich real gibt es nicht mehr es gibt zwar noch einzelne real märkte aber die werden entweder schrittweise verkauft oder sind schon verkauft und zwar nicht an irgendwelchen neueinsteiger die sagen ich will mal tante emma laden betreiben sondern an große player die schon gibt namentlich kaufland und edeka und da musste das bundeskartellamt prüfen ob dadurch eine marktbeherrschende stellung für real konkurrenten wie kaufland entstanden sind das heißt musste gucken auch noch genug konkurrenten da auf dem markt sind und aus dem wohnende wurden auch bestimmte zusammenschlüsse verboten dass bestimmte filialen durfte nicht an bestimmte konkurrenten gehen ansonsten kennen jetzt auch im kleineren rahmen zum beispiel bei buchhandlungen sie wissen thalia ist eine große kette von buchhandlungen eine andere kette ist limes und die sind auch zusammengeschlossen kalia hat lehmanns gekauft und da musste aus bundeskartellamt prüfen ob das eine marktbeherrschende stellung begründet oder ob es noch genug konkurrenz auf dem buchmarkt gibt in den meisten fällen werden zusammenschluss genehmigt sie kennen das zum beispiel bei whatsapp und facebook allerdings unter auflagen das heißt dass gesagt wird ihr dürft zusammen gehen müsst aber folgende sachen beachten so war zb eine auflage bei whatsapp und facebook dass die daten von whatsapp sich an facebook gehen dürfen und wie sie alle wissen hat man sich da eine gewisse zeit lang an erhalten aber heute nicht mehr und deshalb hat facebook unter anderem jetzt ein kartellrechtliches problem sie sehen also das sind themen die uns alle beschäftigen und jeden tag beschäftigen und das ist auch für die eu ein problem die eu weiß nämlich wenn einzelne staaten ihre unternehmen auf apple durch subventionen oder durch erleichterte wettbewerbsbedingungen kann das vorteile geben die über beamer aus anderen staaten wenn deutschland also vw geld in die hand drückt dann hat vw einen vorteil gegenüber renault oder anderen unternehmen aus frankreich oder anderen mitgliedstaaten das ganze begründet dann möglicherweise ein handelshemmnis und ist dann ein unfairer vorteil im binnenmarkt daher sagt 107 iv gibt es eine beihilfe verbot die staaten dürfen unternehmen grundsätzlich kein geld geben außer die eu-kommission erlaubt dass sie erinnern sich alle bei den corona hilfen war dann dieser antrag wo man gesagt hat wie ermöglichen dass und dann hat man hier eben diesen zugang wer haben aber damit ein problem denn sie haben ja gesehen wir haben sowohl das kartellverbot also dass mittwoch verbot als auch die fusionskontrolle auf nationaler und auf europäischer ebene und damit haben wir theoretisch einen konflikt was gilt wenn die widerspricht widersprüchlich geregelt sind was geht also wenn das deutsche recht etwas verbietet was das europarecht erlaubt und was gilt wenn das europarecht etwas erlaubt was das deutsche recht verbietet grundsätzlich gilt im kartellrecht die sogenannte zwei schranken theorie das bedeutet das nadelöhr prinzip es gilt die strengste vorgabe wenn also etwas nach europa recht verboten ist dann ist es verboten wenn etwas nach deutschem recht verboten ist dann ist es auch verboten unabhängig davon was wir jeweils andere rechtsordnung sagt es gilt die strengste regel allerdings wird das wieder modifiziert durch den anwendungs poren des europarechts die erinnern sich an ihre vorlesungen im europarecht hoffentlich und diese anwendung vorrang sagt das deutsche recht nach nicht angewandt werden wenn es in widerspruch zum europarecht steht umgekehrt gibt es auch keinen zwang der eu-kommission sich mit nationalen weg des nato setzen die eu-kommission guckt ausschließlich in europa recht während die deutschen behörden spiegelbildlich immer das europarecht beachten müssen um zu gucken ob ihre regeln ausgeschlossen sind diese sehr abstrakten ausführungen müssen sie zum glück heute nicht mehr lernen denn die eu hat das ganze wunderbar aufgeschrieben für sie in artikel 3 der verordnung 1 aus 2003 der sogenannten kartell verordnung wenn sie einen gesetzestext haben dann finden sie diese verordnung auch da drin und sie sollten sich diese verordnung unbedingt merken die brauchen sie immer immer immer wieder das ist quasi die wichtigste verordnung von allen und in dieser einst 2003 ist ein artikel 3 und der hat die tolle überschrift verhältnis zwischen den artikeln 81 und 82 des vertrages zu dem einzelstaatlichen wettbewerbsrecht bau steht da 81 82 nun sie wissen die eu ist ein dynamisches konstrukt und dummerweise gab es nicht immer schon den agv es gab früher den edv den eg-vertrag und der war anders nummeriert heute ist es 101 102 man hat die verordnung aber nicht angepasst das heißt da wird immer noch von den alten artikeln gesprochen inhaltlich ist das gleiche da geregelt das ist auch wirklich identisch man hat einfach nur die zahlen geändert und vergessen die in der verordnung anzupassen steht da jetzt drin artikel 31 2003 sagt die anwendung einzelstaatlichen wettbewerbsrecht darf nicht zum verbot von vereinbarungen welche den handelt welche mittelstands beeinträchtigen geeignet sind aber den wettbewerb nicht einschränken oder die bedingungen des 81 3 dh die bedingungen einer freistellung erfüllen oder durch eine verordnung zur anwendung weil die 80 3 also einer sogenannten gruppenfreistellungsverordnung erfasst sind anders ausgedrückt wenn das europarecht anwendbar ist also inzwischen staatlichkeit besteht aber das ganze nach europarecht erlaubt ist dann darf das nationale recht essen nicht verbieten also würde das was wir geben gesehen haben die zwei schranken theorie hier modifiziert und es wird gesagt das nationale recht darf nicht strenger sein als das europarecht es darf weniger streng sein aber wenn es weniger streng ist letztlich das europarecht durch und das und das wahlrecht bleibt einfach nicht angewandt wenn es strenger ist dann wird das nationale recht von europarecht überlagert und findet einfach keine anwendung der deutsche gesetzgeber wollte dieses problem für sie lösen indem er einfach § 1 gwb wörtlich so gefasst hat wie artikel 101 eigen vor das heißt damit wollte er sicherstellen dass die kartell verbote parallel laufen in dem eben da kein unterschied ist dasselbe bei § 12 bgb und artikel 101 absatz 3 der regel die ausnahmen auch da eine wörtliche parallelität um sicherzustellen dass in deutschland nicht erlaubt wird was der haube recht verboten ist und umgekehrt den artikel 3 v 1 2003 finden sie in leicht modifizierter form in § 22 gbp noch mal also artikel 3 1 2003 ein paar darf 22 gwb sind eine parallele regelung allerdings § 22 brauchen sie eigentlich nie anzuwenden denn der drei v1 2003 ist europarecht unmittelbar anwendbar und damit vorrang das habe ich ihnen gesagt habe gilt für artikel 101 und § 1 sie können aber noch gucken es gibt eine besondere ausnahme im deutschen recht in § 3 gwb da geht es um mittelstand kartelle und diese hat keine parallele im europarecht das heißt diese dürfen sie nur anwenden wenn ein fall ausschließlich nationale bedeutung hat zwei bäcker in passau vertrieben sich um den bäckerei von ketten oder um den supermärkten einen ausgewichen das wäre dann ein fall von § 3 gb um paragraf 3 bgb wird durch europa recht verdrängt wenn es zwischenstaatliche bedeutung hat das heißt wenn mehr als ein mit den staat davon betroffen werden wenn sie sich erinnern habe ich aber gesagt das kartellrecht basiert auf drei säulen und bisher habe ich nur über die erste säule geredet also das kartellverbot die zweite säule das missbrauchs verbot ist in artikel 3 absatz 2 satz 2 ev1 2003 angesprochen und da gehen eine andere regeln da steht nämlich den mitgliedstaaten wird nicht verwehrt strengere innerstaatlichen vorschriften zur unterbindung oder ahnung einseitige handlung zu erlassen oder anzubinden damit ist gemeint wenn unternehmen einseitig seine macht ausübt gelten nicht diese vorgang vorgaben sondern da dürfen die nationalen kartellbehörden strengere vorbote anwenden und wenn sie gucken 19 absatz 2 gwb enthält in der tat über artikel 102 jahren vor hinausgehende verbote und wir werden sehen dass der neu gefassten 19 absatz 1 bgb auch weiter gefasst ist als der [Musik] der reiter gefasst ist als der artikel 102 absatz 1 warum hat man das kartellrecht nicht harmonisiert man hätte doch eine richtlinie erlassen können nun das hat einen einfachen politischen grund wenn der wettbewerb rein auf nationaler ebene betroffen ist also unsere stände auf dem weihnachtsmarkt oder unsere bäcker in passau dann ist das ein rein nationales interesse und da gibt es keinen grund das europarecht sah anwendung findet sie wissen es gilt im europarecht das problem der beschränkten ermächtigung und der subsidiarität und es gibt keine ermächtigung für die eu die reinen innerstaatlichen märkte zu regeln sondern nur den binnenmarkt und das heißt es gibt keine befugnis da eine vollharmonisierung durchzuführen daher hat man einfach gesagt für ihre inneren angelegenheiten sind die mitgliedsstaaten selber zuständig und wenn sie da andere sachen regeln wollen als eu ist das kein problem sie sehen auch der artikel 3 absatz 2 satz 1 sagte ausdrücklich das gilt nur wenn der handel zwischen mitgliedstaaten beeinträchtigt ist wenn dagegen das wirklich um was rein lokales geht dann hat die eu keine regelungs befugnis und muss das ganze gehen das ist der grund warum wir das so geregelt der die regelung ist nicht wirklich schwierig das kriegen wir hin artikel 3 absatz 3 sagt schließlich die absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der allgemeinen grundsätzen nicht wenn die wettbewerbsbehörden gesetze über die kontrolle von unternehmenszusammenschlüssen an wenn also unsere dritte soll was bedeutet das ganze nun da gibt es erst einmal keinen vorhang oder nach hameln das heißt die 101 102 haben keinen vorrang wenn es um zusammenschlüsse geht wir werden später noch lernen die meisten zusammenstöße basieren auf einer vereinbarung und man könnte sie daher theoretisch unter artikel 101 subsumieren der artikel 3 absatz 3 stellt sicher dass hier ausschließlich das fusionskontrolle recht gilt was rein größe abhängig anwendung ist das ganze hat das ziel dass man das ganze parallel anwenden kann und es hat auch wenn sie den artikel 3 absatz 1 7 zur folge dass die nationalen behörden auf europarecht prüfen müssen das heißt das bundeskartellamt prüft nicht nur § 1 gwb sondern es prüft auf artikel 101 und wendet beide parallel an in der praxis bekommt man sich vor allen dingen die naheliegend denn das deutsche rechtlicher parallel aber sonst nicht viel mühe machen trotzdem die müssen niedrigen kommission für europarecht auch die nationalen kartellbehörden wenden das europäische kartellverbot in eigenem namen an zusammengefasst im kartellverbot können sowohl die deutschen behörden als auch die eu so wie sie vorgehen die deutschen behörden prüfen das nationale recht und das europarecht die eu kommission nur das europafest beide sind parallel anwendbar weite rechtsordnungen allerdings darf das deutsche kartellverbot nicht strenger sein als das europarecht und umgekehrt darf das deutsche recht nicht mehr erlauben als das europarecht wenn es das tut dann wird es von europa weg von dringend bei der missbrauchsaufsicht ebenfalls die deutschen behörden können beide sachen anwenden die eu kommission nur artikel 102 hier darf das deutsche recht aber strenger seines europarecht und das ist es derzeit auch weil es vom wortlaut her mehr umfasst um bei der fusionskontrolle geht es um schwellwerte das heißt ab einem bestimmten größen faktor ist ausschließlich die eu zuständig und unter diesen größte faktor sind ausschließlich die nationalen behörden zuständig und können bestimmen ab wann sie überhaupt ein schreiben praktische bedeutung ist relativ offensichtlich sie sehen dass in den themen eu gegen microsoft wo es um die frage gehen durfte man den mediaplayer mit windows koppeln musste microsoft die schnittstellen offen legen und die folgen können sie aussehen windows media player nutzt heute niemand mehr und sie wissen sehen auch microsoft ist nur noch in tripolis dem markt relativ schwach vertreten weil im tablet-markt sie es nicht geschafft haben auf den markt zu kommen weil man ihnen bestimmte verhaltensweisen von boden werden hier kommen noch die frage gibt es einen zweckmäßigkeit dass man der klausur das europarecht prüf und dann national oder umgekehrt sie können beide aufbauten wählen schlicht deshalb weil beim kartellverbot ist ja ohnehin wörtlich identisch ist dh es kann keinen unterschied machen ob sie mittag auf 1 an oder mit dem wort gleichen artikel 101 der einzige unterschied ist dass die ein zusätzliches tatbestandsmerkmal haben nämlich die zwischen staatlichkeit die es ausschließlich im europarecht gibt und diese zwischen staatlichkeit müssen dem nationalen recht nicht prüfen wenn sie mit dem nationalen recht anfangen können sie also erst mal alles durch prüfen und wenn sie feststellen da ist kein verstoß dann brauche ich das europarecht gar nicht zu prüfen oder sie schreiben nur einen satz damit kann auch kein verstoß gegen artikel 101 gegen das deutsche recht bejaht haben müssen wir dem europarecht immer noch prüfen ob ein zwischenstaatlicher sachverhalt vorliegt und das ist halt ein zusätzlicher pluspunkt den sie dann noch einzeln diskutiert aber einen zivilen aufbau gibt es nicht sie können natürlich auch iris europa recht prüfen dann feststellen der zwischen staatlichkeit prüfen und dann das nationale recht prüf und sagen ja aber das braucht keine zwischen staatlichkeit also greift das hier ein gut also globale bedeutung sehen sie am fall microsoft sie sehen es am laufenden verfahren gegen google wo google momentan mit seinen shopping und mit android und vielen anderen sachen in konflikt mit der eu spielt und das beeinflusst hatte suchmaschine die sie jeden tag sehen und auch das berühmte verfahren deutschland gegen facebook wo es darum geht dass facebook ihre daten einfach ab greift auch das ist selbstverständlich tagespresse und beeinflusst ihr leben gleichzeitig ist das kartellrecht eine erhebliche einnahmequelle für den staat sie können sich vorstellen da reden millionen bußgelder verhängt damit kann man schon mal ein paar wird aus fernost maßnahmen machen oder ein paar professoren einstellen das heißt man kann mit dem geld etwas sinnvolles machen und für sie als juristen sei attraktiv es ist für anwälte ein mordsmäßig gut bezahltes tätigkeitsfeld wir werden noch einen vortrag von frau linsmaier von gleiss lutz haben die ist staranwältin im kartellrecht und frage sie variieren gehalt da schlackern in die ohren und sie sagen für das geld würde ich eine woche arbeiten und dann würde ich mein buch stand ankündigen also kartellrecht ist ein mords markt auf sie wie berater ganz unter unsere liste steht verbraucherschutz kartellrecht soll mittelbar wie verbraucher schützen vor zu hohen preisen und fairen bedingungen und schlechten produkten das sind wir natürlich viel stärker gewesen wo es um lügen betrügen erpressen gegen hier im gwb geht es stärker darum dass man die großen medienunternehmen an die kandare nehmen will das ist so die idee der regelung haben darüber gesprochen dass es das bundeskartellamt gibt und wir haben die eu-kommission erwähnt ich will aber nicht verschweigen es gibt in deutschland auch mehr kartellbehörden das ist eine frage die habe ich mal den mündlichen prüfung gestellt und die kandidaten haben sie eigentlich beantworten können obwohl sie in dieser vorlesung drin ist paragraf 48b sagt grundsätzlich ist das bundeskartellamt zuständig aber es hat einen satz 2 in allen fällen die nicht über das gebiet des landes hinaus reichen ist die nach landesrecht zuständige oberste landesbehörde zuständig und für alle freunde des allgemeinen verwaltungsrechts die wissen alle was eine oberste landesbehörde ist nämlich ein ministerium ministerien sind oberste landesbehörden während die anderen die besonders coolen namen haben so was wie landesamt für ausbildungsförderung oder landesamt für statistik sind landes oberbehörde daher wissen sie dass die landeskartellbehörde kein landeskartellamt ist sondern einfach das zuständige ministerium und das ist jeweils das wirtschaftsministerium die bayerische kartellbehörde ist also nichts anderes als eine abteilung im wirtschaftsministerium des landes bayern eine freistaat behörde und die kümmert sich zum beispiel um den passauer weihnachtsmarkt es gibt keine ordentlichen kartellbehörden oder kreis kartellbehörden sondern es gibt ausschließlich eine bayerische kartellbehörde und das ist eine abteilung des wirtschaftsministeriums in der praxis haben die landeskartellbehörden eher wenig zu tun weil sie können sich vorstellen die meisten sachen sind über die grenzen des bundeslandes hinaus oder sie sind so klein dass man sie gar nicht bemerkt also die preisabsprachen auf dem weihnachtsmarkt oder unter den bäckern spielen in der praxis keine große rolle aber auch da arbeiten juristen und ökonomen das heißt da sind leute die zumindest was tun beamte der haupt player ist aber das bundeskartellamt in bonn ich habe hier die schöne ansicht gewählt das ist die schöne an sich ist unser thema arbeiten ungefähr 300 400 leute davon ist die hälfte juristisch ausgebildet die andere hälfte volkswirtschaftlich das heißt da sitzen wie wies und juristen in einem haus und müssen gemeinsam fälle bearbeiten wenn sie ihr studium im letzten jahren erinnern viel mit babys hatten sie nichts zu tun aber da haben wir die jeden tag neben sich sitzen weil die sachverhalte eben nicht nur rechtlich zu beurteilen sind sondern auch auf ihre wettbewerbsfolgen zu untersuchen bundeskartellamt eine mächtige behörde vor allen dingen aber auch eine sehr medienwirksam behörde recht wenn sie herrn bund sehen sie immer wieder eben fernsehen in pressemitteilungen immer dann wenn ich irgendwas tolles gibt sehen sie da das bundeskartellamt hat wieder 500 millionen bußgelder verhängt und keine ahnung was das ist eine sehr deutliche deutsche behörde die eu hat in der kommission die frau wies er sie kennen die ba x auf dem weg zur präsidentin bevor unsere ursula von der leyen kam also auch die sehr gern in den medien immer dann wenn man gegen große unternehmen retten kann jetzt kommt der teil denen sie wahrscheinlich am langweiligsten finden der aber immer wieder mal gerne in prüfungen auftaucht ein blick in die geschichte nicht weil ich rechtshistoriker werden solange nicht zurück sondern einfach damit sie ein gefühl dafür haben das kartellrecht keineswegs selbstverständlich ist ich habe schon gesagt kartellrecht gab es weder am römischen recht noch im mittelalter das kartellrecht ist eine erfindung des späten neunzehnten frühen 20 jahrhundert also was relativ modernes der grund dafür ist das ganz frühe der staat ohnehin alles regelt man sprach vom merkantilismus es gab keinen freien wettbewerb sondern eine planwirtschaft letztendlich wo der staat ihnen sagte du kommst in den becker stand und ist ab sofort nur noch für grobe zuständig allerdings gab es dann die revolution man hat gewerbefreiheit eingeführt in deutschland anfang des neunzehnten jahrhunderts das bedeutet jeder konnte jedes gewerbe ausüben soweit es nicht ausnahmsweise genehmigungs bedürftig war und das führt dazu dass manche leute da missbrauch betrieben und gegenseitig in die pfanne haut ein und versuchten alle konkurrenten vom markt zu verdrängen um der einzige beteiligte zu sein das heißt da wollte man dann schon verhindern dass die gewerbefreiheit missbraucht wird um eben den kleinen mit mittelständischen unternehmen die existenz ermöglichen und hat da regulierend eingegriffen dann kam aber eine wirtschaftskrise und man hat gesagt damit die armen unternehmen ich alle kleinen geben muss man ihnen ermöglichen sich über preise zu einigen oder konditionen das heißt kapelle wurden begrüßt gesagt ein kartell ist auch eine tolle sache damit können sich die kleinen über wasser halten und wir ermöglichen dadurch überhaupt noch leute da sind man sprach von kartellen als kinder der not und die kartelle waren dazu da die kleine zu retten ein gewisses überbleibsel dieses gedankens ist der paragraph 3 gwb der eben sagt die kleinen und mittelständigen sollen sich zusammenschließen können um sich gegen die anderen großen zu verteidigen das heißt dass die idee die kleinen können nur überleben wenn sie sich koordinieren dürfen sie sehen also so recht in gang kam das ganze in deutschland nicht ganz anders in den usa die amerikaner hat nämlich angst vor der vision dass die großen konzerne die politik kontrollieren und damit auch im staat das heißt dass unternehmen wie facebook und google letztendlich entscheiden wie der bürger leben kann um das zu verhindern hat man den sherman act erlassen und der schirm nec hat im wesentlichen verboten die den missbrauch wirtschaftlicher macht er sollte sicherstellen dass unternehmen immer ohne der kontrolle des amerikanischen justizministeriums stehen das war eine revolution das war quasi eine art rückschritt wieder in die verstaatlichung der unternehmen und man hatte damals nur generalklausel neben um das ganze möglichst flexibel zu halten man hat das ganze dann erweitert 1914 mit der absprache zur monopolisierung das heißt unternehmen die versucht haben einen markt zu monopolisieren sollten schon im vorfeld verfolgt werden können dann hat man als nächstes 1914 eine sonderbehörde geschafft damit das aber justizministerium was ja auch noch ein paar gesetze machen soll und vorschläge für die richterwahl und ähnliches nicht völlig überlastet ist nämlich die federal trade commission und die federal trade commission kann unter anderem unlauteres verhalten unterbinden das heißt das was wir immer machen kann die ftc in amerika behördlich durchsetzen in der folge hat man dann immer weiter die regeln verschärft 1976 hat man dann eingeführt eine pflicht großfusionen vorab anzumelden damit der staat die pose kann bevor sie durchgeführt werden und nicht erst ex post 9 80km ronald reagan an die regierung sie wissen wolle dragon präsident republikaner und schauspieler und ronald reagan war ein großer freund der chicago school und er sagte der staat mischt sich jeden dingen von denen er keine ahnung hat die wirtschaft wird schon selber regeln der markt halte sich selber und er hat gesagt grundsätzlich soll die kartellbehörde sich zurück dafür bedurfte es keiner änderung im gesetz das war einfach ein präsidiales vito könnte man sagen bitte macht nichts lasst die finger davon das war auch ein grund warum unternehmen wie microsoft zb sehr viel macht anhäufen konnte weil die kartellbehörden sich freundlich zurückgehalten haben aufgrund der weisung ist für sie denn sie sehen da auch schon die zentrale schwäche des amerikanischen modells es gibt keine unabhängige behörden sondern diesen teil alle abhängig vom jeweiligen präsidenten sie haben das bei der fabrik im hinblick auf umweltschutz gesehen wo dann entsprechend die umweltschutzbehörde zurückgefahren wurde genauso geht es natürlich auch im kartellrecht je nachdem wer gerade an der macht ist macht die mal mehr und mal weniger damit sie auf amerikanisches recht gesehen haben hier ist paragraph 1 des schirmes und er sagt fw contract combination conspiracy omis trail of tears of trade ist die kreative liegl jeder vertrag den wittwer beschränkt ist verboten punkt und ende und wer dagegen verstößt begeht ein verbrechen ja fälle heißt verbrechen nicht vergehen und wird bestraft mit einer geldstrafe von bis zu 100 millionen dollar wenn er ein unternehmen ist oder wird zu einer million dollar wenn er eine einzelperson ist oder gefängnisstrafe von bis zu zehn jahren oder beides parallel also geldstrafe und gefängnisstrafe also das kann durchaus unangenehm sein und da hat man dann halt eine abschreckung 'es gibt es keine gefängnisstrafe wird alle das heißt sie kriegen maximale geldbuße das aber eher eine politische entscheidung als irgendwie eine besonders gerichte § 2 steckt ist dass man es eben gesagt habe verboten ist die monopolisierung oder der versuch der monopolisierung oder der versuch der verabredung mit einer anderen person um einen teil des marktes monopolisieren und auch das ist ein verbrechen und wird bestraft mit den gleichen strafen wie die absprache der wettbewerb beschränken das heißt diese regel soll grundsätzlich verhindern dass jemand zu viel macht anhäuft und soll große unternehmen vorher schon in ihre schranken weisen kommen wir wieder zurück nach deutschland in deutschland gibt es die berühmte entscheidung zum sächsischen holz stoff pikanten verband des reichsgericht und das reich gericht hat ganz klar gesagt auch ein kartell fällt unter die vertragsfreiheit und es verstößt auch nicht gegen die gewerbefreiheit wenn sich gewerbs genossen zudem in gutem glauben verfolgten zweck miteinander verbinden einen gewerblich gegen die entwertung seiner erzeugnisse und die sonstigen aus preis unterbieten einzelner vor bienen nachteile lebenswelt zu halten das heißt man will dem harten preiswettbewerb verhindern und man möchte gerne dass die alle gut leben können und rein formal hat man gesagt ihr gewerbe worden und gewerbefreiheit aber dass nur ein recht gegen den staat einschränken der gewerbefreiheit durch private seien kein staatliches problem und rein politischer noch gesagt kartelle sind ja eine gute sache denn wenn der staat durch schutzzölle sie erinnern sich trump und die chinesen oder trampolin eu verhindern kann dass die nationalen produkte zu billig also teuer wert im vergleich zur konkurrenz dann können dass die warte erst recht also während die amerikaner mutter kartellverbot schaffen sagen wie in deutschland kartell ist eine gute sache und wenn der statistik sehen die zahl der öffentlich bekannten kartelle stieg stetig an deutschland war das land der kapelle dann lohnt es sich noch absprachen zu treffen immerhin hat der gesetzgeber sich bemüßigt gesehen das ganze einer form zu unterwerfen schriftform für ein kartell und verträge die ausschließlich formlos waren waren damit nach 125 61 nicht ich nicht ich waren auch alle verträge wo sie ein ehrenwort geben sollten das heißt der form zwang weil hier durch irgendwann nicht zu ersetzen und dann kam die tolle sache wenn sie die anrufung eines gerichts ausschließen dann ist der vertrag deshalb wichtig denn man soll auf keiner weise den leuten verhindern dass sie die klausel kontrolle gerichtlich durchführen ansonsten die kartell gerichte können das ganze nicht wirklich beeinflussen sondern der reich wirtschaftsminister kann dann im einzelfall kartelle verbieten wenn ausnahmsweise das gemeinwohl gefährdet ist und um was auch dort wie zu machen das gemeinwohl ist insbesondere dann gefährdet wenn in volkswirtschaftlich nicht gerecht welcher weise die erzeugung der absatz eingeschränkt werden die preise gesteigert oder hoch gehalten werden oder im falle weniger freistellung aufträge für wagnisse eingerechnet werden oder die wirkliche freiheit durch sperren im einkauf oder verkauf oder dich fest um unterschiedliche preise oder bedingungen unbelegt beeinträchtigt wird das sind die sachen die wir später auch als perle beschränkungen kennenlernen werden das heißt schon damals hat man gesagt es gibt bestimmte sachen die ökonomisch gefährlich sind und die werden verboten ansonsten muss es einen kündigungsrecht geben wenn ein wichtiger grund vorliegt und das ist immer dann wenn die wettbewerbsfreiheit geschenkt wird und darüber hinaus kann das reicht wird das ministerium bestimmte regeln als verbindlich oder unverbindlich anerkennen das waren so die regeln dieser verordnung das war das erste deutsche kartellrecht von 1923 wenig begeistert von diesen ganzen regeln war das reichsgericht und das reich gericht hatte nochmal eine chance sich mit kartellrecht zu beschäftigen im berühmten benrather tankstellen fall den rat ist inzwischen ein stadtteil von düsseldorf und das ist in nordrhein westfalen also sehr weit weg von passau und der betrieb nun eine tankstelle in düsseldorf benrath und zwar eine sogenannte unabhängige tankstelle das ist eine die nicht zu den mineralölkonzern gehört also nicht aral 11 oder wie sie alle heißen wie benzin lieferanten also aral und co haben einen vertrag geschlossen um das steht auch die vertrag drin auf diese weise die abträglichen folgen gegenseitigen wettbewerb tunlichst einzuschränken das heißt alle großen tankstellenketten hatten einen vertrag drin steht wir wollen keine preis unterbieten machen wir folgen gewisse mindestpreise haben deshalb war es so dass alle tankstellen aus diesen ketten 29 fennec also quasi damals das central pro liter verlangt und das hat auch unser ziel gemacht der hat gesagt jahr 29 finde ich es ok die konzerne erhöhten dann für ihre gebundenen kann stellen den preis auf 32 wenig während unser tipp weiterhin 29 wenig verlangt das heißt er hat die preiserhöhung nicht mitgemacht daraufhin bekam er einen freundlichen anruf wo wir für einen preis auf mischt sich auch erhöhen sowie wieder erhöht haben und er gesagt ich bin 29 finde ich ist okay daraufhin gingen die tankstellenunternehmen hin und senkten ihren preis auf 28 finde ich das heißt ein wenig weniger als unser team im rest von deutschland zahlt man immer noch 32 ständig aber in benrath war einmal benzin 28 wenn ich auf arbeit t da hat er seinen preis auch auf 27 wenig gesenkt daraufhin haben die iren kreis auf 26 fällig gesenkt und das viele an so lange getrieben das heißt immer ein wenig weniger als unser t und als er sie dann fragte warum macht ihr das sagten die wir machen das damit der t immerhin die preise genau gewogen wie wir wenn der tee 32 fertig sind dann gehen wir nicht mehr runter dann lassen wir ihn lieben solange er aber weniger nimmt als wir werden wir ihn vertreten tesa das ist hier ein vernichtungs wettbewerb und das geht gar nicht die mineralölunternehmen gesagt wir wollen genau verhindern dass wir hier preis sämtlichen betreiben wir wollen als unternehmen gut leben also die seen berechtigte interessen und dass der fall nicht ganz so offensichtlich war sehen sie auch daran ganz bis zum reichsgericht ging und es ging darum 826 bgb das heißt um eine vorsätzliche sittenwidrige schädigung des t durch die konkurrenten und das reich gericht sagt preisbindungen sind zustände die in jetziger zeit in deutschland im weitesten umfang herrschen das reiße ich gesagt also explizit preisabsprachen sind normal heute wo diese zuständig jedem am geschäftlichen beteiligten und beiden anderen kreisen geläufig sind kommt niemand mehr auf den gegangen und anzunehmen dass die selbständige stellung eines kaufen vernichtet sein weil er in der festung der preise durch bestimmung eines indikative angehört oder in der gestaltung der löhne durch tarifverträge gebunden ist das heißt allein die preisbindung ist eigentlich nicht schlimm das ist okay das reichstag weiter die im deutschen recht ist die anschauung fremd dass eine preis konvention mit der schaffen eine monopolkommission preiskampf ohne weiteres sittenwidrig sei sie sehen grundsätzlich sage das reichsgericht ist doch okay wenn ihr euch über preise verabredet damit muss man leben aber glücklicherweise hat das reicht nicht angesagt so ganz okay es dann doch nicht denn es geht hier nicht mehr um leistungswettbewerb sondern es geht um gezielte diskriminierung eines einzelnen und der preis der hier verlangt wurde war ohnehin keinen schleuderpreis das heißt es gab keinen berechtigten grund es war ein schwerster behinderung des wettbewerbs und dieses rücksichtlose preis unterbieten mit dem ausschließlichen ziel der vernichtung des gegners sei nicht mehr gerechtfertigt und daher sind wir das heißt wir diesen extremfall hat man gesagt das kann doch zu viel des guten also ein preis unterbieten ging dann nicht sie wissen noch 1 31 wenn er uns den dunklen zeiten in deutschland und das erste was den nazis einfiel war wir richten zwangs kartelle ein zwangs kartelle im sinne von wir fügen bestimmt unternehmenskreise zusammen um die marktmacht dieser unternehmen zu steigern denn es ist billiger große unternehmen zu haben als viele kleine sie kennen den volkswagen sie kennen den volksempfänger die werden in massenproduktion gemacht dafür brauchen wir aber große einrichtungen und deshalb kann das erreicht wird das ministerium auch gegen den willen der unternehmen unternehmen zusammen zu fügen und bestimmte standards bedingungen durchführen das heißt im dritten reich haben wir genau die gegenteilige entwicklung gehabt wir haben unternehmen zum zusammenschluss wurden das heißt sie mussten sich mit der konkurrenz zusammen schließen weil das so war sie wissen auch der zweite weltkrieg endete und deutschland wurde in verschiedene gebiete aufgeteilt und in der tat bis auf die große besatzungs gebiete hat jede einzelne der drei verbleiben alliierten mächte die monopole wieder aufgebrochen und das war geregelt in einer mitteilung die drei mächte konferenz das heißt der sieger der briten der amerikaner und der franzosen und die haben gesagt wir müssen so schnell wie möglich diese kartelle aufbrechen und wir müssen dafür sorgen dass wieder freier wettbewerb in deutschland besteht und da alle miteinander konkurrieren und in der tat haben alle drei entsprechende regelungen erlassen 1947 die verhindert haben dass die monotone so weiter getreten werden oder wieder aufgebaut werden das heißt die drei regelungen stellten sicher dass in deutschland wieder wettbewerb einkehrte sie wissen auch die besatzungszeit endete relativ schnell und wir hatten da ein mit bundesrepublik deutschland und die konnte selber ihre gesetze erlassen es galten zunächst mal die regelung der alliierten fort aber irgendwann mal war man dann so dass man auch selber was tun konnte und wollte das wenn du erst recht stand erstmal in der tat sehr früh auf der agenda und man hat das getan was in der politik immer gut man hat experten eingesetzt und gesagt macht mal ein gutachten wie ein kartellrecht aus sehen konnte und die sachverständigen haben einen beruf gemacht und wurde 1949 vorgelegt 52 hat man immerhin schon ein regierungsentwurf und dann zog sich das ganze hin bis 1957 dann wurde endlich das dwb beschlossen und es trat in kraft 1958 sie erinnern sich die amerikaner waren ende des neunzehnten jahrhunderts sobald das tier 1 kartellverbot hatten die deutschen haben immerhin bis zur mitte des 20 jahrhunderts gebraucht um sowas zu schaffen selbst die das gesetz hatte noch keiner fusionskontrolle das heißt es hatte nur zwei der drei soll und es war erstmal ein meilenstein weil es überhaupt kapelle verboten hat aber es war auch ein schweizer käse es hat der extrem viele ausnahmen das leben sie im jetzigen kartellgesetz immer noch wenn das dwb sich angucken stellen sie fest es gibt § 123 aber dann kommen große lücken und dann gehts erst hinten wieder mit § 18 weiter es gab jede menge ausnahmetatbestände die inzwischen alle aufgehoben sind diese schweizer case modell war trotzdem ein fortschritt gegenüber den nicht was vorher existiert wo man nur 8 26 heran ziehen konnte und ich soweit ein gutes konzept der regierungsentwurf lobt sich auch selber der sagt nämlich ja die wettbewerb wirtschaft ist die ökonomischste und zugleich demokratische reform der wirtschaftsordnung und der staat wollen nur lenkend eingreifen so weit ich war aufrechterhalten des marktmechanismus ist oder überwachung der märkte erforderlich ist auf denen die marktforscher vollständige bett werk nicht erreichbar ist sie sehen hier folgt immer noch diesem ideal von adams mit das was wir hatten mit der schlafmützen konkurrenz beim man eben noch nicht so weit war und man sagt die wirtschaft fast auf bilder wirtschaftspolitische gegenstück zur politischen demokratie während der inhalt als das politische bildung richtige stars los anzusehen ist stellt die wettbewerbsordnung die wirtschaftlichen grund brechen der freiheit der arbeit der verbraucher war sicher ganz toll demokratie durch wettbewerb das dwb wurde reformiert die große bvb novelle war die zweite die die heutigen paragrafen 35 folgende die bab 1 führte die zusammenschlusskontrolle außerdem hat man regelungen für markt starke unternehmen eingeführt den heutigen pendant und 20 und man hat die preisbindung für markenartikel ausgeschlossen bisher war es so dass sie bei markenware preise vorgeben konnten als hersteller so dass zum beispiel coca cola überall das gleiche kosten durfte und nur bei dem artikel freier wettbewerb bestand die vierte und fünfte gwp novelle route dann wieder etwas zurück das waren quasi die kleinen ewb novellen da ging es um den schutz von kleinen und mittleren unternehmen man wollte sicherstellen dass das kartellrecht nicht den mittelstand erdrosselt mit zu umfangreichen beschränkungen und wo die großunternehmen übermäßig bevorzugt das ist wie als spektakulär gewesen der große schritt kamen dann 1998 da hat man den paragrafen 1 gwb weitgehend als europarecht angeglichen und man hat erstmals regelungen zum vergaberecht ist kartellrecht reingeführt das heißt für staatliche aufträge jetzt nehmen wir uns langsam der gegenwart die siebte gww novelle von 2005 hat dann das ganze 100 prozentig europarecht angeglichen im hinblick auf das kartellverbot und hat dann auch schon anpassungen weiterhin bei der fusionskontrolle vorgenommen erst in der achten die wähler haben die 530 folgende an die vorgaben der eu angeglichen außerdem hat man da die vermutung des paragrafen 18 neu gefasst die neunte kiwi novelle war vor allen dingen dem privatrecht gewinn wird dh den paragrafen 33 folgende da ging das um schadenersatzansprüche oder namens ansprüche und deren prozessuale durchsetzung die letzte gww novelle ist die cd die novelle von 20 21 die sie hoffentlich schon in ihrem gesetz text einsortiert haben beziehungsweise die sie demnächst auch käuflich erwerben können ab ende mai gibt es in ddv text mit aktuellen gwb und da stand im vordergrund vor allen dingen das verwaltungsverfahren und es gibt die neuen regelungen im missbrauchs recht die ihm das ganze auch als gwb digitalisierungs gesetz rechtfertigen da geht es darum dass unternehmen wie facebook und ähnliches unabhängig von konkreten missbrauchstaten ständen einer strengeren aufsicht unterworfen werden können all das aber später noch mehr auf europäischer ebene hat man bereits im eg k s vertrag bestimmte regeln sie wissen vor der eu-wahl vor der eu gab es die idee vor der ggs die ewg und es gab damals eine drei säulen modell nämlich den eg-vertrag den vertrag über die europäische wirtschaftsgemeinschaft dem euratom-vertrag der vertrag über die friedliche nutzung der atomenergie und den ägäis vertrag als ältesten vertrag der vertrag über die europäische gemeinschaft für kohle und stahl wo es ging um die kriegs treiben wir industrien nämlich in deutschland kohle und in frankreich stahl die eben in allen weltkriegen sehr wichtig war die wurden da eben einer gemeinsamen regulierung zu bewies und dieser eg vertrag war der erste vertrag der wettbewerbsregeln erhielt weitere wettbewerbs wege die dem heutigen 101 entsprechend gab es seit 1957 in 85 86 eg vertrag 85 68 eg vertrag entsprechend wörtlich artikel 81 82 eg vertrag und entsprechend wörtlich dem heutigen 101 oder 21 den es seit 2009 gibt sie sehen rechts stehen bestimmte verordnungen und sie sehen da steht nämlich die u17 aus 62 das war die erste kartell verordnung die folgte dem einfachen prinzip kartelle müssen vorher angemeldet werden bei der eu-kommission und bedürfen einer erlaubnis ich darf kein kartell durchführen was nicht vorher von der eu kommission erlaubt ist klingt auf papier super aber wenn sie vorstellen bei 27 mitgliedstaaten jeder meldet vorher sich bei der eu kommission und dann braucht die eu kommission halbes jahr zu entscheiden das kann nicht funktionieren also hat man diese verordnung ersetzt durch die verordnung 139 auf die forderung ein 2003 diese verordnung ist die die ich eben schon erwähnt habe und diese verordnung sagt zum einen dass die eu kommission nicht mehr alleine zuständig ist sondern die mitgliedstaaten behörden auch europa recht anwenden zum anderen sagt sie aber dass die unternehmen selbst prüfen müssen ob ihr verhalten erlaubt ist und die eu kommission nur ex post eingreift wenn das verhalten illegal war das heißt sie selber tragen die gefahr dass ihr verhalten als verboten einschätzen wo es erlaubt oder als erlaubt ein täter wohl verboten war die eu kommission kontrolliert erst dann wenn es da ist sie sehen hier stehen noch zwei weitere verordnungen das ist die fusionskontrollverordnung die fusionskontrolle ist die dritte säule die ist weder in der mv geregelt noch ist sie geregelt in der kartell verordnung die es eine ganz separate regelung und die wurde eben auch reformiert aber eben zuletzt 2004 diese regeln haben einfach liefern nun geändert das heißt 85 86 wurden so 81 82 und heute zu 101 102 da hatte ich vom wortlaut her nichts gelten wird wettbewerb steht im vordergrund der eu das stand früher in artikel 3 eg vertrag erhielt aus wirklich drin es soll ein system geschaffen werden das den wettbewerb innerhalb des marktes vor fälschungen schützen das heißt man hatte da eine explizite regelung der heutige artikel 3 eu hat diese regelung nicht mehr da steht nur noch der binnenmarkt sein ausgewogenes wirtschaftswachstum und eine wettbewerbsfähige soziale marktwirtschaft enthalten allerdings gibt es ein protokoll zu diesem artikel der ausdrücklich sagt dass artikel 3 des uv auch diesen sumpf echten wettbewerb umfassen soll das heißt hier steht artikel 3 diese fassung umfasst auch ein system das den wettbewerb vor verfälschung schützt die kartell verordnung leib 2003 basiert auf einem weißbuch und im kern drei veränderungen die erste war es gibt keine vorab anmeldepflicht ist keine erlaubnis mehr sondern nur noch eine sanktions regelung zum zweiten dadurch dass es keine vorab erlaubnis mehr gibt können die unternehmen selber prüfen ob ihr verhalten freigestellt ist das heißt unter eine gruppenfreistellungsverordnung ohne die general 1000 fällt das heißt daneben muss selber prüfen ob ausnahmsweise eine rechtfertigung vorgibt und zuständig ist nicht mehr nur die eu kommission sondern es sind auch die behörden der mitgliedstaaten zuständig das hat das bundeskartellamt darf europarecht prüfen buzzword was man eben kartellrecht immer wieder bringt ist mord economic report die eu-kommission hat verkündet im jahr 1998 wir wollen nicht mehr nur juristen sein sondern wir wollen mehr an ökonomie day und sie hat das ganze mit der ankündigung wir haben einem lied von more economical pro ausdrücklich angekündigt und dann versucht das so konkretisieren durch bestimmte maßnahmen und die erste besteht darin dass man sagt es kommt auf die gesamt wohlfahrt an insbesondere die konsumenten wohlfahrt wir nehmen durchaus wettbewerb beschränkungen hin wenn das ergebnis zu den endverbraucher positives das ist nicht ganz so weit die chicanos gesagt es darf wo eingreifen wenn ich sicher bin was es bringen aber sagt kuck erstmal was hinten rauskommt bevor du ein gast zum zweiten sagt man wir gucken nicht so sehr auf die formalia sondern wir gucken auf die ergebnisse man sagt also es gibt bestimmte aspekte die wir dulden können wir versuchen grundsätzlich zu verhindern dass wettbewerb schädliches verhalten erlaubt ist wir versuchen also nicht zu viel zu verbieten wir versuchen so wenig verbieten wie möglich gleichzeitig soll versucht werden wettbewerbs neutrales verhalten das war auch keine auswirkungen hat oder wenn es halt was die wettbewerber fördert nicht zu verbieten das heißt wir regeln so zu fassen dass sie wie ein skalpell gezielt die sachen rausschneiden die gefährlich sind und nicht allzu breit mit dem holzhammer jede absprache verbieten und last but not least heißt more economical ökonomie wagen das heißt man will mehr auf ökonomische methoden zurückgreifen wir werden lernen das betrifft zum beispiel so sachen wie den acid test das heißt methoden die wir verwenden können um bestimmte märkte abzugreifen abzugrenzen das heißt man rechnet mehr man versucht mehr vwl zu machen und weniger jura das heißt ihre normale methodik mit wortlaut systematik historie und sinn und zweck die tritt zurück gegenüber einer ökonomischen aspekt dass man den markt betrachtet und da bestimmte rechenoperationen durchführt modellberechnung und ähnliches mehr ökonomie weniger jura und das ist nicht nur ein programm satz das findet sich konkret auch in regelungen zum beispiel in der fusionskontrollverordnung von 2004 wo dann gesprochen wird von einer erheblichen behinderung wirksamen wettbewerbs oder auch in gruppenfreistellungsverordnung wo jetzt deutlich wie soll man sagen schwammiger wgt genannt wird und durch leitlinien etwa zu horizontal und vertikal zusammenschlüssen wo die eu kommission versucht hat kriterien herauszuarbeiten ich habe schon gesagt aktuell ist die seite www novelle mit dem tollen titel gwb digitalisierungs gesetz oder im amtlichen titel gesetz zur änderung des gesetzes gegen bundesregierung für ein fokussiertes proaktives und digitales wettbewerbsrecht 4.0 klingt hightech cool moderne was ist ein weißbuch va die frage ein weißbuch ist ein interner aktionsplan der eu kommission die eu kommission zusammen fast wie sie ein bestimmtes problem angehen will das heißt wo sie einen konkreten plan äußert also eine vor gesetzgebungs ankündigung was würden wir tun wenn sie sich angucken was dieses gwb digitalisierungs gesetz ändert dann sehen sie aber recht schnell jemanden erreichen ist es geht um vorschriften zu den kartellbehörden und es geht um vorschriften zum verwaltungsverfahren das heißt das hat nichts mit digitalisierung zu tun sondern das ist vor allen dingen verwaltungsrecht und zwar verwaltungsverfahrens recht für alle die freude des öffentlichen rechts sind also ein schmankerl aber für alle anderen eher ein trauerkloß der grund dafür dass diese regelung da drin sind ist natürlich jeder europarecht es war eben schon die frage warum harmonisiert man leicht etwas kartellrecht nun man hat jetzt harmonisiert die regel für die kooperation der wettbewerb zu hören sie sehen es ist hier eine richtlinie 2009 10 1 im hinblick auf eine wirksame durchsetzung der wettbewerbsvorschriften und zur gewährleistung des reibungslosen funktionieren des binnenmarkts und zwar durch stärkung der wettbewerbsbehörden der mitgliedsstaaten die idee dahinter war dass man eben hier die verwaltungsverfahren harmonisiert und die im netzwerk zu hören mehr kompetenzen etwa bei bußgeldern und ähnlichen ein wort das sei als anfang einmal greift jetzt wissen sie warum es im kartellrecht geht und jetzt können wir das tun was die juristen immer machen wir fangen ganz von vorne wieder an und gucken uns die gesetzlichen grundlagen denn ein bisschen jura soll ja schon dabei sein da haben wir an mit dem anfang nämlich mit § 1 gwb oder artikel 101 nv die ja bekanntlich wörtlich gleich sind und wir gucken uns das tatbestandsmerkmal für tatbestandsmerkmal an das heißt wir geben einfach enorm durch und stellen fest es geht zum beispiel um unternehmen um absprachen und wettbewerbsbeschränkungen die müssen bezweckt und bewirkt sein und schließlich den handel zwischen den staaten beeinträchtigen und wir fangen ganz einfach oben an voraussetzung ist ein unternehmen wichtig teilnehmen also achten sie bitte darauf ist ein enden wie nordpol kann er sichert es geht also nicht um § 14 bgb das ist eine andere bewirken zum zweiten brauchen sie eine abrede das wort abrede tauchten nicht im gesetz auf gilt aber als oberbegriff für vereinbarung beschluss und abgestimmte verhaltensweise also ist ein oberbegriff den sie verwenden dürfen der allgemein anerkannt ist dann brauchen sie eine beschränkung des wettbewerbs die bezweckt oder spürbare wird ist und das ganze muss zwischenstaatliche bedeutung haben und es darf nicht nach artikel 101 absatz 3 ausnahmsweise freigestellt sein der paragraph 1 gwb hat all diese merkmale bis auch die zwischen staatlichkeit die zwischen staatlichkeit gibt es dabei nicht das heißt die zwischen staatlichkeit gilt nicht der grund dafür ist dass deutsche kartellverbot soll auch gelten wenn es rein lokale absprachen sind und alles andere ist europarechtlich zum allerdings noch etwas kürzer es fehlt ihnen der artikel 101 absatz 2 die nichtigkeit folge und es fehlt zum anderen der 101 absatz 3 er findet sich in § 2 das heißt da hat man einfach den paragrafen aufgespaltet die materialien ist um paragrafen 1 ewb sagen es wird ausdrücklich im lichte des europarechts ausgelegt werden das heißt man besonders ausdrücklich berücksichtigen die rechtsprechung des ogh und die entscheidungspraxis eu-kommission es soll ein gleichklang geben auch in materiell rechtlicher hinsicht wenn also das merkmal unternehmen auf europaebene stimmt weise ausgelegt wird soll genau die gleich ausgeben auch im deutschen recht gelten es ist zwar formal ein einer verbots tag gestand aber er soll so weit irgend möglich identisch ausgelegt werden zum europarecht gleichem wortlaut gleich ausleben ich habe ihn mal ein pool fukushima mitgebracht das ist jetzt nicht zwingend aber es zeigt ihnen wie man das sinnvoll aufbau kann und das erste merkmal ist der persönliche anwendungsbereich das heißt unternehmen oder unternehmens vereinigung das ist relativ klar das zweite merkmal ist das hier ist abrede bezeichnet habe ein wettbewerbswidriges verhalten das heißt eine vereinbarung ein beschluss oder eine abgestimmte verhaltensweise das muss zu einer wettbewerbsbeschränkung geführt haben beziehungsweise die zumindest bezweckt haben bei einer bezweckten wenn diverse schränke brauchen sie auch zusätzlich noch die spürbar kite dann brauchen sie die wichtigkeit der vereinbarung es muss also über gershwin binnenmarkt haben und nicht in einem staat relevant sein dann müssen sie möglicherweise tatbestands immanente schranken prüfen das heißt ausnahmen die nicht erst in 2 auftauchen sondern schon den paragrafen einst selber beschränken und dann wurde sie schließlich eine freistellung und zwar entweder konkreten verordnungen die bestimmte fallgruppen ausnehmen namentlich die vertikal gruppenleitung verordnung oder notfalls über die generalklausel des 28 1 beziehungsweise das 101 absatz 3 nicht für die klausur wissen und auch nicht fürs leben wissen müssen sie dass bestimmte ausnahmen für das kartellverbot gibt und zwar für die landwirtschaft bauern sind privilegiert weil man sagt die sind besonders abhängig davon dass eben in der landwirtschaft das wetter gut ist oder auch sonstige sachen und um sich da über wasser zu halten sollen die möglicherweise in weiterem umfang absprachen treffen dürfen deshalb sagte er das findet grundsätzlich keine anwendung außer es wird einer verordnung so geregelt eine solche verordnung gibt es das ist die vr helft 84 aus 2006 und die schränkt das kartellverbot da erheblich ein privilegiert sind zudem dienstag nach dem von allgemeinen wirtschaftlichen interesse wir werden sehen das betrifft in deutschland zum beispiel die vertreiber von zeitschrift nachdem zeitschriftenhandel und finanz monopole das heißt staatliche finanzen pole die sicherstellt dass bestimmte sachen gebündelt werden und militär ist ebenfalls nicht der wettbewerb kontrolle unterworfen weil kriegswaffen eben besonders spektakulär sind und da möchte man nicht und strenge kontrolle haben ich habe das kurz aufgeschrieben artikel 42 amv das kartellverbot findet nur soweit anwendungen als wie vor offen was bestimmt und die verordnung sagt artikel 81 absatz 1 gilt nicht für die verhaltensweisen die wesentlicher bestandteil einer einheitlichen markt euro sind unserer wirklichen ziele notwendig sind er gilt insbesondere nicht für vereinbarungen von erzeugerbetrieben oder vereinigungen so weit wie ohne preisbindung jetzt schon den absatz betreffen es sei denn die kommission ort etwas anderes an da geht es halt darum dass man zum beispiel verhindern dass viele kühe auf einer weide fressen oder dass alle nur noch weiß anbau keiner mehr mais anbaut dann soll man hier absprachen treffen dürfen die werden ausdrücklich erlaubt dasselbe haben wir auch im deutschen recht in pará 28 gwb auch da wird die landwirtschaft und privilegiert und die landwirtschaft betrifft eben pflanzen und tierzucht betriebe das heißt es geht darum wichtig nicht nur den kleinen bauern sondern auch im großbauern die sind erst mal alle privilegiert einzige grenze ist preisabsprache die können also nicht sagen die milch kocht ab sofort ein euro diese abfragen unzulässig aber alles andere könne die koordinieren ich habe schon die privilegierung betrifft dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem interesse das sind unternehmen die grundsätzlich wichtige aufgaben erfüllen wenn die dagegen verstoßen können keine bußgelder wegen sie verhängt werden sondern sie werden den stark zu berechnen das heißt die eu kann dann gegen den staat vorgehen mit einem vertragsverletzungsverfahren und da mögliche sanktionen verhindern die unternehmen sind dagegen privilegiert in deutschland mit trifft darf die vertikale preisbindungen zwischen den zeitschriften herstellern und den abnehmern das heißt die dafür sorgen dass die preise im kiosk überall gleich sind und jetzt kommt der wichtige teil es gibt diese berühmten pressegrossisten das heißt die leute die die kioske beliefern und man sagt ein vertrag der zwischen presseverlagen und presse grossisten geschlossen wird die mit einem revisionsrecht an die kioske verkaufen ist ebenfalls privilegiert und jetzt kommt unser zusammenhang zu artikel 106 insoweit sind ihm satz 1 genannten vereinigungen das heißt die vereinigung der presseverlage und die von ihnen vertretenen presseverlagen und die presse-grossisten die flächen lägen diskriminierungsfreien verkauf von zeitungs- zeitschriften- dass du den einzelhandel im sinne von artikel 106 mit dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen interesse betraut der gesetzgeber wollte damit ausdrücklich klarstellen dass diese unternehmen eine tätigkeit ausführen die im allgemeinen interesse liegt und man begründet das damit dass es hier um den unmittelbaren zugang von bürgern zu informationen geht damit an jedem kiosk als angemessen wenn vorhanden ist muss man solche vereinbarungen treffen können dh es gibt eine rücknahmepflicht der grossisten die müssen das also zurücknehmen wenn sie nicht verkauft werden und dadurch hat der kiosk ein risiko das wir dann 1000 exemplare von bild der frau kauft und kein einziger davon los wird sondern das wird alles zurückgenommen und der kioskbetreiber trägt kein risiko das allgemeine wirtschaftliche interesse liegt hier darin dass man sagt informationszugang der bürger ein komplettsortiment an jedem kiosk wenn ich also in passau in den bahnhof gehen empfinden sie da ein breites zeit schafften sortiment und zwar unabhängig davon ob die jede einzelne zeitschrift loswerden da finden sie auch zeitschriften wie vielleicht nie verkauft werden und er deutet das klima sagt diese vereinbarung wurde vom kartellverbot frei gestellt indem ich die einfach als allgemeines wirtschaftliches interesse die klaviere ch hat das auch mal bestätigt indem er gesagt hat dieser 30 absatz 2a ist damit vereinbar das ganze dient einem allgemeinen wirklich interesse im sinne des unionsrechts damit eben diskriminierungsfrei zeitschriften vertrieben werden und damit unabhängig von den kosten jeder kios zugang zu allen sachen kriegt die es auf dem markt gibt kriegswaffen habe ich schon erwähnt jeder mitgliedstaat kann die maßnahmen ergreifen die seines erachtens nach für wesentliche sicher interessen erforderlich sind das heißt so weit ist eure von waffen kriegt man ja den handel betreffen ist der start frei das heißt sie dürfen das machen wo die frage immer die haar vorgelegt nein das ist eine rein nationale entscheidung aber die eu kommission hat auch kein vertragsverletzungsverfahren eingeleitet insoweit geht man davon aus das passt schon also krieg fachen müssen sie auch nicht für die klausur wissen kommen wir jetzt zum internationalen wir haben schon darüber gesprochen dass die eu-kommission gegen google vorgehen oder deutschland gegen facebook daher wissen dich schon mal dass es nicht darauf ankommen wollen unternehmen seinen sitz hat ich kann gegen unternehmen weltweit vorgehen das heißt wenn facebook bot übernimmt dann prüft nicht nur die amerikanische kartellbehörde sondern auch die eu kommission die kartellbehörde von südkorea oder die kartellbehörde von japan und jeder ist so ständig wo ein markt betroffen ist es wird also immer geguckt betreten die handlung dieses unternehmens den markt bei uns irrelevant ist auch das territorialprinzip es kommt nicht darauf an wo die handlung begangen wird wenn also facebook die server in usa hat könnte sich damit nicht die renten das deutsche kartellrecht findet auch anwendung soweit ein deutscher betroffen ist es kommt also darauf an ob das verhalten des unternehmens auswirkungen auf den deutschen markt hat wenn sich also die scheichs in saudi arabien verabreden einheitliche preise für erdöl zu nehmen dann betrifft das gegen deutschen markt und wir können gegen diese handlung vorgehen auch wenn sie sich getroffen haben in dubai in ein hotel und keiner von denen deutscher ist dann haben wir als deutsche die zuständigkeit dagegen vorzugehen und das müssen sie nicht auch auffällig wissen soll das ergibt sich aus § 185 absatz 2 der sagt die vorschriften dieses gesetzes sind auf alle wettbewerb anzuwenden die sich im geltungsbereich dieses gesetzes auswirken auch wenn sie sich wenn sie außerhalb des geltungsbereichs veranlasst worden das heißt sie können sich dass neben den paragrafen eigens schreiben staat würden dass die frage auf ist das nicht ziemlich zahnlos was können wir denn tun wenn leute sich verabreden und die gar nicht unserer horst ewald unterliegen nun wir können natürlich erst mal bußgelder gegen sie verwenden wir können dann auch gegen sie maßnahmen ergreifen und chancen machen sobald die vermögen in der eu haben können wir darauf rein verstrickt von strecken das heißt wir können dann auch auf sie drauf hauen so lange die nichts haben sind wir in der tat relativ wertlos aber unternehmen wie google oder facebook kriegen sie deshalb weil natürlich auch vermögen bei uns haben und dieses vermögen könnten sie notfalls beschlagnahmen das heißt das würde die schon schwer treffen im schlimmsten fall könnten sie auch den zugang zu den sperren und verhindern dass wir produkte nach deutschland reinbringen das heißt ein kartell verstoß kann auch sanktioniert werden wie sieht es aus bei diamanten kartell und ähnliches für irgendwelche leute in diamanten bieten sagen wir neben bestimmten mindestpreise auch da können wir natürlich zu schlagen allerdings ist da das problem wenn die wirklich keinerlei verbindung nach deutschland haben haben wir nichts wovon strecken könnten und dann wird die bestrafung halt sehr schwierig allerdings sobald dann geld an die fließt könnte man dieses geld direkt als anrechnung auf das bußgeld einbehalten das wäre also eine denkbare variante also auch da ist man nicht völlig machtlos das eigentliche problem ist die ermittlung denn wenn sich die scheichs in dubai treffen und capri da haben wir zweifeln nicht den bn die neben sich sitzen der das alles mit schreibt das heißt sie wissen im zweifel gar nicht was im ausland passiert und sie dürfen als deutscher staat im ausland nicht durchsuchen abhören oder befragen das heißt sie haben da erhebliche ermittlungsgruppe das ist halt immer so im strafrecht oder auch jährigen verwaltungsrecht sie können im ausland als staat wenig wenn es aber wissen dann können sie schon druck auf den paragrafen 22 gwb habe ich schon erwähnt der entspricht weitgehend dem artikel 3d v1 2003 das heißt sie können sich nämlich 22 gwb den artikel 3 schrank und vize werfer wer sagt dass die deutschen behörden auch den 101 anwenden spiegelbildlich sagt der artikel 3 dass die nationalen behörden noch anwenden dürfen der paragraph 22 absatz 2 sagt dann das nationale recht gaben nichts verbieten was das europarecht erlaubt das ist die beschränkung des deutschen rechts wählen sie also extensiv auslegen wollten § 1 oder restriktiv auslegen wollte nach zwei verbietet ihnen der paragraf 22 das im hinblick auf den auf sachverhalte die zwischenstaatliche sind theoretisch können sie das weiter auslegen wenn es um sachverhalte geht die und nationale bedeutung haben das bundeskartellamt sagt aber im interesse der transparenz hand haben mir das einheitlich das ganze entspricht dem artikel 3 absatz 2 und auch da gilt die deutsche regelung wird verdrängt durch die europäische weil verordnung unmittelbar anwendbar sind und anwendungsfragen haben so dass eigentlich der paragraf 22 eine reine gedächtnisstütze ist und in der praxis nie anzuwenden ist das als allgemeine grundlage jetzt kommen wir zum kartellverbot und wir gucken uns als erstes an für wen das gilt und es gilt nach artikel 101 absatz 1 für unternehmen wichtig nochmal unternehmen können nicht unternehmen mehr und die rechtsprechung knüpft dabei an an den sogenannten funktionalen unternehmens begriff und sie sagt das ist jede einrichtung die eine tätigkeit von gewisser dauer ausübt unabhängig von der rechtsform beziehungsweise der art der finanzierung das heißt es geht nicht um eine institutionelle es kommt also nicht darauf an ob das unternehmen als gewerbe- oder als selbständiger oder als was ganz anders geführt wird es kommt nicht auf die recht voran also nicht auf gmbh eingetragener kaufmann ug haftungsbeschränkt oder ag es kommt nicht an ob ein unternehmen auf dauer ist oder nur für eine bestimmte zeit es kommt nicht darauf an wie es strukturiert ist ob es eine geschäftsführung geht oder eine einzelperson ist oder ob es tausend mitarbeiter gibt oder gar keinen es kommt nicht auf die komplexität der tätigkeit an es kann ganz triviale sachen land einmal rasen mäht gehen und sie und sind unternehmen jeder schüler der rasen geht oder babysitten oder nachhilfe gibt ist danach ein unternehmen im sinne der regel relevant ist auch die art der finanzierung unternehmen können in london auf die steuergelder finanziert werden das heißt der staat kann wie finanzieren sie können finanziert werden durch werbung das heißt nicht durch ihren kunden durch dritte und irrelevant ist auch die gewinnerzielungsabsicht es kommt also nicht darauf an ob sie das machen um sich zu bereichern oder auch etwas gutes tun wollen auch die caritas ist ein unternehmen soweit sich sachen nachfrage oder anbietet und lag war dort ließ die größe ist irrelevant es kommt also nicht darauf an wie viel umsatz machen schon ab dem ersten cent sind sie ein unternehmen man kann diese lange definition die da oben steht auch zusammenfassen in den einfachen wort jeder wirtschaftliche einheit das heißt im normalfall reicht ist wenn sie sagen es muss eine wirtschaftliche einheit sein das heißt wer braucht man dafür nicht das ist also eine kurze und prägnante sache wenn wir diese nicht anwenden können wir bestimmte sachen ausschließen fangen wir an mit den privaten endverbraucher sie kaufen zwar etwas wenn sie die supermarkt und haben dadurch einen tausch geld gegen ware aber das ganze ist noch keine wirtschaftliche tätigkeit der private verbrauch ist nicht eine wirtschaftliche tätigkeit unproblematisch dagegen freiberufler wenn sie das ganze machen als anwalt papst oder architekt ist das nicht anders als wenn sie das machen als kaufmann also als handwerker oder als einzelhändler die rechtliche struktur der mitgliedstaaten kann in europa recht keine rolle spielen das heißt gewerbe oder freier beruf ist irrelevant schwierig ist die lage bei arbeitnehmern arbeitnehmer sind grundsätzlich natürlich keine wirtschaftliche einheit weil sie dringend ihre arbeit tätigkeiten bekommt dafür geld aber arbeitnehmer sind durchaus bei beschränkenden vereinbarung aktiv nämlich dann wenn tarifverträge abgeschlossen werden tarifverträge verhindern dass löhne oder urlaub oder anderer wird für die nun frei ausgehandelt werden und sind damit erst mal per sie wettbewerb beschränken und das problem an dass man auf der einen seite verhandelt sicher unternehmen die arbeitgeber sind unternehmen aber auf der anderen seite stehen dann arbeitnehmervereinigungen und wenn die arbeitnehmer keine unternehmen sind wäre das keine unternehmens vereinigung sondern eine private vereinigung trotzdem sagt die heute herrschende meinung ist der arbeitnehmer auch wenn er als rudel auftritt also als gewerkschaft oder sonstiger verband kein unternehmen das heißt wenn sie ihre tätigkeit auf dem freien markt anbieten also sagen ich bin der straßenkehrer und mache das für geld und mache ich nehme jeden job an dh wenn mir einer geld geht fange ich an dann sind sie unter beben sind dagegen abhängig beschäftigt und kling ein fest von ora sind sie nicht arbeitnehmersicht sind die arbeitnehmer und damit nicht mehr unternehmen die letzte problemfall gruppe sind aktionäre oder gesellschafter im gmbh grundsätzlich allein dadurch dass sie eine aktie kaufen werden sie nicht zum unternehmen weil sie haben keine marktbeeinflussung möglichkeit wenn sie dagegen mehrheitsaktionär eines unternehmens sind und daher dessen geschicke bestimmen können wird ihnen dessen tätigkeit zu gerechnet und sie werden dadurch selber zum unternehmen dh der kontrollierende hintermann der an unternehmen wie eine marionette steuert wird dadurch selber zum unternehmen aber eben weniger durch den aktienbesitz als vielmehr durch die macht ganz schwierig wird es bei handelsvertreter sie erinnern sich vielleicht alles auf an ihre handelsrechts vorlesung standesvertreter haben nichts mit 164 folgen zu tun sondern es sind personen die verträge mit anderen unternehmen vermitteln und die rechtsprechung unterscheidet hier zwischen den echten handelsvertreter und den hosen echten handelsvertreter ein echter handelsvertreter ist jemand der für mehrere unternehmen vermittelt tätig wird das heißt er bietet ihnen verschiedene sachen an und sagt ich kann dir anbieten a b oder c und suchte einen auch ich vermittele die handyverträge von o2 von telekom oder von vodafone es gibt so unternehmen wie the phone house oder ähnliches da können sie alle drei verträge abschließen und das sind echte handelsvertreter und die sind im eigeninteresse selbständig tätig die sind unternehmen im sinne des kartellrechts und sind damit auch gewonnen daneben gibt es aber auch unechte handelsvertreter unechte handelsvertreter zeichnet sich dadurch aus dass sie keine eigenen risiken tragen das heißt es im grunde nichts anderes als arbeitnehmer die vermitteln das heißt derjenige den staubsauger natürlich verkauft der ist kein unternehmen das heißt er kein unternehmerisches risiko er kriegt vielleicht eine provision aber es ist auch ein grundgehalt dieser mensch ist kein unternehmen dh die absprache zwischen dem der diesen losschickt und ihm ist auch nicht kartellverbot betroffen warum die unterscheidung so ist liegt auf der hand man sagt wenn ein echter handelsvertreter absprachen trifft dann sind wir am kartellverbot zu messen weil sie außenwirkung haben das sind absprachen sie in zwei unabhängigen unternehmen der unechte handelsvertreter ist dagegen eine art arbeitnehmer und das was ihr macht bleibt im verhältnis das heißt das ist genauso wie wenn das unternehmen selber sein mitarbeiter was sagt das hat keine beschränkte wirkung im außenverhältnis gut wir haben jetzt schon 9 uhr 15 das heißt wir sind schon etwas über unserer zeit und wir machen nächste woche weiter und zwar nächste woche geht es dann an die konkreten taten uns merkmale also an die abrede und die wettbewerbsbeschränkung wir lieben noch guten derzeit also kriegen wir das auch problemlos wenn sie fragen haben können sie natürlich im forum stellen oder sonst nächste woche in der vorlesung und ich würde mich freuen wenn sie wieder mit erweisen bis nächste woche mehr ja bitte ich hätte tatsächlich noch eine frage bezüglich bezüglich der aktionäre und dass sie eine kontrollierende macht haben wo würde man da die grenze machen also wie viele tatsächlichen einfluss oder auch anteile an der gesellschaft muss man haben und wie verhält sich das wenn sich mehrere aktionäre miteinander absprechen und die dann soeben einfluss im unternehmen erhalten ja also da gibt es keine feste zahl was sag ich gesagt ab 50 prozent oder ab 30 prozent sondern entscheidend ist dass er wirklich tatsächlichen einfluss ausüben kann er muss also das unternehmen die eine marionette steuern können das kann sein dass sie da zu 100 prozent brauchen das kann aber auch sein dass dafür im einzelfall 30 40 prozent reichen wir werden das noch mehr behandeln wenn wir uns mit konzernen beschäftigen konzerne kommen quasi noch später in ihrer untersuchung da haben wir genau das problem man sagt also regelmäßig reichen 40 prozent dann hat man da schon die entsprechende macht zumindest an das unternehmen börsennotiert ist es können auch mehrere unternehmen beherrscht sein nämlich dann wenn die koordiniert sind das ist eine horizontale abfassung beteiligten das machen wir auch noch mehr auch das ist denkbar also dass quasi mehrere unternehmen oder mehrere aktionäre gemeinsam kontrollieren dann habt ihr ein gemeinschaftsunternehmen also auch das kommen doch also feste grenzen kann es dann nicht geben weil eben auch ergebnis geguckt wird geburt geguckt steuern die das oder absolut lieben autonom und wenn sie die steuer macht haben wird einfach gesagt das ist ihr verlängerter arm haben der eine art durch christ so mit ihr vorstellen ok vielen dank