Transcript for:
Klagerücknahme im Zivilprozess

[Musik] hallo und herzlich willkommen zu einem weiteren zivilprozessen video heute geht es erneut um eine besondere prozess handlung und zwar die klagerücknahme die klagerücknahme ermöglicht dem kläger den rechtsstreit durch einreichung eines schriftsatzes oder durch eine erklärung in der mündlichen verhandlung rückwirkend zu beseitigen diese rechtsfolge ergibt sich aus § 269 absatz 3 satz 1 zpo den wir uns gleich einmal durchlesen klagerücknahme führt also dazu dass wir so tun als wäre der rechtsstreit niemals anhängig geworden als hätte es ihn nie gegeben kann der kläger vor diesem hintergrund nachdem ihr die klage zuerst zurückgenommen hat zu einem späteren zeitpunkt erneut klage erheben ja das kann ja auch wenn die zweite klage denselben streitgegenstand betrifft mit der klagerücknahme sagt der kläger nichts darüber aus ob das von ihm geltend gemachte recht besteht oder nicht er zieht lediglich sein konkretes rechtsschutz ersuchen zurück anders ist das beim klageverzicht nach § 306 cpu mit dem verzicht erklärt der kläger rechtsverbindlich dass der von ihm geltend gemachte prozessuale anspruch nicht bestehe es ergeht ein klage abweisen des verzichts urteil der klageverzicht ist das spiegelbild zum prozessualen an erkenntnis dass im paragraf 307 zpo geregelt ist ebenfalls abzugrenzen ist die klagerücknahme von der einseitigen erledigungserklärung mit der erledigt erklärung ändert der kläger nach herrschender ansicht sein klageantrag und begehrt feststellung dass die klage ursprünglich zulässig und begründet war dazu mehr in einem gesonderten video die abgrenzung zwischen klagerücknahme klageverzicht und erledigungserklärung erfolgt durch auslegung im zweifel will der kläger das erklären was die für ihn vorteilhaftesten rechtsfolgen bringt nachdem wir nun geklärt haben was die klagerücknahme ist gehen wir im folgenden zuerst auf ihre voraussetzungen und im anschluss auf weitere rechtsfolgen 1 lest zunächst bitte § 269 absatz 1 und absatz 2 zpo aus § 269 absatz 1 zpo ergibt sich dass die klagerücknahme nach beginn der mündlichen verhandlung grundsätzlich unzulässig ist dahinter verbirgt sich ein ähnlicher schutzzweck wie hinter dem grundsätzlichen verbot der klage änderung wenn sich die beklagte auf den rechtsstreit eingelassen hat soll sie im zweifelsfall eine gerichtliche entscheidung verlangen können die den rechtsstreit anders als die klagerücknahme endgültig beendet deshalb ist eine klagerücknahme ab diesem zeitpunkt noch möglich wenn die beklagte einwilligt die mündliche verhandlung beginnt jedenfalls in dem zeitpunkt in dem die parteien ihre anträge gestellt haben äußerungen im rahmen der güteverhandlung oder stellungnahmen zur zulässigkeit sind nach herrschender meinung noch kein verhandeln im einzelnen ist hier vieles umstritten zumal häufig nicht klar festzustellen ist wann die güteverhandlung endet und die richtige mündliche verhandlung beginnt die erklärung der klagerücknahme erfolgt gemäß § 269 absatz 2 satz 2 zpo in der mündlichen verhandlung oder durch einen schriftsatz adressat ist das gericht da die klagerücknahme eine prozess handlung ist gelten die allgemeinen prozess handlungs voraussetzungen also partei fähigkeit prozessfähigkeit postel aktionsfähigkeit und gegebenenfalls stellvertretung voraussetzungen die voraussetzungen des paares 269 absatz 2 satz 2 zpo gelten entsprechend für die einwilligung der beklagten weiter machen wir mit den rechtsfolgen der klagerücknahme dazu lest ihr bitte den gesamten § 269 absatz 3 2 satz eins haben wir schon am anfang gesprochen die weiteren sätze regeln die kostentragung nach der klagerücknahme grundsätzlich ist der kläger gemäß 2 verpflichtet die kosten zu tragen wenn er die klage zurück nimmt eine wichtige ausnahme davon sieht satz 3 vor voraussetzung dafür ist dass der anlass der klage vor eintritt der rechtshängigkeit weggefallen ist der wegfall des anders ist der klage wird ähnlich definiert wie die erledigung im sinne von § 91a zpo der anlass fällt also weg wenn die klage zunächst zulässig und begründet war und dann durch den eintritt eines ereignisses unzulässig oder unbegründet geworden ist der kläger erreicht so eine entscheidung über die kosten nach billigem ermessen das bedeutet wie bei der beidseitigen erledigung ist erklärung nach § 91a zpo dass das gericht ohne weitere beweisaufnahme summarisch prüft wie der rechtsstreit voraussichtlich ausgegangen wäre wenn der anlass zur klageerhebung nicht weggefallen wäre wenn die klage ohne die erledigung vor rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen wäre trägt die beklagte die kosten das gericht kann aber auch grundsätze des kostentragung rechts und materiell rechtliche erstattungsansprüche bei der prüfung berücksichtigen in der klausur gibt es bei einer summarischen prüfung keine besonderheiten weil der gegebene sachverhalt ohnehin alle relevanten informationen enthalten muss eine klagerücknahme vor rechtshängigkeit kann also der einstieg in eine prüfung sein in der ihr ganz normal prüft ob die klage zulässig und begründet wäre wichtig ist § 269 absatz 3 satz 3 zpo gilt seinem wortlaut nach nur für die erledigung vor rechtshängigkeit wenn danach erledigung eintritt kommt nur noch eine einseitige erledigt erklärung in betracht um eine für den kläger günstige kosten entscheidungen zu erreichen dazu mehr in einem gesonderten video eine erledigt erklärung setzt nach ansicht des bgh ein prozess rechtsverhältnis voraus und es deshalb nur nach rechtshängigkeit möglich es gilt also bis zur rechtshängigkeit kraft park 269 absatz 3 satz 3 zpo nach rechts ähnlichkeit braucht man eine einseitige erledigt erklärung die klage kann natürlich auch nach rechtshängigkeit noch zurückgenommen werden aber dann nur ohne die für den kläger günstige kosten regelung in § 269 absatz 3 satz 3 zpo damit hätten wir auch die wesentlichen rechtsfolgen der klagerücknahme geklärt fassen wir noch einmal zusammen die klagerücknahme erfolgt durch schriftsatz oder durch erklärung in der mündlichen verhandlung und führt dazu dass der rechtsstreit rückwirkend so zu behandeln ist als wäre er niemals anhängig geworden zum schutz des beklagten erfordert die klagerücknahme dessen einwilligung sobald zur sache verhandelt worden ist wichtige rechtsfolge der klagerücknahme ist dass grundsätzlich der kläger die kosten zu tragen hat das gilt aber nicht wenn sich der rechtsstreit vor rechtshängigkeit erledigt hat dann ist zwar nach rechtsprechung des bgh keine einseitige erledigungserklärung möglich aber eben eine klagerücknahme nach § 269 absatz 3 satz 3 zpo das war es mit unserem video vielen dank fürs zu sehen und bis zum nächsten mal [Musik]