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Überblick zur Stellvertretung im BGB

in diesem Video soll es um einer der kompliziertesten Themen aus dem gesamten BGB arstoff gehen und zwar die Stellvertretung nach den Paragraphen 144 fort folgende und ich weiß dieses Video ist 30 Minuten lang aber in Bezug auf die Stellvertretung gibt es in der Klausur leider nun mal sehr viel zu wissen und die Stellvertretung ist nun mal leider auch ein wenig komplex wir wollen jetzt auch direkt mal beginnen mit einem Beispiel für die Stellvertretung in welchem Fall kommt denn diese Stellvertretung z.B in Betracht wir stellen uns an den Geschäftsfrau vor und diese erklärt jetzt gegenüber einem Mitarbeiter folgendes handle mit unserem Kunden einen fairen Deal aus daraufhin geht der Mitarbeiter zu dem Kunden und sagt ihm z.B ich vertrete heute V Vogel ich mache Ihnen folgendes Angebot in diesem Fallbeispiel gibt natürlich dieser Mitarbeiter dieser Vertreter für die Chefin eine Willenserklärung ab und handelt in ihrem Namen einen Kaufvertrag aus und das ist im Prinzip was die Stellvertretung meint doch bevor wir beginnen können müssen wir uns ganz kurz mit paar Begriffen auseinandersetzen die notwendig sind damit das Video auch verstanden werden kann wir haben immer mindestens drei Personen die relevant werden bei der Stellvertretung einerseits die zu vertretende Person dann noch der Vertreter und zu guter letzt noch der andere Teil oder die Vertragspartei mit dem letztendlich eben der Vertrag mit der zuvertretenen Person zustande kommt denn der Vertreter schließt natürlich in aller Regel hier kein Vertrag sondern eben die zu vertretene Person diejenige die den Vertreter losgeschickt hat und eben der andere Teil die Vertragspartei hier kommt in der Klausur zumindest in aller Regel ein Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB in Betracht das nennt man auch das Außenverhältnis das Innenverhältnis ist wiederum das Verhältnis zwischen der zu vertretenden Person und dem Vertreter hierbei kommt es vor allem auf die Vollmacht an dass eben auch der Vertreter die zu vertretene Person vertreten darf und letztendlich kommt es dann natürlich darauf an dass der Vertreter die Vertragsverhandlungen vornimmt und eben mit der anderen Vertragspartei eigene Willenserklärungen austauscht und eben letztendlich einen Kaufvertrag ermöglicht das ist die Grundsituation und paar Begriffe die ihr mal gehört haben solltet wir wollen jetzt direkt weitergehen zum Prüfungsschema der Stellvertretung hier würden wir immer unter der Willenserklärung die die eine Vertragspartei nicht selbst abgegeben hat in unserem Fallbeispiel z.B beim Angebot hinschreiben dass der eine Vertragspartner in dem Fall eben die zu vertretende Person keine eigene Willenserklärung abgegeben hat jedoch hat eben ein Vertreter hier a eine Willenserklärung abgegeben und diese könnte jetzt nach Paragraph 164 absatz 1 Satz 1 BGB unmittelbar für und gegen die zuvertretene Person wirken diese Formulierung habe ich mir auch nicht ger ausgedacht denn diese steht genauso in paragraph 164 absatz 1 Satz 1 drin hier steht eben drin dass die benserklärung für und gegen den Vertreter wirkt und das sollten wir so im Obersatz auch immer hinschreiben damit klar wird dass man natürlich auch mit dem BGB arbeitet daneben werden im übrigen auch mehr oder weniger die ganzen Voraussetzungen genannt die für die Stellvertretung erforderlich sind und das sind vor allem die Zulässigkeit der Stellvertretung das Handeln in fremden Namen des Stellvertreters ein Vorliegen einer Vertretungsmacht und auch wichtig ist dass der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgegeben hat wobei ich zugeben muss Punkt 1 dürft ihr in aller Regel in der Klausur vollkommen vernachlässigen denn die Stellvertretung ist nicht immer zulässig außer bei höchstpönlichen Rechtsgeschäften wie z.B der Eheschließung ein Stellvertreter kann selbst verständlich nicht für mich eine Ehe eingehen das muss ich schon selbst tun die Zeit muss ich schon selbst finden wir wollen dementsprechend direkt Weitergehen zu Punkt 2 dem Handeln in fremden Namen das meint das sogenannte offenkundigkeitsprinzip wir dürften diesen Punkt also auch offenkundigkeitsprinzip nennen wichtig ist hier einfach nur dass das Handeln in fremden Namen des vertret entweder ausdrücklich oder konkludent erklärt wurde es muss also dem anderen Vertragsteil klar sein dass eben dieser Vertreter als Vertreter Auftritt also in fremden Namen agiert das steht auch so in paragraph 164 drin auch steht hier übrigens in Absatz 1 Satz 2 drin dass es egal ist eben ob dies ausdrücklich geschieht also ob der Vertreter ausdrücklich sagt ich vertrete Frau Vogel oder ob das Ganze eben konkludent erfolgt also aus den Umständen klar wird in den meisten klausurfällen müssten wir dann als also auslegen was genau der Vertreter sagt und ob sich hieraus erkennen lässt dass die Person in fremden Namen handelt wir müssten also die Willenserklärung des Vertreters nach Paragraph 133 und 157 auslegen um eben zu wissen ob das offenkundigkeitsprinzip gewahrt ist jetzt gibt es hier allerdings noch eine besondere Auslegungsregel nur in der Stellvertretung die man unbedingt kennen sollte und diese ist vor allem unter dem Begriff des Unternehmens bezogenen Geschäfts bekannt das meint z.B folgende Kaufangebot wir stellen uns eine e-Mail vor und hier steht drin lieber Valentin ich bestelle hier mit 10 kg rinfleisch Produktnummer 513 mit freundlichen Grüßen Kevin und darunter steht auch noch my food Truck GmbH hier wird relativ klar dass Kevin nicht als Privatperson auftreten will sondern eben über die Firma bzw über myfood Truck GmbH und immer dann wenn ein Unternehmen erkennbar ist ist nach dieser Auslegungsregel davon auszugehen dass nicht ein Kaufvertrag mit der Privatperson in Betracht kommt sondern eben zwischen Valentin natürlich einerseits bzw seinem Unternehmen und my food Truck GmbH immer dann wenn ein Unternehmen im Vordergrund liegt kommt immer nur ein Geschäft mit diesem Unternehmen in Betracht gleich gilt z.B auch beim Apple Mitarbeiter im Apple Store hier müsste die Person natürlich nicht sagen dass sie Apple vertritt und das müsste auch nicht noch besonders konkludent erkennbar sein es reicht wirklich einfach aus dass diese Person im Apple Laden uns etwas verkauft denn da wird vollkommen klar dass wird keinen Vertrag mit dieser Privatperson schließen sondern mit dem Unternehmen Apple selbst eine Auslegungsregel die ihr auf jeden Fall mal gehört haben solltet nun die wichtige Frage was ist denn wenn das offenkundigkeitsprinzip gewahrt bzw nicht gewahrt wurde wenn die Person in fremden Namen auftritt dann kommt natürlich ein Vertrag zwischen der zu vertretenden Person und z.B dem Käufer in Betracht wenn das allerdings nicht gewahrt ist dann kommt in aller Regel ein Vertrag zwischen der handelen Person also dem Vertreter und dem Vertragspartner in Betracht das ist sehr wichtig zu wissen wenn das offenkundigkeitsprinzip nicht gewahrt ist also der Vertreter nicht erwähnt dass er in fremden Namen handelt dann geht er in aller Regel selbst einen Vertrag ein und zwar eben mit diesem Vertragspartner im übrigen und das könnt ihr euch schon mal merken wird in der anfächte natürlich näher besprochen kann die Person auch nicht anfechten die Person kann diesen Kaufvertrag den sie potenziell gar nicht ein gehen wollte dieser Vertreter kann das ganze nicht anfechten das steht so in paragraph 164 Absatz 2 BGB drin das habt Ihr vielleicht einfach mal gehört nun gibt es noch eine Ausnahme denn es gibt bestimmte Fälle in denen ist das offenkundigkeitsprinzip unbeachtlich und das immer dann wenn ein Geschäft vorliegt für den den es angeht das ist z.B immer der Fall wenn man im Supermarkt einfach nur irgendwelche billigen Lebensmittel kauft die wirklich jeder Mann kauft en darf entscheidend ist hierbei wirklich immer ein Geschäft für den den es angeht liegt in der Regel immer dann vor wenn es dem anderen Vertragspartner z.B eben den Lidl Inhaber egal ist mit wem er einen Vertrag schließt und grundsätzlich müsst ihr das natürlich immer nach einzelumständen ermitteln was gibt der Sachverhalt konkret her es gibt jedoch paar Indizien die immer für so ein Geschäft für den den es angeht sprechen das sind vor allem Bargeldzahlungen immer dann wenn ein Produkt in Bargeld bezahlt wird kann das schon hierfür sprechen also dann wenn der Vertrag sofort erfüllt wird viel wichtiger ist jedoch dass es sich um Geschäfte des täglichen Lebens handelt ein Geschäft des täglichen Lebens ist z.B der Kauf von Lebensmittel oder aber auch z.B der Kauf von Zugtickets oder ähnliches und auch relevant ist hier dass es sich nicht um Kaufsachen oder Kaufoptionen mit Altersbeschränkung handelt bedeutet wenn wir im Supermarkt also eine Flasche Alkohol kaufen dann kann das niemals ein Geschäft für den den es angeht sein weil nicht jeder Mann eben Alkohol kaufen kann denn man muss ja hier für mindestens 16 bzw 18 Jahre alt in Deutschland sein deshalb kann in solchen Fällen eben kein Geschäft für den den es angeht vorliegt wenn all diese vier Punkte erfüllt sind kann man grundsätzlich davon ausgehen dass ein solches Geschäft vorliegt aber auch hier immer unbedingt vorsichtig sein und überlegen ob nicht doch ein gewisses Schutzinteresse des Vertragspartners besteht das war auch so ziemlich alles zum offenkundigkeitsprinzip wir wollen weitergehen zur Vertretungsmacht denn das ist natürlich so der essentielle Punkt bei der Stellvertretung der Vertreter muss mit Vertretungsmacht und auch innerhalb dieser Vertretungsmacht gehandelt haben und die Vertretungsmacht würde ich jetzt noch mal in weitere Punkte untergliedern in der Klausur und zwar folgendermaßen entschuldigt im übrigen dass hier jetzt vierten steht natürlich mein das drittens Vertretungsmacht wir würden die Vertretungsmacht jedenfalls in drei Punkten prüfen erstmal würden wir prüfen ob eine Vertretungsmacht vorliegt danach ermitteln wir den Umfang der Vertretungsmacht und über überlegen ob die Person innerhalb dieses Umfangs auch gehandelt hat und zu guter Letzt überlegen wir ob die Vertretungsmacht nicht sogar erloschen wurde wir beginnen direkt mal mit Punkt A wie prüfen wir ob eine Vertretungsmacht vorliegt und das ist tatsächlich gar nicht so einfach denn es gibt verschiedene Möglichkeiten wie eine Vertretungsmacht entstehen kann einerseits aufgrund Gesetzes also aufgrund eines paragraphens oder auch z.B aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmachterteilung also wenn ich irgendeiner Person direkt sage du darfst mich vertreten aber auch z.B Kraft rechtscheins und letzteres wollen wir uns erst ganz am Ende des Videos anschauen jetzt soll es erstmal um die Vertretungsmacht kraft Gesetzes und Kraft rechtsgeschäftlicher Vollmachterteilung gehen wir beginnen mal mit der gesetzlichen Vertretungsmacht diese ist natürlich einfach im Gesetz geregelt und auch nicht weiter kompliziert gesetzliche Vertreter sind z.B Eltern für ihre Kinder nach Paragraf 1629 BGB oder z.B Geschäftsführer für Unternehmen nach paragra 35 GmbH Gesetz aber auch z.B ladenmitarbeiter für den Ladeninhaber nach Paragraph 56 HGB das sind so die wichtigsten Normen bei den gesetzlichen Vertretern ich halte das eh nur für bedingt Klausur relevant wie gesagt wenn ihr diese Normen kennt ist das natürlich in der Klausur vorteilhaft sonst könnt ihr euch auch einfach nur merken dass eben in solchen Fällen stets eine gesetzliche Vollmacht vorliegt wir wollen Weitergehen zu was viel Wichtigerem und zwar der rechtsgeschäftlichen Vollmacht das meint das man einer anderen Person einfach direkt gesagt direkt erteilt hat dass sie eben Vollmacht bezüglich z.B dem verhandeln eines Kaufvertrags hat also man erteilt einer Person rechtsgeschäftlich eine Vollmacht und das Ganze ist in paragraph 167 BGB geregelt und das Erteilen einer solchen Vollmacht funktioniert stets mit einer Erklärung bzw auch natürlich einer empfangsbedürftigen Erklärung bedeutet theoretisch sollte das mal fragwürdig sein müssten wir hier z.B auch Abgabe und Zugang ansprechen und wichtig ist auch diese Vollmachtserklärung kann jetzt entweder gegenüber dem Vertreter erfolgen oder gegenüber dem Vertragspartner das mag jetzt ein wenig verwirrend wirkden gemeint ist dass eben diese Vollmachterteilung im Innen und Außenverhältnis erfolgen kann im Innenverhältnis erfolgt sie z.B dann wenn man dem Vertreter selbst sagt handle mit a ein Preis für sein Laptop aus hier erklärt man natürlich gegenüber dem Vertreter dass dieser eine Vollmacht für einen ein Laptop Kauf hat wenn man jetzt diese Vertretungsmacht im Außenverhältnis erklärt dann könnte das in etwa wie folgt aussehen man sagt dem Laptop Verkäufer bereits gleich kommt man Vertreter vorbei der handelt mit dir einen Kaufpreis aus hier erklärt man gegenüber dem Vertragspartner dass eben eine Stellvertretung vorliegt beides ist grundsätzlich möglich zu guter Letzt gibt es natürlich jetzt wie schon vorher erwähnt auch noch die vertretungsmachtkraft rechtscheins damit wollen wir uns jedoch erst am Ende befassen und wollen direkt mal weitergehen zum Umfang der Vertretung macht nachdem wir festgestellt haben dass eine vorliegt müssen wir nun ermitteln für was genau jemand Vertretungsmacht hat und ob er diesen Umfang auch eingehalten hat bedeutet wie auch gerade erwähnt wir würden diesen Punkt stets in zwei Schritten prüfen in Schritt eins prüfen wir wie hoch der Umfang der Vertretungsmacht ist was darf er kaufen für was wurde er konkret beauftragt bei gesetzlichen Vertretern ergibt sich das einfach aus dem Gesetz das halte ich erstens in der Klausur nur für bedingt relevant und zweitens gehe ich auf das Eltern kindindverhältnis was wohl in der bgbtika so besonders wichtig ist sowieso noch mal gesondert im minderjährigkeitsrecht ein deshalb haben wir direkt auch weitergehen zum Umfang bei erteilter Vollmacht denn hierbei müssen wir natürlich eben diese Vollmachtserteilung diese empfangsbedürf die GE willllenserklärung auslegen und zwar nach Paragraph 133 157 und hier müssen wir überlegen für was er Aussicht eines objektiven Betrachters im Namen der zuvertretenden Person z.B kaufen durf und nachdem wir jetzt genau wissen was er durürfte der Vertreter und was nicht stellen wir uns nun die logische Folgefrage hat denn der Vertreter innerhalb dieser konkreten Vertretungsmacht gehandelt das war ein bisschen viel hier mal ein Beispiel wir stellen uns vor eine Person sagt zu einem Vertreter kauf mir einen Laptop für maximal 1000 €. und nun müssten wir diese Willenserklärung natürlich erstmal auslegen um den Umfang der Vertretungsmacht zu ermitteln und da wird schnell klar er darf irgendeinen Laptop kaufen wichtig ist dieser darf höchstens 1000 € aber natürlich auch alles darunter Kosten bedeutet er darf natürlich ein Laptop für 800 für diese Person kaufen allerdings keinen Laptop für 3000 wenn er nun ein Laptop für 3000 kauft dann handelt er nicht im Umfang der Vertretungsmacht und es liegt keine Vertretungsmacht vor relativ logisch ich wollte das noch mal systematisch so darstellen weil es natürlich potenziell in anderen klausursituationen auch mal komplizierter werden kann nun nachdem wir das als alles festgestellt haben müssten wir es auch noch wenn das in der Klausur fragwürdig ist kurz ansprechen ob die Vertretungsmacht nicht erloschen ist das kommt deshalb in Betracht weil die zu vertretende Person jederzeit die Vollmacht widerrufen kann und zwar nach Paragraph 168 BGB hier ist das Erlöschen der Vollmacht geregelt hier steht nämlich in Satz 2 drin dass die zu vertretene Person jederzeit dieses Rechtsverhältnis also die Stellvertretung widerrufen kann wichtig hierbei ist dass Paragraph 167 Absatz 1 Anwendung findet und das bedeutet vor allem eben dass auch hier wieder eine Wiederrufserklärung erforderlich ist gegenüber entweder dem Vertreter oder der Vertragspartei also hier müssen wir auch noch mal prüfen dass eben eine empfangsbedürftige Willenserklärung vorliegt bedeutet diese müssen wir auch wieder auslegen nach Paragraph 133 157 BGB und natürlich muss hier auch gegebenenfalls Abgabe und Zugang geprüft werden wichtig ist übrigens auch dass nicht die gesamte Stellvertretung widerrufen werden muss auch ein teilwiderruf ist möglich wenn ich z.B einer Person sagt du darfst mir jede Woche für 1000 € Lebensmittel im Supermarkt kaufen und ich danach irgendwann merke 1000 € ist ja viel zu viel dann kann ich natürlich auch sagen ab sofort kannst Du nur noch für 200 € Lebensmittel im Supermarkt für mich kaufen das wäre ein teilwiderruf hier ändert man den Umfang dieser Stellvertretung und auch das ist natürlich möglich das war vielleicht am Ende ein wenig verwirrend grundsätzlich kann eine Vertretungsmacht wiederrufen werden und immer dann wenn sie wiederrufen wurde müssten wir das hier unbedingt ansprechen um letztendlich auf das Ergebnis zu kommen dass keine Vertretungsmacht vorliegt nun allerdings die wirklich entscheidende Frage die ich bisl immer aktiv umgehen konnte was ist denn wenn die Vertretungsmacht nicht vorliegt was passiert denn denn was ist die Rechtsfolge hiervon denn wir wissen bei Punkt 2 ist ja die Rechtsfolge dass ein Eigengeschäft des Vertreters zustande kommt bei Punkt 3 ist das Ganze jedoch etwas anders und auch gar nicht mal unkompliziert denn grundsätzlich wird der Vertrag zwischen der zu vertretenden Person und dem Vertragspartner erst dann unwirksam die zu vertretende Person nicht den Vertrag genehmigt oder andersrum formuliert der Vertrag ist jetzt bei fehlender Vertretungsmacht zunächst schwebend unwirksam kann jedoch wieder wirksam werden wenn die zu vertretende Person diesen Kaufvertrag oder generell diesen Vertrag genehmigt und übrigens die Genehmigung hier könnt ihr euch Paragraph 184 Absatz 1 zitieren meint die nachträgliche Zustimmung bedeutet also wenn ein Stellvertreter ohne Vertretungsmacht auftritt dann kann sich diese zu vertretene Person denken gut der war zwar nicht mein Vertreter aber den Vertrag den er gemacht hat finde ich trotzdem toll ich stimme nachträglich dem Vertrag zu und dadurch wird diese fehlende Vertretungsmacht sozusagen unbeachtlich ich hoffe das ganze war nicht zu verwirren und ihr versteht ein wenig was ich meine beachtet im übrigen auch solange der Vertragspartner auch auf die Genehmigung der zu vertretenden Person wartet kann er jederzeit widerrufen also er kann jederzeit sagen moment mal Nein der kauvertrag kommt nicht in Betracht ich habe keine Lust ewig auf eine Genehmigung zu warten oder ähnliches das geht allerdings nicht und das ist sehr wichtig wenn der Vertragspartner also z.B der laptopverkäufer genau wusste dass der Vertreter eigentlich ohne Vertretungsmacht auftritt dann kann er nicht wiedderrufen das ist die Ausnahme aus Paragraph 178 die definitiv in der KUS vielleicht auch nicht vergessen solltet und wenn nun also jetzt tatsächlich auch diese Genehmigung nicht vorliegt dann ist der Vertrag endgültig unwirksam allerdings müssten wir natürlich auch beachten dass jetzt noch potenziell nachdem wir das alles geprüft haben eine duldungs oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt bzw da kommen wir endlich dazu zu einer Vertretungsmacht Kraft rechtscheins ich erkläre diese erst jetzt weil wirklich wichtig ist dass wir die erst dann ansprechen wenn wir die gesetzliche und die rechtsgeschäftliche bereits meint haben fangt also bitte nicht blind immer hiermit an sondern erwähnt davor zumindest kurz dass die gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vollmacht nicht vorliegt nun wie funktioniert jetzt eine vertretungsmachtkraft rechtscheins gemeint ist eine Situation in der eine Person ohne Vertretungsmacht also ohne gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht Auftritt allerdings das ganze der zu vertretenen Person zuzurechnen ist das mag ein wenig verwirrend wirken es wird klarer wenn wir uns die beiden rechtsscheinstatbestände angucken denn es gibt nur die sogenannte Duldungsvollmacht und die Anscheinsvollmacht das sind die einzigen beiden Situationen bei denen eine Vertretungsmacht Kraft rechtscheins nach herrschender Meinung möglich ist gemeint ist die Situation dass die zu vertretende Person genau weiß dass eine Person als Vertreter Auftritt obwohl sie gar keine Vertretungsmacht erteilt bekommen hat aber nichts unternimmt hier ein Beispiel damit schnell klar wird was gemeint ist wir stellen uns ein Autohaus vor hier werden verschiedenste Autos verkauft und sehr häufig befindet sich sich auf diesem Gelände ein Autoliebhaber und dieser Autoliebhaber unterhält sich gerne mit allen möglichen Kunden auf diesem Autohof und berät diese er erklärt sogar wie die Autos funktionieren und wie viel diese Kosten und hat es schon mehrmals geschafft Kunden zu überzeugen ein Auto zu kaufen sowie auch bei diesem Kunden hier das ganze weiß der Geschäftsführer der Geschäftsführer denkt sich jetzt das ist ja unglaublich toll für mich dass irgendein Autoliebhaber den ich nicht mal bezahle der nicht mal eine Vollmacht hat für mich Verträge für mein Unternehmen schließt das ist ja großartig da unternehme ich gar nichts Leute werden zwar denken dass der ein Vertreter ist ist er allerdings nicht für mich hat das nur Vorteile ich dulde das sozusagen und das meint die Duldungsvollmacht und die würden wir immer in drei Schritten prüfen zuerst müssen wir feststellen dass ein rechtschein vorliegt bedeutet wir müssen prüfen dass aus objektiver Sicht man denken würde dass die Person als tatsächlicher Vertreter auftritt in dem Fall ist das ja relativ offensichtlich denn man würde wohl denken dass eine Person in einem Laden die ein berät tatsächlich auch Stellvertreter für den Geschäftsinhaber ist nachdem wir festgestellt haben dass ein Rechtsschein vorliegt würden wir nun noch prüfen und das ist wohl der zentrale Punkt hier dass die zu vertretene Person hier der Geschäftsführer Kenntnis bezüglich des Auftretens dieses vermeintlichen Stellvertreters hat in unserem Fallbeispiel ist das ja der Fall denn er weiß ganz genau dass er die ganze Zeit Kunden berätt und auch Verträge mit ihnen schließt zu guter Letzt müssen wir auch noch die Gutgläubigkeit des dritten ansprechen bzw hier des Käufers der eben gerade überzeugt wird der muss gutgläubig gewesen sein das meint im Endeffekt dass man Paragraph 173 BGB anwendet das bedeutet jetzt in dem Fall der Kunde darf nicht gewusst haben dass die Person keine Vertretungsmacht gehabt hat und er darf es auch nicht wissen müssen das steht hier ganz am Ende am Paragraphen und hier empfehle ich unbedingt Paragraph 122 Absatz 2 BGB dazu z schreiben wenn ihr das in eurem jeweiligen Bundesland natürlich dürft denn hier steht die legaldeinition für kennen musste denn das meint das nicht kennen infolge von flässigkeit bedeutet also wenn diese Person fahrlässig nicht wusste dass die Person eigentlich gar kein Stellvertreter ist dann kommt auch keine Anscheinsvollmacht in Betracht die Person muss gutgläubig gehandelt haben in dem Fallbeispiel ist das natürlich der Fall denn es gab jetzt hier keine konkreten Anhaltspunkte dafür dass die Person nicht Stellvertreter für den Geschäftsführer ist ich hoffe das ganze war jetzt nicht zu viel wir wollen jetzt noch übergehen zur Anscheinsvollmacht das ist eben die andere Vertretungsmacht Kraft rechtscheins die in einer Klausur im Betracht kommen kann gemeint ist hier die Fallsituation dass die zu vertretene Person das Auftreten des Vertreters fahrlässig gar nicht erkannt hat ich würde in der Klausur übrigens empfehlen die Anscheinsvollmacht auch erst dann anzusprechen wenn man die duldungsv macht gegebenenfalls auch nur sehr kurz abgelehnt hat gemeint ist im übrigen unter anderem folgendes Beispiel wir stellen uns einen Vertreter vor und der geht wie jeden Tag zum gleichen Supermarkt und holt sich dort einen Apfel den auch hier der D immer schon für die V bereit gelegt hat und diesen Apfel das sagt sie auch braucht sie für ihre Vorgesetzte a und wie jeden Tag geht sie danach zu a und übergibt ihr den Apfel a nimmt den Apfel nun dankend an weiß jedoch auch dass sie relativ knapp bei Kasse ist und muss da her die V feuern damit sie sich Geld spart nun hat v natürlich keine Vertretungsmacht mehr denn die Vertretungsmacht ist nun erloschen dennoch geht V am nächsten Tag wieder zu d und verlangt wieder einen Apfel angeblich für die vorgesetzte a und nun ist die Frage ob hier jetzt ein Kaufvertrag zwischen dem supermarktinhaber und der zu vertretenden Person also a in Betracht kommt bzw ob V in dieser Situation jetzt immer noch Stellvertreter ist obwohl die Stellvertretung eigentlich erloschen ist und das ist immer möglich aufgrund einer sogenannten Anscheinsvollmacht wir würden erstmal wieder vor auch den Rechtsschein prüfen wir müssen also prüfen ob die Person den Anschein erweckt ein Stellvertreter für diese Person zu sein und hierbei ist nach Rechtsprechung und auch herrschender Meinung vor allem relevant dass die Person davor schon mehrmals als tatsächlicher Stellvertreter aufgetreten ist das ist bei der Anscheinsvollmacht sehr wichtig die Person muss davor als tatsächlicher Stellvertreter mehrmals aufgetreten sein daneben ist jetzt auch wichtig dass die zu vertretende Person fahrlässig nicht wusste dass der Vertreter weiterhin als Stellvertreter für sie auftritt also hier ist eine fahrlässige Unkenntnis erforderlich und zu guter Letzt würden wir noch Punkt C wieder mal ansprechen in dem Fall müsste hier D oder auch potenzielle supermarktinhaber gutgläubig gehandelt haben er hätte also nicht wissen dürfen dass V keine Vollmacht mehr hat und dies auch nicht fahlässig verkannt haben das waren duldungs und Anscheinsvollmacht und wenn wir nun auch festgestellt haben dass diese ebenfalls nicht vorliegen dann wäre der Vertrag natürlich endgültig unwirksam das war jetzt endlich auch alles zur Vertretungsmacht wir wollen jetzt endlich weitergehen zum letzten Punkt der eigenen Willenserklärung hier ist jetzt natürlich relevant dass der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgegeben hat in unserem Fallbeispiel das wir immer hatten war das stets der Fall also wenn der stell Treter z.B einen Vertrag aushandelt dann gibt dieser natürlich eigene Willenserklärungen ab denn er kann selber entscheiden welchen Kaufpreis er z.B konkret verlangen wird anders ist es jedoch wenn die zu vertretende Person etwas sagt Wie richte dem Kunden aus ich nehme sein Angebot an hier hat die Person natürlich keinerlei Spielraum und sie gibt keine eigene Willenserklärung ab sondern übergibt lediglich eine fremde Willenserklärung wenn Sie nun losgeht und der anderen Person genau das sagt und und das ist die wichtige Unterscheidung zwischen einem Vertreter und einem Boten denn Vertreter äußern eigene Willenserklärungen und boten übergeben fremde Willenserklärungen und das Entscheidende abgrenzungsmerkmal ist wie auch vorher schon erwähnt natürlich hier ob ein Objektiv erkennbarer Entscheidungsspielraum des Vertreters bzw des Boten vorlag und es kommt hier auch wirklich darauf an wie die Person eben konkret auftritt wenn ein Vertreter oder Bote z.B auftritt und sagt ich brauche ein neues iPad für mein dead dann gibt die Person hier natürlich ganz Klar Preis dass sie als Stellvertreter handelt denn sie hat keine konkrete Vorgaben welches iPad hier gekauft werden muss und lässt sich auch gerne beraten und kauft dann gebenenfalls eben nach eigenen Überlegungen ein bestimmtes Modell die Person gibt hier also ganz klar eigene Willenserklärungen ab anders kann es sein wenn die Person folgendermaßen auftritt und sagt ich soll ihn ausrichten mein Papa würde das iPad 5 Pro Max leit ultra für 5000 € kaufen in dem Fallbeispiel ist das so präzise und zeigt tendenziell dass keine eigene Willenserklärung abgegeben werden soll sondern er lediglich eine fremde übergibt hier tritt die Person tendenziell als Bote und nicht Vertreter auf in einem solchen Fallbeispiel liegt keine Stellvertretung vor wichtig ist jedoch dass der Vertreter zumindest beschränkt geschäftsfähig sein muss er muss also älter als 7 Jahre alt sein das ist so in paragraph 165 BGB geregelt beim Bote hingegen ist total egal ob dieser geschäftsfähig war der Bote kann also auch ein Jahr alt sein es ist komplett egal der Bote äußert ja keine eigene Willenserklärung sondern funktioniert sozusagen wie ein Brief deshalb ist hier die Geschäftsfähigkeit unbeachtlich und jetzt gibt es noch eine Problematik mit der wir uns ganz kurz befassen wollen was ist denn wenn ich einen Stellvertreter beauftrage z.B näm ich sag Handel mit dem Verkäufer einen fairen Deal für sein Auto aus nehme kein Angebot über 10.000 € an die Person dann allerdings los geht und zu dem Autoverkäufer sagt Frau Vogel würde gerne dein Auto für 10.000 € kaufen daraufhin sagt die andere Person Deal 10.000 € sind Superpreis und nimmt das sofort an nun haben wir natürlich folgendes Problem die zu vertretene Person hat natürlich einen Stellvertreter beauftragt allein schon deshalb weil der Stellvertreter ja Entscheidungsspielraum beim Kaufpreis hat denn klar er darf nicht über 10 000 € gehen aber abgesehen davon darf er den Kaufpreis nach Belieben runterhandeln jedoch tritt diese Person jetzt gegenüber dem Vertragspartner als Bote auf und hier stellen wir uns jetzt natürlich die logische Frage ist nun ein Kaufvertrag zustande gekommen zwischen der zu vertretenen Person und dem Autoverkäufer und ihr könnt euch hier stets merken das ist immer noch der Fall auch wenn die Person als Bote Auftritt diese Willenserklärung bleibt zurechenbar denn die zu vertretene Person hat ja genau das bekommen was sie wollte und zwar das Auto des autoverkäufers für höchstens 10.000 €. deshalb wie gesagt die ist nicht schutzwürdig und deshalb ist es egal wenn ein ein Vertreter dann objektiv gesehen als Bote Auftritt natürlich wenn der Bote jetzt die 10 000 € überschritten hätte dann lege natürlich keine Vertretungsmacht vor weil die Person den Umfang der Vertretungsmacht überschritten hätte das hatte ich ja schon oben erwähnt dann wäre tendenziell kein Kaufvertrag zustande gekommen das wäre allerdings alles kein Problem beim Punkt 4 der eigenen Willenserklärung sondern bei Punkt 3 natürlich wir wollen jetzt noch mal ganz kurz zusammenfassen was passiert bei jedem Punkt der fehlt und wir beginnen mal be im Handel in fremden Namen wenn das offenkundigkeitsprinzip nicht gewartt ist dann liegt keine Stellvertretung vor und es kommt in der Regel ein Eigengeschäft des Vertreters mit dem anderen Vertragsteil in Betracht wenn keine Vertretungsmacht vorliegt dann ist der Vertrag grundsätzlich mal unwirksam sobald die zu vertretende Person die Genehmigung des Kaufvertrags verweigert hat wenn die Person keine eigene Willenserklärung abgegeben hat sondern lediglich eine fremde übergeben hat dann ist das in der Regel erstmal unschädlich es liegt zwar dann keine Stellvertretung vor aber eine Zurechnung ist weiterhin als Bote möglich das war jetzt auch schon ziemlich das wichtigste zur Stellvertretung eine Sache habe ich noch unerwähnt gelassen darauf möchte ich zumindest ganz kurz eingehen und zwar den Paragraphen 181 BGB das sogenannte in sichgeschäft bevor ich den durchaus komplizierten Paragraphen vorlese erkläre ich direkt was gemeint ist wir stellen uns eine zu vertretende Person vor und die sagt zum Vertreter kaufe mir 200 g Zwiebeln hier 2 €. eigentlich soll die Person sich jetzt nach Belieben einen Supermarkt aussuchen und für 2 € Zwiebeln kaufen tatsächlich denkt sie sich moment mal ich steck die 2 € lieber selbst ein gehe zu meinem Garten in dem ich Zwiebeln anbaue und gebe ihm einfach einer dieser selbstangebauten Zwiebeln das wäre ein inicht Geschäft und solche in sich Geschäfte sind grundsätzlich unwirksam außer die zu vertretene Person genehmigt den Vertrag das habt ihr am Ende vielleicht einfach mal gehört ich danke dann auch schon vielmals fürs zuschauen ich freue mich wirklich über jeden einzelnen Abonnenten like oder Kommentar und hoffe wir sehen uns hier im nächsten Video wieder vielen Dank fürs zuschauen