Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Schulrecht

Sep 18, 2024

Vortrag über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Einführung

  • Vortrag von Rothschütz-Zacher und Ricarda Kaiser
  • Thema: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Wichtiger Paragraf: §90

Zweck von §90

  • Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule
  • Erfüllung der Schulpflicht
  • Einhaltung der Schulordnung
  • Schutz von Personen und Sachen an der Schule

Grundsätze des §90

  • Pädagogische Erziehungsmaßnahmen haben Vorrang
  • Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und Zweck
  • Klarheit über Schuldhaftigkeit des Verhaltens (vorsätzlich oder fahrlässig)
  • Keine körperliche Züchtigung erlaubt
  • Keine Kollektivstrafen
  • Tests oder Klassenarbeiten nicht als Strafe

Ermessen bei Maßnahmen

  • Ermessensspielraum bei der Wahl der Strafe
  • Verpflichtung, pädagogische Sinnhaftigkeit zu prüfen

Zuständigkeiten für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Klassenlehrer/Fachlehrer/Schulleiter: bis zu zwei Stunden Nachsitzen
  • Schulleitung: bis zu vier Stunden Nachsitzen, Überweisung in Parallelklasse, Unterrichtsausschluss
  • Schulausschluss als höchste Maßnahme

Schulausschluss und weitere Maßnahmen

  • Anhörung der Klassenkonferenz bei Schulausschluss
  • RP kann entscheiden, dass ein Schüler den gesamten Bezirk nicht besuchen darf
  • KM kann über Schulverbot im gesamten Bundesland entscheiden

Verwaltungsakte

  • Formale Korrektheit und Ankündigung notwendig
  • Schüler und Eltern haben Anhörungsrecht
  • Widerspruchsmöglichkeiten ohne aufschiebende Wirkung

Sonstiges

  • Möglichkeit einer sozialen Strafe bei Zustimmung
  • Übersicht in Skript und Grafik

Empfehlung für die Prüfung

  • Überblick über Schritte und Zuständigkeiten im Skript anschauen
  • Grafik zur Erklärung der Abläufe nutzen
  • Kapitel über Rechtsverhältnisse und nicht rechtsfähige Anstalt konsultieren

Viel Erfolg bei der Prüfung!