Vortrag über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Einführung
- Vortrag von Rothschütz-Zacher und Ricarda Kaiser
- Thema: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Wichtiger Paragraf: §90
Zweck von §90
- Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule
- Erfüllung der Schulpflicht
- Einhaltung der Schulordnung
- Schutz von Personen und Sachen an der Schule
Grundsätze des §90
- Pädagogische Erziehungsmaßnahmen haben Vorrang
- Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und Zweck
- Klarheit über Schuldhaftigkeit des Verhaltens (vorsätzlich oder fahrlässig)
- Keine körperliche Züchtigung erlaubt
- Keine Kollektivstrafen
- Tests oder Klassenarbeiten nicht als Strafe
Ermessen bei Maßnahmen
- Ermessensspielraum bei der Wahl der Strafe
- Verpflichtung, pädagogische Sinnhaftigkeit zu prüfen
Zuständigkeiten für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Klassenlehrer/Fachlehrer/Schulleiter: bis zu zwei Stunden Nachsitzen
- Schulleitung: bis zu vier Stunden Nachsitzen, Überweisung in Parallelklasse, Unterrichtsausschluss
- Schulausschluss als höchste Maßnahme
Schulausschluss und weitere Maßnahmen
- Anhörung der Klassenkonferenz bei Schulausschluss
- RP kann entscheiden, dass ein Schüler den gesamten Bezirk nicht besuchen darf
- KM kann über Schulverbot im gesamten Bundesland entscheiden
Verwaltungsakte
- Formale Korrektheit und Ankündigung notwendig
- Schüler und Eltern haben Anhörungsrecht
- Widerspruchsmöglichkeiten ohne aufschiebende Wirkung
Sonstiges
- Möglichkeit einer sozialen Strafe bei Zustimmung
- Übersicht in Skript und Grafik
Empfehlung für die Prüfung
- Überblick über Schritte und Zuständigkeiten im Skript anschauen
- Grafik zur Erklärung der Abläufe nutzen
- Kapitel über Rechtsverhältnisse und nicht rechtsfähige Anstalt konsultieren
Viel Erfolg bei der Prüfung!