Hallo, ich bin Rothschütz-Zacher, ich bin GEW-Kreisvorsitzende im Schwarzwald-Barkreis. Wir halten den Vortrag heute zu zweit. Hallo, ich bin Ricarda Kaiser, ich bin Vorsitzende im Kreis Mannheim. Wir möchten euch in diesem Video jetzt gerne das Thema Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen darlegen und hoffen, dass ihr am Ende die Fragen im Skript gut beantworten könnt.
Los geht's! Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen, ganz wichtig ist, dass er den Paragrafen könnte, ist der Paragraf 90. Also den wirklich lernen, wirklich wissen, den braucht er, den braucht er auch später immer wieder mal, zumindest muss man mit ihm was verknüpfen können, und zwar, dass das die Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen sind. Was ist denn der Zweck von Paragraf 90? Es geht einmal darum, dass der Erziehungs-und Bildungsauftrag der Schule verwirklicht werden kann, dass damit auch die Schulpflicht erfüllt wird. dass die Einhaltung der Schulordnung gewährleistet ist und dass einfach ein Schutz von Personen und Sachen an der Schule auch gewährleistet ist.
Es gibt gewisse Grundsätze beim Paragraf 90. Also es ist eine rein pädagogische Erziehungsmaßnahme, die muss vorher stattfinden und die hat immer Vorrang. Das heißt, die muss ich abwägen, bevor ich eigentlich in den Paragraf 90 rutsche. Es ist eine Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Was heißt es? und Zweck müssen ins Verhältnis gesetzt werden. Also erreiche ich mit dem, was ich als Strafe heranziehe, den Zweck, den ich haben möchte. Das muss ich wirklich abwägen.
Das heißt, diese Verhältnismäßigkeit. Es muss klar sein, dass der Schüler, die Schülerin, das, was er getan hat oder sie getan hat, dass das schuldhaft war. Also dass es vorsätzlich oder fahrlässig war. Also es kann alles andere... Darf keine Rolle spielen.
Also wenn das aus Versehen passiert ist oder gar kein Vorsatz da war, wie er gehandelt hat, dann fällt es auch nicht unter 90. Körperliche Züchtigung ist definitiv ausgeschlossen, die ist gar nicht erlaubt. Was auch nicht geht, sind Kollektivstrafen. Das heißt, wenn drei beteiligt waren, muss ich trotzdem gucken, dass jeder Einzelne betrachtet wird und jeder einzelne Fall dort auch in den ganzen...
Kontext gestellt wird. Ich kann nicht sagen, alle drei kriegen die gleichen Strafen, sondern ich muss wirklich gucken, wie war der wirkliche Ablauf. Tests oder Klassenarbeiten darf ich nicht als Strafe heranziehen, das ist nicht erlaubt.
Ein wichtiger Grundsatz bei 90 ist das Ermessen. Man hat den Ermessensspielraum. Was steckt hinter dem Begriff Ermessen?
Also Ermessen heißt, ich muss schauen, kann eine andere Strafe getroffen werden? Was macht Sinn? Ist was Pädagogisches sinnvoller?
Und dieses Ermessen, das kann ich nicht sagen, ich mache jetzt hier eine Ermessensentscheidung und da nicht, sondern ich bin verpflichtet, das in Betracht zu ziehen und muss es auch in Betracht ziehen und daraufhin meine Entscheidung treffen. Für euch, für die Prüfung, ist es ganz besonders wichtig zu wissen, wer welche Erziehungs-und Ordnungsmaßnahme verhängen kann. Ihr als Klassenlehrerin oder Fachlehrer Schulleiterin dürft eben nur bis zu zwei Stunden Nachsitzen verordnen.
Alles, was darüber hinausgeht, muss durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Die Schulleitung hat dann verschiedene Möglichkeiten und unterschiedliche Abstufungen, um Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen umzusetzen. Sie kann zunächst mal bis zu vier Stunden Nachsitzen anordnen.
Wenn sich das Verhalten des Schülers dann weiterhin nicht ändert und eine Störung in der Klasse gegeben ist, dann kann der Schüler auch in die Parallelklasse überwiesen werden. Wenn dann weiterhin Störungen sind und keine Verbesserung zu sehen ist, wäre die nächste Stufe eben ein Unterrichtsausschluss für mehrere Tage auszusprechen. Das kann gestuft sein, zunächst zwei Tage, dann fünf Tage. Und im Prinzip ist dabei wichtig, dass das Jugendamt informiert werden muss, wenn mehrere Unterrichtsausschlüsse hintereinander ausgesprochen werden.
Der schwierigste Fall ist, wenn ein Schüler der Schule verwiesen werden muss. Das heißt, wir reden hier von Schulausschluss und für die Prüfung ist wichtig, dass ihr diese Begrifflichkeiten auch klar und deutlich trennt. Also Schulausschluss bedeutet, das Kind muss die Schule verlassen und der Schulleiter muss hierzu die Klassenkonferenz anhören. Der Beschluss der Klassenkonferenz ist aber nicht bindend für die Schulleitung, sondern ist in dem Fall eine Empfehlung und die Schulleitung entscheidet dann, mit Unterstützung und Beratung durch die Schulaufsicht, wo der Schüler im Prinzip einen neuen Platz finden kann.
Schulausschluss ist im Prinzip die höchste Maßnahme, die eine Schule treffen kann. Wenn ganz massive Vorfälle sind, kann es auch passieren, dass ein Schüler für einen ganzen Bezirk im Rahmen eines Regierungspräsidiums nicht mehr in die Schule gehen kann. Das entscheidet dann das RP. Und in ganz gravierenden Fällen, das habe ich bisher aber nur einmal erlebt in meiner Laufbahn, kann auch das KM verhängen, dass ein Schüler in diesem Bundesland nicht mehr beschult werden kann oder eine Schülerin nicht mehr beschult werden kann und dann muss sie eben in einem neuen Bundesland oder er in einem neuen Bundesland seine Schule suchen. Ich hoffe, dass ihr die Begrifflichkeiten jetzt einigermaßen geklärt habt und ansonsten findet ihr in der Tabelle in eurem Skript eine Übersicht über die einzelnen Schritte und auch über die einzelnen Zuständigkeiten und ich empfehle euch, die genauer anzuschauen.
Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen, das ist ganz wichtig, das sind Verwaltungsakte. Und im Gegensatz zu rein pädagogischen Maßnahmen ist es bei Verwaltungsakten wichtig, dass sie formal korrekt angekündigt werden und umgesetzt werden. Das heißt, der Schüler oder die Schülerin und die Eltern haben vor allem das Recht auf Information und dass man sie anhört.
Und das muss auch immer vorher passieren, bevor etwas Schriftliches rausgeht. Der Schüler hat ein Anhörungsrecht und die Eltern haben das auch. Die Eltern haben dann auch die Möglichkeit, einen Widerspruch oder der Schüler je nach Alter zu stellen.
Und ein Widerspruch kann dann auch oder ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage, wenn die gestellt werden von den Eltern, also wenn die sagen, wir sind nicht da damit einverstanden, die begründen das und das Schreiben geht dann an die Schulleitung, hat zur Folge, dass es keine aufschiebende Wirkung hat. Aufschiebende Wirkung würde heißen, Der Unterrichtsausschluss oder der Schulausschluss wird nicht vollzogen, das passiert aber nicht bei 90, sondern er wird trotzdem gemacht, es wird trotzdem einen Unterrichtsausschluss geben und trotzdem einen Schulausschluss, weil er eben keine aufschiebende Wirkung hat. Wichtig ist, wie ich im ersten Teil gesagt habe, immer dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, also die Verfehlung, die der Schüler oder die Schülerin gemacht hat, die muss angemessen. zu der Strafe sein und aber auch gleichzeitig im Kontext gesehen werden.
Also das muss ich als Lehrkraft und als Schulleitung mit im Blick haben. Was ein Verwaltungsakt ist und wie das funktioniert und wie das aussieht, wird euch ausführlich im Kapitel Rechtsverhältnis und Schule als nicht rechtsfähige Anstalt erklärt. Da könnt ihr das nochmal nachhören und im Skript nachlesen, was genau ein Verwaltungsakt ist.
Für die Prüfung könnt ihr ergänzend vielleicht dann auch noch erwähnen, dass es auch die Möglichkeit gibt, statt dieser Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen, die verhängt werden, eben eine Arbeit in sozialen Einrichtungen vorzunehmen. Wenn die Erziehungsberechtigten und die Schüler einverstanden sind, könnte als Wiedergutmachung im Prinzip der Schüler so eine soziale Strafe bekommen und in Einvernehmen mit der Schule und den Erziehungsberechtigten eben dort sich engagieren. im Prinzip dadurch sein Verhalten wieder gut machen. Ihr findet die ganzen Abläufe bei Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen richtig gut erklärt in der Grafik in eurem Skript und ich empfehle euch für die Prüfung auf jeden Fall, das nochmal genauer anzuschauen.
Und dann seid ihr auf jeden Fall fit und wir hoffen, dass ihr dann die Fragen entsprechend gut beantworten könnt und eine gute Prüfung macht. Viel Erfolg!