Schuldrecht BT - Dienstvertrag
Einführung in den Dienstvertrag
- Norm: Paragraph 611 BGB ff.
- Definition:
- Verpflichtung zur Leistung von Diensten gegen Vergütung
- Dienste jeder Art können Gegenstand sein
Abgrenzung von anderen Vertragstypen
- Werkvertrag (Paragraph 631 BGB ff.):
- Erfolg der Tätigkeit wird geschuldet
- Beispiel: Herstellung oder Reparatur eines Tischs
- Arbeitsvertrag (Paragraph 611a BGB):
- Unterfall des Dienstvertrags
- Arbeitnehmer arbeitet weisungsabhängig und dauerhaft
- Beispiel: Angestellte in einem Unternehmen
- Dienstvertrag:
- Tätigkeit wird geschuldet, unabhängig vom Erfolg
- Beispiele: Nachhilfeunterricht, Behandlungsverträge, Unternehmensberatung
Verpflichtungen im Dienstvertrag
- Beispiel: Unternehmensberatung
- Auftraggeber: Verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
- Dienstverpflichteter: Erbringt die vereinbarte Dienstleistung
- Paragraph 612 BGB:
- Vergütung gilt als vereinbart, wenn nach Art der Leistung zu erwarten
- Höhe orientiert sich an der üblichen Vergütung
- Paragraph 614 BGB:
- Dienstverpflichteter ist vorleistungspflichtig (erst Dienst, dann Vergütung)
- Beispiel: Karateunterricht muss erst gegeben werden, dann Vergütung
Beendigung eines Dienstvertrags
- Zeitablauf (Paragraph 620 Abs. 1 BGB):
- Dienstvertrag endet durch Ablauf der vereinbarten Zeit
- Kündigung (Paragraph 620 Abs. 2 BGB):
- Ordentliche Kündigung, Fristen in Paragraph 621 BGB
- Mündliche Kündigung möglich (außer bei Arbeitsverträgen)
- Außerordentliche Kündigung (Paragraphen 626, 627 BGB):
- Fristlose Kündigung möglich bei unzumutbarem Festhalten am Vertrag
Abschließende Hinweise
- Dienstverträge werden seltener in Prüfungen abgefragt als Arbeits- oder Werkverträge.
- Für vertiefte Kenntnisse: Videoreihe zum Arbeitsrecht auf der Website.
- Merken:
- Unterschiede zwischen Dienst-, Werk- und Arbeitsvertrag
- Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten
- Beendigungsarten eines Dienstvertrags
Vielen Dank fürs Zuschauen und Zuhören! Bis zur nächsten Folge!