ja hallo und herzlich willkommen zurück zur Schuldrecht BT Videoreihe wir werden uns heute zusammen den Dienstvertrag nach Paragraphen 611 fortfolgende BGB zusammen anschauen und ich möchte wie immer erst einmal die Norm für euch Vorlesen durch den Dienstvertrag wird derjenige welcher Dienste zusagt zur Leistung der versprochenen Dienste der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet Absatz 2 Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein so ich möchte bevor wir jetzt konkret mit dem Dienstvertrag anfangen und uns die einzelnen wichtigen Normen zusammen anschauen möchte ich einmal mit euch kurz eine Abgrenzung treffen denn wir müssen den Dienstvertrag zwingend von zwei anderen Verträgen unterscheiden und zwar zum einen vom Werkvertrag nach Paragraphen 631 fortfolgende BGB und zum anderen vom Arbeitsvertrag nach Paragraph 611 ABGB der Arbeitsvertrag der ist nachträglich ins BGB eingefügt worden wie wir auch den Zusatz a sehen können und ist ein Unterfall des Dienstvertrages aber wann haben wir jetzt einen Dienstvertrag und wann haben wir einen Arbeitsvertrag und wann haben wir einen Werkvertrag ja bei einem Dienstvertrag ganz allgemein bei einem allgemeinen Dienstvertrag dort wird quasi sich dazu verpflichtet eine Tätigkeit abzuleisten und die Vergütung auf diese Tätigkeit die erfolgt unabhängig vom Erfolg heißt also z.B wenn ein Student einem Schüler Nachhilfeunterricht gibt das wäre ein klassischer Dienstvertrag also wenn wir uns in diesem nachhilfebereich bewegen ja oder auch Behandlungsverträge bei Ärzten sind beispielsweise auch regelmäßig Dienstverträge oder auch Beratung ja also wenn irgendeine Beratung z.B Unternehmensberatung angeboten wird ist das in der Regel ein Dienstvertrag weil nicht ein konkreter Erfolg geschuldet wird lediglich eine Tätigkeit ja hier nämlich die Beratung des Unternehmens beispielsweise ja ein Arbeitsvertrag wie ich bereits gesagt habe ist ein Unterfall des Dienstvertrages und hier verpflichtet sich der Arbeitnehmer in der Regel dauerhaft dazu gegen eine Vergütung Tätigkeiten für den Arbeitgeber weisungsabhängig abzuleisten na das ist der Unterschied zum Dienstvertrag der Arbeitsvertrag erfolgt in der Regel nicht nur einmalig ja sondern beim arbeitsver Vertrag wird eben für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit ein Vertrag unterschrieben bei dem jemand sich einem anderen unterordnet und dementsprechend weisungsabhängig arbeitet das wäre beispielsweise dann der Fall wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft in einem Unternehmen arbeitet ja z.B wo Lakritz hergestellt wird oder Weingummis oder was weiß ich was oder irgendwelche Lebensmittel oder irgendein Unternehmen spielt gar keine Rolle was für eins hier muss übrigens Arbeitnehmer stehen und nicht Arbeitgeber na ganz klar Arbeit neehmer so und bei einem Werkvertrag dort wird nicht das reine tätig werden geschuldet sondern ein konkreter Erfolg gegen eine Vergütung heißt also beispielsweise wenn ein neuer Tisch hergestellt werden soll für eine andere Person ja dann hätten wir hier natürlich den Erfolg die Herstellung des Tisches oder die Reparatur des Tisches be beispielsweise auch so nachdem wir nun geklärt haben wann wir einen reinen Dienstvertrag haben und eben keinen Arbeitsvertrag oder auch keinen Werkvertrag kommen wir nun zu den verschiedenen Pflichten die sich zu einem solchen Dienstvertrag ergeben können ich möchte noch mal ganz kurz festhalten den Werkvertrag werden wir natürlich später in dieser Videoreihe zusammen noch mal besprechen den Arbeitsvertrag den haben wir zusammen in dem Videokurs Arbeitsrecht besprochen welchen wir auf unserer Website wiederfinden im übrigen gilt beim Dienstvertrag also beim reinen Dienstvertrag dass dieser im Vergleich zum Arbeitsvertrag und Werkvertrag nicht so häufig in Prüfungen abgefragt wird wie jetzt beispielsweise eben diese anderen beiden Fälle ist eher seltener D dann reiner Dienstvertrag wirklich abgeprüft wird so aber dennoch welche Verpflichtungen ergeben sich hier anhand eines Beispiels beim Dienstvertrag ich lese vor williw Einzelunternehmer bucht eine Unternehmensberatung bei Helene h die einmalige Unternehmensberatung kostet den WF 350 € bei der Sitzung stellt hdmw verschiedene Konzepte vor wie dieser sein Unternehmen wirtschaftlicher gestalten kann ja Einzelunternehmer bedeutet natürlich dass der W hier mit keiner Gesellschaftsform hier auftritt ganz wichtig so welche Person haben wir wir haben einmal den W und wir haben einmal die H W ist hier der Auftraggeber so nennen wir ihn und die H ist hier die Dienstverpflichtete so zum einen muss der der W logischerweise der h die 350 € bezahlen spricht die vereinbarte Vergütung nach Paragraph 611 1 BGB und zum anderen muss die H demw hier den versprochenen Dienst verrichten das wäre hier die Unternehmensberatung was wir auch in paragraph 611 Absatz 1 BGB wiederfinden das sind die zwei Pflichten die die beiden Personen die beiden Vertragspartner des Dienstvertrages hier treffen so schauen wir uns jetzt noch ein paar weitere Normen an aus dem dienstvertragsrecht welche für uns noch besonders wichtig sind zum einen erst einmal sollte keine Vergütung für die Dienste abgesprochen sein zwischen den Vertragsparteien greift Paragraph 612 Absatz 1 BGB wonach eine Vergütung als vereinbart gilt wenn eine solche nach der Art der Leistung zu erwarten ist die Höhe der Vergütung richtet sich dann nach der üblichen Vergütungshöhe nach Paragraph 612 Absatz 2 BGB spricht das was ja im Normalfall für eine solche Tätigkeit fällig wird ja hier gibt's auch bestimmte Gesetze beratergesetze z.B wo eben auch bestimmte Vergütungen dann eingetragen sind sollte es ein solches Gesetz nicht geben wird das eben anhand der üblichen Vergütung welche ja dem Volksmund nachgilt dann eben bestimmt das weiteren noch ein ganz wichtiger Punkt ist dass der Dienstverpflichtete nach Paragraph 614 BGB grundsätzlich vorleistungspflichtig ist sprich er muss erstmal die Tätigkeit leisten und kann danach eben die Vergütung dann ausgezahlt bekommen Beispiel HKH verlang 35 € von Boris B obwohl er diesem nicht wie vereinbart karateunterricht gegeben hat ja hier müsste natürlich der H dem B nach Paragraph 614 BGB da er vorleistungspflichtig ist erst einmal den karateunterricht geben und könnte danach eben die 35 € von diesem verlang dann noch die Frage wann ein Dienstvertrag endet entweder durch Zeitablauf nach Paragraph 620 ab 1 BGB wenn z.B eine bestimmte Anzahl an Termin vereinbart ist für die Unternehmensberatung bei beis spielsweise oder eben für den Unterricht dann mit Zeitablauf dieser Frist ansonsten eben ganz normal durch Kündigung nach Paragraph 620 Abs 2 BGB in diesem Falle durch ordentliche Kündigung und hier gelten die Fristen des Paragraphen 621 BGB bitte einmal durchlesen das werden wir jetzt hier nicht in allen Einzelheiten hier zusammen durchsprechen und es geht grundsätzlich bei der Kündigung keine bestimmte Form spricht die Kündigung kann auch mündlich erfolgen ja bitte bitte bitte tut mir den gefallen ja ich weiß Paragraph 623 BGB normiert dass wir für die Kündigung Schriftform benötigen aber nur bei Arbeitsverträgen nicht bei reinen Dienstverträgen ganz wichtiger Punkt an dieser Stelle neben der ordentlichen Kündigung gibt's logischerweise auch die außerordentliche fristlose Kündigung die finden wir beim Dienstvertrag in den Paragraphen 626 und 627 BGB im Regelfall kann eine solche außerordentliche Kündigung dann erfolgen wenn einer der beiden Vertragsparteien das Festhalten am Dienstvertrag nicht mehr zugemutet werden kann nach Paragraph 626 Absatz 1 BGB ja und das soll es an dieser Stelle auch zum dienstvertragsrecht grundsätzlich gewesen sein ja das Ganze dient wirklich als Übersicht für euch welche Normen hier besonders wichtig sind wer das ganze jetzt noch tiefer gehend da besprechen möchte der ist herzlich eingeladen sich logischerweise die Arbeitsrechte Videoreihe auf unserer Website anzuschauen dort werden natürlich gerade sich des Arbeitsrechts noch viele viele weitere Normen besprochen welche wir dann eben bei einer Prüfung brauchen das würde natürlich den Rahmen sprengen wenn wir das ganze Arbeitsrecht hier in diesen Videos auch noch mal vertieft darstellen dass es Material für eine ganze Videoreihe wo noch mal 20 bis 30 Videos drin vorkommen dementsprechend verweise ich da drauf und hoffe sehr dass ihr euch gemerkt habt a wie man Dienstvertrag W Werkvertrag und Arbeitsvertrag voneinander unterscheidet welche Verpflichtungen bei einem Dienstvertrag die Vertrags Partner treffen und zum anderen auch ja dass z.B der Dienstverpflichtete hier vorleistungspflichtig ist und wie ein Dienstvertrag grundsätzlich enden kann durch Zeitablauf oder eben durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung ich bedanke mich bei Euch ganz herzlich fürs zuschauen und zuhören wir und sehen uns dann bei der nächsten Folge wieder macht's gut euer Paragraph 31