wir schauen uns heute die zwischenstaatlichkeit im Kartellrecht an in unserem Schema des kartellverbots sind wir jetzt hier beim Punkt 3 wichtig hier noch mal die Anmerkung wir sind hier beim Artikel 101 AUV nur dort müsst ihr die zwischenstaatlichkeit prüfen nicht beim paragraph 1 GWB beim paragraph 1 GWB da spielt die zwischenstaatlichkeit keine Rolle zunächst einmal müsst ihr in der Klausur natürlich die Definition kennen und aufschreiben diese lautet wenn die Maßnahme mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aufgrund objektiver rechtlicher und tatsächlicher Umstände erwarten lässt dass sie unmittelbar tatsächlich oder potenziell den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten in einer Weise beeinträchtigt die der Verwirklichung eines einheitlichen Marktes entgegensteht das ist die Definition und wie ihr seht die ist ja sehr lang aber auch kein Wunder weil die kommt von der EU-Behörde und in der EU ist alles immer sehr ausführlich formuliert wichtig ist hier ja ein zwei Sachen sind mir hier wichtig einmal dieses unmittelbar tatsächlich oder potenziell das ist wichtig weil das zeigt an dass fast oder eigentlich jede Beeinträchtigung hier ja drunter fällt also der Begriff der Beeinträchtigung ist sehr weit gefasst das ist mir wichtig und zweiter Punkt ist natürlich dass ihr hier schreiben müsst Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten also ihr müsst irgendwie kennzeichnen wir müssen jetzt hier auf den EU Binnenmarkt schauen darauf müssen wir schauen das sind die beiden wichtigen Komponenten aus dieser Definition folgen jetzt zwei Unterpunkte unterprüfpunkte einmal der Punkt Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten das ist der erste Prüfungspunkt steht ja auch in der Definition drin beeinträchtigt und der zweite Punkt ist die Spürbarkeit diesen kann man vielleicht etwas in der Definition hier aus diesem letzten Teil heraus lesen was das ist schauen wir uns gleich an zunächst einmal der Punkt 1 Beeinträchtigung hier möchte ich erstmal ein paar Punkte einfach nur nennen die ihr euch hier ja merken sollte die ihr in der Klausur hinschreiben könnt die Beeinträchtigung ist sehr sehr sehr weit gefasst die Betroffenheit eines nationalen bzw regionalen Marktes kann für die Beinträchtigung im Sinne der zwischenstaatlichkeitsklausel ausreichen die Eignung zur Beeinträchtigung kann auch ausreichen mittelbare Auswirkung können auch ausreichen haben wir schon in der Definition gesehen und mein letzter Punkt ist der folgende hier bei diesem ersten Prüfungspunkt der Beeinträchtigung hier solltet ihr wirklich großzügig sein also wirklich sehr sehr großzügig das seht ihr auch schon hier an diesem Punkt ich ma mal ein Beispiel ein Gegenbeispiel wo das wo die Beeinträchtigung nicht gegeben ist Flüssigbeton Hersteller F hat seinen einzigen Standort in besse er trifft eine Vereinbarung über die Preise pro Kilogramm mit dem X in diesem Fall ist besse tatsächlich der geographische Mittelpunkt von Deutschland und genau also hier überhaupt keine Grenzstadt außerdem ist es Flüssigbeton und Flüssigbeton den kann man jetzt nicht von hier bis nach Rotterdam wo ist es da Rotterdam ja liefern flüssig Beton da bleibt man hier im Umkreis von keine Ahnung ich kenne mich jetzt auch nicht damit aus sagen wir 40 50 km das ist der Umkreis für für den Transport von Flüssigbeton und genau also hier ist definitiv ja der EU Binnenmarkt wird durch den flüssigbetonhersteller der hier der hier eine Verabredung schließt nicht beeinträchtigt okay ich denke das leuchtet ein so das sind das ist so ein Fall wo mal die Beeinträchtigung nicht gegeben ist wir schauen uns jetzt ein zweites Beispiel an flüssig Beton Hersteller F hat seinen einzigen Standort in Kiefers Felden er trifft eine Vereinbarung über die Preise pro Kilogramm mit dem X hier ist Kiefers Felden jetzt wirklich direkt an der Grenze zu Österreich in diesem Fall solltet ihr die Beeinträchtigung weil die Eignung zu Beeinträchtigung kann ja auch ausreichen die Beeinträchtigung den Punkt 1 solltet ihr in diesem Fall bejahen natürlich kommt es ein bisschen noch auf weitere Anhaltspunkte im Sachverhalt an aber ich würde den hier bejahen auch wenn es sich nur um einen lokalen Markt handelt also auch wenn der flüssigbetonhersteller nur in Kiefersfelden hier ja ausliefert und ja den Beton halt anderen zur Verfügung stellt auch wenn das nur der Fall ist würde ich einen lokalen Markt würde ich eine Beeinträchtigung trotzdem annehmen weil hier solltet ihr zwei Fälle wissen ein lokaler Markt wie jetzt beispielsweise der Flüssigbeton herersteller F der nur in Kiefersfelden ausliefert der kann in insbesondere zwei Fällen ausreichen für die Bejahung der Beeinträchtigung und das ist einmal dann der Fall wenn andere Marktteilnehmer ausgeschlossen werden hier reinzukommen also sagen wir hier am tiersee da ist jetzt noch der flüssigbetonhersteller B aus Österreich und der kommt hier ja nicht rein der Markt wird hier abgeschottet durch die Koordinierung von den flüssigbetonherstellern ja dann ist eine Beeinträchtigung gegeben das ist der erste Fall und der zweite Fall das sind grenzstätdte also wenn man hier direkt an der Grenze ist dann kann man natürlich auch den den zwischenstaatlichen oder den Binnenmarkt hier beeinträchtigen den waren Verkehr des Binnenmarktes kann man beeinträchtigen so mir fällt auch noch mal hier für den Fall ein eine Konstellation ein nämlich im Tutorium von unserer Uni da war der Fall dass sich in Deutschland die ganzen Lotto Lotto Clubs halt diese Unternehmen die Lotto dieses Lottospiel anbieten die haben sich zusammengeschlossen und dadurch wurde der Marktzugang von anderen lottounternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland der wurde erschwert die hatten es deutlich schwerer in Deutschland ihre Produkte anzubieten also das wäre auch so ein Fall für den Fall 1 und zweiter Fall das ist genau hier dieser Fall mit Kiefersfelden was direkt an der österreichischen Grenze liegt und daher den wahen Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann natürlich gibt es jetzt noch diesen zweiten Prüfungspunkt und ich hatte jetzt den flüssigbetonhersteller F in Kiefersfelden hier würde ich wie schon gerade gesagt die Eignung zuur Beeinträchtigung oder die Beeinträchtigung bejahen weil die Eignung zur Beeinträchtigung reicht aus allerdings gibt es hier noch diesen zweiten Prüfungspunkt den ich schon erwähnt hatte nämlich den Prüfungspunkt der Spürbarkeit und dieser zweite Prüfungspunkt der ist eine gewisse Bagatellgrenze es kennt hier schon aus ke Ahnung überall her aus der Sachbeschädigung im Strafrecht Körperverletzung im Strafrecht und so weiter da gibt es alle diese diese Bagatellgrenzen und so ist es auch im Kartellrecht nämlich soll nicht jede Beeinträchtigung gleich zur Bejahung der zwischenstaatlichkeitsklausel führen weil die EU oder die Kommission möchte natürlich jetzt jetzt auch nicht wirklich jeden Fall von 5 Millionen Euro möchte die ja jetzt hier auch nicht ja beurteilen sondern die die Kommission möchte natürlich die größeren Fälle und daher gibt es diese Bagatellgrenze und daher diesen zweiten Prüfungspunkt der Spürbarkeit hier müssen wir uns im Ausgangspunkt Fragen hätte sich der Handel ohne die Koordinierung zwischen den Parteien wesentlich anders entwickelt das ist das sogenannte qualitative Kriterium und für die Beurteilung dieses qualitativen Kriteriums zieht die Kommission die EU-Kommission quantitative Kriterien heran und das ist die sogenannte Naat Regel diese müsst ihr wirklich kennen die ist wirklich wichtig auch dieses Stichwort solltet ihr in der Klausur erwähnen die Naat Regel besagt das folgende wir haben einmal ein marktanteilskriterium wenn der gemeinsame Marktanteil der Parteien die hier eine Koordinierung ja geschlossen haben wenn der gemeinsame Marktanteil 5% überschreitet dann ist die Spürbarkeit zu bejahen dann hat die NAT Regel wenn das hier nicht gben ist hat die NAT Regel noch eine zweite ja ein zweites Kriterium nämlich das umsatzriterium und hier müsst ihr zwischen einer horizontalkoordinierung und einer vertikalkoordinierung unterscheiden eine horizontal Koordinierung also zwischen zwei Unternehmen die auf gleicher Stufe stehen also die im Wettbewerb zueinander stehen da liegt die Spürbarkeit oder da liegt nach der NAT Regel Spürbarkeit dann vor wenn der Jahresumsatz der beteiligten Unternehmen innerhalb der EU mit den von der Koordinierung erfassten Waren und Dienstleistung 40 Millionen Euro überschreitet und bei einer vertikalkoordinierung also jetzt hier Unternehmen u und der Lieferant l da muss man darauf schauen ob der Jahresumsatz des Lieferanten innerhalb der EU mit den von der Koordinierung erfassten Waren und Dienstleistung 40 Millionen Euro überschreitet wenn das der Fall ist dann liegt bei einer vertikal dann liegt bei einer vertikalkoordinierung Spürbarkeit nach der Naat Regel vor also erstmal guckt ihr hier auf diesen Marktanteil wenn der schon gegeben ist ja dann müsst ihr dieses zweite umsatzkriterium gar nicht mehr nennen wenn aber das marktanteilskriterium nicht nicht gegeben ist dann müsst ihr auf das umsatzkriterium Schauen und das dann anwenden aber nur wenn ihr hier rausfallt normalerweise werdet ihr in der Klausur hier schon beim marktanteilskriterium ein Plus setzen können und dann die Spürbarkeit bejahen können perfekt ich denke das ist klar geworden also NAT Regel wirklich wichtig das sind die quantitativen Kriterien der EU Kommission für die Bestimmung ob Spürbarkeit vorliegt also für den Fall ob eine gewisse Bagatellgrenze überschritten worden ist damit wir den Artikel 101 au EUV anwenden können genau letzter Punkt hier ich möchte kurz noch mal wirklich darauf hinweisen dass ihr diesen Punkt der Spürbarkeit nicht mit der Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung verwechseln solltet damit meine ich hier bei der Wettbewerbsbeschränkung Punk 5 gibt es auch noch diesen Punkt 2 der Spürbarkeit das ist wirklich was komplett anderes als hier die Spürbarkeit bei der zwischenstaatlichkeitsklausel perfekt das war's dann von dem heutigen Video fragen Kommentare könnt ihr unten da lassen ihr könnt den Kanal gerne abonnieren und dann sehen wir uns beim nächsten Mal und ihr könnt natürlich auch ein Like da lassen und dann sehen wir uns beim nächsten Mal bis dann