ja hallo und herzlich willkommen zurück zur Schuldrecht AT Video Reihe wir gehen ins Eingemachte und werden heute zusammen den ersten Rücktrittsgrund kennenlernen nämlich den des § 323 Absatz 1 BGB das wird im Übrigen ein etwas längeres Video weil es wirklich sehr wichtig ist zu verstehen wie wir den Paragraphen 323 BGB anwenden und vor allem auch wie wir diesen in einer Prüfung oder ein Gutachten dann schließlich prüfen sollten der Paragraph 323 BGB behandelt den Rücktritt bei nicht oder schlecht Leistung ganz wichtig also nicht oder schlecht Leistung bevor wir jetzt auf das konkrete Schema das Rücktritts eingehen werden möchte ich euch erst einmal ein allgemeines rücktrittsschema zeigen warum beim Rücktritt handelt es sich um ein Gestaltungsrecht Gestaltungsrechte kennen wir ja bereits zum Beispiel die Anfechtung oder auch der Widerruf und die Schemas dieser Gestaltungsrechte sind immer in einem drei Schritt zu prüfen der da lautet Erklärung Grund und kein Ausschluss in unserem Falle Rücktrittserklärung Rücktrittsgrund und kein Ausschluss des Rücktritts das war mir ganz wichtig euch das noch mal aufzuzeigen Gestaltungsrechte werden immer in diesen Dreier Schritt geprüft und das sollten wir uns grundsätzlich merken wir kennen ja bereits das Schema beispielsweise der Anfechtung dort hießen die Prüfungspunkte Anfechtungserklärung Anfechtungsgrund und kein Ausschluss der Anfechtung das sollte eigentlich jedem klar sein und dementsprechend gehe ich jetzt hier direkt einmal auf die nächsten Punkt ein nämlich auf das Schema das speziellen Rücktrittsrechts nach Paragraph 323 Absatz 1 BGB es handelt sich hierbei logischerweise um ein gesetzliches Rücktrittsrecht es gibt daneben noch vertragliche Rücktrittsrechte die Parteien von sich aus vereinbaren können hier haben wir logischerweise ein gesetzliches Rücktrittsrecht da es eben im Paragraphen 323 Absatz 1 BGB verankert ist und ich lese einmal vor erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß so kann er Gläubiger wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zu Leistung oder nach Erfüllung bestimmt hat vom Vertrag zurücktreten ja heißt also der jetzt hier noch mal kurz unterstreichen er bringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht das wäre hier die nicht Leistung oder oder nicht vertragsgemäß und das wäre dann hier eben die Schlechtleistung wenn es nicht vertragsgemäß erbringt so kommen wir nun zum Schema und auch zu einem Beispiel hinsichtlich des § 323 Absatz 1 BGB und ich lese einmal vor Hans-jürgen h Kaufpreis eine Küche zum Preis von 680 €. die beiden vereinbaren dass die Küche am 20.02.2021 dem Haar von S geliefert werden soll allerdings erscheint es am besagten Tag nicht bei H auch noch mehrmaligen Telefonanrufen des HS reagiert diese nicht erst am nächsten Tag meldet sich erst um entschuldigt sich bei Haar für die Unannehmlichkeiten der S eine einwöchige Frist zur Nachlieferung welche aber nicht von es eingehalten wird anschließend möchte hafenvertrag mit es zurücktreten und erklärt den Rücktritt ganz einfaches Beispiel wo wir gleich und das werden wir gleich aussehen indem wir das ganze dann auch noch mal durchprüfen werden wo es keine größeren Probleme gibt aber es geht jetzt hier auch nicht darum dass X zu Problemen in diesem Video aufzuzeigen sondern euch erst einmal zu zeigen wie man das ganze überhaupt prüft und hier unten findet ihr auch das Schema und wir beachten wir haben auch hier unseren Dreier drin Rücktrittsgrund Rücktrittserklärung und kein Ausschluss des Rücktritt so jeder Rücktrittsgrund hat jetzt noch mal für sich genommen ein eigenes Schema ja das werden wir sehen ja sowohl der Paragraph 323 als auch Paragraph 324 als auch Paragraph 326 Absatz 5 BGB haben ihr eigenes Schema und hier haben wir fünf Prüfungspunkte gegenseitiger Vertrag Fälligkeit der Leistung Durchsetzbarkeit der Leistung nicht Leistung oder schlecht Leistung und das Setzen einer angemessenen Frist oder die Entbehrlichkeit der Fristsetzung kommen wir zum ersten Prüfungspunkt der Rücktrittserklärung nach § 349 BGB ich empfehle euch auch hier einmal den § 349 BGB aufzuschlagen und einmal kurz durchzulesen ist nicht viel ja das wird relativ schnell gehen generell bitte alle Paragraphen hier einmal mitlesen auch hier gilt das was wir bereits bei der Anfechtung gesagt haben das Wort Rücktritt muss nicht explizit in der Rücktrittserklärung erwähnt werden es reicht viel mehr aus wenn der eine Teil aussagt mit seiner Aussage dass er nicht mehr am Vertrag festhalten möchte und dass er hier eine Rückabwicklung verlangt na also bei einem Rücktritt handelt es sich ja immer um eine rückgabwicklung sprich die bereits geleisteten Leistungen werden zurückgewährt ja das ist ganz wichtig hier bei zu verstehen also wenn z.B der Gläubiger bereits gezahlt hat möchte er dann logischerweise sein Geld wieder haben ja so zudem ist auch die Form der Rücktrittserklärung hier frei wählbar egal ob mündlich oder schriftlich klar macht es dann in der Praxis mehr sind das ganze schriftlich abzugeben damit man eben einen Beweis hat aber rein theoretisch geht das ganze auch mündlich und logischerweise in unserem Beispiel hat den hier vom Kaufvertrag mit es sogar explizit erklärt dann kommen wir zum Rücktrittsgrund des Paragraphen 323 BGB wir brauchen erst einmal einen gegenseitigen Vertrag ich werde jetzt hier nicht noch mal auf die Punkte eingehen die wir bereits besprochen haben also sprich jeder sollte an dieser Stelle wissen was ein gegenseitiger Vertrag ist nämlich einfach Vertrag mit so einer dagmatischen gegenpflichten ja und hier haben wir logischerweise einen Kaufvertrag und mit den einen gegenseitigen Vertrag ferner müsste die geschulte Leistung auch fällig sein eine Leistungs grundsätzlich dann fällig wenn der Zeitpunkt erreicht worden ist an dem die Leistung erbracht werden muss und hier ist es auch so dass es die Küche am 20.02.2023 bei Haar hätte vorbei bringen müssen und mit hin weil die Leistung hier zu diesem Zeitpunkt fällig und folglich ist hier Fälligkeit der Leistung auch gegeben auch diesen Prüfungspunkt haben bereits besprochen genau wie auch die Durchsetzbarkeit der Leistung hoffentlich ist auch nicht mehr stark eingehen werde hier noch mal eine kurze Definition zu Erinnerung in der Leistung ist dann durchsetzbar wenn im Leistungsanspruch keine rechts Hemden Einwendungen kann man einreden entgegen stehen nur noch solche Rechtshänder Einwendungen haben die hier in unserem Fall nicht so und jetzt kommt ein ganz ganz wichtiger Punkt ja nämlich der vierte Prüfungspunkt nicht Leistung schlecht Leistung die Regelfall wird es für uns gar kein Problem sein festzustellen dass etwas nicht geleistet worden ist oder dass wir einen Sachmangel haben sprich eine Schlechtleistung aber jetzt kommen wir zu einem Punkt den wir uns einprägen sollten so wenn wir uns zum Schuldrecht AT also im allgemeinen Teil des Schuldrechts bewegen und im Schuldrecht BT dann müssen wir folgenden Punkt beachten sobald der Gefahrübergang geschieht also sobald eine Leistung erbracht wird beispielsweise eine Sache wird geliefert oder eine Sache wird übergeben und übereignet dann ist es grundsätzlich so dass wir das Schuldrecht AT komplett verlassen also nicht komplett verlassen natürlich geht das schon recht hat ja auch ein bisschen weiter aber wir können dann und das werden wir jetzt sehen die Sachmängelhaftung nach Paragraphen 434 fort folgende BGB hier anwenden ja und nur dann wenn er Gefahr Übergang auch bereits verzogen worden ist denn wenn kein Gefahr Übergang da ist dann haben wir eine nicht Leistung und bewegen uns hier in den allgemeinen Regelungen des Schuldrecht Atem sollte die Sache bereits übergeben und immer eignet worden sein und sollte dann ein Sachmangel vorliegen dann haben wir grundsätzlich eine schlechte Leistung und bewegen uns in der Sache engelhafte noch Paragraph 434 folgende BGB das ist logischerweise ein Thema welches wir hier im Schuldrecht atme nicht behandeln werden sprich wir ziehen uns hier bei diesem Video insbesondere auf die nicht Leistung das Schema der Sachmängelhaftung und das darin liegenden Anspruchs den wir uns auch gleich anschauen werden ganz kurz dort geht ein anderes Prüfungsschema welches wir uns aber erst im Schuldrecht BT zusammen anschauen werden bitte das unbedingt einprägen und beachten auch hierzu zwei ähnliche Beispiele Maike M bestellt im Online Store des Karl-heinz TV-Gerät zum Preis von 3000 € die muss natürlich nicht Lösung stehen sondern Beispiel ja also kleinere Fehler schleichen sich natürlich immer mal wieder bei den längeren Videos vor allem auch ein damit ich wirklich um Verzeihung so noch mal Maike M bestellt im Online Stores Karl-heinz TV Gerät zum Preis von 3000 € allerdings liefert gerade das Gerät auch noch zwei Wochen noch nicht annehmen nachdem Karl erfolgreich seine einwöchige Frist zur Nachlieferung gesetzt hat tritt m vom Vertrag zurück so was wäre jetzt hier die Lösung grundsätzlich könnte die m hier ähm den Anspruch nach Paragraph 433 absatzeinsatz 1 bGB geltend machen den kennen wir ja bereits und beim Prüfungspunkt Anspruch erloschen ganz wichtig würden wir dann löschensgrund das Paragraph 323 Absatz 1 BGB prüfen und das müsst euch jetzt bitte auch einmal einprägen Paragraph 323 BGB ist keine eigene Anspruchsgrundlage es handelt sich hierbei regelmäßig um einen sogenannten erlöschungsgrund gerade wenn er alleine selbstständig geprüft das ist ganz wichtig zu verstehen und bei einer Nichtleistung werden wir regelmäßig beispielsweise über § 433 habe das 1-1 BGB gehen und dann im Anspruch erloschen den legendsgrund des Paragraphen 323 BGB prüfen so bei der sachmengenhaftung also sprich bei der Schlechtleistung das gleiche Beispiel einmal hier ich lese vor Maike M bestellt im Online-Store das Karl-heinz kein TV Gerät zum Preis von 3000 € als Enders gelieferte Paket von krählt und hier haben wir bereits in Gefahr Übergang sprich sobald wir den Gefahr Übergang haben kann ein Sachmangel vorliegen denn ja wenn kein Gefahr Übergang voll haben wir eine nicht Leistung und eine nicht Leistung ist kein Sachmangel so weiter geht's stellt sich schnell fest dass das Gerät nur ein schwarz-weiß funktioniert da sie mit ihren Freundinnen am selben Abend Tennis schauen wollte ist Sie hierüber sehr verärgert sie möchte ein neues Gerät von K haben und setzt diesen eine einwöchige Frist zu neu Lieferung Karte reagiert hier auf nicht er möchte nun vom Vertrag mit K zurücktreten so wie würden wir jetzt hier vorgehen würden wir jetzt hier irgendwie auch wieder über Paragraph 433 Absatz 1 BGB gehen nein warum nicht na ja die Leistung wurde geleistet dementsprechend würde § 433 das Einsatz eins BGB hier erlöschen so dementsprechend gehen wir dann über die Sachmängelhaftung hier genau über den Anspruchs Paragraphen 346 Absatz 1 323 Absatz 1 437 Nummer 3 434 und 433 BGB ja ähm und dann könnte die m hier vom Kaufvertrag mit dem K zurücktreten und auch dann ja im Wege der das rückgewehr Schuldverhältnis ist das gezahlte Geld von dem K hier zurück verlangen kurze Anmerkung auch hier nochmal es handelt sich nicht um die Nummer drei sondern um die Nummer zwei hier unten ja dort ist der Rücktritt geregelt in der Nummer drei sind die Chance Ansprüche geregelt diese ganzen Anspruchsgrundlagen die werden uns aber nicht hier zusammen im Schuldrecht Art hier anschauen das ist Stoff das Schuldrecht BT und dementsprechend wird das ganze dann im Schuldrecht BT von uns behandelt werden und dann kommen wir zum letzten Prüfungspunkt nämlich zur angemessenen Fristsetzung oder zu Entbehrlichkeit der Frist setzen es gibt verschiedene ja entbehrlichkeitsgründe das kann zum Beispiel § 323 Absatz 2 BGB sein oder auch Paragraph 326 Absatz 5 BGB dazu kommen wir dann in eine separaten bio-nummer zum Paragraphen 326 oder 5 BGB beides zum Grunde eine eigenständige oder ein eigenständiger Rücktritt ist zunächst einmal was ist eine angemessene Frist eine Frist geht dann als angemessen wenn der Schuldner genügend Zeit zur Verfügung bekommt um die Leistung nachträglich noch zu erbringen ob er genügend Zeit hat hängt von den Umständen des Einzelfalles ab ja auch hier kurz eine kleine Lösung zu unserem anfangs Sachverhalt haha der ist hier logischerweise eine einwöchige Frist zur Nacherfüllung gesetzt und man kann schon davon ausgehen dass jemand innerhalb von einer Woche eine solche Küche zu einem Kunden transportieren kann womit die Frist hier angemessen ist hätte es hier aber nur einen Tag beispielsweise als Frist zur Nacherfüllung gegeben oder zu Leistung in diesem Falle dann wäre es so dass wir hier von einer unangemessenen Frist sprechen können aber wie ich bereits im Eingang erwähnt habe ist das Setzen einer Frist nicht immer erforderlich insbesondere dann wenn diese entbehrlich ist nach Paragraph 323 Absatz 2 BGB ich lese einmal vor die Fristsetzung ist entbehrlich wenn Nummer eins der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert Nummer zwei der Schuldner die Leistung bis zu einem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt obwohl die Termin oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder aufgrund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist ja Stichwort relatives fix Geschäft da kommen wir gleich zu oder Nummer 3 im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen ja schauen wir uns einmal diese drei Konstellation an wann der Rücktritt hier oder wann ich an die Frist hier entbehrliches besser gesagt so zunächst einmal das einfachste nämlich die ernsthaft und endgültige Leistungsverweigerung des Schuldners ja und hierzu ein Beispiel wie im Ausgangsfall nur beim Telefonat zwischen H&S erklärt diese dass sie die Küche nicht mehr liefern werde habe euch dann keine angemessene Frist mehr setzen sondern könnte sofort vom Vertrag zurücktreten sprich wenn der Schuldner hingeht und sagt moment mal ich werde nicht mehr liefern egal aus welchen Gründen dann haben wir grundsätzlich eine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung des Schuldners und der Gläubiger muss keine Frist mehr setzen zur Nachlieferung oder zur Nacherfüllung dann haben wir das relative Fixgeschäft auch bei einem relativen Fixgeschäft sollte ein solches vorliegen kann ein Gläubiger ohne Fristsetzung von Vertrag zurücktreten zunächst einmal die erste Frage was ist überhaupt ein relatives Fixgeschäft und davon abzugrenzen ist insbesondere auch das absolut fix-geschäft so ein relatives Fixgeschäft liegt dann vor wenn ein Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden soll und die Einhaltung dieses Zeitraums für den Gläubiger wesentlich und wichtig ist hierzu ein kleines Beispiel muss das ganze etwas zu erklären wer das V und Amra a bestellen zu ihrer Hochzeit ein Hochzeitskuchen bei Bäckermeister B es wird vereinbart dass der Kuchen spätestens vor der Hochzeit Zeremonie gerne auch ein paar Tage früher von B geliefert werden soll damit die Gäste schon was zu naschen haben allerdings einen Termin Kalender und liefert den Kuchen erst nach dem Mittagessen ja V&A inzwischen verheiratet wollen von der Torte aber nichts mehr wissen zwar könnte man sie immer noch essen allerdings war der Plan dass die Gäste bereits während der Zeremonie die Torte essen also benötigen Sie die Torte nicht mehr und erklären gegenüber B den Rücktritt das heißt hier ist es so dass A und V mit dem Bäckermeister B vereinbart haben dass dieser den bestellten Hochzeitskuchen vor der Hochzeitszeremonie liefern soll ja und hier gerne auch ein paar Tage früher was B aber nicht macht ja er verbummelt seinen Terminkalender und die fertigen Kuchen erst nach dem Mittagessen ja rein theoretisch könnte man diesen Kuchen jetzt zwar noch essen aber für founda macht das Ganze an dieser Stelle hier keinen Sinn mehr die Gäste sind unter Umständen vollgefressen oder wie auch immer dementsprechend könnten Sie hier ohne Fristsetzung vom Vertrag mit dem B hier zurücktreten und dann gibt's noch die Nummer drei nämlich die besonderen Umstände und hier muss ich wirklich sagen das ganze mit Vorsicht genießen ja die besonderen Umstände das können alle alle möglichen Umstände sein die im Einzelfall dafür sorgen können dass eine Fristsetzung entbehrlich sein kann na das kannst z.B der Fall sein wenn die Leistung finden sehr wichtig ist und er Medikamente zum Überleben benötigt also wenn jemand irgendwie ein bestimmtes blutdruckmedikament braucht was irgendwie seine überleben sich hat und er das nicht rechtzeitig bekommen kann dann kann er auch von einem Vertrag zurücktreten ohne Fristsetzung oder wenn er Schuld an sich sehr vertragswidrig verhalten hat und beispielsweise gegen Strafgesetze verstoßen hat ja wenn zum Beispiel ein Betrug vorliegt nach Paragraph 163 StGB dann kann man auch nach diesem besonderen Umständen grundsätzlich vom Vertrag mit seinem Vertragspartner zurücktreten aber ja das will ich noch mal erwähnen diese Fälle sind sehr selten wir sollten uns im Regelfall anschauen und Nummer eins oder auch Nummer zwei vorliegt und dann gibt es noch den dritten Prüfungspunkt innerhalb des großen Schemas nämlich dass der Rücktritt nicht ausgeschlossen sein darf hier gibt es auch verschiedene Konstellationen das ist zum einen einmal die unerhebliche Pflichtverletzung nach Paragraph 323 Absatz 5 Satz 2 BGB das ganze prüfen wir aber nur bei der Schlechtleistung ja denn ein unerheblicher Mangel kann natürlich nur dann vorliegen denn bereits der Gefahr Übergang geschehen ist und die Leistung bereits erbracht worden ist spricht nicht beinahe nicht Leistung ja das ganze besprechen wir äh ausführlicher im Schuldrecht BT aber auch hier zu ein kleines Beispiel Anton a kauft ein Auto bei haaresh nachdem hdma das Auto übergeben und übereignet hat stellt ah ein minimal kleinen Kratzer im Lack das Auto fest welcher bei der Produktion nicht üblich ist aber vorkommen kann ja und hier würden wir wohl annehmen dass der Mangel hier wohl unerheblich wäre nach Paragraph 323 BGB und der Rücktritt an dieser Stelle ausgeschlossen sein würde sollte er ein solchen erklären dann gibt es den Paragraphen 323 Absatz 6 Fall 1 BGB nämlich dass der Gläubiger allein oder weit überwiegend verantwortlich ist für den rücktrittsumstand ja die alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit haben wir bereits kennengelernt als wir den Paragraphen 326 BGB geprüft haben auch hier zu einem Beispiel Svetlana es kauft bei Mini m ein Alpaka m soll der SS Alpaka einen Tag später übergeben und übereignen allerdings hatte es bei der Besichtigung des Tieres am Vortag vergessen die Steintür zu schließen so dass das Alpaka fliehen konnte er hatte keine Chance mehr zu kontrollieren ob die Tür zu ist hier wäre die es weit überwiegend dafür verantwortlich dass das Tier ausgebüchst ist und könnte hier nicht mehr über Paragraph 323 Absatz 6 Fall 1 BGB vom Vertrag mit der EM zurücktreten und dann gibt es noch den Gläubiger Verzug nach Paragraph 323 Absatz 6 Fall 2 BGB auch diesen kennen wir bereits sprich den Annahmeverzug auch genannt nach § 293 von folgendem BGB auch hierzu ein Beispiel wie das zweite Beispiel nur kann MDS am Übergabe Tag nicht antreffen da diese den Termin mit M vergessen hat und mit ihren Freundinnen ins Schwimmbad gefahren ist hier wäre die S im Annahmeverzug nach § 293 verfolgende BGB und könnte mithin ja aufgrund des Ausschlusses Rücktritts über Paragraph 3236 Fall 2 BGB nicht mehr von diesen zurücktreten ja und in unserem Beispiel Fall gibt es logischerweise kein Ausschlussgrund des Rücktritts welcher eingreifen würde und folglich kommen wir zu dem Ergebnis das H hier erfolgreich über Paragraph 323 das 1 BGB vom Vertrag mit M zurückgetreten ist so wenn jemand erfolgreich zurücktritt ergeben sich grundsätzlich Rechtsfolge nach Paragraph 346 von folgendem BGB das schauen wir uns aber nicht mehr in diesem Video an ja sonst würde das Video hier eine Stunde gehen das schauen wir uns in einem separaten Video an nachdem wir alle möglichen Rücktrittsgründe gesetzlichen Rücktrittsgründe hier zusammen uns angeschaut haben ja ich bedanke mich mal wieder ganz herzlich fürs zuschauen und zuhören ja und dann würde ich sagen bis zum nächsten Video macht's gut euer Paragraph 31