Rücktrittsgründe im Schuldrecht AT

May 11, 2025

Schuldrecht AT: Rücktrittsgründe

Überblick über die Rücktrittsarten

  • Es gibt drei verschiedene Rücktrittsarten im BGB:
    1. Rücktritt bei Nichtleistung oder Schlechtleistung (§ 323 BGB)
    2. Rücktritt bei schwerer Verletzung einer Nebenpflicht (§ 324 BGB)
    3. Rücktritt bei Unmöglichkeit (§ 326 Abs. 5 BGB)

Rücktritt bei Nichtleistung oder Schlechtleistung (§ 323 BGB)

  • Wichtigster Rücktrittsgrund.
  • Gilt bei einem gegenseitigen Vertrag, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt.
  • Der Gläubiger muss dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt haben.
  • Beispiel:
    • Marianne kauft einen Designer-Teppich von Franzi, Liefertermin ist der 1.4.
    • Franzi liefert nicht, Marianne setzt Frist zur Nacherfüllung, Frist wird nicht eingehalten, Marianne erklärt den Rücktritt.

Rücktritt bei schwerer Verletzung einer Nebenpflicht (§ 324 BGB)

  • Selten angewandt.
  • Betrifft Verletzungen von Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB.
  • Der Gläubiger kann zurücktreten, wenn das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
  • Beispiel:
    • Handwerker S trinkt auf der Arbeit, verursacht Schaden an Eigentum des Auftraggebers, Auftraggeber erklärt Rücktritt.

Rücktritt bei Unmöglichkeit (§ 326 Abs. 5 BGB)

  • Gilt, wenn die Leistung des Schuldners unmöglich geworden ist.
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich.
  • Beispiel:
    • Malik kauft eine Kuh, die vor Eigentumsübergang verstirbt, M erklärt Rücktritt.
  • Rücktritt erlaubt Rückforderung des Kaufpreises (§ 146 BGB).

Wichtige Unterscheidungen

  • Hauptleistungspflichten: § 323 und § 326 Abs. 5 BGB.
  • Nebenleistungspflichten: § 324 BGB.

Vertragliche Rücktrittsgründe

  • Neben den gesetzlichen Rücktrittsgründen können auch vertragliche Rücktrittsgründe individuell vereinbart werden.

Ausblick

  • In den nächsten Folgen: Prüfung des Rücktritts, Rechtsfolgen und detaillierte Betrachtung der Rücktrittsarten.

Empfehlung: Die gesetzlichen Rücktrittsgründe sind wichtig zu verstehen, um sie in der Praxis differenzieren und anwenden zu können.