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Rücktrittsgründe im Schuldrecht AT

ja hallo und herzlich willkommen zu diesem Video und wir machen heute weiter mit der Schuldrecht AT Video Reihe und werden uns heute mit dem Rücktritt beschäftigen in dieser Folge möchte ich euch zunächst einmal zeigen einmal überblicksartig welche Arten von Rücktritt es überhaupt gibt wir haben insgesamt drei verschiedene rücktrittsarten die wir voneinander unterscheiden sollten und das Ganze ist im Grunde relativ simpel und ich werde euch heute zeigen wie ihr das ganze dann eben voneinander unterscheiden könnt in den nächsten Folgen gehen wir dann genauer auf die einzelnen prüfungsmerkmale des Rücktritts ein und schauen uns danach auch natürlich an welche Rechtsfolgen beim Rücktritt eintreten dass es auch ganz besonders wichtig wie ich bereits gerade gesagt habe haben wir drei verschiedene Arten von Rücktritt im BGB geregelt das ist zum einen aber der Paragraph 323 BGB der Paragraph 324 BGB und der Paragraph 326 Absatz 5 BGB gehen wir zunächst einmal noch § 323 Absatz 1 BGB ein das ist ja der Rücktritt bei der sogenannten Nichtleistung beziehungsweise bei der schlecht Leistung ich würde jetzt mal behaupten dass das der Rücktrittsgrund ist welcher ja der wichtigste ist definitiv der Paragraph 326 Absatz 5 BGB ist auch sehr wichtig aber der 323.1 BGB der hat wenn man sich das Prüfungsschema anguckt wesentlich mehr Probleme zu welchem wir dann in den nächsten Folgen kommen werden aber zunächst einmal lese ich euch jetzt einmal den Paragraphen 323 Absatz 1 BGB vor er bringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß so kann der Gläubiger wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zu Leistung oder nach Erfüllung gestimmt hat vom Vertrag zurücktreten heißt also für uns noch mal kurz zusammengefasst wenn der Schuldner na wenn man z.B einen Kaufvertrag der Schuldner muss dem Gläubiger irgendeine Sache übergeben und übereignen zum Beispiel ja ein Besen ja oder ein Computerspiel oder sowas wenn der Schuldner diese Sache nicht leistet zum Beispiel zu einem bestimmten Termin oder wenn er sie leistet die Sache aber hier in diesem Falle mangelhaft war also eine Schlechtleistung dann kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten wenn er eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat ne heißt also Paragraph 323 BGB wird bei der nicht Erfüllung und auch bei der Schlechterfüllung bzw schlecht Leistung hier angewendet als Beispiel Marianne im Kauf von Franzi F einen Designer Teppich zum Kaufpreis von 6000 € der Teppich soll von F am ersten vierten geliefert werden allerdings erscheint F am besagten Tag nicht beim da sich F nach mehrmaligen Anrufen von M immer noch nicht meldet setzt MDF eine angemessene Frist zu nach Erfüllung diese Frist wird von echt nicht eingehalten womit m den Rücktritt erklärt das heißt hier haben wir den Fall dass M&F einen Kaufvertrag schließen über einen Designer Teppich und die F die liefert diesen Teppich aber nicht am besagten Tag folglich haben wir hier erst einmal eine nicht Leistung daraufhin setzt die m.f hier eine Frist zur Nacherfüllung diese wird ebenfalls von F nicht eingehalten und dann nach darf die m hier den Rücktritt erklären und vom Vertrag zurücktreten ja im Grunde relativ simpel und die sollten im Grunde jetzt schon verstehen wann dieser Fall hier Anwendung findet weil die anderen beiden Fälle sind auch sehr sehr einfach voneinander zu differenzieren denn Paragraph 324 BGB das ist der Rücktritt bei einer schweren Verletzung von einer Nebenpflicht nach Paragraph 241 Absatz 2 BGB so und jetzt bitte aufgepasst Paragraph 324 BGB der wird nur sehr sehr selten dran kommen warum weil die Fälle waren Paragraph 324 BGB anwendbar ist relativ gering sind ja wie der Wortlaut schon erfahren lässt geht es bei Paragraph 324 BGB darum dass eine Pflicht aus Paragraph 42 Absatz 2 also eine Nebenpflicht sehr sehr schwer verletzt wird und dazu gleich ein Beispiel dann werdet ihr genau verstehen was ich hier meine aber erst einmal lese ich einmal den Wortlaut der Norm vor verletzt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine Pflicht nach Paragraph 241 Absatz 2 BGB so kann er Gläubiger zurücktreten wenn jemand Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist so kommen wir zu einem Beispiel zaggis soll bei Hannelore Hardy Heizungsanlagen reparieren da die Arbeiten sehr aufwendig sind veranschlagt es eine Arbeitsdauer von ca 3 Wochen es hat ein Alkoholproblem und trinkt Whisky auch auf der Arbeit bei hart nachdem H&S mehrfach mitgeteilt hat dass sie es nicht wünscht dass es betrunken auf der Arbeit erscheint und es zu dem noch im betrunkenem Zustand eine putzlatanfigur der Haar vom Tisch hinunterstürzt erklärt haben den Rücktritt vom Vertrag das heißt wir haben ja also ein Werkvertrag es soll bei der H die Heizungsanlagen sanieren bzw reparieren Problem daran ist aber dass der S hier keine Hauptleistungspflicht irgendwie stört also er verrichtet ja seine Arbeit ja er geht diese Arbeit nach aber das Problem ist dass er hier eine Nebenpflicht ja das können jetzt hier Schutzpflichten sein beispielsweise oder Hinweis und Aufklärungspflichten oder Mitwirkungspflichten Vertrags Steuerpflichten ja was auch immer jetzt hier in Betracht kommt diese verletzt ja warum weil er regelmäßig betrunken auf der Arbeit erscheint und wer betrunken auf der Arbeit erscheint der ist natürlich ja kann sich nicht so gut konzentrieren begeht Fehler es führt dazu dass der Betrunkene in diesem Falle der Handwerker dann seine Arbeit nicht mehr so nachgehen kann wie wenn er eben nüchtern wäre es kommt so wie es kommen muss der S stößt jetzt hier auch noch eine Porzellanfigur um der Haar das heißt bewegen uns hier im Bereich der Verletzung einer Nebenpflicht ja es geht hier nicht um die Hauptleistungspflicht nämlich um die Reparatur der Sanitäranlagen sondern vielmehr um Nebenpflichten ja und das sind eben auch Schutzpflichten dass die Rechtsgüter das Vertragspartners geschützt werden und das liegt hier eben nicht mehr vor es liegt eine schwere Verletzung einer Nebenpflicht aus Paragraph 42 Absatz 2 BGB vor und die H könnte hier tatsächlich vom Vertrag mit es zurücktreten das gleiche Beispiel haben wir übrigens auch in einem Fall aus dem Schuldrecht Arti auf unserer Website gebracht da hat der Handwerker geraucht und hat auch im Haus der Auftraggeberin geraucht und damit dann unter anderem ein sehr sehr wertvollen Teppich verbrannt und auch hier würde dann eben ein solcher Rücktrittsgrund bestehen ja aber das sind wirklich wir schon seht auch immer so ein bisschen abstruse Fälle ja also ich mein Sohn falls der Handwerker jetzt hier betrunken auf der Arbeit erscheint oder im Haus das Auftraggebers raucht das ist doch schon wirklich sehr sehr selten und ähm dementsprechend sind das wirklich Fälle die ja doch sehr sehr selten auch Beachtung finden werden ja aber trotzdem sollte man wissen was der Paragraph 324 BGB sagt und dann gibt es noch den Rücktritt bei Unmöglichkeit ja ich lese einmal vor dem Paragraphen 326 Absatz 5 BGB braucht der Schuldner nach Paragraph zu 75 BGB nicht zu leisten kann er Gläubiger zurücktreten auf den Rücktritt für eine Paragraph 323 BGB mit der Maßgabe entsprechend Anwendung dass die Fristsetzung entbehrlich ist heißt also wenn die leistungspflichte Schuldners wenn diese unmöglich geworden ist dann kann der Gläubiger auch vom Vertrag zurücktreten und das ist ganz wichtig dass wir uns das an dieser Stelle hier merken als Beispiel Malik m kauft eine Kuh von Händler Hannes h zum Kaufpreis von 5000 Euro er bezahlt den Kaufpreis sofort kurz nachdem der Vertrag geschlossen worden ist verstirbt die gekaufte kuhberta an einem nicht erkannten herzeffekt noch bevor HdM Eigentum und besitzt an Berta verschafft hat er erklärt gegenüber Haar den Rücktritt das heißt hier haben wir also eine nachträgliche Unmöglichkeit welche hier eingetreten ist denn die kuhberta ist hier verstorben nachdem der Kaufvertrag zwischen m&h hier geschlossen worden ist M hat hier sogar bereits den Kaufpreis zurück äh 13 Kaufpreis gezahlt und logischerweise na dadurch dass der Vertrag hier von Seiten des Haar nicht mehr erfüllt werden kann ja ist es so dass der M hier über Paragraph 326 Absatz 5 und dann eben über Paragraph 146 BGB das ist eben dann die Rechtsfolge des Rücktritts dass er hier als Anspruch sogar nicht nur als erlöschungsgrund als Anspruch sogar sein Kaufpreis zurückfordern kann hier von dem Haar dazu aber später mehr ja heißt also wir haben jetzt hier drei verschiedene Arten der das Rücktritts kennengelernt einmal den Rücktritt bei Schlechtleistung bzw nicht Leistung einmal den Rücktritt bei Unmöglichkeit und einmal den Rücktritt bei einer schweren Verletzung einer Nebenpflicht ja heißt also für uns bei den ersten beiden Fällen also bei Paragraph 323 und 326 Absatz 5 BGB geht es um die Hauptleistungspflichten ja lediglich bei Paragraph 324 BGB geht es um die Nebenleistungspflichten aus Paragraph 2141 Absatz 2 BGB ja und wenn wir das verstanden haben dann können wir diese drei Rücktrittsgründe sehr sehr einfach voneinander trennen ich möchte noch kurz eine Sache anmerken das sind hier logischerweise die gesetzlichen Rücktrittsgründe es kann natürlich auch vertragliche Rücktrittsgründe geben insbesondere wenn individualvertraglich vereinbart worden ist dass ein Rücktrittsrecht besteht da möchte ich jetzt aber nicht weiter darauf eingehen es ging jetzt hier wirklich nur um die gesetzlichen Rücktrittsgründe welche uns das BGB zur Verfügung stellt so in den nächsten Folgen werden wir uns dann anschauen wie wir den Rücktritt konkret prüfen welche Rechtsfolgen eintreten und wie wir vor allem auch diese drei Rücktrittsgründe welche wir hier kennengelernt haben dann im Einzelnen zusammen durch prüfen ich bedanke mich bei euch mal wieder ganz herzlich fürs zuschauen und zuhören wenn euch das Video gefallen hat würde ich mich natürlich wie immer über einen Daumen nach oben freuen lasst einen Kommentar da und ansonsten würde ich sagen hören und sehen uns dann bei dem nächsten Video wieder macht's gut euer Paragraph 31