In dem Meeting wurde die steuerrechtliche Behandlung energetischer Sanierungen bei vermieteten Immobilien thematisiert, insbesondere die ab 01.01.2026 eintretende Änderung.
Es wurde erläutert, dass ab diesem Datum energetische Sanierungen nur noch über die reguläre Abschreibung (AFA) und nicht mehr sofort steuerlich absetzbar sind.
Die Problematik der 15%-Grenze sowie aktuelle und geforderte gesetzliche Anpassungen wurden diskutiert.
Ein Ausblick auf weitere Steuertipps und Transformationsmodelle für Vermietungseinkünfte wurde gegeben.
Action Items
Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt für geplante energetische Sanierungen stellen (kein fester Termin – Eigentümer/Vermieter)
Informationen zur 15%-Falle auf steuerfokus.de/15% prüfen und ggf. abonnieren (kein fester Termin – Interessenten/Vermieter)
In den nächsten Wochen: Steuerliches Transformationsmodell zur Besteuerung von Vermietungseinkünften vorstellen (kein fester Termin – Stefan Mücke/Team)
Steuerliche Behandlung energetischer Sanierungen und Erhaltungsaufwendungen
Ab dem 01.01.2026 können energetische Sanierungsaufwendungen bei vermieteten Immobilien nicht mehr als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
Zukünftig ist lediglich die Abschreibung über die Restnutzungsdauer möglich (ohne Gutachten über 50 Jahre).
Bislang konnten größere Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, um steuerliche Progressionsnachteile zu vermeiden.
Aktuell ist der Sofortabzug bereits ausgeschlossen, wenn in den ersten drei Jahren nach Anschaffung die Erhaltungsaufwendungen ohne Umsatzsteuer 15% der Anschaffungskosten übersteigen (sogenannte 15%-Grenze).
Auf energetische Sanierungen, durch die der Energiebedarf um mindestens 30% reduziert wird, sind nach aktueller IDW-Stellungnahme Herstellungskosten anzuwenden.
Folge: Steuerliche Entlastung tritt nicht mehr kurzfristig ein; Kosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und Herstellungskosten ist in der Praxis oft schwierig.
Politische und gesetzliche Forderungen
Kritik: Die mediale Berichterstattung fokussiert auf positive Aspekte der Superabschreibung und Ausnahmen, während negative Auswirkungen für Vermieter kaum beleuchtet werden.
Forderung an das Bundesfinanzministerium:
Aussetzung der 15%-Regelung
Einführung einer Sonderregelung für anschaffungsnahe Aufwendungen
Sofortabzug oder mindestens Verteilung über zwei bis fünf Jahre für energetische Sanierungskosten bei Bestandsimmobilien ermöglichen
Empfehlungen und Ausblick
Bei aufwändigen energetischen Sanierungen wird empfohlen, beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, um steuerliche Absetzbarkeit zu sichern (Kostenpflicht beachten).
Weiterführende Informationen zur 15%-Falle werden unter steuerfokus.de/15% bereitgestellt.
In Planung: Vorstellung eines Modells zur Reduzierung des Steuersatzes für Vermietungseinkünfte auf 25%.
Decisions
Empfehlung zur Stellung eines Antrags auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt — zur Sicherstellung des Sofortabzugs bei energetischer Sanierung vor Inkrafttreten der neuen Regelung.
Open Questions / Follow-Ups
Wie wird das Bundesfinanzministerium auf die Kritik und die Forderung nach einer gesetzlichen Sonderregelung für energetische Sanierungen reagieren?
Welche Details und Voraussetzungen gelten für die angekündigte steuerliche Transformation der Vermietungseinkünfte auf 25% Besteuerung?