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Steuerliche Sanierungsregeln ab 2026

Jul 13, 2025

Summary

  • In dem Meeting wurde die steuerrechtliche Behandlung energetischer Sanierungen bei vermieteten Immobilien thematisiert, insbesondere die ab 01.01.2026 eintretende Änderung.
  • Es wurde erläutert, dass ab diesem Datum energetische Sanierungen nur noch über die reguläre Abschreibung (AFA) und nicht mehr sofort steuerlich absetzbar sind.
  • Die Problematik der 15%-Grenze sowie aktuelle und geforderte gesetzliche Anpassungen wurden diskutiert.
  • Ein Ausblick auf weitere Steuertipps und Transformationsmodelle für Vermietungseinkünfte wurde gegeben.

Action Items

  • Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt für geplante energetische Sanierungen stellen (kein fester Termin – Eigentümer/Vermieter)
  • Informationen zur 15%-Falle auf steuerfokus.de/15% prüfen und ggf. abonnieren (kein fester Termin – Interessenten/Vermieter)
  • In den nächsten Wochen: Steuerliches Transformationsmodell zur Besteuerung von Vermietungseinkünften vorstellen (kein fester Termin – Stefan Mücke/Team)

Steuerliche Behandlung energetischer Sanierungen und Erhaltungsaufwendungen

  • Ab dem 01.01.2026 können energetische Sanierungsaufwendungen bei vermieteten Immobilien nicht mehr als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
  • Zukünftig ist lediglich die Abschreibung über die Restnutzungsdauer möglich (ohne Gutachten über 50 Jahre).
  • Bislang konnten größere Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, um steuerliche Progressionsnachteile zu vermeiden.
  • Aktuell ist der Sofortabzug bereits ausgeschlossen, wenn in den ersten drei Jahren nach Anschaffung die Erhaltungsaufwendungen ohne Umsatzsteuer 15% der Anschaffungskosten übersteigen (sogenannte 15%-Grenze).
  • Auf energetische Sanierungen, durch die der Energiebedarf um mindestens 30% reduziert wird, sind nach aktueller IDW-Stellungnahme Herstellungskosten anzuwenden.
  • Folge: Steuerliche Entlastung tritt nicht mehr kurzfristig ein; Kosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und Herstellungskosten ist in der Praxis oft schwierig.

Politische und gesetzliche Forderungen

  • Kritik: Die mediale Berichterstattung fokussiert auf positive Aspekte der Superabschreibung und Ausnahmen, während negative Auswirkungen für Vermieter kaum beleuchtet werden.
  • Forderung an das Bundesfinanzministerium:
    • Aussetzung der 15%-Regelung
    • Einführung einer Sonderregelung für anschaffungsnahe Aufwendungen
    • Sofortabzug oder mindestens Verteilung über zwei bis fünf Jahre für energetische Sanierungskosten bei Bestandsimmobilien ermöglichen

Empfehlungen und Ausblick

  • Bei aufwändigen energetischen Sanierungen wird empfohlen, beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, um steuerliche Absetzbarkeit zu sichern (Kostenpflicht beachten).
  • Weiterführende Informationen zur 15%-Falle werden unter steuerfokus.de/15% bereitgestellt.
  • In Planung: Vorstellung eines Modells zur Reduzierung des Steuersatzes für Vermietungseinkünfte auf 25%.

Decisions

  • Empfehlung zur Stellung eines Antrags auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt — zur Sicherstellung des Sofortabzugs bei energetischer Sanierung vor Inkrafttreten der neuen Regelung.

Open Questions / Follow-Ups

  • Wie wird das Bundesfinanzministerium auf die Kritik und die Forderung nach einer gesetzlichen Sonderregelung für energetische Sanierungen reagieren?
  • Welche Details und Voraussetzungen gelten für die angekündigte steuerliche Transformation der Vermietungseinkünfte auf 25% Besteuerung?