Sachbearbeiter Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung, die Einzelunternehmung. In dieser Lernsequenz lernt ihr, das Privatkonto zu führen und abzuschliessen. Ihr könnt Privatbezüge inklusive Eigenverbrauch und Privatgutschriften buchen.
Ihr könnt Kapitalveränderungen buchen. Ihr könnt den Erfolg verbuchen und Ihr kennt das Unternehmereinkommen und könnt dieses berechnen. Um eine Einzelunternehmung zu gründen, benötigt es keine minimale Kapitaleinlage.
Gesetzlich ist nichts vorgeschrieben, wie hoch das Eigenkapital einer Einzelunternehmung sein muss. Die Einzelunternehmung ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, das heisst, sie kann keine eigenen Rechtsgeschäfte eingehen. Erzielt die Einzelunternehmung einen Umsatz von mehr als 100'000 Franken pro Jahr, muss sie im Handelsregister eingetragen werden. Bei tieferem Umsatz bedarf es keinem Handelsregister-Eintrag. Bei weniger als 500'000 Franken Umsatz muss sie lediglich über Einnahmen und Ausgaben Buch führen und die Vermögenslage per Ende Jahr darlegen.
Ab einem Jahresumsatz von mehr als 500'000 Franken ist die Einzelunternehmung buchführungspflichtig. Das bedeutet, dass sie eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung führen muss und sich an die Vorschriften des Obligationenrechts halten muss. Die Einzelunternehmung ist kein eigenes Steuersubjekt. Das bedeutet, dass sie keine eigene Steuererkl ärung ausfüllt. Der Einzelunternehmer deklariert Einkommen und Vermögen aus der Einzelunternehmung mit seiner privaten Steuererklärung und bezahlt die Steuern auch privat.
Eine Einzelunternehmung kann in ihrer Erfolgsrechnung somit auch keinen Aufwand für direkte Steuern geltend machen. Der Geschäftsinhaber haftet mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Einzelunternehmung. Die Einzelunternehmung verfügt über das Konto Eigenkapital.
Darauf wird das der Unternehmung langfristig zur Verfügung gestellte Kapital gebucht. Das Konto Privat dient der Verbuchung der laufenden Bezüge und Gutschriften des Einzelunternehmers. Auf diese beiden Konten möchte ich nun gerne etwas detaillierter eingehen.
Das Konto Eigenkapital ist ein Passivkonto und zeigt das langfristig durch den Inhaber zur Verfügung gestellte Kapital. Es hält die während des Jahres erfolgten Kapitalerhöhungen und Kapitalrückzüge fest. Das Eigenkapital ist die Grundlage für die Berechnung des Eigenkapitalzinses. Es enthält den Ausgleich des Privatkontos und die Verbuchung des Vorjahresgewinnes. Eröffnet wird dieses Konto wie jedes andere Passivkonto auf der Haben-Seite.
Als erstes wird dann das Vorjahresergebnis übertragen, sprich ein Vorjahresgewinn führt zu einer Eigenkapitalerhöhung und ein Vorjahresverlust zu einer Eigenkapitalreduktion. Das Konto ist somit ein fast gänzlich ruhendes Konto. welches fast nur am Jahresende bebucht wird.
Lediglich bei Kapitalerhöhungen und Kapitalrückzügen kommt es auch zu Buchungen unter dem Jahr. Am Ende des Jahres wird das Privatkonto über das Eigenkapital ausgeglichen. Darauf komme ich nachher in der nächsten Folie nochmals zu sprechen.
Der Schlussbestand ist dann wieder... im Soll einzutragen und in die Bilanz zu übertragen. Das Privatkonto hat zwar die Kontonummer 2850, welche aufgrund der Nummerierung darauf schliessen lässt, dass es sich dabei um ein Konto der Kategorie Eigenkapital handelt, aber tatsächlich ist das Privatkonto ein Kontokorrent.
Es kann also sowohl ein Aktivkonto wie auch ein Passivkonto sein. Das Privatkonto ist die Schnittstelle zwischen dem Privatbereich des Unternehmers und dem Geschäftsbereich und dient als Kontokorrent zur Abwicklung der laufenden Gutschriften und Bezüge des Geschäftsinhabers. Am Ende des Jahres wird das Privatkonto über das Konto Eigenkapital ausgeglichen.
Somit startet das Privatkonto immer mit einem Anfangsbestand von 0. Das bedeutet auch gleichzeitig, dass es nie in der Bilanz erscheint. Im Soll werden die Belastungen des Geschäftsinhabers gebucht, also Barbezüge, durch das Geschäft bezahlte Privatrechnungen, der Bezug von Waren für private Zwecke ohne Bezahlung und Privatanteile, am Geschäftsvermögen, wie zum Beispiel der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug, die Nutzung der IT-Infrastruktur etc. Auf der Haben-Seite werden die Gutschriften für den Eigenlohn und den Eigenzins gebucht. Der Überschuss wird dann über das Eigenkapital ausgeglichen. Weist das Privatkonto einen Sollüberschuss aus, das heisst auf der Sollseite sind betragsmässig mehr Verbuchungen als auf der Habenseite, bedeutet dies, dass der Unternehmer mehr aus dem Unternehmen herausgezogen hat, als ihm zustehen würde.
Mit der Buchung Eigenkapital an Privat wird die Differenz ausgeglichen. Diese Buchung mindert dann das Eigenkapital. Hat der Unternehmer mehr Gutschriften als Belastungen, weist das Privatkonto einen Habenüberschuss aus. Dieser wird mit der Buchung privat an Eigenkapital ausgeglichen und führt zu einer Eigenkapitalerhöhung.
Wenn der Geschäftsinhaber Waren für private Zwecke bezieht, ohne dafür etwas zu bezahlen, werden diese Waren zum Einstandspreis, also zu dem Preis, den das Einzelunternehmen bezahlt hat, als es die Waren eingekauft hat, auf dem Privatkonto belastet. Die Buchung lautet dann Privat an Warenaufwand. Es wird in der Erfolgsrechnung also als Aufwandminderung gebucht. Man stellt die Buchhaltung so dar, als wäre diese Ware gar nie im Geschäft drin gewesen und nimmt diese Ware.
somit wieder aus der Erfolgsrechnung raus mit dieser Aufwandminderung. Auch Privatanteile werden als Aufwandminderungen gebucht. Dadurch, dass das Privatkonto Ende Jahr über das Eigenkapital ausgeglichen wird und somit einen Schlussbestand von 0 ausweist, erscheint es auch nicht in der Bilanz.
Auf die Verbuchung von Eigenlohn und Eigenzins kann allerdings auch verzichtet werden. Dies zeige ich euch anhand der nächsten Folie. Das Unternehmereinkommen ist das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, welches der Einzelunternehmer zu versteuern hat.
Das Unternehmereinkommen setzt sich zusammen aus dem Eigenlohn und dem Eigenzins und dem Gewinn bzw. dem Verlust aus der Erfolgsrechnung. Der Unternehmer verbucht für sich selbst einen Eigenlohn, so wie er dies bei Angestellten auch tun würde, mit dem Buchungssatz Lohnaufwand an Privat.
Diesen bezahlt er sich aber nicht direkt aus, sondern schreibt ihn dem Privatkonto gut. Stattdessen bezieht er den Lohn mit den unter dem Jahr getätigten Bar- und Warenbezügen, den durch das Geschäft bezahlten Privatrechnungen und den Privatanteilen. Der Eigenzins wird als Finanzaufwand verbucht.
Weil der Unternehmer der Unternehmung Eigenkapital zur Verfügung stellt, steht ihm ein Ertrag in Form von Zinsen zu. Würde er das Kapital anderweitig investieren, würde er da auch Vermögenserträge erhalten. Oder aus Sicht der Unternehmung betrachtet, müsste sie Fremdkapital aufnehmen, müsste sie dafür auch einen Zins bezahlen.
Deshalb wird der Eigenzins mit der Buchung Finanzaufwand an Privat verbucht. In diesem Beispiel auf der linken Seite hat sich der Einzelunternehmer einen Eigenlohn von 150 und einen Eigenzins von 30 gutgeschrieben. Diese beiden Aufwände von total 180 sind im Gesamtaufwand von 980 enthalten. Somit erzielt die Einzelunternehmung einen Gewinn von 10, welcher mit dem Buchungssatz Gewinnerfolgsrechnung an Gewinnbilanz verbucht wird. Der Einfachheit halber ist der Gewinn hier als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.
Dem Einzelunternehmer stehen nun also 180 zu. Während dem Jahr hat er lediglich Bezüge von 80 getätigt. Der Habenüberschuss von 100 wird nun über das Eigenkapital ausgeglichen.
was dazu führt, dass das Eigenkapital zunimmt. Das Unternehmereinkommen dieses Einzelunternehmers setzt sich also aus 150 Eigenlohn, 30 Eigenzins und 10 Gewinn zusammen. Im zweiten Beispiel handelt es sich um die gleiche Ausgangslage. Allerdings. hat sich der Einzelunternehmer da weder einen Eigenlohn noch einen Eigenzins ausbezahlt bzw.
verbucht. Deshalb ist der Gesamtaufwand lediglich 800 und dies führt zu einem grösseren Gewinn, welcher wiederum mit dem Buchungssatz Gewinnerfolgsrechnung an Gewinnbilanz verbucht und der Einfachheit halber wieder als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen wird. Da dem Privatkonto nun aber nichts gutgeschrieben wird, stehen lediglich die Bezüge von 80 im Soll des Privatkontos und dies führt zu einer Eigenkapitalabnahme, wenn das Privatkonto dann ausgeglichen wird. Aber auch hier beläuft sich das Unternehmereinkommen auf total 190 und auch hier hat das Eigenkapital um total 110 zugenommen.
Somit hat weder die Verbuchung noch die Höhe des Eigenlohns und des Eigenzinses eine Auswirkung auf das Unternehmereinkommen. Deshalb wird in der Praxis oft auf deren Verbuchung verzichtet. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es jedoch sinnvoll, diese beiden Aufwände zu verbuchen. Der Eigenzins ist Einkommen aus investiertem Kapital, der Eigenlohn und das Ergebnis aus der Erfolgsrechnung stellen Arbeitseinkommen dar.
Deshalb sind auf dem Ergebnis aus der Erfolgsrechnung und dem Eigenlohn auch AHV geschuldet. Der Eigenzins wird basierend auf dem Eigenkapital gerechnet. Verändert sich das Eigenkapital nach der Verbuchung des Vorjahresergebnisses, durch das Geschäftsjahr nicht bis zum Ausgleich des Privatkontos, ist die Berechnung relativ simpel. Der Zinssatz mal das Eigenkapital ergibt den Eigenzins. Wenn es aber unter dem Jahr eine Kapitalerhöhung oder einen Kapitalrückzug gibt, müsst ihr diese Veränderung in der Zinsberechnung pro Rata berücksichtigen.
Zum Schluss folgt noch ein kurzer Exkurs. es geht um die Verrechnungssteuer. Diese Steuer wird vom Bund auf Kapitalerträgen erhoben und sie ist eine sogenannte Sicherungssteuer.
Dies bedeutet, dass der Bund damit sicherstellen will, dass die Steuerpflichtigen die Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen richtig deklarieren. Ich möchte euch dies anhand eines Beispieles aufzeigen. Ein Bankkunde, einem Bankkunde, steht auf dem Kapital, welches er bei der Bank auf einem Bankkonto deponiert hat, einen Zins von 16.70 Fr. zu. Dies nennt man Bruttozins.
Die Bank muss davon aber 35% Verrechnungssteuer abziehen und diesen Betrag an die eidgenössische Steuerverwaltung überweisen. Dem Kunden werden somit also nur 10.85 Fr. gutgeschrieben. Dies nennt man Den Nötozins.
Der Kunde kann nun, indem er den Kapitalertrag von 16.70 Fr. in seiner Steuererklärung korrekt deklariert, die Verrechnungssteuer von 5.85 Fr. wieder zurückfordern.
Gibt er die 16.70 Fr. nicht als Einkommen in seiner Steuererklärung an, kriegt er auch die Verrechnungssteuer nicht zurück und das Geld ist somit verloren. die Rückforderung mit der Deklaration des Ertrags in der Steuererklärung, wie jetzt gerade bei diesem Beispiel beschrieben. Juristische Personen, also Aktiengesellschaften und GmbHs, müssen zwar den Zins ebenfalls richtig in ihrer Buchhaltung verbuchen, die Rückforderung geschieht jedoch nicht mit dem Einreichen der jährlichen Steuererklärung, sondern mittels einem separaten Rückforderungsantrag. Verbucht wird das Ganze wie folgt.
Der Nettozins wird mit dem Buchungssatz Bank an Finanzertrag 10.85 Fr. verbucht und die Verrechnungssteuer mit Guthabenverrechnungssteuer an Finanzertrag 5.85 Fr. Wichtig ist, dass im Finanzertrag immer 100% des Zinses, also der Bruttozins, ausgewiesen ist.
obwohl lediglich 65% der Menschen in der Schweiz nicht mehr in der Schweiz leben. auf der Bank gutgeschrieben wurden. Bei der Rückforderung verbucht man dann Bank an Guthabenverrechnungssteuer.
Bei Kapitalerträgen auf Geschäftsvermögen einer Einzelunternehmung ist es nun etwas speziell. Da die Einzelunternehmung ja keine eigene Steuererklärung ausfüllt, wird die Verrechnungssteuer auch nicht an die Einzelunternehmung zurückerstattet. Stattdessen deklariert der Geschäftsinhaber die Erträge in seiner privaten Steuererklärung und fordert die Verrechnungssteuer privat zurück. Deshalb ist bei der Einzelunternehmung die Verrechnungssteuer folgendermassen zu buchen. Bank an Finanzertrag, die 65%, also die Netto-Dividende.
Privat an Finanz... 35 Prozent, also die Verrechnungssteuer. Anstelle des Kontos Guthabenverrechnungssteuer bucht man die Steuer gerade aufs Privatkonto, da der Einzelunternehmer die Steuer ja mit seiner privaten Steuererklärung zurückfordert. Unser Lehrmittel geht nicht auf diese spezielle Verbuchung der Verrechnungssteuer ein und bucht die Steuer somit konsequent auf Guthabenverrechnungssteuer.
Edupool wünscht aber, dass ihr diese Variante mit dem Verbuchen auf das Privatkonto lernt und anwendet. Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit.