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Rückstellungen im HGB und EStG

Dec 5, 2024

Rückstellungen nach HGB und EStG

Arten von Rückstellungen

  • Verbindlichkeitsrückstellungen:

    • Bekannte Fälligkeit und Höhe
    • Beispiel: Garantieverpflichtungen, Pensionsverpflichtungen, Prozesskosten
    • Schwebende Geschäfte: Verträge ohne erfüllte Lieferung/Zahlung
    • Drohende Verluste müssen nach Handelsrecht bilanziert werden, nicht nach Steuerrecht
  • Aufwandsrückstellungen:

    • Unterlassene Instandhaltungen und Abraumbeseitigungen im Folgejahr
    • Bildung nur, wenn im HGB §249 Absatz 1 vorgesehen

Behandlung und Bewertung

  • Rückstellungen nach Handelsrecht:

    • Maßgeblichkeitsprinzip: Übernahme in die Steuerbilanz
    • Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§253 HGB)
    • Abzinsungsgebot: Restlaufzeit > 1 Jahr, Diskontierung notwendig
    • Zinsdaten: Deutsche Bundesbank (z.B. 7- oder 10-jähriger Durchschnitt)
  • Rückstellungen nach Steuerrecht:

    • Abzinsungspflicht für Rückstellungen > 12 Monate mit 5,5% Zins
    • Pensionsrückstellungen pauschal mit 6%
    • Keine Berücksichtigung von Preis- und Lohnsteigerungen

Verwendung und Auflösung

  • Nach §249 Absatz 2 HGB:
    • Auflösung nur bei Wegfall des Grundes
    • Abweichungen zwischen geschätztem und tatsächlichem Betrag führen zu Anpassungen in der GUV

Wichtige Unterschiede

  • Handelsbilanz vs. Steuerbilanz:
    • Drohverlustrückstellungen: Handelsrecht vs. Steuerrecht
    • Abzinsungsunterschiede
    • Handhabung von Lohn- und Preissteigerungen

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