Mooooooin Leude! Heute geht’s um was Wichtiges für eure Zukunft, ohne das ihr nicht mehr Wie ihr schon merkt, geht es heute um Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Ihr bekommt, sobald ihr einen Job habt, und kein Schnorrer-Student mehr seid, regelmäßiges Gehalt...Hoffentlich. Dieses Gehalt wird meistens in Brutto angegeben. Von diesem Brutto-lohn werden nochmal ein paar Dinge abgezogen. Zunächst einmal die Lohnsteuer. Dazu werdet ihr in eine Steuerklasse eingeteilt, die sich wie folgt ergeben: In die Lohnsteuer-Klasse 1 fallen die Arbeitnehmer, die ledig sind und keine Kinder haben. Also meistens Studenten oder irgendwelche Pisser, die für immer alleine bleiben...oh sorry das war gehässig hehe. Hast du ein Kind und bist trotzdem ledig, also nicht verheiratet, dann fällst du in die Lohnsteuerklasse 2. In Lohnsteuer Klasse 3 kommst du, wenn du verheiratet bist, aber nur einer von beiden Geld verdient OOODER, wenn du der andere Partner in der Lohnsteuerklasse 5 ist. Die vierte Klasse ergibt sich aus einem Ehepaar, die zusammen etwa dassselbe Einkommen beziehen. Ist dein Ehegatte oder deine Ehegattin schon in Klasse 3 und ihr habt unterschiedliche Gehälter, so kommst du in Lohnsteuerklasse 5. Die letzte Lohnsteuerklasse ist für die ganz coolen unter euch, die bei mehreren Leuten angestellt sind und nichts Weiteres mit ihrem Leben anfangen können...also wie ich. Das wärs erst mal zu den Lohnsteuerklassen. Die jeweiligen Beträge, die von eurem Gehalt abgezogen werden, könnt ihr dann immer von den sogenannten Lohnsteuertabellen ablesen Da sind Festbeträge drauf, die euch zeigen, was ihr blechen müsst. Dazu gleich mehr. Als weiterer Abschlag kommt dann der sogenannte Solidaritätszuschlag. dieser betrifft 5,5% von der jeweiligen Lohnsteuer, die ihr zahlen müsst. Wenn ihr dann auch noch gläubig seid, müsst ihr, je nach Region eine Kirchensteuer in Höhe von 8% in Bayern und Baden-Württemberg und in den restlichen Ländern i.H.v 9% der Lohnsteuer abtreten. Wir haben euch hier mal eine Tabelle mit einem Gehalt von meinetwegen 6000 € dargestellt. Der Arbeitnehmer befindet sich in Lohnsteuerklasse 1 und muss damit dementsprechend 1468,33 an Lohnsteuer, 80,75 an Solidaritätszuschlag und 117,46 an Kirschensteuer bezahlen. Wat ein scheiss, alter. AAABER, als wäre das nicht genug mit der deutschen Bürokratie, müssen wir aber auch noch was bezahlen. nd zwar die sogenannten Sozialversicherungen. Diese werden aber zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Wir machen das ganze mal in Tabellenform: In die Sozialversicherung fließen ein die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Zusatzpflegeversicherung für die Arbeitnehmer, die keine Kinder haben und über 23 Jahre alt sind. Die einzelnen Beträge knallen wir euch jetzt mal hin. Die erste Spalte ist die Summe, die insgesamt bezahlt werden muss und die beiden nächsten Spalten der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeber-Anteil. Die letzte Spalte ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie sagt aus, bis zu welchem Gehalt maximal die Beiträge geleistet werden müssen. ein Arbeitnehmer, der 10.000€ verdient und dann so viel in die Versicherung einzahlen muss, würde ja krass wenig herausbekommen. Deshalb wird sein Gehalt an die jewilige Grenze angepasst. Also wird das ganze so berechnet, als hätte er einen Gehalt in Höhe von 6350€, wenn er sich im Westen Deutschlands befinden würde. Erklärkapitel 2 Beispiel 1 Machen wir mal ein Beispiel dazu. Ihr habt hier eine Entgeltabrechnung vorliegen für Johann-Friedrich-Wilhelm von Lustknecht, der bei der Lustknacker GmbH angestellt ist. Er ist ledig, 27 Jahre alt, ist ein ungläubiger Heide und hat keine Kinder. Unser Johann hat keine weiteren Bruttobezüge vom Arbeitgeber erhalten und verdient damit 6000€ brutto. Seine Steuerabzüge können wir von der Lohnsteuertabelle von vorhin übernehmen. Das macht in der Summe 1549€ und 8 CENT! Seine Sozialversicherungsabzüge für den Arbeitnehmeranteil betragen bei der Rentenversicherung 561€ und bei der Arbeitslosenversicherung 90€. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gelangt er in die Beitragsbemessungsgrenze und zahlt daher nur den jeweiligen Anteil von 4.350€. Das macht in der Summe 1034,89 €. Damit ergibts sich ein Nettogehalt von insgesamt 3.416,03€, was unser Johann jetzt zum Saufen in seiner Verbindung ausgeben könnte. Was müsst ihr euch merken? Euer Geld, was ihr letztendlich zur Verfügung habt berechnet sich dadurch, dass von eurem Bruttogehalt Steuern wie die Lohn - oder Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ihr werdet anfänglich, sobald ihr erwerbstätig werdet in sogenannte Lohnsteuerklassen eingeteilt. Diese zeigen euch, wie viel ihr an Steuern bezahlen müsst. Das könnt ihr anhand von Lohnsteuertabellen ablesen. Dann müsst ihr noch Sozialversicherungsbeträge bezahlen, die aber zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden. Beachtet auch hier die Beitragsbemessungsgrenzen. Damit könnt ihr dann letztendlich eure Entgeltabrechnung verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, dann haut sie in die Kommis rein, ansonsten gönnt euch ein Feierabendsekt und liebe Grüße an euch da draußen.