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Buchführung und Rechnungslegung im Obligationenrecht
May 29, 2025
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Grundlagen der Buchführung und Rechnungslegung nach Obligationenrecht
Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Jahresumsatz > 500.000 CHF
Alle juristischen Personen
Größere und börsennotierte Unternehmen
Unternehmen mit Umsatz < 500.000 CHF: Nur Einnahmen- und Ausgabenrechnung nötig
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegung
Vollständigkeit:
Alle Buchungen müssen vorhanden sein
Vorsicht:
Unternehmen sollen sich nicht reicher darstellen als sie sind
Belegpflicht:
Jede Buchung muss belegbar sein
Ordnungsmäßigkeit:
Grundlage der Rechnungslegung; Erfassung von Geschäftsfällen
Rechnungslegung:
Erstellung des Geschäftsberichts
Instrumente:
Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, ggf. Geldflussrechnung und Lagebericht
Bewertungsvorschriften
Aktiven höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Verbindlichkeiten mindestens zum Nennwert
Rückstellungen mindestens so hoch wie der erwartete Mittelabfluss
Sonderregelungen
Aktiven mit Marktpreis:
Dürfen zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über Anschaffungswert liegt
Vorräte:
Bewertung höchstens zum Anschaffungswert oder Nettoveräußerungserlös, falls dieser niedriger ist
Vergleich mit anerkannten Rechnungslegungsstandards
Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP
: Unterschiedliche Seitenanzahl und Einsatzgebiete
True and Fair View Prinzip:
Abschluss soll tatsächliche Werte widerspiegeln
Vorsicht Prinzip im OR:
Schutz der Fremdkapitalgeber, erlaubt die Bildung von stillen Reserven
Beispiele zur Bewertung
Unterschiedliche Bewertungsansätze können Erfolg und Eigenkapital stark beeinflussen
Wichtige Vorschriften
Buchhaltung und Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden
Schlussfolgerung
Wichtigster Grundsatz:
Vorsicht
Ziel:
Unternehmen realistischer oder eher vorsichtiger darstellen
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