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Buchführung und Rechnungslegung im Obligationenrecht

May 29, 2025

Grundlagen der Buchführung und Rechnungslegung nach Obligationenrecht

Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Jahresumsatz > 500.000 CHF
  • Alle juristischen Personen
  • Größere und börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen mit Umsatz < 500.000 CHF: Nur Einnahmen- und Ausgabenrechnung nötig

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegung

  • Vollständigkeit: Alle Buchungen müssen vorhanden sein
  • Vorsicht: Unternehmen sollen sich nicht reicher darstellen als sie sind
  • Belegpflicht: Jede Buchung muss belegbar sein
  • Ordnungsmäßigkeit: Grundlage der Rechnungslegung; Erfassung von Geschäftsfällen
  • Rechnungslegung: Erstellung des Geschäftsberichts
  • Instrumente: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, ggf. Geldflussrechnung und Lagebericht

Bewertungsvorschriften

  • Aktiven höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Verbindlichkeiten mindestens zum Nennwert
  • Rückstellungen mindestens so hoch wie der erwartete Mittelabfluss

Sonderregelungen

  • Aktiven mit Marktpreis: Dürfen zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über Anschaffungswert liegt
  • Vorräte: Bewertung höchstens zum Anschaffungswert oder Nettoveräußerungserlös, falls dieser niedriger ist

Vergleich mit anerkannten Rechnungslegungsstandards

  • Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP: Unterschiedliche Seitenanzahl und Einsatzgebiete
  • True and Fair View Prinzip: Abschluss soll tatsächliche Werte widerspiegeln
  • Vorsicht Prinzip im OR: Schutz der Fremdkapitalgeber, erlaubt die Bildung von stillen Reserven

Beispiele zur Bewertung

  • Unterschiedliche Bewertungsansätze können Erfolg und Eigenkapital stark beeinflussen

Wichtige Vorschriften

  • Buchhaltung und Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden

Schlussfolgerung

  • Wichtigster Grundsatz: Vorsicht
  • Ziel: Unternehmen realistischer oder eher vorsichtiger darstellen