sachbearbeiter rechnungswesen finanzbuchhaltung die grundsätze der buchführung rechnungslegung und bewertung gemäss obligationenrecht zu beginn stellt sich die frage wer denn überhaupt zur einhaltung dieser grundsätze verpflichtet ist wir befinden uns im obligationenrecht bei artikeln 957 und den darauf folgenden artikeln dieser artikel schreibt vor dass einzelunternehmen und personengesellschaften mit einem jahresumsatz von mehr als 500.000 schweizer franken sowie sämtliche juristische personen dieser pflicht und liegen und sich somit auch an die darauf folgenden grundsätze halten müssen größere unternehmen sowie börsenkotierte unternehmen unterliegen ebenfalls dieser pflicht haben aber noch weitere richtlinien zu befolgen einzelunternehmen und personengesellschaften mit einem umsatz von weniger als 500.000 franken sind nicht zur führung einer doppelten buchhaltung verpflichtet und müssen lediglich eine einnahmen und ausgabenrechnung erstellen und am ende des geschäftsjahres die vermögenslage vorstellen die grundsätze ordnungsmäßiger buchführung und ordnungsmäßiger rechnungslegung findet ihr im theorie teil des buches ich habe sie lediglich noch mit den entsprechenden artikeln ergänzt ich gehe nun nicht auf jetzt einzel auf jeden einzelnen grundsatz ein der grundsatz der vollständigkeit bedeutet dass sämtliche buchungen zur ermittlung von vermögen und erfolg vorhanden sein müssen ebenfalls müssen sämtliche wesentlichen aktiven und passiven in der bilanz und aufwände und erträge in der erfolgs rechnung enthalten sein die jahresrechnung muss laufend nachgeführt werden und innert sechs monaten nach ablauf des geschäftsjahres die zuständigen organ zur abnahme vorgelegt werden jeder buchung muss ein beleg zugrunde liegen falls nötig kann ein interner beleg erstellt werden die vorschrift ist das oberste prinzip des obligationenrechts die jahresrechnung soll vorsichtig erstellt werden ein unternehmen soll sich nicht reicher und im zweifel eher ärmer darstellen als es wirklich ist bei unsicherheiten sind aktiven und erträge erhält zu tief anzusetzen und schulden und aufwände eher zu hoch zu den allgemein gültigen vorschriften gehören die grundsätze der ordnungsmäßigen buchführung und rechnungslegung die buchführung ist die grundlage der rechnungslegung sie beinhaltet das erfassen von geschäftsfeldern und sachverhalten während der rechnungslegung rechnungsperiode das ziel dieser grundsätze welche ihren artikeln 957 auf findet ist eine einheitliche eine einheitlich geführte buchführung die instrumente der buchführung sind konnten plan journal haupt und neben büchern die durchführung hat in landeswährung oder in der für die geschäftstätigkeit wesentlichen währung zu erfolgen nebst den landessprachen ist auch die buchführung in englisch erlaubt und der rechnungslegung verstehen wird das erstellen des geschäftsberichts am ende einer rechnungsperiode die grundsätze ordnungsmäßiger rechnungslegung findet ihr im artikel 958 c und das ziel dieser grundsätze ist die sicherung der aussagekraft und die vergleichbarkeit des geschäftsberichtes die instrumente der rechnungslegung sind die bilanz die erfolgs rechnung der anhang und eventuell die geldflussrechnung und ein lagebericht ebenfalls gehören die vorschriften über den inhalt und den aufbau der jahresrechnung zu diesen allgemein gültigen vorschriften dass er sieht mindestens vorschriften bei bilanz und erfolgsrechnung für die bewertungsvorschriften sind ebenfalls ein wesentlicher teil der allgemein gültigen vorschriften auf diese kommen wir nachher noch im detail zu sprechen zum schluss regeln diese vorschriften auch die pflicht die buchhaltung und sämtliche belege während zehn jahren aufzubewahren ab artikel 961 kommen die vorschriften welche für größere unternehmen gelten als größeres unternehmen gelten unternehmen welche zu einer ordentlichen revision verpflichtet sind dies sind namentlich unternehmen welche über eine bilanzsumme von 20 millionen und mehr verfügen einen jahresumsatz von 40 millionen und mehr erzielen und 250 oder mehr vollzeit-stellen beschäftigen diese größen findet ihre aktienrecht unter artikel 727 des obligationenrechts diese unternehmen müssen zusätzlich zur jahresrechnung bestehen dass bilanz erfolg sich nur und anhang noch eine geldflussrechnung erstellen und einen lagebericht erfassen artikel 962 regelt dann den abschluss nach einem anerkannten rechnungslegungsstandard börsenkotierte unternehmen müssen somit nebst einem abschluss nach noch einen abschluss nach einem anerkannten rechnungslegungsstandard erstellen dieser zusätzliche abschluss wird nach dem so genannten to and fair view prinzip erstellt was dies genau bedeutet sehen wir später noch das prinzip der streitigkeit schreibt vor dass sowohl formell wie auch materiell die gleichen maßstäbe wieder verwendet werden sollen jahresrechnungen sollen mit den vorjahres rechnungen vergleichbar seien somit soll bei der erstellung der jahresabschlüsse auf die gleiche gliederung und die gleichen inhalte der kosten geachtet werden ebenfalls sollen die gleichen abschluss und bewertungs grundsätze wiederverwendet werden im normalfall sind die werte so anzusetzen wie wenn die unternehmung für eine unbestimmte voraussichtlich längere zeit weitergeführt wird artikel 958 absatz 2 besagt jedoch dass falls man davon ausgeht dass der trieb in den nächsten zwölf monaten eingestellt wird oder fall sein vermögensteile in den nächsten zwölf monaten veräußert wird man für diesen teil veräußerungs werte für die bewertung heranziehen soll das verrechnungs verbot untersagt die berechnung von aktiven und passiven sowie aufwand und ertrag dem grundsatz der zeitlichen abgrenzung haben wir zu verdanken dass wir aktive und passive rechnungsabgrenzungsposten der periode zu schreiben sollen in welcher sie auftreten und nicht dann wenn die entsprechenden mittel fließen im endeffekt sollte die rechnungslegung die wirtschaftliche lage so darstellen dass sich dritte ein zuverlässiges urteil bilden können nun vergleichen wird das obligationenrecht mit den anerkannten rechnungslegungsstandards als anerkannte rechnungslegungsstandards gelten swiss gaap fer ifrs und us-gaap swiss gaap fer umfasst etwa 250 seiten wird nur in der schweiz angewandt und gilt nicht für am hauptsegment der schweizer börse kotierte gesellschaften ifrs umfasst in etwa 3000 seiten und ist in über 100 ländern anerkannt um ifrs anzuwenden bzw dieses standorts einzuführen benötigt es definitiv expertenwissen us app umfasst etwa 30.000 seiten und wird hauptsächlich in den usa angewandt us app bietet wenig spielraum es ist sehr stark reguliert und sehr kompliziert dem obligationenrecht ist das prinzip der fonds der vorsicht der dominierende grundsatz der gläubigerschutz hat oberste priorität man möchte die fremdkapitalgeber schützen der fremdkapitalgeber soll sich darauf verlassen können dass es der unternehmung mindestens so gut geht wie in der jahresrechnung ausgewiesen die korrekte information des eigentümers ist hier zweitrangig somit erlaubt das obligationenrecht auch die bildung von stillen reserven bei den anerkannten rechnungslegungsstandard ist die wahrheit der oberste grundsatz der abschluss soll nach dem zu und fairview prinzip gemacht werden und soll die tatsächlichen werte widerspiegeln somit stehen die eigentümer an oberster stelle sie sollen wahrheitsgetreue informiert werden somit ist es nicht erlaubt stille reserve zu bilden nun möchte ich im detail noch auf die bewertungs vorschrift zu sprechen kommen unterbewerten verstehen wir den wert der aktiven und der verbindlichkeiten in der bilanz festzulegen je nachdem wie wir die unterschiedlichen bilanzpositionen bewährten beeinflussen sie den erfolg also den verlust oder den gewinn in der erfolgsrechnung und verändern so ebenfalls auch das eigenkapital einer unternehmung ich möchte dass anhand eines beispiels aufzeigen wir haben hier den buchwert eines fahrzeugparks vor abschreibungen am 31 dezember 2021 der buchwert also der wert welcher in der bilanz steht ist eine million der gewinn 2021 vor abschreibungen der fahrzeuge ist 300.000 schweizer franken der fortführung wert von 870.000 franken also den wert den die fahrzeuge für das unternehmen darstellen ist der maximal bilanzierte werden wir möchten die fahrzeuge also mit 870.000 schweizer franken in der bilanz bewerten sowie wissen wir eine abschreibung von 130.000 franken buchen was aus dem gewinn vor abschreibungen von 300000 franken nun einen erfolg nach abschreibungen von 170.000 franken im plus als ein gewinn von 170 tausend franken ergibt wenn die genau gleichen zahlen jetzt ist es aber so dass die der liquidationswert der fahrzeuge nun der maximal bilanzierte wert sein soll die fahrzeuge werden voraussichtlich in den nächsten zwölf monaten für 600000 franken verkauft jetzt müssen wir die fahrzeuge von einer million auf 600000 franken runter abschreiben was bedeutet dass wir 400000 franken abschreiben müssen jetzt wird auch aus einem gewinn vor abschreibungen ein verlust nach abschreibungen von 100.000 schweizer franken wir haben also die genau gleichen zahlen aber der bewertungsansatz ist ein anderer und somit haben wir da eine differenz von 270.000 franken nämlich bei meinen 270.000 frankenhöhe beim anderen 270.000 franken tiefer und das beeinflusst gang den erfolg in der jahres also in der erfolgsrechnung und auch das eigenkapital der unternehmen die bewertungsvorschriften des obligationenrechts sind artikel 960 geregelt wir unterscheiden zwischen allgemeinen vorschriften und vorschriften für ausgewählte aktiven grundsätzlich hat die bewertung vorsichtig zu erfolgen sie darf aber die zuverlässige beurteilung der wirtschaftlichen lage nicht verhindern aktiven dürfen höchstens zu anschaffungs oder herstellungskosten bewertet werden wobei man nutzungs und altersbedingten sowie anderweitigen wertverlusten rechnung tragen muss diese wertverluste dürfen über die erfolgs rechnung berücksichtigt werden verbindlichkeiten werden mindestens zum nennwert bilanziert rückstellungen müssen mindestens so hoch sein mit der erwartete mittelabfluss dann gibt es eben noch zwei sonderfälle das sind zum einen aktiven mit beobachtbare marktpreis das sind vor allem die wertschriften es geht aber auch um sämtliche anderen aktiven welche an einem aktiven markt gehandelt werden diese aktiven dürfen zum kurs am bilanzstichtag also zum jahresende bewertet werden auch wenn dieser über dem anschaffungswert liegt in diesem fall ist also nicht der anschaffungswert die obergrenze sondern der kurs am bilanzstichtag liegt der jahresend kues nämlich unter dem anschaffungswert dann handelt es sich um einen wertverlust wie er in artikeln 960 habe schieben ist und diesem wertverlust muss rechnung getragen werden zum anderen haben wir noch eine sonderregelung bei vorräten da gilt grundsätzlich auch der anschaffungswert bzw die herstellkosten als obergrenze liegt jedoch der 0 der nettoveräußerungserlös der wert für welchen wir die vorräte in zukunft verkaufen werden unter dem anschaffungswert so darf dieser tiefere veräußerungs wert in der bilanzierung nicht überschritten werden somit zum schluss also nochmals als zusammenfassung der wichtigste grundsatz ist im obligationenrecht ist die vorsicht eine unternehmung soll sich nicht reicher und im zweifel ärmer darstellen als sie in wirklichkeit ist das bedeutet dass aktiven unterbewertet und erträge generiert zu tief anzusetzen sind und fremdkapital soll generell eher überbewertet werden und auf wände sind zu hoch anzusetzen