Verfassungsorgane in Deutschland erklärt

Sep 15, 2024

Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Einführung

  • Verfassungsorgane: Oberste Organe des Staates, laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Unterscheidung zwischen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder.

Fünf ständige Verfassungsorgane auf Bundesebene

  1. Deutscher Bundestag
  2. Bundesrat
  3. Bundespräsident
  4. Bundesregierung
  5. Bundesverfassungsgericht

Nichtständige Verfassungsorgane

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Bundesversammlung

Aufgaben der Verfassungsorgane

Bundespräsident

  • Staatsoberhaupt, repräsentiert den Staat.
  • Aufgaben:
    • Ernennung des Bundeskanzlers und seiner Minister.
    • Empfang von Staatsgästen.
    • Förderung internationaler Beziehungen.
  • Amtssitz: Schloss Bellevue in Berlin.
  • Wahl durch die Bundesversammlung.

Bundesversammlung

  • Nichtständiges Verfassungsorgan zur Wahl des Bundespräsidenten.
  • Zusammensetzung: Abgeordnete des Bundestages + Vertreter der Bundesländer.

Gemeinsamer Ausschuss

  • Aktive Rolle im Verteidigungsfall.
  • Zusammensetzung: 2/3 Abgeordnete des Bundestages, 1/3 Mitglieder des Bundesrates.
  • Bisherige Geschichte: Noch nie zusammengetreten.

Gewaltenteilung

  • Staatsgewalt verteilt auf mehrere Staatsorgane.
  • Drei Säulen:
    1. Legislative (gesetzgebende Gewalt)
    2. Exekutive (ausführende Gewalt)
    3. Judikative (rechtsprechende Gewalt)
  • Verfassungsorgane kontrollieren sich gegenseitig:
    • Legislative: Bundestag, Bundesrat
    • Exekutive: Bundesregierung
    • Judikative: Bundesverfassungsgericht
    • Bundespräsident: Verkörpert die Einheit des Staates.

Legislative - Gesetzgebende Gewalt

  • Bundestag:

    • Zusammensetzung: Abgeordnete der Parteien, gewählte Volksvertretung.
    • Aufgaben: Gesetze beschließen, Regierung kontrollieren, Bundeskanzler wählen.
    • Amtssitz: Reichstag in Berlin.
  • Bundesrat:

    • Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene.
    • Zusammensetzung: 3-6 Mitglieder pro Bundesland, Stimmenvergabe geschlossen.
    • Kein Wahlprozess, erneuert sich durch Landtagswahlen.
    • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren.

Gesetzgebungsverfahren

  • Zustimmungs- und Einspruchsgesetze:
    • Zustimmungsgesetz: Muss vom Bundesrat genehmigt werden.
    • Einspruchsgesetz: Bundesrat kann Einspruch erheben, Bundestag kann überstimmen.
  • Bundespräsident muss Gesetz unterzeichnen.

Exekutive - Ausführende Gewalt

  • Bundesregierung:

    • Besteht aus Bundeskanzler und Ministern.
    • Aufgaben: Gesetze vorschlagen und umsetzen.
    • Amtssitz: Berlin.
    • Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, Minister können auch außerhalb des Bundestages kommen.
  • Landesregierungen:

    • Verantwortlich für die Ausführung der Gesetze auf Landesebene.

Judikative - Rechtsprechende Gewalt

  • Bundesverfassungsgericht:

    • Höchstes Gericht in Deutschland, überprüft Gesetze auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
    • Schutz der Grundrechte.
    • Sitz: Karlsruhe.
    • 16 Mitglieder, gewählt von Bundestag und Bundesrat, Amtszeit: 12 Jahre.
  • Oberste Gerichte des Bundes:

    • Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht.

Zusammenfassung

  • Verfassungsorgane kontrollieren sich gegenseitig und sind auf die Gewaltenteilung verteilt.
  • Legislative: Bundestag und Bundesrat
  • Exekutive: Bundesregierung
  • Judikative: Bundesverfassungsgericht

Weitere Informationen

  • Fragen können eingereicht werden.
  • Weitere Lernvideos und Materialien sind in der Deutsch-Playlist und in der Learning Level Up App verfügbar.