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Verfassungsorgane in Deutschland erklärt

Hallo, ich begrüße dich bei Learning Level Up. In diesem Lernvideo beschäftigen wir uns mit den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Unterschieden werden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder.

Die fünf ständigen Verfassungsorgane auf Bundesebene sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz geregelt. Die sogenannten nichtständigen, d.h.

nicht zentralen Verfassungsorgane des Bundes sind der gemeinsame Ausschuss und die Bundesversammlung. Verfassungsorgane auf Landesebene sind das Landesparlament, die Landesregierung und das Landesverfassungsgericht. Welche Aufgaben diese Verfassungsorgane haben, schauen wir uns nun an.

Wir beginnen mit dem Bundespräsidenten. Er ist das offizielle Staatsoberhaupt und repräsentiert den Staat. Zu seinen Aufgaben gehört die Ernennung des Bundeskanzlers und seiner Minister. Er empfängt Staatsgäste und sorgt für gute Kontakte ins Ausland. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Zur Bundesversammlung gehören alle Abgeordneten des Bundestages und die gleiche Anzahl von Vertretern der Bundesländer. Das zweite nichtständige Verfassungsorgan ist der Gemeinsame Ausschuss. Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestags unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt der Gemeinsame Ausschuss als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus.

Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Bisher trat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie ein Gemeinsamer Ausschuss zusammen. Nach der Gewaltenteilung ist die Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane verteilt. Unterschieden werden die drei Säulen. Erstens die Legislative als gesetzgebende Gewalt.

Zweitens die Exekutive als ausführende Gewalt. Und drittens die Judikative als rechtsprechende Gewalt. Die Verfassungsorgane kontrollieren sich gegenseitig. Zur Legislative gehören als Verfassungsorgane der Bundestag und der Bundesrat. Zur Exekutive gehört als Verfassungsorgan die Bundesregierung.

Zur Judikative gehört als Verfassungsorgan das Bundesverfassungsgericht. Der Bundespräsident als Verfassungsorgan kann keiner der drei Gewalten zugeordnet werden, sondern er verkörpert als Staatsoberhaupt die Einheit des Staates. Wir wollen uns nun mit den einzelnen Aufgaben der Verfassungsorgane beschäftigen. Wir beginnen mit der Legislative der gesetzgebenden Gewalt. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesparlament ein Zweikammerparlament.

Und aus diesem Grund besteht die Legislative aus dem Bundestag und dem Bundesrat. Der Bundestag besteht aus den Abgeordneten der Parteien und ist somit die gewählte Volksvertretung. Diese Volksvertretung wird immer vom Volk direkt alle vier Jahre gewählt. Die Bundestagsabgeordneten einer Partei bilden eine Fraktion.

Der Amtssitz des Bundestages ist im Reichstag in Berlin. So vertreten die Bundestagsabgeordneten die Interessen des Volkes, beschließen und ändern Gesetze, kontrollieren die Regierung und wählen den Bundeskanzler. Auf Landesebene gehören zur gesetzgebenden Gewalt die Parlamente der Länder.

Die zweite gesetzgebende Gewalt ist der Bundesrat. Er besteht aus Vertretern der Bundesländer und hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebene und soll die Interessen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Die 16 Bundesländer entsenden zwischen drei und sechs Mitglieder in den Bundesrat und haben ebenso viele Stimmen.

So hat gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes jedes Bundesland mindestens drei Stimmen. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen. Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein.

So sind Bundesratsmitglieder die Regierungschefs, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Jede Landesregierung legt das Stimmverhalten fest.

Der Bundesrat wird nicht gewählt. Aufgrund der Landtagswahlen wird der von Zeit zu Zeit erneuert. Das Grundgesetz hat dem Deutschen Bundestag überwiegend die Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung übertragen. In der eigenen Zuständigkeit der Bundesländer verbleiben nur noch wenige Bereiche, wie zum Beispiel die Bildung, die Kultur und das Polizei-und Ordnungsrecht. Nur dort können die jeweiligen Landesparlamente eigene Gesetze erlassen.

Der Bundesrat wirkt aber bei den Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene mit. So kommt kein Bundesgesetz zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Unterschieden werden bei den Gesetzgebungsverfahren Zustimmungs-und Einspruchsgesetze.

Wenn der Bundesrat ein Zustimmungsgesetz ablehnt, tritt es nicht in Kraft und der Bundestag muss einen neuen Vorschlag unterbreiten. Bei Einspruchsgesetzen hingegen kann der Bundesrat seinen Einspruch einlegen, dieser kann jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Ein Gesetz gilt erst, wenn auch der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt.

Kommen wir nun zur Exekutive der ausführenden Gewalt. Die ausführende Gewalt ist die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und seinen Bundesministern besteht. So regiert die Bundesregierung das Land bis zur nächsten Wahl.

Sie schlagen Gesetze vor und setzen diese um. Der Amtssitz der Bundesregierung ist in Berlin. Aus der stärksten Partei im Bundestag kommt der Bundeskanzler. Der Bundestag wählt aber nur den Bundeskanzler, nicht die Bundesminister.

Der Bundeskanzler sucht sich seine Minister aus, die weder Mitglieder des Bundestages noch Politiker zu sein brauchen, und schlägt diese dem Bundespräsidenten zur Ernennung vor. Auf Landesebene gehören zur ausführenden Gewalt die Landesregierungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane. Dazu gehören die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Justizvollzugsanstalten, das Finanzamt, die hauptamtlichen Kreisverwaltungen, die Stadt-und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen. Kommen wir nun zur Judikative der rechtsprechenden Gewalt.

Das Verfassungsorgan auf Bundesebene für die rechtsprechende Gewalt ist das Bundesverfassungsgericht. Es besteht aus den Verfassungsrichtern und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es ist das höchste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Gesetze ungetroffener Entscheidungen anderer Gerichte mit dem Grundgesetz in Eingang stehen. Dabei schützt es besonders die Grundrechte der Bürger. Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.

Ebenfalls gehören zur rechtsprechenden Gewalt die fünf obersten Gerichte des Bundes. Dazu gehört der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Die Verfassungsrichter werden auf zwölf Jahre gewählt.

Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen. Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst. Die Staatsorgane zur Ausübung der Gesetze der Verfassung nennt man Verfassungsorgane.

Die Verfassungsorgane kontrollieren sich gegenseitig. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung sind die Verfassungsorgane der Legislativen, der Judikativen und der Exekutiven Gewalt zugeordnet. Wenn du zu diesem Thema Fragen hast, dann schreib uns.

Und wenn du weitere Informationen benötigst, zum Beispiel zu den Verfassungsorganen, dann schau doch in unsere Deutsch-Playlist. Unsere Lernvideos kannst du übersichtlich geordnet abrufen unter dem folgenden Link. Ebenfalls steht dir im Google Play Store unsere Learning Level Up App zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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