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Privatentnahmen und Einlagen im Unternehmen

Moin Leute! Heute geht es ums Thema Privatentnahmen und Einlagen und wie der Kram zu buchen ist. Nimm nochmal einen Schluck Kaffee und schnapp dir einen Zettel und Stift. Da gibt's ordentlich was zu beachten.

Es kommt nicht selten vor, dass Inhaber eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaften privates Vermögen in ihr Unternehmen einbringen oder etwas aus dem Unternehmen entnehmen. Dabei ist es egal, ob es sich um Gegenstände, Leistungen oder Geld handelt. Schauen wir uns mal ein Beispiel dazu an.

Thorsten Turbo hat einen Autohandel und möchte seinem 18 Jahre alten Sohn Tim ein krasses neues Auto zum Führerschein schenken. Zufälligerweise ist auch gerade eine Lieferung mit den krassesten Modellen reingekommen. Thorsten schenkt Tim eines dieser Modelle, weil das Auto ja aber eigentlich dem Unternehmen gehört, entnimmt Thorsten etwas aus dem Unternehmensvermögen. Aber macht Tim mega happy, weil er endlich damit auf Insta rumflexen kann. Tada!

Eine! Privatentnahme. Aber ganz so einfach ist das nicht, denn das Ganze muss noch ordnungsgemäß gebucht werden.

Also etwas genauer. Wie sieht das rechtlich aus? Privatentnahmen und Einlagen sind in Einzelunternehmen und Personengesellschaften möglich, aber auch nur für den jeweiligen Inhaber, der mit seinem Privat-und Geschäftsvermögen haftet. Das ist der Vollhafter.

Das solltest du dir schon mal merken. Das Ganze wird auf dem Konto privat gebucht. Dieses Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals. und hat keinen Anfangsbestand.

Es startet also am Anfang des Geschäftsjahres bei Null. In manchen Unternehmen gibt es für Privatentnahmen und Privateinlagen Extrakonten, aber wir gehen für den Anfang mal von einem Konto für beide aus. Es ist wie ein Passivkonto zu behandeln.

Privatentnahmen, also Minderung des Eigenkapitals, landen auf der Sollseite und Privateinlagen, also Mehrungen, auf der Habenseite. Am Ende des Geschäftsjahres wird das Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Dafür werden alle Entnahmen und alle Einlagen zusammengerechnet und der Saldo gezogen. Wenn die Einlagen größer als die Entnahmen sind, wird der Saldo auf dem Privatkonto auf die Haben-Seite des Eigenkapitals gebucht und erhöht damit das Eigenkapital. Wenn die Entnahmen größer als die Einlagen sind, dann wird der Saldo auf dem Privatkonto auf die Soll-Seite des Eigenkapitals gebucht und mindert das Eigenkapital.

Also, ihr solltet euch merken, dass das Privatkonto ein Unterkonto des Eigenkapitals ist und das somit auch... dort abgeschlossen wird. Aus diesem Grund mindern Privatentnahmen das Eigenkapital und Privateinlagen mehren es.

Noch dabei? Sehr gut, weiter geht's mit den Privatentnahmen. Es gibt vier Arten von Privatentnahmen.

Geld-, Sach-, Nutzungs-und Leistungsentnahmen. Bei Geldentnahmen sieht der Buchungssatz eigentlich immer gleich aus. Privat, an Kasse oder Bank. Je nachdem in welcher Form das Geld entnommen wird. Ein kleines Beispiel.

Ein Geschäftsführer nimmt sich aus der Kasse seines Unternehmens 100 Euro für private Zwecke. Dann lautet der Buchungssatz privat 100 Euro, an Kasse 100 Euro. Dabei schreibt ihr die 100 Euro im Konto privat auf die Soll-Seite, wo alle Entnahmen stehen, und bei Kasse auf die Haben-Seite, weil sich der Kassenbestand mindert und Kasse ein Aktivkonto ist. Geht das Ganze über einen Banktransfer, nehmt ihr einfach Bank statt Kasse. Ganz easy, oder?

Gut, denn jetzt wird es noch ein... Bisschen tricky, also aufpassen! Man kann nämlich wie im Beispiel von Thorsten Turbo auch Sachwerte entnehmen. Und dafür gibt's Folgendes zu beachten.

Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens nehmt ihr die Wiederbeschaffungskosten und für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens den Marktwert. Und bei selbsthergestelltem die Selbstkosten des Gegenstands zum Zeitpunkt der Entnahme. Wie man die bucht, zeigen wir euch am Beispiel von Thorsten. Damit ihr das Nachfolgende versteht, müssen wir uns erstmal anschauen, was gebucht wurde, als Thorsten die neue Autolieferung erworben hat.

Da es sich hier um Handelswaren handelt, wurde der Eingang aufwandsorientiert gebucht. Wenn ihr euch nicht mehr sicher seid, wie Handelsbetriebe zum Weiterverkauf bestimmte Waren buchen, dann schaut euch nochmal unser Video zu den Buchungsgrundlagen in Handelsbetrieben an. Als Thorsten die neuen Autos bestellt hat, wurde das hier gebucht. Wareneingang 100.000 und Vorsteuer 19.000 an Verbindlichkeiten 100.000.

119.000. Die beiden Aufwandskonten, Wareneingang und Vorsteuer mehren sich im Soll und das Passivkonto, Verbindlichkeiten, im Haben. Gecheckt?

Dann buchen wir jetzt die Privatentnahme. Also, Thorsten entnimmt ein Auto im Wert von 11.900 Euro aus seinem Unternehmen. Dabei handelt es sich um den Wiederbeschaffungspreis inklusive Umsatzsteuer, also Brutto.

Zuerst rechnet ihr den Nettobetrag aus, in diesem Fall sind das 10.000 Euro. Anschließend nimmst du 19% Mehrwertsteuer, hier 1.900 Euro und dann nur noch die Werte in den Buchungssatz einfügen. Privat 11.900 Euro.

Euro. An Erlöse unentgeltlicher Warenabgaben 10.000 Euro. An Umsatzsteuer 1.900 Euro.

Zack, fertig! Im Privatkonto stehen dann die 11.900 Euro im Soll und bei den beiden anderen stehen die Werte im Haben. Durch das Buchen der Privatentnahme als Erlös wird später bei der Gewinn-und Verlustrechnung der Aufwand, der beim Kauf des Autos entstanden ist, ausgeglichen und somit hat die Privatentnahme keinen Einfluss auf den Gewinn.

Würde Thorsten Turbo den Wagen nicht seinem Sohn schenken, sondern das Auto nur nutzen und als Vermögensgegenstand im Unternehmen halten, würde es sich um eine Nutzungsentnahme handeln. Die Buchung sähe gleich aus, nur dass das Konto Erlöse unentgeltlicher Warenabgaben mit dem Konto Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ersetzt wird. Außerdem wird der Betrag gebucht, der bei der Nutzung des Autos entstanden ist.

Werden zum Beispiel die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter für private Zwecke genutzt? würde das eine Leistungsentnahme darstellen und das Konto unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung wird genommen. Hier dürft ihr auf keinen Fall die Umsatzsteuer vergessen, denn die müssen bei Leistungsentnahmen immer gebucht werden.

Bei den Geldeinlagen ist es wie bei den Geldentnahmen, nur andersherum. Bei einer Baueinlage von 1.000 Euro bucht ihr Kasse an Privat 1.000 Euro. Bezahlt der Geschäftsführer den neuen Geschäftslaptop für 1.000 Euro aus seiner eigenen Tasche, bucht ihr... BGA an Privat.

Die Vorsteuer ist hier nicht zu beachten, weil der Unternehmer sie vorher im privaten Bereich nicht verrechnen konnte. Also immer das jeweilige Konto an Privat. Zusammengefasst solltet ihr behalten, Privatentnahmen und Einlagen werden nur in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften über das Privatkonto gebucht.

Und das ist ein Unterkonto des Eigenkapitals. Wenn mehr aus dem Unternehmen entnommen, als eingelegt wird, sinkt das Eigenkapital. Und wenn mehr in das Unternehmen eingelegt als entnommen wird, steigt das Eigenkapital.

Bei Geldentnahmen bucht man privat an Bank oder Kasse. Und Sach-, Nutzungs-oder Leistungsentnahmen werden so gebucht. Und immer daran denken, den richtigen Wert anzusetzen, je nachdem, was das für ein Gut ist.

Zu guter Letzt.