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Vormerkung und Vorkaufsrecht im Sachenrecht
Sep 10, 2024
Vorlesung: Sachenrecht Einheit 15
Einführung
Thema: Vormerkung und dingliches Vorkaufsrecht
Wichtigkeit im Examen betont
Vorherige Einheit: Eigentumswechsel bei Immobilieneigentum
Rückblick auf Einheit 14
Eigentumserwerb im Mobiliarsachenrecht: Einigung, Übergabe und Berechtigung
Wohnsitz: Eintragung im Grundbuch ist entscheidend
§ 873: Einigung über Rechte an Grundstücken
§ 925: Auflassung für Immobilieneigentum
Notarielle Beurkundung erforderlich
Auflassung ist bedingungsfeindlich
Gutgläubigkeit im Immobiliarsachenrecht
Unterschied zwischen Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht
§ 892: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Bedeutung von Gutgläubigkeit und Bösgläubigkeit
Vormerkung (ab § 883)
Zweck der Vormerkung: Absicherung eines Anspruchs auf ein dingliches Recht
Notwendigkeit der Vormerkung im Immobilienrecht
Entstehung der Vormerkung:
Sicherungsfähiger Anspruch
Bewilligung durch den Veräußerer
Eintragung im Grundbuch
Berechtigung der Person
Akzessorietät: Vormerkung folgt dem Anspruch
Wirkungen der Vormerkung
Relative Unwirksamkeit: § 883 Abs. 2
Anspruch auf Eintragung im Grundbuch
Ansprüche des Vormerkungsberechtigten
Dingliches Vorkaufsrecht
Abweichung vom schuldrechtlichen Vorkaufsrecht
§ 1094: Einführung des dinglichen Vorkaufsrechts
Stärkere Position als schuldrechtliches Vorkaufsrecht
Wirkung ähnlich der Vormerkung (§ 1098 Abs. 2)
Möglichkeit der Durchsetzung des Vorkaufsrechts
Zusammenfassung
Bedeutung und Ziel der Vormerkung und des Vorkaufsrechts
Verständnis der unterschiedlichen Aspekte und Vorschriften ist entscheidend für die Klausur
Empfehlungen
Wiederholung der Konzepte in Gruppen
Diskussion der rechtlichen Schritte beim Immobilienkauf
Vorbereiten auf die nächste Einheit über andere dingliche Rechte
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