Unternehmensgründung: Die Kommanditgesellschaft (KG)
Einführung
- Idee: Gründung eines eigenen Unternehmens
- Unternehmensform: Kommanditgesellschaft (KG)
Definition und Gründung
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Beliebte Unternehmensform in Deutschland
- Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
- Komplementär: Persönliche Haftung
- Kommanditist: Haftung nur mit Einlage
- Gesellschafter: Natürliche oder juristische Personen
- Beispiel: GmbH und CoKG
- Kein Mindestkapital notwendig
- Gesellschaftsvertrag erforderlich
- Anmeldung bei Handelsregister, Finanzamt, Gewerbeamt notwendig
Auflösung der KG
- Gründe für Auflösung:
- Beschluss der Gesellschafter
- Gerichtliche Entscheidung
- Insolvenzverfahren
- Befristete Dauer der KG
- Ausscheiden eines Gesellschafters (freiwillig, Insolvenz, Kündigung, Tod, Gesellschafterversammlung)
- Gesetzliche Regelungen:
- 131 HGB in Verbindung mit 161 Absatz 2 HGB
Haftung der Gesellschafter
- Kommanditist:
- Haftung bis zur Höhe der Einlage (171 HGB)
- Haftung nach Ausscheiden für 5 Jahre
- Keine Vertretungsbefugnis (170 HGB)
- Komplementär:
- Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung
- Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Vor- und Nachteile der KG
- Kommanditist
- Vorteile:
- Keine aktive Mitarbeit erforderlich
- Haftung nicht mit Privatvermögen
- Nachteile:
- Eingeschränkte Mitbestimmung
- Wenig Kontrollrechte
- Komplementär
- Vorteile:
- Entscheidungsbefugnis
- Geschäftsführung allein
- Einfachere Aufstockung des Eigenkapitals durch Kommanditisten
- Nachteile:
Fazit
- Vorteile der KG überwiegen in der Praxis
- Klare gesetzliche Regelungen (161-177a HGB)
- Weitere Informationen: GmbH und Co. KG
Weiterführende Inhalte
- Empfehlung, Paragraphen 161 bis 177a HGB zu lesen
- Hinweis auf weitere Videos und Ressourcen zur GmbH und Co. KG
Hinweis: Diese Notizen bieten eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Kommanditgesellschaft und sollten zur Vertiefung mit den entsprechenden gesetzlichen Texten ergänzt werden.