In diesem Meeting wurde das Thema steuerliche Vorteile und Voraussetzungen für Holdinggesellschaften besprochen.
Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung der Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung des Kapitalertragssteuerabzugs.
Notwendige Mindestbeteiligung, der Ablauf bei Gewinnausschüttungen sowie bisherige Problematiken und aktuelle Rechtsprechung wurden erläutert.
Action Items
(sofort – Stefan Mücke): Prüfung der Voraussetzungen und ggf. Beantragung der Freistellungsbescheinigung für bestehende oder geplante Holdings.
Steuerliche Behandlung von Holdinggesellschaften
Holdinggesellschaften zahlen auf steuerbefreite Gewinnausschüttungen derzeit 1,5 % Steuern, in Zukunft geplant 1,2 %.
Voraussetzung ist eine Mindestbeteiligung von 15 % am Jahresanfang.
Ausschüttungen im Jahr der Gründung oder erstmaligen Beteiligung sind grundsätzlich nicht steuerbegünstigt.
Der geringe Steuersatz gilt nur für steuerbefreite Gewinnausschüttungen, nicht pauschal für alle Einkünfte der Holding.
Freistellungsbescheinigung – Bedeutung und Vorgehen
Ohne Freistellungsbescheinigung muss die Tochtergesellschaft 25 % Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag abführen, die später erstattet werden.
Mit Freistellungsbescheinigung entfällt der Steuerabzug; die Ausschüttung erfolgt brutto.
Die Bescheinigung wird bei Vorliegen einer Überzahlersituation erteilt.
Bisher wurde die Bescheinigung oft verweigert, wenn die Holding auch Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften erbrachte; dies ist nach aktueller BFH-Rechtsprechung jedoch kein Hinderungsgrund mehr.
Rolle der Satzung und tatsächliche Verhältnisse
Die Satzung der Holding spielt für die Freistellungsbescheinigung sowie die Unternehmereigenschaft keine Rolle.
Entscheidend sind ausschließlich die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht mögliche Strukturänderungen.
Entscheidungen
Freistellungsbescheinigung ist notwendig und sollte beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ermöglicht steueroptimierte Gewinnausschüttung sofort und vermeidet Kapitalbindung beim Finanzamt.
Open Questions / Follow-Ups
Ggf. weitere Prüfung individueller Strukturen, ob alle Voraussetzungen für die Freistellungsbescheinigung erfüllt sind.
Beobachtung, ab wann der reduzierte Steuersatz von 1,2 % tatsächlich in Kraft tritt.